Formen der betrieblichen Altersversorgung!
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- Christa Schmidt
- vor 7 Jahren
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1 Formen der betrieblichen Altersversorgung! TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Alle in der Tabelle gemachten Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Es kann je nach Vertrag Abweichungen geben. Verglichen werden die verschiedenen Vertragsformen [so genannte "Durchführungswege"] der betrieblichen Vorsorge. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine klassische Renten- oder Lebensversicherung oder fondsgebundene Police, bei dem Pensionsfonds um eine Rentenversicherung oder fondsgebundene Police, teilweise mit Aktienanteil mit Garantie auf Kapitalerhalt. Bei Pensionskassen um eine Rentenversicherung oder fondsgebundene Police, bei der Direktzusage oder Pensionszusage über eine Anlage, die über dem Betrieb oder auf dem freien Finanzmarkt erfolgt und bei der Unterstützungskasse um eine Anlage bei einer Unterstützungskasse. Für Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse gilt als generelle Leistungszusage eine Mindestleistung plus der Rendite. Für die Direktzusage und Unterstützungskasse eine zuvor festgelegte Auszahlung, eine fixierte Summe oder eine zuvor definierte Versorgungsleistung. Für alle Durchführungswege kann die Bruttoentgeltumwandlung ["Eichel-Förderung"] in Anspruch genommen werden, wobei bei Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse der maximale steuerfreie Beitrag Euro beträgt. Dies setzt sich zusammen aus vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und Euro zusätzlich seit Für die Direktzusage und die Unterstützungskasse gibt es keine Beschränkungen bei der Steuerfreiheit. Entscheidend ist hier die individuelle Situation. Für alle Durchführungswege gilt, dass die Beiträge bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze [2010 gleich Euro] sozialabgabenfrei sind. Für die Auszahlung aus der Versicherung gelten die folgenden Regeln: Bei der Direktversicherung ist diese steuer- und sozialversicherungspflichtig. Gleiches gilt für Pensionsfonds, wobei eine monatliche lebenslange Rente die Regel ist. Ebenso steuer- und sozialversicherungspflichtig sind die Auszahlungen bei der Pensionskasse, wobei die Auszahlung einmalig oder als monatliche lebenslange Rente erfolgen kann. Ausnahme bilden Verträge, die bis 2004 abgeschlossen wurden. Auszahlungen aus einer Direktzusage sind ebenso steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese erfolgt entweder als Rente, Einmal-Auszahlung oder verteilt auf mehrere Jahre. Bei der Unterstützungskasse ist die Auszahlung auch steuerund sozialversicherungspflichtig. Die Auszahlung erfolgt als Rente oder Einmal-Zahlung. Ein Arbeitgeberwechsel ist bei der Direktversicherung und dem Pensionsfonds möglich, wenn die Beiträge in Form der Nettoentgeltumwandlung vom Arbeitnehmer eingezahlt wurden. Bei der Bruttoentgeltumwandlung ist in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Bei der Pensionskasse ist ein Arbeitgeberwechsel immer möglich. Für die Direktzusage und Unterstützungskasse gibt es Einschränkungen. Das Anlagerisiko ist bei der Direktversicherung individuell - je nach Vertrag. Bei Pensionsfonds werden bei einer Insolvenz des Arbeitgebers in der Regel nur die eingezahlten Beiträge garantiert. Bei der Pensionskasse richtet sich dies
2 individuell nach dem Vertrag. Für die Direktzusage gilt wie bei dem Pensionsfonds, dass bei einer Insolvenz nur die eingezahlten Beiträge garantiert sind. Bei Unterstützungskassen sind die Beiträge bei der rückgedeckten Form abgesichert über eine Renten- oder Lebensversicherung. Bei einer nicht rückgedeckten Unterstützungskasse gibt es keine Sicherheit. Für die in der Tabelle gemachten Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Die Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Trotzdem kann es je nach Vertrag auch Abweichungen geben. Hier hilft nur eine genaue Prüfung der Konditionen..Formen der betrieblichen Altersversorgung!.Direktversicherung.Pensionsfonds.Pensionskasse.Direktzusage.Unterstützungs-.Kasse.Vertragsart.klassische Renten-.oder Lebensvers..oder fondsgebundene.police.rentenvers..oder.fondsgebundene.police, teilweise.mit Aktienanteil..Mit Garantie auf.kapitalerhalt.rentenvers..oder.fondsgebundene.police.anlage über.betrieb oder auf.dem freien.finanzmarkt.anlage bei einer
3 .kasse.leistungszusage.mindestleistung.plus Rendite.Mindestleistung.plus Rendite.Mindestleistung.plus Rendite.Festgelegter.Beitrag, fixierte.summe oder.definierte.versorgungsleistung.festgelegter.beitrag, fixierte.summe oder.definierte.unterstützungs-.versorgungs-.leistung.möglichkeit der.nettoentgeltumwand.-lung "Riester-.Förderung".nein.nein.Steuerfrei bis Euro Euro Euro.Möglichkeit der.entgeltumwandlung."eichel-förderung"
4 .Maximale.steuerfreie.Beitragshöhe Jahr Euro [2010].[4 Prozent der.beitragsbemessungs-.grenze plus ] Euro.[2010] [4 Prozent.der Beitragsbe-.plus ] Euro.[2010] [4 Prozent.bemessungsgrenze.plus ].keine.beschränkung*.keine.beschränkung*.maximale.sozialabgabenfreie.beitragshöhe Jahr.der Beitrags-.Beitragsbemessungs-.grenze 2010: Euro
5 .Auszahlung.Sozialversicherungs-..pflichtig [bei.verträgen bis 2004:.steuerfrei],.einmalige Auszahlung.oder lebenslange.monatliche Rente.Sozialvers.pflicht,.lebenslange.monatliche Rente.Sozialvers.-.pflichtig [bei.verträgen bis
6 .2004: steuerfrei],.einmalige.auszahlung oder.lebenslange.monatliche Rente.Sozialvers.pflichtig.Sozialversicherungs.-pflichtig, als Rente.oder Einmal-.Auszahlung.umwandlung:.möglich. Bei der.arbeitsgeberwechsel.bei Nettoentgelt-.Bruttoentgelt-.umwandlung: mit.zustimmung des.arbeitgebers.kapitalerhalt bei.insolvenz des.arbeitgebers..nur Garantie auf.eingezahlte.beträge.anlagerisiko.individuell nach.vertrag.kapitalerhalt bei.insolvenz des.arbeitgebers..nur Garantie
7 .auf eingezahlte.beträge.teilweise.individuell.nach Vertrag.Kapitalerhalt bei.insolvenz des.arbeitgebers. Nur.Garantie auf.eingezahlte Beträge.Teilweise.rückgedeckt über.renten- oder.lebensvers. * Entscheidend ist hier Ihre individuelle Situation. Die Beiträge reduzieren im Endeffekt den Lohn beziehungsweise das Gehalt. Alle Angaben ohne Gewähr! _Jetzt die Vermögensmanager der TRUST-Gruppe testen!
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