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1 Geprüfte/r Medienfachwirt/in (IHK) Print (Stand: April 15 Änderungen vorbehalten) Zielsetzung - Ihr persönlicher Nutzen: Erhöhen Sie Ihre berufliche Karrierechancen durch einen IHK-Prüfungsabschluss Erweitern Sie Ihre Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen Machen sie sich fit für neue und noch qualifiziertere Führungsaufgaben Erweitern Sie Ihr Know-how, um Arbeitsaufgaben im Unternehmen effektiver und souveräner zu lösen Sichern Sie Ihren Arbeitsplatz durch Weiterbildung Den völlig neuen Anforderungen in der Medienwirtschaft wird mit der Weiterbildung zum Geprüften Medienfachwirt Rechnung getragen. Die Lehrgangsteilnehmer werden mit der Qualifizierung vor allem in die Lage versetzt, zukünftig folgende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen: Planen, Steuern und Durchführen medientechnischer Produktionen; Durchführung von Kundenberatungen und Erstellung von Marketingkonzepten sowie die Wahrnehmung von Führungsaufgaben. Der Lehrgang an der IHK Würzburg-Schweinfurt läuft über ca. zwei Jahre in Form eines Blended-Learning-Konzepts. Das heißt, im ca. drei- bis fünfwöchigen Rhythmus findet Freitag abends und samstags Präsenzunterricht statt. In der Zeit dazwischen werden die Teilnehmer online betreut und bearbeiten in Skript und online Aufgaben auf Prüfungsniveau. Teilzeit: Beginn: September 2016 Ende: voraussichtlich Sommer 2018 Unterrichtstage/ Unterrichtszeit: Lehrgangsort: ca. 850 U.-Std., 2 Jahre (4 Semester) ca. jeden dritten bis fünften Freitag von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Samstag von 08:15 Uhr bis 15:15 Uhr, ca. 3 Vollzeitwochen/Jahr. Zusätzlich Online-Unterricht. Bayerische Bereitschaftspolizei, Sedanstraße, Würzburg IHK-Zentrum für Weiterbildung, Würzburg (freitags und Vollzeitwochen) Lehrgangsdauer: Grundlegende Qualifikationen ca. 310 U.-Std. Handlungsspezifische Qualifikationen ca. 540 U.-Std. Bitte beachten: Informationsveranstaltung: Die Lehrgänge werden nur im Handlungsfeld Printmedien durchgeführt! Herbst 2015, Termin wird im Internet bekannt gegeben IHK-Zentrum für Weiterbildung, Würzburg 1

2 Lehrgangskosten: z. Zt ,00 zahlbar in vier Raten Prüfungsgebühr: z. Zt. 690,00 Lernmittel: ca. 550,00 Förderung: Das Meister-BAföG (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prüfungsgebühr) kann über das Amt für Ausbildungsförderung (Landratsämter oder Kommunalverwaltungen) beantragt werden. Info auch unter oder kostenlos unter 0800/ Ansprechpartner: Peter Schmitt (Tel.: 0931/ ) peter.schmitt@wuerzburg.ihk.de Katja Döpfner (Tel.: 0931/ ) katja.doepfner@wuerzburg.ihk.de 2

3 Zulassungsvoraussetzungen: Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann oder erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen Der Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen muss abgelegt sein und mindestens ein (weiteres) Jahr Berufspraxis, die wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Medienfachwirtes haben, muss nachgewiesen werden abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Die Vorbereitung zur Ausbildereignungsprüfung kann in einem eigenen Lehrgangsteil absolviert werden. Wer die Ausbildereignung bereits nachweisen kann, kann sich von diesem Lehrgangsteil befreien lassen. 3

4 Grundlegende Qualifikationen Unt.einh. 1. Rechtsbewusstes Handeln ca Arbeitsrecht 1.2. Betriebsverfassungsrecht 1.3. Sozialversicherungsrecht 1.4. Arbeitsschutzrecht 1.5. Umweltrecht 1.6. Produkthaftungsrecht/ Datenschutzrecht 2. Betriebswirtschaftliches Handeln ca Volkswirtschaft 2.2. Aufbauorganisation Ablauforganisation 2.3. Organisationsentwicklung 2.4. Entgeltfindung 2.5. Kostenrechnung 3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 3.1. Prozess- und Produktionsdaten, EDV-Systeme 3.2. Planungstechniken/Analysemethoden 3.3. Präsentationstechniken 3.4. Technische Unterlagen, Entwürfe, Statistiken, Tabellen und Diagramme 3.5. Projektmanagementmethoden 3.6. Informations- und Kommunikationsmittel Informationsverarbeitung Betriebliche Kommunikation ca Zusammenarbeit im Betrieb ca Arbeitsmethodik 4.1. Berufliche Entwicklung/persönliche und soziale Gegebenheiten 4.2. Sozialverhalten/Betriebsklima 4.3. Gruppenverhalten 4.4. Führungsverhalten/Führungsgrundsätze 4.5. Führungsmethoden/Führungstechniken 4.6. Kommunikation/Kooperation Gesamtstunden ca

5 Handlungsspezifische Qualifikationen Handlungsbereich Medienproduktion Unt.einh. 1. Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion ca Unterscheiden von Produktionsprozessen der Print- und Digitalmedienproduktion 1.2. Darstellen von Produktionsprozessen unterschiedlicher Print- und Digitalmedienprodukte 1.3. Unterscheiden von Produktionsprozessen zur crossmedialen Medienproduktion 2. Printmedienproduktion ca Kundenanforderungen, Beraten von Kunden und Planen von Aufträgen 2.2. Prüfen und Beurteilen von Auftragsunterlagen und Daten 2.3. Einsetzen von Hard- und Software 2.4. Datenmanagement 2.5. Crossmediakonzepte 2.6. Workflowmanagementsysteme 2.7 Datenausgabeprozesse 2.8 Produktionsergebnisse der Druckvorstufe 2.9 Produktionsmittel und Materialien für den Druckprozess 2.10 Produktionsergebnisse des Druckprozesses 2.11 Produktionsmittel, Materialien für den Druckweiterverarbeitungsprozess 2.12 Produktionsergebnisse des Druckweiterverarbeitungsprozesses 2.13 Qualitätssichernde Maßnahmen 2.14 Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes 3. Druckvorstufenprozesse ca Qualitätsziele für die Produktion 3.2. Beurteilen von Gestaltungskonzeptionen 3.3. Auswahl von neuen Geräten und Anlagen, neuer Hard- und Software sowie von Betriebseinrichtungen 3.4. Auftragsbezogenes Auswählen von Geräten und Anlagen sowie von Hard- und Software 3.5. Überwachen, Steuern und Optimieren von Druckvorstufenprozessen 3.6. Maßnahmen zum Erreichen von Qualitätsmanagementzielen 3.7. Optimieren von Produktionsprozessen 3.8 Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes 5

6 4. Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme ca Arbeitsorganisation 4.2. Logistiksysteme 4.3. Produktionsplanung und -steuerung 4.4. Analysieren von Kundenanfragen 4.5. Kalkulationen 4.6. Selbstkosten und Angebotspreis 4.7. Produktionsvorgaben und Generieren auftragsbegleitender Dokumente und Daten 4.8. Nachkalkulation Vorbereitung auf Gesamtkonzeption ca. 40 Handlungsbereich Führung und Organisation 5. Personalmanagement ca Personalbedarf und des Personalentwicklungsbedarf 5.2. Anforderungsprofile, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie Funktionsbeschreibungen 5.3. Personalgewinnung, Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 5.4. Fremdpersonal und Fremdfirmen 5.5. Potenzialeinschätzungen 5.6. Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen 5.7. Arbeits- und Projektgruppen 5.8. Delegieren von Aufgaben 5.9. Kontinuierliche Verbesserungsprozesse Maßnahmen der Personalentwicklung 6. Marketing ca Unternehmens- und Marketingziele 6.2. Marktforschungsdaten, Zielgruppendefinition 6.3. Integrierte Marketingkonzepte 6.4. Marketing-Controlling 7. Kosten- und Leistungsmanagement ca Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten von Kosten 7.2. Überwachen und Einhalten von Budgets und Projektkosten 7.3. Methoden der Zeitwirtschaft 6

7 7.4. Leistungsrechnung und Betriebsabrechnung 7.5. Optimieren von Kosten 7.6. Kostenbewusstsein 8. Medienrechtliche Vorschriften ca Presse-, Persönlichkeits- und Medienrecht 8.2. Grundzüge des Urheberrechts 8.3. Medienspezifische wettbewerbsrechtliche Vorschriften 8.4. Datenschutz 8.5. Grundzüge des Vertragsrechts 8.6. Grundzüge des Handelsrechts und des Steuerrechts Gesamtstundenzahl ca. 560 Gliederung der Prüfung: Grundlegende Qualifikationen Schriftliche Prüfung 1) Rechtsbewusstes Handeln 90 Min. 2) Betriebswirtschaftliches Handeln 90 Min. 3) Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 90 Min. 4) Zusammenarbeit im Betrieb 90 Min. Mündliche Prüfung 6 Std. (Mindestzeit laut Prüfungsordnung, maximal 7 Std.) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses möglich. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten aber mit mindestens 30 Punkten bewertet wurde. Sollten in mehr als einem Fach Prüfungsleistungen unter 50 Punkte vorliegen, ist dem Antrag nicht stattzugeben. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung wird doppelt gewichtet. Handlungsspezifische Qualifikationen Schriftliche Prüfung Situationsaufgabe im Handlungsbereich: Medienproduktion : 1. Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion 2. Printmedienproduktion 3. Druckvorstufenprozesse 4. Printmedienkalkulation und Produktionsplanungssysteme 7

8 Situationsaufgabe im Handlungsbereich: Führung und Organisation : 1. Personalmanagement 2. Marketing 3. Kosten- und Leistungsmanagement 4. Medienrechtliche Vorschriften Eine mündliche Ergänzungsprüfung (maximal in einem Fach) wenn bei der Bewertung weniger als 50 Punkte aber mindestens 30 Punkte heraus kommen. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet. Bei einer oder mehrerer ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Gesamtkonzeption (zählt zum Handlungsbereich Führung und Organisation ) In der praxisorientierten Gesamtkonzeption soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er eine komplexe Aufgaben- und Problemstellung der betrieblichen Praxis erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Gesamtkonzeption ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. (Bearbeitungszeit 30 Kalendertage) Dazu kommt eine Präsentation (15 Minuten) und ein Fachgespräch (15 Minuten). Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn die Gesamtkonzeption mit mindestens ausreichend bewertet wurde. Bewertung der Prüfungsteile/Bestehen der Prüfung: Die Prüfungsteile Grundlegende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen sind gesondert zu bewerten. Für den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen zu bilden. Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist für jede schriftliche Situationsaufgabe und die Projektarbeit jeweils eine Note aus der Punktebewertung der Prüfungsleistung zu bilden. Für den Prüfungsbereich Projektarbeit ist eine Note aus der Punktebewertung der Gesamtplanung als schriftliche Hausarbeit sowie der mündlichen Präsentation und des Fachgesprächs zu bilden. Dabei sind die einzelnen Prüfungsgebiete wie folgt zu gewichten: 1. schriftliche Hausarbeit 50 Prozent, 2. mündliche Präsentation 25 Prozent, 3. Fachgespräch 25 Prozent. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen in den einzeln bewerteten Situationsaufgaben jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ferner müssen innerhalb der Projektarbeit sowohl in der Gesamtplanung als schriftliche Hausarbeit als auch in der mündlichen Präsentation einschließlich des Fachgesprächs mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein. Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Wurde die Prüfungsleistung für die Präsentation der Gesamtkonzeption einschließlich des Fachgespräches schlechter als ausreichend bewertet, ist in der Wiederholungsprüfung auch eine neue praxisorientierte Gesamtkonzeption anzufertigen. 8

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