Fördermittel für Rumänien Stand: Januar 2013

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1 Deutsch-Rumänische AHK Clucerului Str. 35, 2. Etage RO Bukarest Telefon: , Fax: Ansprechpartner: Frau Iuliana Rusu, Frau Ligia Georgescu Fördermittel für Rumänien Stand: Januar 2013 Inhalt: EU-Förderprogramme: Ländliche Entwicklung Regionale Entwicklung EU-Förderprogramme Seit dem Beitritt Rumäniens zur EU stehen für die Zeitspanne ca. 31 Mrd. an Fördermittel zur Verfügung. Diese können sowohl Privatunternehmen abrufen, ein Großteil davon sind aber für die rumänischen Behörden bestimmt. Die Fördermittel richtet die EU an folgende Bereiche: Nationale Programme: Großinvestitionen Zuständige Behörden Quellen Transport (ausschl. für den öffentlichen Sektor) Entwicklung der Verwaltungsfähigkeit (ausschl. für den öffentlichen Sektor) Technische Assistenz (ausschl. für den öffentlichen Sektor) Umwelt (ausschl. für den öffentlichen Sektor und die NGOs) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (auch für den Entwicklung der Human Resources (auch für den Regionale Entwicklung - inkl. Tourismus (auch für den Ländliche Entwicklung (auch für den Fischzucht (auch für den Die Fördermittel werden anhand des Kofinanzierungssystems gewährt. D.h., dass je nach Programm, von Seiten des Antragsstellers ein gewisser Anteil selbst zu finanzieren ist. Bei den meisten Förderprogrammen, deren Gelder für Unternehmen vorgesehen waren, wurden die Förderungen bereits ausgeschöpft. Einreichungen sind in diesen Fällen erst wieder ab 2014 möglich, nachdem die Förderperiode begonnen hat.

2 Lediglich für folgende EU-Programme können 2013 noch Anträge eingereicht werden: Ländliche Entwicklung Der Privatsektor kann Fördermittel für folgende Bereiche beantragen: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Umstrukturierung, Entwicklung und Innovation: Daran können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe beteiligen, mit einer Förderquote von mindestens 40%. Unter diesem Programm können vor allem Förderungen für Landmaschinen, Ställe, Silos, Gewächshäuser, Bewässerungsanlagen etc. beantragt werden. Projekte können voraussichtlich noch im April 2013 eingereicht werden. Investitionen in die Verarbeitung von Agrarprodukten. Dieses Programm ist vor allem auf die lebensmittelverarbeitende Industrie gerichtet. Bis zu 50% Förderung kann beantragt werden, bis 2 Millionen Euro Förderungen können einem Projekt zugesprochen werden. Gefördert werden Gebäude, Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge, Silos, etc. Projekte können von voraussichtlich noch im April 2013 eingereicht werden. Die Landbewirtschaftung, durch Verbesserung der Umwelt- und Landschaftsbedingungen: Der Landwirt erhält flächenbezogene Zahlungen, wenn er besondere ökologische Flächen bei seiner Bewirtschaftung schützt (sozusagen als Ausgleichszahlung). Regionale Entwicklung Die Förderungen für Projekte von Privaten sind so gut wie aufgebraucht. Je nach Region gibt es derzeit Verhandlungen mit dem Ministerium für Entwicklung und Tourismus betreffend Umschichtungen von Fördergeldern für verschiedene Förderprogramme. Diese Verhandlungen sind aber noch im Gange, ein Ergebnis spätestens 2014 absehbar. 2

3 Nationale Programme für Großinvestitionen Neuinvestitionen werden mittels des nationalen Programms für State Aid bis einschließlich 2018 gefördert, wenn die Projekte die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen: a) es werden Investitionen in einem Wert von über 100 Millionen Euro getätigt und es werden wenigstens 500 b) es werden Investitionen in einem Wert von über 30 Millionen Euro getätigt und es werden wenigstens 300 c) es werden Investitionen in einem Wert von über 20 Millionen Euro getätigt und es werden wenigstens 200 d) es werden Investitionen in einem Wert von über 10 Millionen Euro getätigt und es werden wenigstens 100 e) es werden Investitionen in einem Wert von über 5 Millionen Euro getätigt und es werden wenigstens 50 Förderungsfähig sind Investitionen in nahezu allen Bereichen der Industrie, Ausnahme machen: Kohleindustrie, Eisen- und Stahlindustrie, Transportwesen, Seeschiffbau, Herstellung von synthetischen Fasern und bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Abgesehen von Industriebetrieben können auch private Spitäler und Projekte im Bereich Tourismus Förderungen erhalten. Die Höchstgrenze der Beihilfe sowie die Förderquote hängen von der Investitionsgröße ab. Für die ersten 50 Mio. Euro Investitionsvolumen beträgt die Förderquote 50% (in Bukarest und Ilfov 40%), darüber sinkt sie stufenweise: Projekte Typ a) Es gibt keine Höchstbeschränkung Projekte Typ b), c), d) und e) 22,5 Mio. Euro Bukarest, Ilfov 28,125 Mio. Euro Alle anderen Regionen Allgemeine Kriterien: Anträge können laufend eingereicht werden; Förderung nur für bestehende rumänische Unternehmen; Die Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze muss innerhalb von drei Jahren erreicht und danach mindestens fünf Jahre lang gehalten werden; Die Investition muss innerhalb von 4 Monaten nach Zusage begonnen werden; Das Unternehmen hat keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatsbudget; Es befindet sich nicht im Verfahren für Zwangsvollstreckung, Konkurs, gerichtliche Umstrukturierung, Auflösung, Liquidierung andere gesetzlich geregelte Situationen; 3

4 Es wird nicht in der Kategorie der Unternehmen mit Schwierigkeiten eingestuft; Gegen den Antragsteller wurden keine Beschlüsse für die Rückgabe von Staatsförderungen ausgestellt, wenn solche Beschlüsse ausgestellt worden sind, dann wurden diese Rückgabemaßnahmen bereits durchgeführt; Vor allem Industrieprojekte im High-Tech Segment habe sehr gute Chancen auf die Erteilung einer Förderung (z.b. Automotive, möglichst stark automatisierte Betriebe). Zeitplan: Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Allerdings werden nur noch Projekte gefördert, die vor dem vom Finanzministerium genehmigt werden können. In der Praxis bedeutet dies, dass Projekte spätestens im September 2013 eingereicht werden müssen. Die Investition ist innerhalb von 4 Monaten ab Genehmigung des Beihilfeantrags zu beginnen. Ein Antrag auf die Zahlung der ersten Subventionsrate kann erst nach Ablauf von 3 Monaten ab Investitionsbeginn gestellt werden. Die Beihilfebeträge werden innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Antragsstellung ausgezahlt. Aller Voraussicht nach wird 2014 ein Nachfolgeprogramm mit ähnlichen Voraussetzungen gestartet werden. Zuständige Behörden Die zuständigen Behörden erteilen i.d.r. zusätzliche Informationen zu den Fördermaßnahmen, Einreichperioden und Auflagen, bieten jedoch keine Beratung bei der Erstellung der Anträge. Da die vorzulegenden Unterlagen besonders umfangreich und deren Erstellung zeit- und personalaufwendig ist, nicht selten mit strikten Kriterien verbunden, ist die Zusammenarbeit mit einer hierauf spezialisierten Firma empfehlenswert. Unterschiedliche Ministerien sind, je nach Ausrichtung der jeweiligen Förderprogramme, für die Vergabe der Fördermittel zuständig: Das Wirtschaftsministerium ist für das Programm Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zuständig: Autoritatea de Management pentru Programul Operational Cresterea competitivitatii economice Calea Victoriei Nr. 152, RO Bucuresti Ansprechpartner: Herr Valentin Barbu: Tel: ; Fax: ; valentin_barbu@minind.ro Frau Carmen Boteanu: Tel: , Fax: ; carmen_boteanu@minind.ro Das Ministerium für Regionale Entwicklung und Tourismus ist für das Programm Regionale Entwicklung zuständig: Autoritatea de Management pentru Programul Operational Regional Str. Apolodor Nr. 17, RO Bucuresti Tel: ; Fax: ; info@mdrl.ro 4

5 Das Landwirtschaftsministerium ist für das Programm Ländliche Entwicklung sowie Fischzucht zuständig: Autoritatea de Management pentru Programul National Dezvoltare Rurala Bd. Carol I Nr. 24, RO Bucuresti, feadr@madr.ro Für die nationalen Beihilfen ist das Finanzministerium zuständig: Quellen TPA Horwath Herr Klaus Krammer Tel : Fax : klaus.krammer@tpa-horwath.ro URL : Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung. 5

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