Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der E.ON Avacon AG Netzgebiet Niedersachsen

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1 Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der E.ON Avacon AG Netzgebiet Niedersachsen Preisstand Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 system für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Hoch- / Mittelspannung (USp. HS/MS) Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < h/a h/a [EUR / kwa] [EUR / kwa] 6,36 1,71 43,44 0,23 Mittelspannung (MS) 8,04 2,75 61,56 0,61 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 5,28 4,15 103,56 0,22 Niederspannung (NS) 5,40 4,24 81,84 1,18 Bei einer Entnahme von elektrischer Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf die Arbeitsmengen und Leistungswerte erhoben. Preisblatt 2 - Netzentgelte für Entnahme ohne Leistungsmessung Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis netto Grundpreis brutto netto brutto Niederspannung (NS) 12,00 14,28 4,85 5,77 In den Grund- und en ist die Nutzung des E.ON Avacon Netzes einschließlich der vorgelagerten Übertragungs- und Verteilungsnetze Dritter, die Systemdienstleistungen und die beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten. Die Preise verstehen sich zzgl. der Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgabe, Mehrkosten aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) 2, der Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV und Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Preisstand Seite 1 von 5

2 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung 3 Niederspannung (NS) 2,05 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung 3 Niederspannung (NS) 2,05 Preisblatt 3 Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Monatsleistungspreissystem Für Netzkunden mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenüber steht, bietet die E.ON Avacon AG alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen an. Ein Netzkunde mit einer derartigen Lastcharackteristik, der sich für den Wechsel in das Monatsleistungspreissystem entscheidet, teilt dies der E.ON Avacon AG verbindlich vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes mit. Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung [EUR / kw und Monat] Umspannung Hoch- / Mittelspannung (USp. HS/MS) 7,24 0,23 Mittelspannung (MS) 10,26 0,61 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 17,26 0,22 Niederspannung (NS) 13,64 1,18 Bei einer Entnahme von elektrischer Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,5% auf die Arbeitsmengen und Leistungswerte erhoben. Preisstand Seite 2 von 5

3 Preisblatt 4 Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Reservenetzkapazität Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Reservenetzkapazität Reservenetzkapazität h/a h/a h/a [EUR / kwa] [EUR / kwa] [EUR / kwa] Umspannung Hoch- / Mittelspannung (USp. HS/MS) 15,84 19,08 22,20 Mittelspannung (MS) 28,80 34,56 40,20 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 30,72 36,84 42,96 Niederspannung (NS) 46,32 55,68 64,92 Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2, der Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV und der Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Preisblatt 5 Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung (Entnahme) Messeinrichtungen für Kunden mit Leistungsmessung 1 Messstellenbetrieb 4 Messung 5 Abrechnung 6 MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung 7 HS/MS) 56,85 28,26 28,16 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 37,64 NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung 7 MS/NS) 19,89 28,26 28,16 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 1,57 Alle Spannungsebenen Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 4,90 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Preisstand Seite 3 von 5

4 Messeinrichtungen für Kunden ohne Leistungsmessung in der Niederspannung Messstellenbetrieb 8 Messung 9 Abrechnung 10 Eintarifzähler 12,24 3,36 12,96 Zweitarifzähler 11 31,92 3,36 12,96 Wandlersatz 18, Eintarifzähler mit Wandlersatz 31,08 3,36 12,96 Zweitarifzähler 11 mit Wandlersatz 50,76 3,36 12,96 Pauschalanlage ,96 Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer (zzt. 19%). Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom Blindstrom Entgelte für Blindstrom Induktiv Kapazitiv [ct / kvarh] [ct / kvarh] Grenzen der Entgeltberechnung cos ϕ < 0,95 cos ϕ < 1 Umspannung Hoch- / Mittelspannung (USp. HS/MS) 1,05 1,05 Mittelspannung (MS) 1,05 1,05 Umspannung Mittel- / Niederspannung (USp. MS/NS) 1,05 1,05 Grenzen der Entgeltberechnung cos ϕ < 0,90 cos ϕ < 0,90 Niederspannung (NS) 1,05 1,05 Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (zzt. 19 %). Preisstand Seite 4 von 5

5 Preisblatt 7 Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV für 2012 Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 04. August 2011) geändert wurde ist, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgeltbefreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK-G auf alle Letztverbraucher (LV) bzw. Lieferanten umgelegt. Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und Tennet TSO GmbH haben die Umlage auf Grundlage der Festlegung der BNetzA vom 14. Dezember 2011 veröffentlicht. Die 19 Strom NEV-Umlagen für 2012 wird ab dem von Letztverbrauchern bzw. Lieferanten erhoben. Umlage je Letztverbrauchergruppe: Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C ,151 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. 1 Zähleinrichtung (Drehstrom) mit Registrierung der ¼ h-leistungsmittelwerte. 2 Den derzeit gültigen KWK-G Zuschlag entnehmen Sie bitte unserer Internetveröffentlichung unter sowie dem aktuellen KWK Gesetz. 3 Die elektrische Energie muss ausschließlich aus dem Niederspannungsnetz entnommen werden. Die Abwicklung der Netznutzung geschieht ausschließlich nach dem Lastprofilverfahren für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen der E.ON Avacon AG. Das Verfahren sowie die Preisstellung gelten nicht für Anlagen mit einem Eintarifzähler für den Gesamtverbrauch des Kunden. Für Anlagen mit getrennten Zählern für Allgemein- und Heizverbrauch fällt der jährliche Mess- und Abrechnungspreis je Zähler an. 4 Das Messstellenbetrieb im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG beinhaltet den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung. 5 Das Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG beinhaltet die tägliche Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. 6 Das Abrechnung beinhaltet die monatliche Abrechnung der Netznutzung. 7 Inkl. Wandler und Telekommunikationseinrichtung. 8 Das Messstellenbetrieb im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG beinhaltet den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung. Bei Nutzung einer Messeinrichtung i.s.d. 21b Abs. 3a und 3b EnWG wird das Entgelt entsprechend der Messaufgabe (Eintarif- bzw. Zweitarifzähler) berechnet. 9 Das Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG beinhaltet eine jährliche Ab- bzw. Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Jede zusätzliche Messung wird erneut abgerechnet. Ausgenommen von der zusätzlichen Berechnung sind Vorgänge aufgrund von Lieferantenwechsel (Ein- und Auszug, etc.). 10 Das Abrechnung beinhaltet eine jährliche Abrechnung der Netznutzung. Jede zusätzliche Abrechnung wird erneut abgerechnet. Ausgenommen von der zusätzlichen Berechnung sind Vorgänge aufgrund von Lieferantenwechsel (Ein- und Auszug, etc.). 11 Inkl. Schaltgerät in Höhe von 12,72 EUR / a. Preisstand Seite 5 von 5

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