1 Grundsätzliches zur Berechnung der Grundbesoldung

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1 1 Grundsätzliches zur Berechnung der Grundbesoldung Die Höhe der Besoldung einer Lehrperson steht in einem direkten Zusammenhang mit der Einstufung durch das Amt für Volksschule. Der zu entrichtende Lohn kann aufgrund des zugeteilten Lohnbandes und der Lohnposition aus den Lohntabellen entnommen werden. Die Besoldungen sind grundsätzlich auf der Basis von Monatslöhnen zu berechnen. Wenn jedoch ein ausserordentlicher Ein- oder Austritt innerhalb eines Schulsemesters vorliegt, ist die Berechnung in Unterrichtswochen vorzunehmen (Wochenlohnberechnung). Dasselbe gilt bei ausserordentlichem Pensenwechsel. Es ist zu beachten, dass das ganze Kalenderjahr in Unterrichtswochen gerechnet werden muss. Das Folgejahr wird wieder auf der Basis von Monatslöhnen gerechnet. Eine Mischrechnung mit Monaten und Wochen ist nicht zulässig. Bei der Berechnung in Unterrichtwochen sollte die Jahresbesoldung gleichmässig auf die Monate verteilt werden. Somit können die Schwankungen der Monatsbesoldungen vermieden werden. Bei Entschädigungen im Lektionenansatz ist klar darauf hinzuweisen, dass in diesem Ansatz bereits der 13. Monatslohn und der Ferienanspruch inbegriffen sind.

2 2 Berechnung ohne Änderung der Anstellung Wird das ganze Jahr ohne Änderung der Anstellung (Pensenwechsel, Ein- oder Austritt) gearbeitet, wird die Besoldung auf der Basis von Monatslöhnen gerechnet. Dasselbe gilt bei Pensenwechseln und Ein- oder Austritten auf Semesterbeginn oder - ende. Ein Primarlehrer ist in LB3 / LP7 eingestuft und hat gemäss Besoldungstabelle eine Jahresbesoldung von CHF 86' (inkl. Ferien und 13. Monatslohn). Als Primarlehrer beträgt sein Pflichtpensum 30 Lektionen pro Woche. Er arbeitet 20 Lektionen Jahreslohn brutto: 86' x 20 Lekt. = 57' Dies ergibt einen Monatslohn von CHF 4' (1/13).

3 3 Berechnung bei ausserordentlichem Ein- oder Austritt Erfolgt ein Ein- oder Austritt innerhalb des Semesters ist die Besoldung mit der Wochenlohnberechnung zu rechnen. Derselbe Primarlehrer tritt nun per 19. Juni aus dem Dienst aus. Berechnung Besoldungsanteil: Da es sich um einen ausserordentlichen Austritt handelt, erfolgt die Abrechnung aufgrund der effektiv erteilten Unterrichtswochen: Zeitraum Schule Ferien Wo Wo Wo Wo Wo Wo Total 16 Wo 4 Wo Bemerkung: Die Wochenberechnung darf nur bei einem Ein- oder Austritt und einem Pensenwechsel innerhalb des Schulsemesters angewendet werden. Bei regulären Ein-, Austritten und Pensenwechsel bei Semesteranfang beziehungsweise Semesterende muss zwingend mit Monatslöhnen gerechnet werden. Jahreslohn brutto: 86' x 20 Lekt. = 57' Bruttobesoldung bis zum : (inkl. Anteil 13. Monatslohn) 57' x 16 Wo = 23' Wochen (pro Jahr)

4 4 Berechnung bei Pensenwechsel Grundsätzlich können drei Kategorien definiert werden: fixer Pensenwechsel auf Semesterbeginn, -Ende => Berechnung auf Basis von Monatslöhnen fixer Pensenwechsel innerhalb Semester => Wochenlohnberechnung gelegentlich zusätzlich erteilte Lektion => Entschädigung der zusätzlichen Lektionen im Lektionenansatz 4.1. fixer Pensenwechsel auf Semesterbeginn Erfolgt der Pensenwechsel auf Semesterbeginn, wird weiterhin auf der Basis von Monatslöhnen gerechnet. Ein Primarlehrer mit Einstufung in LB3 / LP7 wechselt nun sein Pensum per von 20 auf 10 Lektionen Jahreslohn brutto bei 20 Lekt.: 86' x 20 Lekt. = 57' Bruttobesoldung : / 13 * 7 = 31' Jahreslohn brutto bei 10 Lekt.: 86' x 10 Lekt. = Bruttobesoldung : 28' / 13 * Total = 11' = 42' Dies ergibt folgende Monatslöhne (1/13): : CHF 4' : CHF 2'217.80

5 4.2 fixer Pensenwechsel innerhalb des Semesters Wir das Pensum innerhalb eines Semesters gewechselt, ist die Besoldung analog eines ausserordentlichen Eintritts oder Austritts mit der Wochenlohnberechnung zu rechnen. Der Primarlehrer mit Einstufung LB3 / LP7 wechselt sein Pensum per von 20 auf 10 Lektionen. Berechnung Besoldungsanteil: Da es sich um einen ausserordentlichen Pensenwechsel handelt, erfolgt die Abrechnung aufgrund der effektiv erteilten Unterrichtswochen: Zeitraum Schule Ferien Pensum Wo 20/ Wo Wo 20/ Wo Wo 20/ Wo Wo 20/ Wo Wo 20/30 30 Wo 9 Wo 20/ Wo 10/ Wo Wo 10/ Wo 10 Wo 3 Wo 10/30 Total 40 Wo 12 Wo Bemerkung: Die Wochenberechnung darf nur bei einem Ein- oder Austritt und einem Pensenwechsel innerhalb des Schulsemesters angewendet werden. Bei regulären Ein-, Austritten und Pensenwechseln bei Semesteranfang beziehungsweise Semesterende muss zwingend mit Monatslöhnen gerechnet werden. Pro effektiv erteilte Unterrichtslektion wird 1/40 gerechnet:

6 Jahreslohn brutto bei 20 Lekt.: 86' x 20 Lekt. = 57' Bruttobesoldung : 57' x 30 Wo. = 43' Wochen (pro Jahr) Jahreslohn brutto bei 10 Lekt.: 86' x 10 Lekt. = Bruttobesoldung : 28' x 10 Wo. = 7' Wochen (pro Jahr) 2011 Total (inkl. Anteil 13. Monatslohn) = 50'454.55

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