Vorlage zur Kenntnisnahme
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- Sebastian Kraus
- vor 7 Jahren
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1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Gegenstand der Vorlage: Einrichtung einer Jugendberufsagentur 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0960/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage
2 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin MatchPoint 1/ Pers Hr. Stölzel Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 0960/IV A. Gegenstand der Vorlage: Einrichtung einer Jugendberufsagentur B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeister Herr Komoß C.1 Beschlussentwurf: 1. Das Bezirksamt beschließt die Errichtigung eines Standortes der Jugendberufsagentur im Bezirk. 2. Das Bezirksamt beschließt die Beteiligung als Modellbezirk ab dem 1. Oktober C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Das als Grundprinzip für die Umsetzung dieses Projektes formulierte Prinzip der Einvernehmlichkeit gilt für alle Phasen und für alle Ebenen. Dementsprechend sind regionale Erfahrungen, Arbeitsbündnisse und Aktivitäten auch der beteiligten Abteilungen des Bezirksamtes Schule, Sport, Finanzen und Personal mit dem MatchPoint, Gesundheit und Soziales wie Jugend, Familie, Weiterbildung und Kultur einzubeziehen. E. Rechtsgrundlage: 1 GO BA Marzahn-Hellersdorf, 15, 36 (2) lit. b, f i.v.m. (3) BezVG F. Haushaltsmäßige G. Gleichstellungsrelevante Anteilige Kosten des Standortes der Jugendberufsagentur. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus der noch abzuschließenden regionalen Kooperationsvereinbarung. keine H. Behindertenrelevante keine
3 I. Migrantenrelevante keine Komoß Bezirksbürgermeister Anlage
4 Anlage zur BA-Vorlage Nr. 0960/IV Beteiligung des Bezirksamtes an einem regionalen Standort der Jugendberufsagentur im Jahr Zielsetzung Übergreifendes Ziel der Jugendberufsagentur ist die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit, aber auch der Hilfebedürftigkeit durch Verringerung des Anteils junger Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss sowie eine bedarfsgerechte und rechtskreisübergreifende abgestimmte Planung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten am Übergang von Schule und Beruf. Hier eingeschlossen sind auch solche Instrumente, wie die aufsuchende Beratung sowie flankierende Maßnahmen und Beratungen der verschiedenen Leistungsträger, um allen Jugendlichen eine individuelle Perspektive aufzuzeigen und möglichst zu einem Berufsabschluss zu führen und dies unter Einschluss aller an dieser Aufgabe beteiligten Akteurinnen und Akteure. Somit können für die Jugendlichen eine optimale berufliche und soziale Integration in Ausbildung und Arbeit erreicht werden. Wesentliches Arbeitskriterium ist die systematische und verbindliche Vernetzung aller beteiligten Kooperationspartner in Form eines einvernehmlich arbeitenden Arbeitsbündnisses. 1. Regionale Kooperationsvereinbarung Die Unterzeichnung einer regionalen Kooperationsvereinbarung bedarf einer ausführlichen Vorbereitung und Abstimmung zwischen den Partnern. Der Diskussionsprozess hierzu hat bislang noch nicht begonnen. Ein Abschluss bis zum 3. August 2015 kann erreicht werden, wenn einvernehmlich eine operative Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines regionalen Standortes der JBA ins Leben gerufen wird. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und die Agentur für Arbeit Berlin Mitte streben, bei entsprechender Auswahl des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf als Modellstandort im Jahr 2015, diese regionalen Kooperationsvereinbarung bis zum 29. Mai 2015 an. Innerhalb des Bezirksamtes sind insbesondere folgende Abteilungen verantwortlich: 1. Schule, Sport, Finanzen und Personal 2. Jugend, Familie, Weiterbildung und Kultur 3. Gesundheit und Soziales Als weitere regionale Bündnispartner sind u.a. vorgesehen: 1. Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 2. Schulaufsicht- Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 1
5 3. Zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 4. regionale Wirtschaft, vertreten durch den MHWK 5. den Kammern 6. Vertreter lokaler Netzwerke im Übergang Schule/Beruf Dabei können die Beteiligten auch aus den Erfahrungen und bestehenden Projektstrukturen des Masterplans Arbeit und Ausbildung für Alle Jugendlichen in Marzahn-Hellersdorf bis 2016 schöpfen. Innovative Ansätze, wie etwa das individuelle Coachingangebot in den Integrierten Sekundarschulen und die Vermittlung in Praktika, werden Bestandteil der regionalen Kooperationsvereinbarung sein. 2. Aufbauorganisation und Personal Die in 5 der Landeskooperationsvereinbarung dargestellten Leistungen werden durch die Bündnispartner Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schulaufsicht und dem Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf personell untersetzt. Die Führungsstrukturen und der Mitarbeitereinsatz stehen noch nicht fest und werden im Rahmen des Konzeptes zur spezifischen Ablauforganisation bestimmt. 5 Abs. 3, 4 der Landeskooperationsvereinbarung beschreiben die Beratungsleistungen im Sinne der Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II sowie zur individuellen Förderung nach dem SGB VIII als einzubringende kommunale Leistungen. Art und Umfang der Leistungen sind noch nicht abschließend geklärt. Gerade für die Umsetzung in Marzahn-Hellersdorf als einer der ersten Bezirke ab 01. Oktober 2015 sind die qualitativen und quantitativen Personalbedarfe (Personalkonzept) näher zu bestimmen bzw. die Umsetzungsform (z.b. als Termingeschäft bzw. über den Einsatz einer sog. Clearingstelle) näher auszuführen. Der räumliche Wechsel des Personals ist für den 1. Oktober 2015 vorgesehen. 3. Ablauforganisation Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Agentur für Arbeit Berlin Mitte und die Bündnispartner verpflichten sich gegenüber der Projektstelle Jugendberufsagentur bis zum 30. Juni 2015 ein Fachkonzept zur spezifischen Ablauforganisation vorzulegen. Das Konzept wird Aussagen zu den Abläufen, den Öffnungszeiten und der täglichen Erreichbarkeit aller Bündnispartner im Standort treffen. Im Rahmen des Konzeptes werden die Schnittstellen innerhalb des Standortes und außerhalb des Standortes im Bereich des Übergangs Schule/ Beruf (z.b. Jugendberatungshäuser) definiert. Ein Fachkonzept zur Ablauforganisation muss die entsprechenden Verantwortlichkeiten der unterschiedlichen Rechtskreise innerhalb eines Standortes der Jugendberufsagentur beinhalten sowie die Schnittstellen detailliert beschreiben. Zudem sind Grundaussagen des Bearbeitungs- und Vermittlungsweges zu treffen, ausgehend von der Lotsenfunktion der Eingangszone, um eine Parallelvermittlung oder -betreuung zu vermeiden. Die bisherigen Erfahrungen, Procedere und Schnittstellen in den Rechtskreisen des SGB II - im Bereich der kommunalen Eingliederungsleistungen (Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirksamt - Amt für Soziales, Gesundheitsamt, Jugendamt und Jobcenter) und die der Jugendhilfe und 2
6 Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII sind detailliert in ein ablauforganisatorisches Konzept mit einzubeziehen. Ein entsprechendes Fachkonzept kann nur von einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsgruppe einvernehmlich entwickelt werden, in der Vertreter der Bereiche Gesundheit und Soziales, Jugend, Schule sowie des Jobcenters und der Agentur für Arbeit beteiligt sind. 4. Infrastruktur Der mögliche Standort einer Jugendberufsagentur im Bezirk muss den infrastrukturellen Standards der Landeskooperationsvereinbarung entsprechen. Diese sind insbesondere: 1. Gemeinsamer Empfang 2. Nachgelagerte Bürobereiche 3. Selbstinformationseinrichtungen 4. Nähe zum Berufsinformationszentrum Ein infrastrukturelles Konzept muss alle wesentlichen inhaltlichen Zielstellungen berücksichtigen. Somit können ablauforganisatorische Verabredungen nicht losgelöst vom baulich und technisch/finanziell umzusetzenden Konzept betrachtet werden. Die Ausgestaltung des infrastrukturellen Konzeptes erfolgt durch eine rechtskreisübergreifende Arbeitsgruppe. Um eine wirklich verbindliche Zusammenführung der unterschiedlichen Rechtskreise zu gewährleisten, ist eine an den realen Gegebenheiten orientierte Ressourcenplanung und in Folge dessen ein schlüssiges Finanzkonzept einschließlich einer Zeitplanung zu erarbeiten. Neben den genannten Standards ist natürlich auch die Planung für die unterschiedlichen IT-Zugänge, insbesondere vor dem Hintergrund der komplexen Datenschutzrichtlinien, mit einzubeziehen Das Belegungskonzept einschließlich der baulichen Konzeption Empfang/ Eingangszone wird bis zum 29. Mai 2015 der Projektstelle Jugendberufsagentur vorgelegt. Etwaige Umbaumaßnahmen sollen bis September 2015 abgeschlossen sein. Die Infrastruktur- und Baukosten werden unter den drei Institutionen anteilig nach dem Personalschlüssel aufgeteilt 3
7 5. Weiteres Vorgehen und Verantwortlichkeiten Das weitere Vorgehen sollte durchaus durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe begleitet werden, die in Kooperation mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit die Planung und Umsetzung des Standortes der Jugendberufsagentur im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gestaltet. Die Arbeitsgruppe wird durch das Bezirksamtsgremium ins Leben gerufen und die Leitung der Arbeitsgruppe festgelegt. Die Mitglieder werden durch die Leiter der Abteilungen Schule, Sport, Finanzen und Personal, Gesundheit und Soziales sowie Jugend, Familie, Weiterbildung und Kultur bestimmt. Der Auftrag für die Arbeitsgruppe bzw. das zu erarbeitende Planungs- und Ablaufdokument muss beinhalten: - Entwurf einer regionalen Kooperationsvereinbarung - Entwurf eines Exposés für die Aufbau- und Ablauforganisation und infrastrukturelle Umsetzung einschl. eines Zeitplanes sowie der Bestimmung einer temporären Arbeitsgruppe bzw. temporärer Mitglieder für die konkrete Umsetzung. Dieses Grundkonzept wird Bestandteil einer BA-Vorlage und ist bis zum 29. Mai 2015 dem Bezirksamt zur Beschlussfassung vorzulegen. 4
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