(1) Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen
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- Pamela Kraus
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1 Studienordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf für die Master-Studiengänge Master of Business Administration und Master of Finance (MSO) an der Düsseldorf Business School GmbH (DBS) Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom (GV NRW, S. 190) hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Ordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Studienziele 3 Zugangsvoraussetzungen, Studienbeginn und Studiendauer 4 Studienaufbau 5 Studieninhalte und Vermittlungsformen 6 Masterarbeit 7 Studienverlaufsplan 8 Leistungspunktesystem 9 Prüfungsleistungen und Voraussetzungen der Prüfungszulassung 10 Studienentgelte 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlage 1a: Aufbau des Studiengangs General Management Anlage 1b: Aufbau des Studiengangs International Finance Anlage 2a: Verlaufsplan des Studiums General Management Anlage 2b: Verlaufsplan des Studiums International Finance
2 1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät für die Master-Studiengänge Master of Business Administration und Master of Finance (MPO) für die Studiengänge a) General Management mit dem Abschluss "Master of Business Administration" ("MBA") und b) International Finance mit dem Abschluss "Master of Finance" ("MoF") das Weiterbildungsstudium an der Düsseldorf Business School GmbH. 2 Studienziele (1) Das Studium ist auf die Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses hin ausgerichtet. Es wendet sich an Führungskräfte aus Wirtschaft und Verwaltung, die ihre Managementkompetenzen gezielt weiterentwickeln wollen. (2) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beider Studiengänge erkennen die wirtschaftlichen Zusammenhänge innerhalb eines Unternehmens, zwischen diesem und den relevanten Märkten sowie der umgebenden Umwelt. Sie entwickeln und verbessern ihre Fähigkeiten, Geschäftseinheiten unternehmerisch zu leiten. (3) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbessern ihr Teamverhalten ebenso wie ihre Führungsqualitäten. In ökonomischen Modellanalysen sowie in unternehmerischen Fallstudien, Plan- und Rollenspielen werden ihre Fähigkeiten trainiert, betriebliche Probleme zu lösen und unternehmerische Entscheidungen effizient zu treffen. 3 Zugangsvoraussetzungen, Studienbeginn und Studiendauer (1) Voraussetzungen für den Zugang zum Studium in den unter 1 genannten Studiengängen sind a) für den Studiengang General Management aa) ein mit einem Diplom, Bachelor, Master, 1. Staatsexamen oder gleichwertigen Abschluss absolviertes Studium an einer in- oder ausländischen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder Fachhochschule sowie bb) hinreichende einschlägige Berufserfahrung. b) für den Studiengang International Finance aa) ein mit einem wirtschaftwissenschaftlichen Diplom, Bachelor oder gleichwertigen Abschluss absolviertes Studium an einer in- oder ausländischen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule oder Fachhochschule bzw. bb) für Absolventinnen und Absolventen nicht wirtschaftswissenschaftlicher Studienrichtungen zusätzlich eine hinreichende einschlägige Berufserfahrung. Der Nachweis ausreichender wirtschaftswissenschaftlicher Grundkenntnisse kann durch eine erfolgreich abgeschlossene Fachprüfung erbracht werden.
3 (2) Der Prüfungsausschuss gemäß 5 MPO stellt fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für den Zugang zum Studium erfüllen. Soweit dies zutrifft, werden die Bewerbungsunterlagen an die Düsseldorf Business School GmbH mit dieser Feststellung weitergeleitet. (3) Der Wissenschaftliche Beirat der Düsseldorf Business School GmbH befindet aufgrund eines Auswahlgesprächs mit den zulassungsberechtigten Bewerberinnen und Bewerbern über die endgültige Zulassung zum Studium und teilt die Entscheidung der Bewerberin bzw. dem Bewerber mit. (4) Die Zulassung zum Studium kann von der Düsseldorf Business School GmbH aufgrund organisatorischer, räumlicher und methodisch-didaktischer Gründe beschränkt werden. (5) Der Wissenschaftliche Beirat der Düsseldorf Business School GmbH kann mit den Auswahlgesprächen gemäß Absatz 3 eine Kommission beauftragen, die ihm zu berichten hat. (6) Über den jeweiligen Studienbeginn entscheidet der Wissenschaftliche Beirat der Düsseldorf Business School GmbH. (7) Das Studienvolumen beträgt a) im Studiengang General Management einschließlich der Masterarbeit 916 Stunden; davon entfallen 544 Stunden auf das Präsenzstudium und 372 Stunden auf das einschließlich der Masterarbeit. Das Studium wird in der Regel berufsbegleitend absolviert. b) im Studiengang International Finance einschließlich der Masterarbeit 800 Stunden; davon entfallen 432 Stunden auf das Präsenzstudium und 368 Stunden auf das einschließlich der Masterarbeit. Das Studium wird in der Regel berufsbegleitend absolviert. 4 Studienaufbau Den Studienaufbau regelt a) für den Studiengang General Management die Anlage 1a. b) für den Studiengang International Finance die Anlage 1b. 5 Studieninhalte und Vermittlungsformen (1) Beide Studiengänge streben die berufsbezogene Ergänzung und wissenschaftliche Vertiefung von Fachkenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften an. Die einzelnen Lehrmodule sind dabei auf den Qualifizierungsbedarf der Berufspraxis ausgerichtet und zielen auf praktische Lösungserarbeitungen. (2) Die inhaltlichen Schwerpunkte der Studiengänge, wie sie in den jeweiligen Studienabschnitten vermittelt werden, sind: (A) Inhaltliche Schwerpunkte des Studiengangs General Management:
4 aa) Pflichtkurse (jeder Pflichtkurs umfasst 32 Kursstunden): 1. Studienabschnitt: Grundlagen Kurs 1: Kurs 2: Kurs 3: Kurs 4: Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge Unternehmensrechnung Operatives und strategisches Controlling Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen des unternehmerischen Handels 2. Studienabschnitt: Leistungs- und Finanzprozesse Kurs 5: Kurs 6: Kurs 7: Kurs 8: Wertkettenmanagement Markt und Kunde Investition, Unternehmensbewertung, Portfoliomanagement Finanzmanagement 3. Studienabschnitt: Integrationsmanagement und Human Resources Kurs 9: Kurs 10: Kurs 11: Kurs 12: Management von Geschäftsbeziehungen Qualitätsmanagement, Innovationsmanagement, Projektmanagement Personalmanagement und Führung Leadership und Organizational Behaviour 4. Studienabschnitt: Strategisches Management und Unternehmensanalyse Kurs 13: Kurs 14: Kurs 15: Kurs 16: Wettbewerbsanalyse und -strategien Wert- und Kostenmanagement Internationale Konzernrechnungslegung Unternehmensanalyse bb) Wahlpflichtkurse (jeder Wahlpflichtkurs umfasst 16 Kursstunden): Kurs 17: Informations- und Kommunikationssysteme Kurs 18: Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht Kurs 19: Marktanalyse und Marktforschung Kurs 20: Unternehmensethik und Corporate Citizenship (21): Ggf. weitere Kurse zu aktuellen Themen aus dem Bereich General Management (B) Inhaltliche Schwerpunkte des Studiengangs International Finance: aa) Pflichtkurse (jeder Pflichtkurs umfasst 32 Kursstunden): 1. Studienabschnitt: Grundlagen Kurs 1: Finanzmanagement
5 Kurs 2: Kurs 3: Kurs 4: Börsen-, Kapitalmarkt-, Wertpapierrecht Bewertung von Finanzinnovationen Ökonometrische Modelle der Finanzmarktanalyse 2. Studienabschnitt: Institutionen und Instrumente Kurs 5: Kurs 6: Kurs 7: Kurs 8: Finanzmärkte und Finanzinstitutionen Internationale Kapitalbewegungen Portfolioanalyse und Assetmanagement Bewertung von Anleihen, Aktienanalyse 3. Studienabschnitt: Internationales Finanzmanagement Kurs 9: Kurs 10: Kurs 11: Kurs 12: Corporate Finance, Investment Banking, M&A Risikomanagement Steuerwirkungsanalyse Internationale Rechnungslegung und Finanzanalyse bb) Wahlpflichtkurse (jeder Wahlpflichtkurs umfasst 16 Kursstunden): Kurs 13: Grundlagen der Stochastik Kurs 14: Unternehmensrechnung Kurs 15: Behavioural Finance Kurs 16: Internationale Wohnungsfinanzierung Kurs 17: Spezialprobleme der Finanzmarktanalyse Kurs 18: Finanzmarketing Kurs 19: Corporate Governance Kurs 20: Anreiz- und Vergütungssysteme (21): Ggf. weitere Kurse zu aktuellen Themen aus dem Bereich International Finance (3) Die in diesen Kursen vorherrschenden Vermittlungsformen sind neben den Diskussionsvorträgen insbesondere interaktive Lehrmethoden wie Fallstudien, Planspiele und Rollenspiele. Dies verlangt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hohes persönliches Studienengagement. Hierzu werden Lehrmaterialien auch über das Internet zur Verfügung gestellt. Unterrichtssprachen sind - in Abhängigkeit von den jeweiligen Kursen und Dozenten - Deutsch und Englisch. Phasen des Präsenzstudiums werden durch Phasen des s ergänzt. 6 Masterarbeit (1) Die Zulassung zur Anfertigung der Masterarbeit setzt gemäß 9 Absatz 3 MPO voraus, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat a) im Studiengang General Management wenigstens an zwölf von 16 Pflichtkursen und an einem von zwei Wahlpflichtkursen gemäß 5 Absatz 2 A mit Erfolg teilgenommen und dabei mindestens 25,5 ECTS-Punkte erworben hat.
6 b) im Studiengang International Finance wenigstens an neun von 12 Pflichtkursen und an einem von drei Wahlpflichtkursen gemäß 5 Absatz 2 B mit Erfolg teilgenommen und dabei mindestens 19,5 ECTS-Punkte erworben hat. (2) Das Thema der Masterarbeit muss einem der Pflichtkurse oder der Wahlpflichtkurse des betreffenden Studienganges gemäß 5 Absatz 2 entnommen sein; kursübergreifende Themen sind zulässig. Die Kandidatin oder der Kandidat kann Vorschläge für das Thema und für die Themenstellerin oder den Themensteller der Masterarbeit machen; diese Vorschläge werden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. (3) Die Masterarbeit darf in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise im Rahmen einer anderen Prüfung noch nicht vorgelegt worden sein. (4) Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt a) im Studiengang General Management acht Wochen. b) im Studiengang International Finance zwölf Wochen. Auf begründeten schriftlichen Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit der Themenstellerin oder dem Themensteller eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen gewähren. 7 Studienverlaufsplan Den Studienverlaufsplan beinhaltet a) für den Studiengang General Management die Anlage 2a. b) für den Studiengang International Finance die Anlage 2b. 8 Leistungspunktesystem (1) Für die an der Düsseldorf Business School mit der Note "ausreichend" (4,0) oder besser bewerteten Prüfungsleistungen werden ECTS-Punkte gemäß 11 MPO gutgeschrieben und Fachnoten gemäß 14 MPO vergeben. (2) a) Im Studiengang General Management wird jede Pflichtveranstaltung mit 3 ECTS- Punkten, jede Wahlpflichtveranstaltung mit 1,5 ECTS-Punkten, die Masterarbeit mit 9 ECTS-Punkten bewertet. b) Im Studiengang International Finance wird jede Pflichtveranstaltung mit 3 ECTS- Punkten, jede Wahlpflichtveranstaltung mit 1,5 ECTS-Punkten, die Masterarbeit mit 12 ECTS-Punkten bewertet. 9 Prüfungsleistungen und Voraussetzungen der Prüfungszulassung (1) Die Prüfungen an der Düsseldorf Business School erfolgen studienbegleitend. Voraussetzungen und Verfahren der Zulassung regelt 9 MPO. Die Studienverlaufspläne in Anlage 2a
7 und 2b vermitteln, für welche Studienphasen die Ablegung der jeweiligen Prüfungen vorgesehen ist. (2) Die Prüfungen werden von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf abgenommen, die auch den Mastergrad verleiht. (3) Die Masterprüfung besteht aus der Masterarbeit und den Fachprüfungen in den Pflichtund Wahlpflichtkursen gemäß Anlagen 1a und 2a im Studiengang General Management und gemäß Anlagen 1b und 2b im Studiengang International Finance. (4) Die Prüfungen zu den einzelnen Kursen erstrecken sich a) im Studiengang General Management auf 16 Pflichtfächer und zwei Wahlpflichtfächer gemäß 5 Absatz 2 A. b) im Studiengang International Finance auf 12 Pflichtfächer und drei Wahlpflichtfächer gemäß 5 Absatz 2 B. (5) Diese Prüfungen werden gemäß 10 Absätze 1 bis 7 MPO in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen, Hausarbeiten oder Projektarbeiten, Referaten und Präsentationen oder als Fallstudienbearbeitungen abgenommen. Auf besonderen Antrag der Prüferin bzw. des Prüfers können dabei auch Gruppenarbeiten gemäß 10 Absatz 8 zugelassen werden. (6) In die Bewertung der Masterarbeit ist eine Präsentation dieser Arbeit als Prüfungsbestandteil gemäß 12 Absatz 10 MPO einbezogen. Diese Präsentation kann die Note der Masterarbeit um 0,3 nach oben oder unten verändern. (7) Die Masterarbeit ist bestanden, wenn sie gemäß dem durch 12 Absätze 11 bis 13 MPO vorgegebenen Verfahren mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet wird. Bei als "nicht ausreichend" bewerteter Masterarbeit kann die Kandidatin bzw. der Kandidat innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ein neues Thema zur Bearbeitung übernehmen. Wird auch bei der Wiederholung der Masterarbeit die Bewertung "nicht ausreichend" erzielt, ist gemäß 13 Absatz 2, letzter Satz, MPO die gesamte Masterprüfung endgültig nicht bestanden. (8) Die Masterprüfung ist gemäß 14 Absatz 1 MPO insgesamt bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mit der Masterarbeit mindestens die Note "ausreichend" erzielt hat und a) im Studiengang General Management wenigstens 54 von 60 ECTS-Punkten erworben hat. b) im Studiengang International Finance wenigstens 46,5 von 52,5 ECTS-Punkten erworben hat. 10 Studienentgelte (1) Für die Studiengänge a) General Management mit dem Abschluss "Master of Business Administration" ("MBA") und b) International Finance mit dem Abschluss "Master of Finance" ("MoF")
8 werden Studienentgelte erhoben. (2) Die Höhe der jeweiligen Studienentgelte wird von der Düsseldorf Business School GmbH festgesetzt und durch Entgeltordnung bekannt gemacht. Eine Zahlung in Raten ist möglich. (3) Die Studienentgelte umfassen den jeweiligen kompletten Studiengang als unteilbares Ganzes, d.h. auch von Studierenden, deren Leistungen aus vergleichbaren Studiengängen gemäß 7 MPO ganz oder teilweise angerechnet werden, sind diese Studienentgelte in voller Höhe zu zahlen. 11 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf auf Vorschlag der Düsseldorf Business School GmbH vom Düsseldorf, Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf In Vertretung (Pallme König) - Kanzler -
9 Anlage 1a: Aufbau des Studiengangs General Management 1. Studienabschnitt: Grundlagen 72 Stunden 200 Stunden 2. Studienabschnitt: Leistungs- und Finanzprozesse 60 Stunden 188 Stunden 3. Studienabschnitt: Integrationsmanagement und Human Resources 1 Wahlpflichtkurs 16 Stunden 72 Stunden 216 Stunden 4. Studienabschnitt: Strategisches Management und Unternehmensanalyse 1 Wahlpflichtkurs 16 Stunden 72 Stunden Masterarbeit 96 Stunden 312 Stunden Gesamtsumme: 916 Stunden
10 Anlage 1b: Aufbau des Studiengangs International Finance 1. Studienabschnitt: Grundlagen 1 Wahlpflichtkurs 16 Stunden 70 Stunden 214 Stunden 2. Studienabschnitt: Institutionen und Instrumente 70 Stunden 198 Stunden 3. Studienabschnitt: Internationales Finanzmanagement 2 Wahlpflichtkurse 32 Stunden 68 Stunden 228 Stunden 4. Studienabschnitt: Masterarbeit 160 Stunden Gesamtsumme: 800 Stunden
11 Anlage 2a: Verlaufsplan des Studiums General Management 1. Studienabschnitt: Grundlagen (1) Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge 3 (2) Unternehmensrechnung 3 (3) Operatives und strategisches Controlling 3 (4) Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen des unternehmerischen 3 Handelns 2. Studienabschnitt: Leistungs- und Finanzprozesse (5) Wertkettenmanagement 3 (6) Markt und Kunde 3 (7) Investition, Unternehmensbewertung, Portfoliomanagement 3 (8) Finanzmanagement 3 3. Studienabschnitt: Integrationsmanagement und Human Resources (9) Management von Geschäftsbeziehungen 3 (10) Qualitätsmanagement, Innovationsmanagement, Projektmanagement 3 (11) Personalmanagement und Führung 3 (12) Leadership und Organizational Behaviour 3 1. Wahlpflichtkurs (aus Kursen 17 bis 21 gemäß 5 Abs. 2 A) 1,5 4. Studienabschnitt: Strategisches Management und Unternehmensanalyse (13) Wettbewerbsanalyse und -strategien 3 (14) Wert- und Kostenmanagement 3 (15) Internationale Konzernrechnungslegung 3 (16) Unternehmensanalyse 3 2. Wahlpflichtkurs (aus Kursen 17 bis 21 gemäß 5 Abs. 2 A) 1,5 Masterarbeit 9
12 Anlage 2b: Verlaufsplan des Studiums International Finance 1. Studienabschnitt: Grundlagen (1) Finanzmanagement 3 (2) Börsen-, Kapitalmarkt-, Wertpapierrecht 3 (3) Bewertung von Finanzinnovationen 3 (4) Ökonometrische Methoden der Finanzmarktanalyse 3 1. Wahlpflichtkurs (aus Kursen 13 bis 14 gemäß Abs. 2 B) 1,5 2. Studienabschnitt: Institutionen und Instrumente (5) Finanzmärkte und Finanzinstitutionen 3 (6) Internationale Kapitalbewegungen 3 (7) Portfolioanalyse und Assetmanagement 3 (8) Bewertung von Anleihen, Aktienanalyse 3 3. Studienabschnitt: Internationales Finanzmanagement (9) Corporate Finance, Investment Banking, M&A 3 (10) Risikomanagement 3 (11) Steuerwirkungsanalyse 3 (12) Internationale Rechnungslegung und Finanzanalyse 3 2. Wahlpflichtkurs (aus Kursen 15 bis 21 gemäß 5 Abs. 2 B) 1,5 3. Wahlpflichtkurs (aus Kursen 15 bis 21 gemäß 5 Abs. 2 B) 1,5 4. Studienabschnitt: Masterarbeit Masterarbeit 12
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