Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung. Der Wechsel in die Gleitzone mit Midijobs Sozialabgaben sparen
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- Daniela Kuntz
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1 Herzlich Willkommen zu unserer Informationsveranstaltung Der Wechsel in die Gleitzone mit Midijobs Sozialabgaben sparen Folie 1
2 Ihr heutiger Referent: Carsten Seitz Foto Barho & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft mbh Südanlage Gießen Tel.: Fax: Internet: Folie 2
3 Der Wechsel in die Gleitzone mit Midijobs Sozialabgaben sparen Im Vergleich zum 450-EUR-Minijob profitieren Arbeitgeber beim Midijob von einer geringeren Beitragsbelastung bei gleicher Flexibilität! Midijobber (Arbeitnehmer in der Gleitzone) profitieren vom vollen Sozialversicherungsschutz trotz reduzierter Sozialversicherungsbeiträge! Achtung: Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR/Stunde muss auch beim Midi- und Minijob beachtet werden! Folie 3
4 Der Midijob eine Beschäftigungsform in der Gleitzone 1. Voraussetzungen Wann liegt ein Midijob vor? Berechnung der Midijob-Beiträge in der Gleitzone 2. Überblick Arbeitgeberbelastung im Vergleich zum 450-EUR-Minijob Beispielabrechnung Midi- und Minijob (mit Optimierung) Schematische Darstellung Midi- und Minijobabrechnung 3. Fazit Wertschöpfung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Folie 4
5 Voraussetzungen Wann liegt ein Midijob vor? Mehr als geringfügige Beschäftigung - Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR Brutto/Monat Zwei oder mehrere Minijobs, die zusammen 450,01 EUR bis 850,00 EUR Brutto/Monat ergeben (ohne Hauptbeschäftigung) Ein Midijob mit 450,01 EUR bis 850,00 EUR Brutto/Monat und eine oder mehrere kurzfristige Beschäftigungen KEIN Midijob bei Ausübung einer Hauptbeschäftigung! Folie 5
6 Voraussetzungen Berechnung der Midijob-Beiträge in der Gleitzone Arbeitgeber: Volle Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung Arbeitnehmer: Reduzierte Beitragspflicht durch Anwendung der Gleitzonenregelung Formel: F x ({850/( )} - {450/( )} x F) x (Arbeitsentgelt-450) Oder gekürzt: 1, x Arbeitsentgelt 229, Folie 6
7 Überblick Arbeitgeberbelastung im Vergleich zum 450-EUR-Minijob Midijob gewerblicher Minijob 2014 (450,01 EUR bis 850,00 EUR) (0,00 EUR bis 450,00 EUR) Krankenversicherung (KV) 7,30% 13% (pauschal) Pflegeversicherung (PV) 1,025% Rentenversicherung (RV) 9,45% 15% (pauschal) Arbeitslosenversicherung (AV) 1,50% Umlage 1 (Krankheit) 2,5% (AOK) 0,70% Umlage 2 (Schwangerschaft/Mutterschutz) 0,45% (AOK) 0,14% Insolvenzgeldumlage 0,15% 0,15% Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung individuell individuell Steuerlast Arbeitgeber (nur Minijob) --- 2% (pauschal) AG-Belastung 22,375% 30,99% Folie 7
8 Überblick Beispielabrechnung Midi- und Minijob (ohne Optimierung) Midijob gewerblicher Minijob Monat Arbeitsstunden 52 Arbeitsstunden Lohn (...Arbeitsstunden á 8,50 Mindestlohn) 527,00 EUR 442,00 EUR Gesamtbrutto 527,00 EUR 442,00 EUR Nettolohn 453,90 EUR 424,76 EUR Gesamt-Kostenbelastung AG 644,92 EUR 578,97 EUR Kostenbelastung AG pro Arbeitsstunde 10,40 EUR 11,13 EUR Die Kostenbelastung beim Midijob ist für den Arbeitgeber günstiger als beim Minijob! Da der Mindestlohn auch bei Minijobs zu zahlen ist, sollte ein Wechsel in einen Midijob in Betracht gezogen werden! Folie 8
9 Überblick Beispielabrechnung Midi- und Minijob (mit Optimierung) Monat 2014 Midijob gewerblicher Minijob 62 Arbeitsstunden 52 Arbeitsstunden Lohn (...Arbeitsstunden á 8,50 Mindestlohn) 527,00 EUR 442,00 EUR Betriebliche Gesundheitsförderung 40,00 EUR 40,00 EUR Tankgutschein 44,00 EUR 44,00 EUR Zuschläge nach 3b EStG 50,00 EUR 50,00 EUR Gesamtbrutto 661,00 EUR 576,00 EUR Nettolohn 587,90 EUR 558,76 EUR Gesamt-Kostenbelastung AG 778,92 EUR 712,97 EUR Kostenbelastung AG pro Arbeitsstunde 12,56 EUR 13,71 EUR Folie 9
10 Überblick Schematische Darstellung Midi- und Minijobabrechnung Beispiel Midijob (62h á 8,50 ) Beispiel Minijob (52h á 8,50 ) 3,90% 20,425% 30,99% 22,375% 79,58% Netto AG-Belastung AN-Belastung 96,10% Netto AG-Belastung AN-Belastung Gesamt-Kostenbelastung AG: 778,92 EUR 712,97 EUR Anteil Sozialversicherung AG: 117,92 EUR 136,97 EUR Lohn: 527,00 EUR 442,00 EUR Steuerfreie Lohnbestandteile: 134,00 EUR 134,00 EUR Gesamtbrutto: 661,00 EUR 576,00 EUR Arbeitnehmer-Abzüge: 73,10 EUR 17,24 EUR Nettolohn: 587,90 EUR 558,76 EUR Folie 10
11 Fazit Wertschöpfung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitgeber Flexibler Arbeitseinsatz zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR Führen von Arbeitszeitkonten beim Arbeitnehmer Geringe Beitragslast in der Sozialversicherung/Beteiligung des Arbeitnehmers und Kosteneinsparung gegenüber Minijobs Möglichkeit der Gehaltsoptimierung durch Berücksichtigung von steuerfreien oder pauschalbesteuerten Lohnbestandteilen Folie 11
12 Fazit Wertschöpfung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitnehmer Möglicher Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, besserer Übergang Flexible Teilzeitbeschäftigung mit reduzierten Beiträgen (Gleitzone) Voller Versicherungsschutz (z.b. 78 Wochen Krankengeld via KK) Folie 12
13 Neue Aufzeichnungspflichten Ab : Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Beginn, Ende, Dauer) ausgedehnt mit 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf: Alle in 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Branchen, sofern sie nicht bereits unter das AEntG fallen Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte gem. 8 Abs. 1 SGB IV Aufzeichnung der Arbeitszeiten auch für alle Arbeitnehmer, denen monatlich unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der gleiche Bruttolohn gezahlt wird (verstetigter Monatsarbeitslohn), wenn dadurch in einzelnen Monaten der Mindestlohn unterschritten wird. Führung von Jahresarbeitszeitkonten notwendig Folie 13
14 Aufzeichnungspflichtige Wirtschaftszweige nach SchwarzArbG 1. Baugewerbe 2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 3. Personenbeförderungsgewerbe 4. Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 5. Schaustellergewerbe 6. Unternehmen der Forstwirtschaft 7. Gebäudereinigungsgewerbe 8. Unternehmen im Bereich Auf-/Abbau von Messen/Ausstellungen 9. Fleischwirtschaft -> Darüber hinaus: - Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren - Sofortmeldepflicht vor Aufnahme der Tätigkeit! Folie 14
15 Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmer nach 8 SGB IV Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber) kurzfristig Beschäftigte in allen Branchen Aufzeichnungspflichtiger Personenkreis o o Geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 EUR nicht übersteigt Kurzfristig Beschäftigte, die aufgrund vorübergehender Engpässe für max. 2 Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr eingesetzt werden Ausnahme: geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten Folie 15
16 Bestandteile Arbeitszeitnachweis für alle Aufzeichnungspflichtigen Aufzeichnungen sind zu führen über: Arbeitsbeginn Arbeitsende Arbeitszeit (Dauer) Pausenzeiten Überstunden Urlaub / Krankheit -> Aufbewahrung für mindestens 2 Jahre! Folie 16
17 Hatte da nicht irgendjemand etwas von Bürokratie- Abbau erzählt? Folie 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 18
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