7. Konstrukteurstag -Sicherheit + Automation 15. März 2011 Messe Stuttgart

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1 7. Konstrukteurstag -Sicherheit + Automation Folie 1 Der Referent: Ing. Helmut Frick Lehre Betriebselektriker in einem Industrieunternehmen HTL Innsbruck, Fachrichtung Elektrotechnik 7 Jahre Konstruktionsabteilung in einem Industrieunternehmen (steuerungstechnische und sicherheitstechnische Konstruktion von Industrieanlagen, Projektmanagement, SPS-Programmierung (S5), Inbetriebsetzung und Dokumentation) Firmengründung IBF (1994) Seit 1994 CE-Beratung und Entwicklungsleitung des Sf Softwaresystems Safexpert für die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen IBF-automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH Bahnhofstraße 8, A-6682 Vils, Tel: +43 (0) , Fax: +43 (0) Homepage: office@ibf.at oder helmut.frick@ibf.at Folie 2 1

2 Gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Risikobeurteilungen MRL 2006/42/EG - Anhang I, Allg. Grundsätze (1): Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln; die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Risikobeurteilung Konstruktion Bau Folie 3 Risikobeurteilung und Risikominderung nach MRL 2006/42/EG, Anhang I, Allg. Grundsätze Bei den vorgenannten iterativen Verfahren der Risikobeurteilung und Risikominderung hat der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die Grenzen der Maschine zu bestimmen, was ihre bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung einschließt; die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, und die damit verbundenen Gefährdungssituationen zu ermitteln; die Risiken abzuschätzen unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens; die Risiken zu bewerten, um zu ermitteln, ob eine Risikominderung gemäß dem Ziel dieser Richtlinie erforderlich ist; die Gefährdungen auszuschalten oder durch Anwendung von Schutzmaßnahmen die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken in der in Nummer Buchstabe b festgelegten Rangfolge zu mindern. Folie 4 2

3 Risikobeurteilung und Risikominderung nach MRL 2006/42/EG, Anhang I, Allg. Grundsätze Der Weg zur ausreichend sicheren Maschine Risiko- BEURTEILUNG Risiko- MINDERUNG a) Grenzen der Maschine bestimmen b) Gefährdungen identifizieren c) Risiko einschätzen d) Risiko bewerten e) Gefährdung beseitigen der hinreichend vermindern Wer? Wann? Wie? Folie 5 Perfekte Darstellung in EN ISO 12100:2010, Bild 1 BEURTEILUNG Schritt 1 Risiko- Risiko- MINDERUNG Schritt 2 Schritt 3 Dreistufiger iterativer Prozess: Gesetzlich vorgeschrieben!! Folie 6 3

4 Risikobeurteilung: Details zur operativen Umsetzung in EN ISO 12100:2010 EN ISO 12100, Abschnitt 4 EN ISO 12100, Abschnitt 6 Dieser iterative Prozess zur Risikominderung muss für jede Gefährdung, Gefährdungssituation, unter der Einsatzbedingung getrennt durchgeführt werden. Wer? Wann? Alle am Produktentstehungsprozess beteiligte Personen parallel zum Konstruktions- und Planungsprozess!! Achtung! Einer kann nicht alles wissen! Arbeitsteilung QM Expertenwissen CE Folie 7 Risikominderung: Details zur operativen Umsetzung in EN ISO 12100:2010 Risikobeurteilung EN ISO 12100, Abschnitt 4 Bei jedem Schritt des iterativen Prozesses: Risikoeinschätzung, Risikobewertung und, soweit anwendbar, Risikovergleich EN ISO Abschnitt 5.5 EN ISO Abschnitt EN ISO Abschnitt 5.6 Wer? Wann? Alle im Bereich ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen!! Folie 8 4

5 Struktur der Risikobeurteilung Gefährdung Gefahrenstelle(n) Lebensphase(n) Beschreibung der Gefährdung Wahl der geeigneten Maßnahmen (Sicherheitskonzept) Beispiel: Schneiden Bearbeitungsraum Normalbetrieb Beim Einlegen neuer Werkstücke > Schneiden der Hand 1. Schutztür 2. Steuerungst. Überwachung Folie 9 Wer ist für die Risikobeurteilung und Risikominderung zuständig? Messer Maßnahmen: Wer ist zuständig? 1. Schutztür anbringen Maschinenbau manuelle Werkstückzuführung und Entnahme 1. Gefährdung: Schneiden Gef.-Stelle: Bearbeitungsraum Lebensph.: Normalbetrieb Beim Einlegen neuer Werkstücke > Schneiden der Hand 2. Steuerungstechnische Überwachung Risiko hinreichend vermindert Steuerungsbau Die Risikobeurteilung und die Entscheidungen zur Risikominderung erfolgen im Team - parallel zu den Konstruktions- und Planungsprozessen. Folie 10 5

6 Wann ist die Risikobeurteilung abgeschlossen? Gefährdung 1 Gefahrenstelle(n) Lebensphase(n) Gefährdung n Gefahrenstelle(n) Lebensphase(n) Beschreibung der Gefährdung Beschreibung der Gefährdung Maßnahmen Maßnahmen Alle relevanten Gefährdungen wurden identifiziert Für alle relevanten Gefährdungen wurde das (Rest-)Risiko durch geeignete Maßnahmen hinreichend vermindert bzw. angemessen reduziert und die getroffenen Maßnahmen dokumentiert. Teil 2: Konformitätsbewertungsverfahren - Folie 11 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen EN ISO , Bild 1 Neu: EN ISO 12100:2010 Risikobeurteilung Risikominderung 3-stufiger Prozess Hängt die gewählte Schutzmaßnahme von einer Steuerung ab? Teil 2: Konformitätsbewertungsverfahren - Folie 12 6

7 Dokumentation der Risikobeurteilung => Wissensmanagement Der Stand der Technik und der Stand der Normung ändern sich laufend! Vorsicht beim Kopieren von Projekten: Prüfen, ob z. B. die früher angewandten Normen noch aktuell sind! Was bedeuten: Stand der Technik? Stand von Wissenschaft und Technik? Anerkannte Regeln der Technik? Kostenloser Fachbeitrag: mittels Anforderungsformular zu den Vortragsunterlagen oder auf Folie 13 Der Produktenstehungsprozess: Zusammenspiel verschiedener Personen, Abteilungen und Unternehmen PEP (Produkt-Entstehungs-Prozess) Kunde Betreiber Hersteller Betreiber Hersteller Betreiber Hersteller Betreiber Betreiber Hersteller Anfrage Angebot Bestellung Konstrukt. Bau Vorabnahme Übergabe Probebetr. Abnahme Betrieb ev. Umbau Betreiber Hersteller Zulieferer Zusammenwirken mehrerer Organisationen! Folie 14 7

8 Kritische Erfolgsfaktoren: Unterstützung durch ISO 9001 ISO Prozessorientierter Ansatz 5. Verantwortung der Leitung Unternehmensleitung Prozesse Mitarbeiter Lieferanten 6.2 Personelle Ressourcen Yes we can! WER muss WANN WAS wissen? Beschaffung WER muss WANN WAS tun? Yes we want! Folie 15 Die zwei Rollen eines oder mehrerer CE-Bauftragter Keine gesetzliche Verpflichtung!! 1. CE-Prozesse im Unternehmen CE-Beauftragter im Unternehmen (CE-BU) 2. CE-Prozesse in den Projekten Große Unternehmen: Ggf. mehrere CE-BU für Bereiche, Standorte, Produktlinien, Betreiber Hersteller Betreiber Hersteller Betreiber Hersteller Betreiber Betreiber Anfrage Angebot Bestellung Konstrukt. Bau Vorabnahme Übergabe Probebetr. Abnahme Betrieb CE-Beauftragter im Projekt (CE-BP) Folie 16 8

9 Weitere Informationen: Kostenlose Informationsund Lernvideos: Produziert in Kooperation mit der Maschinen- und Metall-BG und ThyssenKrupp Technologies Weitere Informationen: Folie Konstrukteurstag -Sicherheit + Automation Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Folie 18 9

10 Anforderung kostenloser Fachbeiträge zur CE-Kennzeichnung Bitte senden Sie mir die angekreuzten Fachbeiträge kostenlos zu: Fachbeitrag: Aktuell veröffentlichte Liste der harmonisierten Normen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG EU-Amtsblatt C 284 vom Was bedeutet "Stand der Technik"? Beleuchtung der Begriffe Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik sowie Anerkannte Regeln der Technik - RA Prof. Dr. Thomas Wilrich Neue Maschinenrichtlinie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASi) als CE-Beauftragte? Vorsicht beim Delegieren von CE-relevanten Aufgaben an FASi - Ing. Helmut Frick Die neue Maschinenrichtlinie in der Praxis - Bevollmächtigter wirft Fragen auf Dieser Beitrag informiert über die Rolle der benannten Person, beschäftigt sich mit der Frage, ob ein CE-Beauftragter nützlich sein kann und berichtet über das neue Ausbildungskonzept von IBF Ing. Helmut Frick Die neue Maschinenrichtlinie in der Praxis Auswirkungen auf Unternehmensprozesse Welche Neuerungen beeinflussen die Unternehmensprozesse und wie können diese möglichst effizient in der Praxis umgesetzt werden? - Ing. Helmut Frick Die neue Maschinenrichtline 2006/42/EG - Wichtigste Änderungen Neuerungen zum Anwendungsbereich Klarstellung des Verfahrens für unvollständige Maschinen, die neue Verfahren zur Konformitätsbewertung in grafischer Darstellung, Bemerkenswerte Änderungen im Anhang I, - Dipl.-Ing. Alois Hüning (Maschinenbau- und Metall-BG) Gefahrenanalyse neu? EN 1050 durch EN ISO ersetzt Wichtige Änderungen für Konstrukteure und Planer - Ing. Helmut Frick Haftungsrisiken im Maschinen- und Anlagenbau Juristische Betrachtung von Haftungsaspekten nach öffentlichem Recht, Zivilrecht und Strafrecht. Prof. Dr. Thomas Klindt Interpretationspapier zum Thema Gesamtheit von Maschinen Autor: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin V: Wann benötigen Gesamtanlagen ein CE-Zeichen? Wie ist der Begriff Verkettung von Maschinen zu interpretieren? Kostenlos anfordern: Weitere kostenlose Fachbeiträge finden Sie unter Ich melde mich hiermit zum kostenlosen CE-INFOService an. Dadurch werde ich in Zukunft über Neuerscheinungen von Fachbeiträgen automatisch per informiert. Ich kann mich jederzeit ohne Angaben von Gründen wieder abmelden. Name:.... Tel.:

11 EN ISO 12100:2010 (D) Bild 1 Schematische Darstellung des dreistufigen iterativen Prozesses zur Risikominderung 16

12 EN ISO : AC:2009 (D) a Bezieht sich auf ISO :2003 b Bezieht sich auf diesen Teil der ISO Bild 1 Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung 16

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