Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen im Handwerk

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1 Merkblatt Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen im Handwerk Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handwerkssachverständigen durch die Handwerkskammer für Mittelfranken erfolgt auf Grund 91 Abs. 1 Ziffer 8 HwO und der von der Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken erlassenen Sachverständigenordnung vom 07. Dezember Sachverständige des Handwerks erfüllen im Wirtschaftsleben und in der Rechtspflege wichtige Aufgaben. An Sachverständigenbewerber werden deshalb sowohl in persönlicher als auch in fachlicher Hinsicht sehr hohe Anforderungen gestellt. Das Leitbild des Handwerkssachverständigen geht von der nebenberuflichen Gutachtertätigkeit der Sachverständigen aus. Sachverständige sollen bei ihrer Gutachtertätigkeit auf die in ihrer praktischen Berufserfahrung als aktive Unternehmer erworbenen überdurchschnittlichen Fachkenntnisse zurückgreifen können. Da ein Sachverständiger in der Lage sein muss, die Leistungen von Berufskollegen objektiv und sachgerecht zu begutachten und die Betroffenen von dem Ergebnis seiner Begutachtung auch zu überzeugen, wird von ihm eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde verlangt. Die Handwerkskammer führt keine Ausbildung zum Sachverständigen durch, in der die erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung sollte nur derjenige beantragen, der bereits erheblich über dem Durchschnitt liegende Sachkenntnisse in seinem Handwerk besitzt und aktuell in der Lage ist, dies in einer Sachkundeprüfung unter Beweis zu stellen. Die Bestellung erfolgt für die Handwerke der Anlagen A und B zur Handwerksordnung. Allgemeine Bestellungsvoraussetzungen Als Sachverständiger kann nur bestellt werden, wer in der Handwerksrolle der Handwerkskammer für Mittelfranken als Inhaber oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft bzw. Geschäftsführer einer in der Handwerksrolle eingetragenen juristischen Person eingetragen ist und dabei in seiner Person die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt oder als handwerksrechtlicher Betriebsleiter i. Sinne d. 7 Abs. 1 HwO verzeichnet ist. Für das handwerksähnliche Gewerbe und zulassungsfreie Handwerk können die im Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe eingetragenen Inhaber, Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Geschäftsführer einer juristischen Person bestellt werden. Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann im Ausnahmefall öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn er zur selbständigen Ausübung eines Handwerks berechtigt ist und in den letzten zehn Jahren vor Antragsstellung mindestens sechs Jahre in einem Handwerksbetrieb des Gewerkes, für das er bestellt werden will, praktisch tätig gewesen ist, davon mindestens drei Jahre als Handwerksunternehmer oder in betriebsleitender Funktion. Der Bewerber muss außerdem seine Niederlassung als Sachverständiger oder seinen Hauptwohnsitz im Bezirk der Handwerkskammer für Mittelfranken haben. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 1 von 5

2 Steht der Antragsteller in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, so muss er nachweisen, dass sein Anstellungsvertrag seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht entgegensteht, ihn sein Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellt und er bei seiner Sachverständigentätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegt und seine Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Rundstempel versehen kann. Weitere Bestellungsvoraussetzungen Der Sachverständigenbewerber muss das 30. Lebensjahr vollendet und darf das 62. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Er muss die persönliche Eignung besitzen und über die zur Ausübung der Tätigkeit als Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügen. Er muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und die Gewähr für die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstellung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bieten. Besondere Sachkunde Der Sachverständigenbewerber muss seine besondere Sachkunde (erheblich überdurchschnittliche Fachkenntnisse), die notwendige praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, nachweisen. Die Handwerkskammer verlangt in der Regel vom Bewerber, dass er sich auf seine Kosten einer fachlichen Überprüfung bei einer von der Handwerkskammer zu bestimmenden Stelle unterzieht. Für die meisten Handwerken wurden von den Fachverbänden entsprechenden Fachgremien gebildet. Besteht für das in Frage kommende Sachgebiet kein ständiges Fachgremium, entscheidet die Handwerkskammer über eine geeignete Art der Überprüfung. Rechtliche Schulung Der Antragsteller hat den Besuch von Seminaren, die der Vermittlung des für das Sachverständigenamt notwendigen rechtlichen Grundwissens dienen, nachzuweisen. Entsprechende Seminare werden vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) angeboten. Erforderlich ist in der Regel der Besuch eines Grundlagenseminars für Sachverständige des Handwerks. Haftpflichtversicherung Der Sachverständige hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abzuschließen. Bestellungsverfahren Die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen ist gegenüber der Handwerkskammer für Mittelfranken schriftlich zu beantragen (siehe beiliegendes Antragsmuster). Das Sachgebiet, für das der Antragsteller seine Bestellung beantragt, ist genau zu bezeichnen. Dabei sollen die Handwerksbezeichnungen der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass der Sachverständigenanwärter bereits bei der Antragstellung zeigen soll, dass er in der Lage ist, sich schriftlich klar, flüssig und fehlerfrei auszudrücken. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 2 von 5

3 Dem Antrag sind beizufügen zum Nachweis der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse, die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder falls diese nicht beigebracht werden kann, die Vorlage einer Bescheinigung der Gemeindebehörde des Wohnortes ein polizeiliches Führungszeugnis ein kurzer Lebenslauf die Abschriften beglaubigter Zeugnisse (aus dem Meisterprüfungszeugnis sollte die Benotung ersichtlich sein) die Angabe dreier Referenzen, bei denen Auskunft über die Sachkunde des Bewerbers eingeholt werden kann eine eidesstattliche Erklärung, dass über den Bewerber keine gerichtliche Strafe oder sonstige Maßnahme verhängt worden ist, aus der sich die Ungeeignetheit als Sachverständiger ergibt. Die Gebühr für die Bearbeitung eines Sachverständigenantrages beträgt derzeit Die Bestellung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Nürnberg, 11. Januar 2011 I/2.3 AssR/MD Ihre Ansprechpartner: Assessor Armin Regler Telefon Telefax Dagmar Menke Telefon Telefax Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 3 von 5

4 Sachverständigenwesen Mustertext Antragsmuster (Halten Sie sich nicht wörtlich an das Muster, verwenden Sie eigene Formulierungen, achten Sie darauf, dass alle Punkte des beigefügten Merkblattes erwähnt werden und denken Sie daran, dass bereits auf die äußere Form Ihrer Antragseinreichung geachtet wird) Betreff Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für das...-handwerk Anrede Sehr geehrte Damen und Herren, Text hiermit beantrage ich meine öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für das..-handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe Mein Wohnsitz befindet sich in... meine gewerbliche Niederlassung befindet sich in... Ich habe die Meisterprüfung. im...-handwerk oder eine sonstige Prüfungen abgelegt und habe einen eigenen Betrieb (Handwerkskarte in Kopie) keinen eigenen Betrieb mein Betrieb ist mit meiner Sachverständigentätigkeit einverstanden (Freistellungserklärung). Ich bin geb. am...in... Ich lebe in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen; eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung der Gemeindebehörde liegt bei liegt nicht bei, weil Die erforderliche Sachkunde weise ich nach durch die Benennung von drei Referenzadressen Zeugniskopien Lehrgangs- und Fortbildungsbescheinigungen Einen Lebenslauf füge ich bei. Ich erkläre an Eidesstatt, dass ich nicht vorbestraft bin oder sonstige Maßnahmen gegen mich verhängt wurden, aus denen sich die Ungeeignetheit als Sachverständiger ergibt. Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 4 von 5

5 Freistellungserklärung Herr/Frau...ist befugt, als öffentlich bestellte(r) Sachverständige(r) auf dem Sachgebiet...tätig zu werden und wird hierfür in dem erforderlichen Umfang freigestellt. Ich/Wir bestätige(n) als Arbeitgeber/Dienstherr, dass Herr/Frau... die Tätigkeit als öffentlich bestellte(r).sachverständige(r) unter Einhaltung der Pflichten aus der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer, also insbesondere unabhängig, frei von fachlichen Weisungen und persönlich ausüben kann. Er/Sie kann schriftliche Leistungen selbst unterschreiben und mit dem Sachverständigen-Rundstempel versehen. Der Widerruf dieser Freistellung ist gegenüber der Kammer zu erklären. 02/2011 Handwerkskammer für Mittelfranken Sulzbacher Straße Nürnberg Seite 5 von 5

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