Nr /2011. Zur Veröffentlichung verändert und ohne die vertraulichen Anlagen 2 und 3

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1 Beschlussdrucksache Nr /2011 In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung Anzahl der Anlagen 5 Bitte dieses Feld nicht beschriften V e r t r a u l i c h Zur Veröffentlichung verändert und ohne die vertraulichen Anlagen 2 und 3 Änderung der Betreiberverträge zur Nahwärmeversorgung Kronsberg Antrag, zur Nahwärmeversorgung am Kronsberg 1. die als Anlage 2 beigefügte 2. Änderung zum Betreibervertrag mit der GETEC AG für das von ihr versorgte Gebiet und 2. die als Anlage 3 beigefügte 3. Änderung des Betreibervertrages mit der enercity Contracting GmbH für das von ihr versorgte Gebiet zu beschließen. Begründung Die Begründung enthält Diagramme und ist deshalb als Anlage 1 beigefügt. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom (siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt. Kosten Die Vertragsänderung hat für die Stadt keine finanziellen Auswirkungen Seite 1 von 9

2 Begründung des Antrags Anlage 1 zur Drucksache LHH 0432 / 2011 I. Anlass und Vorgehen Die Wärmeversorgung für ca Wohneinheiten im Quartier Kronsberg erfolgt seit 1998 über zwei Nahwärmenetze, die durch Blockheizkraftwerke (BHKW) gespeist werden. Eines davon betreibt die enercity Contracting GmbH (ecg) als Nachfolgerin der Stadtwerke Hannover AG, sie versorgt ca. 80 Prozent des Gebietes. Die übrigen 20 Prozent werden von der GETEC AG als Nachfolgerin der GETEC Gesellschaft für Wärmeversorgung und Energiemanagement mbh versorgt. Für das Quartier Kronsberg gilt eine vom Rat beschlossene Nahwärmesatzung. Die Landeshauptstadt Hannover hat die beiden Versorger mit dem Betrieb der öffentlichen Nahwärmeversorgung beauftragt. In den inhaltlich gleichen Betreiberverträgen sind Änderungsklauseln für die Wärmepreise festgelegt (jeweilige Anlage 5 der Verträge). Jeweils zum 01. April eines Jahres können die Betreiber Preisänderungen beantragen, über die der Rat zu beschließen hat. Nach den mit ecg und GETEC bisher vereinbarten Preisänderungsklauseln veränderte sich der Arbeitspreis, der nach Verbrauch abgerechnet wird, für die gelieferte Wärme in Abhängigkeit vom Heizölpreis. Der Leistungspreis für die bereitzuhaltende Leistung am Hausanschluss veränderte sich in Abhängigkeit von drei Faktoren, zu denen auch die Einspeisevergütung für den aus den BHKW eingespeisten Strom gehörte. Mit Antwort auf die DS 0836/2010 hat die Verwaltung angekündigt, dass sie mit den Wärmeversorgern Gespräche aufnehmen wird mit dem Ziel zu prüfen, ob 1. eine Kopplung der Nahwärmepreise auf Basis von Gas erfolgen kann, da zum einen die BHKW mit Erdgas betrieben werden und zum anderen eine zunehmende Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis stattfindet; 2. zukünftig einheitliche Preisverhältnisse im Kronsberg-Versorgungsgebiet gewährleistet werden können. Nach Vorgabe der Landeshauptstadt als Auftraggeberin entwickelten die Wärmeversorger GETEC und ecg daraufhin gemeinsam einen Vorschlag für neue Preisänderungsklauseln. Mit den jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Änderungen der Betreiberverträge zur Nahwärmeversorgung Kronsberg (hier als Anlage 2 und 3 vorgelegt) haben Stadt und Wärmeversorger beide o.g. Ziele erreicht. Zugleich sind strittige Rechtspositionen in Bezug auf die Einspeisevergütung mit diesem neuen Formelwerk ausgeräumt worden. Die wesentlichen inhaltlichen Neuregelungen betreffen die Preisänderungsklauseln (Anlage 5 des jeweiligen Betreibervertrags) und in der Folge auch die von dort übernommene Regelung in den Kunden- Wärmelieferverträgen (Anlage 2b (ecg) bzw. Anlage 3 der Anlage 2 (GETEC) der Wärmelieferverträge). II. Vorgenommene Änderungen Maßgabe für die Neugestaltung war, dass mit den neuen Preisänderungsklauseln für den Stichtag keine Erhöhung der Wärmekosten (setzt sich zusammen aus Arbeitspreis und Leistungspreis) erfolgt. Beginn der Vertragsänderung soll der sein. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Preisänderungsklauseln sind: 1) Der Arbeitspreis ist an einen Erdgas-Index gebunden anstatt an den Heizölpreis. 2) Die Berechnung des Arbeitspreises erfolgt auf Grundlage der jeweils aktuellen Erdgasindices, also nicht mehr nach Vorjahresdaten. Dadurch werden bisherige Seite 2 von 9

3 Anlage 1 zur Drucksache LHH 0432 / 2011 Verzögerungen in der Preisanpassung vermieden. Dies garantiert einen Arbeitspreis, der die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt zeitnah und angemessen abbildet. 3) Der Arbeitspreis wird nunmehr quartalsweise, nicht mehr nur jährlich angepasst. Die tagesaktuelle Anpassung an den Erdgasindex bedingt allerdings, dass der endgültige Arbeitspreis eines Quartals erst rückwirkend ca. drei Wochen nach Quartalsende bekannt gegeben werden kann. 4) Die Formeln sind transparenter und nachvollziehbar, weil alle Parameter öffentlich bekannt gemachte Indices oder Abgaben sind. Nicht veröffentlichte Daten wie die Stromeinspeisevergütung werden nicht mehr verwendet. III. Folgen der Änderung 1. Vergleich der Preise der verschiedenen Preisänderungsklauseln Dargestellt werden im Folgenden a) ein Vergleich der Formeln zum , b) ein Vergleich der Formeln mit Prognosewerten zum und c) ein Vergleich der Preisentwicklung der letzten drei Jahre nach alten und neuen Formeln. Der ab 01. April 2011 gültige Arbeitspreis wird sich erst Ende Juli nach der neuen Formel errechnen lassen. Deshalb beruhen folgenden Darstellungen teilweise auf Prognosewerten. a) Vergleich der bisherigen und der neuen Formeln zum 01. April 2010 Bei Anwendung der neuen Preisänderungsklauseln hätte sich der Arbeitspreis 1 für die gelieferte Wärme gegenüber dem alten Vertrag um 7 Prozent reduziert und der Leistungspreis 2 für die bereitzuhaltende Leistung am Hausanschluss um 32 Prozent erhöht. Durch diese Preisverschiebung vom Arbeitspreis zum Leistungspreis hätten sich für das Wohngebiet insgesamt keine Kostenänderungen bei den Wärmekosten 3 ergeben. Für eine durchschnittliche 90 m²- Wohnung im Mehrfamilienhaus hätte diese Veränderung eine Reduzierung der Wärmekosten um ca.1,5 Prozent ergeben, aber für eine Wohneinheit mit höherem Leistungswert, zum Beispiel ein Einfamilienhaus, hätte die Veränderung eine Kostensteigerung um bis zu 3 Prozent ergeben. bisherige Formeln (Netto-Preise zum ) gültig neue Formeln Änderung Leistungspreis /kw 19,85 26, % Arbeitspreis /MWh 78,46 72, 7 % b) Vergleich der bisherigen und der neuen Formeln mit Prognosewerten zum 01. April 2011 Bei Anwendung der neuen Preisänderungsklauseln, wobei der Erdgasindex zunächst noch mit Prognosewerten gerechnet werden muss, ergibt sich für den Arbeitspreis gegenüber der bisherigen Preisänderungsformel eine Reduzierung von über 10 Prozent. 1 Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Megawattstunde (MWh) Wärme berechnet. 2 Der Leistungspreis ist für die vorgehaltene Anschlussleistung je kw, entspricht analog der Grundgebühr für den Telefonanschluß auf der Telefonrechnung. 3 gerechnet mit den Verbrauchsdaten des Jahres 2009 Seite 3 von 9

4 Anlage 1 zur Drucksache LHH 0432 / 2011 Der Leistungspreis hingegen erhöht sich gegenüber der bisherigen Preisänderungsformel um 70 Prozent. Allerdings beinhaltet die alte Formel die sehr hohe Einspeisevergütung für BHKW- Strom nach dem zwischen Stadt und Stadtwerken bestehenden Konzessionsvertrag. (Netto-Preise zum ) bisherige Formeln nach Konzessionsvertrag neue Formeln gültig ab Leistungspreis /kw 14,55 25,21 Arbeitspreis /MWh,56 87,00 In der Summe werden die mit den neuen Preisänderungsklauseln zum zu erwartenden Wärmekosten im Vergleich überwiegend günstiger ausfallen als mit dem bisherigen Rechenwerk: Für eine durchschnittliche 90m²-Wohnung im Mehrfamilienhaus (MFH, typische Wohnung ) ergibt diese Veränderung eine Reduzierung der Wärmekosten um 4 Prozent, für eine Wohneinheit mit höherem Leistungswert (Reihenhaus) hingegen eine Erhöhung von (nur) 0,7 Prozent. Brutto-Jahreskosten einer Wohnung für die Wärmeversorgung Preisstand /Jahr Arbeit Leistung Alte Formel Neue Formel Alte Formel Neue Formel Wohnung im MFH Reihenhaus Wohnung im MFH: 7110 kwh, 4,4 kw Reihenhaus: 7442 kwh, 8 kw alte Formel mit dem niedrigen Leistungspreis von 14,55 /kw berechnet c) Vergleich der Preisentwicklung in den letzten drei Jahren: In der folgenden Abbildung sind die jährlichen Wärmekosten (Arbeits- und Leistungskosten) der Nahwärme am Kronsberg nach den bisherigen Preisänderungsklauseln (grüne Streifen) den fiktiven Kosten, die sich nach den neuen Klauseln ergeben hätten (orangefarbene Karos), gegenübergestellt. Seite 4 von 9

5 Anlage 1 zur Drucksache LHH 0432 / 2011 Wärmekosten pro Jahr für eine typische Wohnung am Kronsberg Euro Kosten alter Vertrag theoretische Kosten neuer Vertrag 0 IV 2007 bis III 2008 IV 2008 bis III 2009 IV 2009 bis III 2010 Quartale Die Abbildung zeigt, dass die Wärmepreise innerhalb der letzten drei Zwölfmonatszeiträume mit den neuen Preisänderungsformeln gegenüber den bisherigen Formeln für die Kunden günstiger gewesen wären. IV. Wärmekosten 2011 im Vergleich zu 2010 Unter Anwendung der neuen Preisänderungsklauseln ergeben sich zum die in der Anlage 4 dargestellten Preise. Für eine durchschnittliche 90 m² Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bringt die Anpassung der Preisänderungsformeln mit dem prognostizierten Erdgasindex für das II. Quartal 2011 in der Summe aus Arbeitspreis und Leistungspreis eine Erhöhung der Wärmekosten einschl. der MwSt. um ca.13 Prozent (von 768 auf 868 jährlich). Die Preisentwicklung und die dazugehörigen Formeln sind der Anlage 5 zu entnehmen. Wie aus der nachfolgenden Abbildung zu sehen ist, sind die durchschnittlichen Wärmekosten am Kronsberg damit günstiger als der fernwärmeversorgte Durchschnitt in Hannover. Seite 5 von 9

6 Anlage 1 zur Drucksache LHH 0432 / 2011 Wärmekosten Wohnung 90 m 2 im MFH 1400 /Jahr , , , , , , Wartung, Instandhaltung Abrechnungskosten Heizungsstromkosten Brennstoffkosten Nahwärme Kronsberg Fernwärme Bestand Nahwärmepreise jeweils zum 1.4.; Fernwärmepreise 09/10 jeweils zum 1.4, FW 2011 zum Nahwärme 2009 u nach alter Formel, 2011 nach neuer Formel (Arbeitspreis 2011 ist Prognose) Typische Wärmekosten (einschl. MwSt.) einer Wohnung (90 m²) im Mehrfamilienhaus am Kronsberg und im hannoverschen Durchschnitt gem. Heizspiegel in den Jahren 2009, 2010 und 2011 V. Veröffentlichung der Preise im Internet Die Arbeits- und Leistungspreise der vorangegangenen Quartale sowie die aktuellen Prognosezahlen für das aktuelle Quartal werden im Internet auf der enercity-seite veröffentlicht. Damit wird es für die Kronsberg-Kunden möglich, einen auf ca. 5% genauen Prognosewert des Wärme-Arbeitspreises für das aktuelle Quartal zu erfahren. VI. Genehmigung durch Ratsgremien Der Rat entscheidet mit dieser Drucksache über die Anpassung der Preisänderungsklauseln der Nahwärmeversorgung am Kronsberg. Eine Genehmigung der geänderten Wärmepreise durch die Gremien ist zukünftig nicht mehr nötig, da keine Beeinflussung der Parameter durch die Vertragspartner mehr möglich ist. Die Einflussparameter der neuen Preisänderungsformeln werden vom statistischen Bundesamt erhoben und veröffentlicht, sie werden durch die Regulierungsbehörde genehmigt oder sind andere öffentliche Abgaben. Seite 6 von 9

7 Anlage 4 zur Drucksache LHH Nr /2011 Preisanpassung 2011 für die Nahwärmeversorgung Kronsberg Preiseveränderung vom zum Alle Preise zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer. Leistungspreis - Veränderung Preis vor Preisanpassung Preis nach Preisanpassung 19,85 Euro/kW Anschlussleistung 25,21 Euro/kW Anschlussleistung Arbeitspreis - Veränderung Preis vor Preisanpassung Preis nach Preisanpassung 78,46 Euro/MWh Wärmeverbrauch 87,00 Euro/MWh Wärmeverbrauch (Prognose) Preisveränderung Baukostenzuschuss (nur einmalig bei Neuanschluss fällig) Preis vor Preisanpassung 84,46 Euro/kW Anschlussleistung Preis nach Preisanpassung 85,81 Euro/kW Anschlussleistung Preisveränderung Hausanschlusskosten (nur einmalig bei Neuanschluss fällig) Preis vor Preisanpassung 7,74 Euro/kW Anschlussleistung Preis nach Preisanpassung 7,86 Euro/kW Anschlussleistung Preisveränderung Hausübergabestationen mit Speicher-Lade-System (nur einmalig bei Neuanschluss fällig) Heizleistung Preis vor Preisanpassung Preis nach Preisanpassung 5 kw 5.373,00 Euro 5.491,- Euro 10 kw 5.425,00 Euro 5.543,- Euro 20 kw 5.559,00 Euro 5.680,- Euro 30 kw 5.578,00 Euro 5.700,- Euro 40 kw 6.499,00 Euro 6.641,- Euro 50 kw 6.550,00 Euro 6.694,- Euro 75 kw 7.024,00 Euro 7.177,- Euro 100 kw 7.420,00 Euro 7.583,- Euro 150 kw 7.823,00 Euro 7.994,- Euro 200 kw 9.832,00 Euro ,- Euro Preisveränderung Hausübergabestationen mit Durchflusserwärmer Heizleistung Preis vor Preisanpassung Preis nach Preisanpassung 5 kw 3.378,00 Euro 3.452,- Euro 10 kw 3.378,00 Euro 3.452,- Euro 20 kw 3.582,00 Euro 3.661,- Euro Im Einvernehmen zwischen Nahwärmebetreibern und Abnehmern können mit Zustimmung der LHH weitere Stationsgrößen zu anderen Preisen vereinbart werden. Seite 7 von 9

8 Anlage 5 zur Drucksache LHH Nr / 2011 Preisentwicklung Nahwärme Kronsberg 120 Leistungspreis [Euro/kW] Arbeitspreis [Euro/MWh] 113,95 Euro/kW bzw. Euro/MWh , ,88 32,30 37,62 19,12 23,79 25,4125,41 28,91 60,46 55,0352,90 53,63 60,84 35,03 35,37 35,58 34,95 79,92 34,59 88,56 30,80 34,38 88,13 78,46 23,44 19,85 Prognose 87,00 25,21 0 Basis Zeitpunkt jeweils zum 1. April 2011 Bis 2010 nach alten Formeln, ab 2011 nach neuen Formeln Neue Preisänderungsklauseln aus den Wärmelieferverträgen am Kronsberg Arbeitspreis: Neue Formel: AP = AP0 * EG/EG0 + xa * (AP NE + KA + ESt - NESt + RA) AP0 = Arbeitspreis, Basis = 6,421 ct/kwh EG = Index Erdgas bei Abgabe an Weiterverteiler im Bezugszeitraum Schätzung = 143,00 EG0 = Basisindex Erdgas bei Abgabe an Weiterverteiler = 122,93 APNE = Arbeitspreis für Gas-Netzzugangsentgelt = 0,1456 ct/kwh KA = Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden = 0,030 ct/kwh Est = Energiesteuer = 0,550 ct/kwh NESt = Nachlass Energiesteuer produzierendes Gewerbe = 0,000 ct/kwh RA = Regel- und Ausgleichsenergieumlage Schätzung = 0,120 ct/kwh xa = Faktor für Entgelte (Arbeitspreis-Formel) = 1,45 Der Arbeitspreis AP für das 2.Quartal 2011 mit der neuen Formel (Prognose) = 87,00 / MWh Leistungspreis: Neue Formel: LP = LP0 * (xl * L/L0 + yl * l/l0 + zl) + 6,5 * (LPNE / LPNE0) LP 0 = Leistungspreis, Basis = 19,85 /kw*a L = Lohnindex des Vorvorjahres = 111,43 L 0 = Basis-Lohnindex (Mittelwert 2008) = 108,10 I = Index Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten I 0 des Vorjahres = 102,48 = Basis-Index Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten( (Mittelwert 2009) = 102,37 LPNE = Leistungspreis für Gas-Netzzugangsentgelt = ,36 LPNE 0 = Leistungspreis für Gasnetzentgelte, Basis = ,37 Seite 9 von 9

9 Anlage 5 zur Drucksache LHH Nr / 2011 y L = Faktor für Index Erzeugnisse der Investitionsgüterproduzenten = 0,32 x L = Faktor für Lohnindex = 0,42 z L = Faktor = 0,26 Der Leistungspreis LP 2011 mit der neuen Formel = 25,21 / MWh (Basiszahlen sind vertraglich festgelegt.) Seite 9 von 9

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