Praktikumsvertrag. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52 in Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und

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1 Praktikumsvertrag Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche 52 in Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und dem/der Studenten/in der HWR Berlin Matrikelnummer -Adresse Studenten/in im Studiengang... (mit Angabe, ob Bachelor- oder Master-Studiengang) (nachfolgend Praktikant/in genannt) und der Firma / Behörde / Einrichtung Name der Firma / Behörde / Einrichtung (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) wird folgender Praktikumsvertrag nach 10 der Ordnung zur Durchführung des Praxissemesters in den Studiengängen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Praktikumsordnung) geschlossen. 1 Allgemeines, Dauer des Praktikums (1) In der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin ist vorgesehen, ein praktisches Studiensemester durchzuführen. Diese Ordnung sowie der von der Praktikumsstelle erstellte Praktikumsplan sind Bestandteile dieses Vertrages. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. (2) Das Praktikum dauert vom bis zum (=... Wochen). Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr 2 Pflichten der Vertragsparteien (1) Der/die Praktikant/in ist verpflichtet sich dem Zweck des Praktikums entsprechend zu verhalten und insbesondere a) die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, b) die im Rahmen des Praktikumsplans übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, c) den im Rahmen des Praktikums erteilten Anordnungen der Praktikumsstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, d) die für die Praktikumsstelle geltenden Ordnungen insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten, (2) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, a) den/die Praktikanten/in in dem oben genannten Zeitraum unter Beachtung der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin und des Praktikumsplans auszubilden, b) dem/der Praktikanten/in die Teilnahme an das jeweilige Praxissemesters betreffenden Veranstaltungen der HWR Berlin sowie an studiumsbezogenen Prüfungen zu ermöglichen, c) eine Bescheinigung auszustellen, aus der sich Dauer, Inhalt und Erfolg des Praktikums ergibt, d) auf Wunsch des/der Praktikanten/in ein Arbeitszeugnis auszustellen. (3) Die HWR Berlin ist verpflichtet, die ihr nach der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

2 3 Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche (1) Der/die Praktikant/in erhält von der Praktikumsstelle monatlich eine Vergütung in Höhe von... Euro. (2) Dieser Vertrag begründet für die Praktikumsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen; deliktsrechtliche Ansprüche gegenüber dem/der Praktikanten/in bleiben davon unberührt. 4 Ausbildungsbeauftragte (1) Die Praktikumsstelle benennt Herrn/Frau... als Beauftrage(n) für die Ausbildung. (2) Die HWR Berlin benennt Herrn/Frau Prof...Hellmann, Axel... als Praxisbeauftragte(n). 5 Urlaub (1) Urlaub wird nur gewährt, soweit gewährleistet ist, dass mindestens 20 Praktikumswochen vollständig absolviert werden. (2) Die Praktikumsstelle kann eine kurzzeitige Freistellung von der Ausbildung aus persönlichen Gründen gewähren. 6 Auflösung des Vertrages (1) Der Ausbildungsvertrag kann vorzeitig aufgelöst werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist, b) bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von vier Wochen. (2) Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber den anderen Vertragsparteien. Im Fall der Auflösung durch die Praktikumsstelle ist zuvor der Praxisbeauftragte der HWR Berlin anzuhören. 7 Versicherungsschutz (1) Der/die Praktikant/in ist während des praktischen Studiensemesters kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt die Praktikumsstelle der HWR Berlin einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Das Haftpflichtrisiko des/der Praktikanten/in in der Praktikumsstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praktikumsstelle gedeckt. 8 Vertragsausfertigung Jeder Vertragspartei erhält eine inhaltsgleiche und von allen Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung.... Ort, Datum Stempel und Unterschrift der HWR Berlin Stempel und Unterschrift der Praktikumsstelle Unterschrift des/der Praktikanten/in

3 Praktikumsvertrag Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche 52 in Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und dem/der Studenten/in der HWR Berlin Matrikelnummer -Adresse Studenten/in im Studiengang... (mit Angabe, ob Bachelor- oder Master-Studiengang) (nachfolgend Praktikant/in genannt) und der Firma / Behörde / Einrichtung Name der Firma / Behörde / Einrichtung (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) wird folgender Praktikumsvertrag nach 10 der Ordnung zur Durchführung des Praxissemesters in den Studiengängen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Praktikumsordnung) geschlossen. 1 Allgemeines, Dauer des Praktikums (1) In der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin ist vorgesehen, ein praktisches Studiensemester durchzuführen. Diese Ordnung sowie der von der Praktikumsstelle erstellte Praktikumsplan sind Bestandteile dieses Vertrages. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. (2) Das Praktikum dauert vom bis zum (=... Wochen). Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr 2 Pflichten der Vertragsparteien (1) Der/die Praktikant/in ist verpflichtet sich dem Zweck des Praktikums entsprechend zu verhalten und insbesondere a) die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, b) die im Rahmen des Praktikumsplans übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, c) den im Rahmen des Praktikums erteilten Anordnungen der Praktikumsstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, d) die für die Praktikumsstelle geltenden Ordnungen insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten, (2) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, a) den/die Praktikanten/in in dem oben genannten Zeitraum unter Beachtung der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin und des Praktikumsplans auszubilden, b) dem/der Praktikanten/in die Teilnahme an das jeweilige Praxissemesters betreffenden Veranstaltungen der HWR Berlin sowie an studiumsbezogenen Prüfungen zu ermöglichen, c) eine Bescheinigung auszustellen, aus der sich Dauer, Inhalt und Erfolg des Praktikums ergibt, d) auf Wunsch des/der Praktikanten/in ein Arbeitszeugnis auszustellen. (3) Die HWR Berlin ist verpflichtet, die ihr nach der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

4 3 Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche (1) Der/die Praktikant/in erhält von der Praktikumsstelle monatlich eine Vergütung in Höhe von... Euro. (2) Dieser Vertrag begründet für die Praktikumsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen; deliktsrechtliche Ansprüche gegenüber dem/der Praktikanten/in bleiben davon unberührt. 4 Ausbildungsbeauftragte (1) Die Praktikumsstelle benennt Herrn/Frau... als Beauftrage(n) für die Ausbildung. (2) Die HWR Berlin benennt Herrn/Frau Prof...Hellmann, Axel... als Praxisbeauftragte(n). 5 Urlaub (1) Urlaub wird nur gewährt, soweit gewährleistet ist, dass mindestens 20 Praktikumswochen vollständig absolviert werden. (2) Die Praktikumsstelle kann eine kurzzeitige Freistellung von der Ausbildung aus persönlichen Gründen gewähren. 6 Auflösung des Vertrages (1) Der Ausbildungsvertrag kann vorzeitig aufgelöst werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist, b) bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von vier Wochen. (2) Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber den anderen Vertragsparteien. Im Fall der Auflösung durch die Praktikumsstelle ist zuvor der Praxisbeauftragte der HWR Berlin anzuhören. 7 Versicherungsschutz (1) Der/die Praktikant/in ist während des praktischen Studiensemesters kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt die Praktikumsstelle der HWR Berlin einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Das Haftpflichtrisiko des/der Praktikanten/in in der Praktikumsstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praktikumsstelle gedeckt. 8 Vertragsausfertigung Jeder Vertragspartei erhält eine inhaltsgleiche und von allen Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung.... Ort, Datum Stempel und Unterschrift der HWR Berlin Stempel und Unterschrift der Praktikumsstelle Unterschrift des/der Praktikanten/in

5 Praktikumsvertrag Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche 52 in Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und dem/der Studenten/in der HWR Berlin Matrikelnummer -Adresse Studenten/in im Studiengang... (mit Angabe, ob Bachelor- oder Master-Studiengang) (nachfolgend Praktikant/in genannt) und der Firma / Behörde / Einrichtung Name der Firma / Behörde / Einrichtung (nachfolgend Praktikumsstelle genannt) wird folgender Praktikumsvertrag nach 10 der Ordnung zur Durchführung des Praxissemesters in den Studiengängen am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Praktikumsordnung) geschlossen. 1 Allgemeines, Dauer des Praktikums (1) In der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin ist vorgesehen, ein praktisches Studiensemester durchzuführen. Diese Ordnung sowie der von der Praktikumsstelle erstellte Praktikumsplan sind Bestandteile dieses Vertrages. Ein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet. (2) Das Praktikum dauert vom bis zum (=... Wochen). Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr 2 Pflichten der Vertragsparteien (1) Der/die Praktikant/in ist verpflichtet sich dem Zweck des Praktikums entsprechend zu verhalten und insbesondere a) die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, b) die im Rahmen des Praktikumsplans übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, c) den im Rahmen des Praktikums erteilten Anordnungen der Praktikumsstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, d) die für die Praktikumsstelle geltenden Ordnungen insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten, (2) Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, a) den/die Praktikanten/in in dem oben genannten Zeitraum unter Beachtung der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der HWR Berlin und des Praktikumsplans auszubilden, b) dem/der Praktikanten/in die Teilnahme an das jeweilige Praxissemesters betreffenden Veranstaltungen der HWR Berlin sowie an studiumsbezogenen Prüfungen zu ermöglichen, c) eine Bescheinigung auszustellen, aus der sich Dauer, Inhalt und Erfolg des Praktikums ergibt, d) auf Wunsch des/der Praktikanten/in ein Arbeitszeugnis auszustellen. (3) Die HWR Berlin ist verpflichtet, die ihr nach der Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

6 3 Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche (1) Der/die Praktikant/in erhält von der Praktikumsstelle monatlich eine Vergütung in Höhe von... Euro. (2) Dieser Vertrag begründet für die Praktikumsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages entstehen; deliktsrechtliche Ansprüche gegenüber dem/der Praktikanten/in bleiben davon unberührt. 4 Ausbildungsbeauftragte (1) Die Praktikumsstelle benennt Herrn/Frau... als Beauftrage(n) für die Ausbildung. (2) Die HWR Berlin benennt Herrn/Frau Prof...Hellmann, Axel... als Praxisbeauftragte(n). 5 Urlaub (1) Urlaub wird nur gewährt, soweit gewährleistet ist, dass mindestens 20 Praktikumswochen vollständig absolviert werden. (2) Die Praktikumsstelle kann eine kurzzeitige Freistellung von der Ausbildung aus persönlichen Gründen gewähren. 6 Auflösung des Vertrages (1) Der Ausbildungsvertrag kann vorzeitig aufgelöst werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist, b) bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von vier Wochen. (2) Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber den anderen Vertragsparteien. Im Fall der Auflösung durch die Praktikumsstelle ist zuvor der Praxisbeauftragte der HWR Berlin anzuhören. 7 Versicherungsschutz (1) Der/die Praktikant/in ist während des praktischen Studiensemesters kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 SGB VII). Im Versicherungsfalle übermittelt die Praktikumsstelle der HWR Berlin einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Das Haftpflichtrisiko des/der Praktikanten/in in der Praktikumsstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praktikumsstelle gedeckt. 8 Vertragsausfertigung Jeder Vertragspartei erhält eine inhaltsgleiche und von allen Vertragsparteien unterzeichnete Ausfertigung.... Ort, Datum Stempel und Unterschrift der HWR Berlin Stempel und Unterschrift der Praktikumsstelle Unterschrift des/der Praktikanten/in

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