Einführung in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

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1 Einführung in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (SGB XI) Stand bzw Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff beim ÖGD-Bundeskongress am

2 Einführung in den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ein Referentenentwurf zur Umsetzung ins SGB XII liegt noch nicht vor. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff beim ÖGD-Bundeskongress am

3 Was ändert sich nicht? Pflegegeld Sachleistung, Betreuungsleistung Kombinationsleistung Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 3

4 Was ändert sich nicht? Pflegegeld Sachleistung, Betreuungsleistung Kombinationsleistung Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (häusliche) Verhinderungspflege Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 4

5 Was ändert sich nicht? Pflegegeld Sachleistung, Betreuungsleistung Kombinationsleistung Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (häusliche) Verhinderungspflege Tages-/Nachtpflege Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege, neue Wohnformen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 5

6 Was ändert sich nicht? (Voraussetzung: Geld-/Sachleistung) Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: bis zu pro Maßnahme Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 6

7 Was ändert sich nicht? (Voraussetzung: Geld-/Sachleistung) Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: bis zu pro Maßnahme Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 pro Monat (Inkontinenzmaterial, Schutzbekleidung und -handschuhe, Desinfektionsmittel) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 7

8 Weg zur Pflegeversicherung ab 2017 Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs keine Umsetzung in der Legislaturperiode Pflegestärkungsgesetz I (ab ) Stufe 0 bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zahlreiche Leistungserhöhungen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 8

9 Weg zur Pflegeversicherung ab 2017 Pflegestärkungsgesetz II (ab ) neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsverfahren Integration von psychischen und kognitiven Einschränkungen 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen Regelung für Überleitung der Altfälle Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 9

10 Pflegebedürftigkeit ab 2017 Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 10

11 Pflegebedürftigkeit ab 2017 Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 11

12 Pflegebedürftigkeit ab 2017 Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen (Ausnahme: geringere Lebenserwartung). Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 12

13 Änderungen ab 2017 Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nicht mehr defizitorientiert ( keine Minutenzählerei, kein Streit um Häufigkeiten). Vielmehr wird der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten angegeben (8 Module). 5 dieser Module (1, 2 oder 3, 4-6) werden bei der Ermittlung des Bedarfsgrads mit unterschiedlicher Gewichtung berücksichtigt. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 13

14 Module 1. Mobilität gilt auch unabhängig von konkreten Verrichtungen der körperbezogenen Pflege trägt zu 10% zum Pflegegrad bei (maximal 10 von 100 Punkten) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 14

15 Module 1. Mobilität 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen die höhere Punktzahl von 2 oder 3 trägt zu 15% zum Pflegegrad bei (maximal 15 von 100 Punkten) Referat zum neuen Pflegebedürtigkeitsbegriff 15

16 Module 1. Mobilität 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung wichtigstes Modul, entspricht zusammen mit Teilen von Modul 5 weitgehend dem SGB XI in der ursprünglichen Fassung von 1994 trägt zu 40% zum Pflegegrad bei (maximal 40 von 100 Punkten) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 16

17 Module 1. Mobilität 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen trägt zu 20% zum Pflegegrad bei (maximal 20 von 100 Punkten) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 17

18 Module 1. Mobilität 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte trägt zu 15% zum Pflegegrad bei (maximal 15 von 100 Punkten) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 18

19 Module 1. Mobilität 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 7. außerhäusige Aktivitäten 8. Haushaltsführung Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 19

20 Modul 1 (10%) Mobilität Positionswechsel im Bett Halten einer stabilen Sitzposition Umsetzen (Aufstehen aus sitzender Position) Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs (mindestens 8 Meter) Treppensteigen (1 Etage) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 20

21 Modul 2 (15%) kognitive und kommunikative Fähigkeiten Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld örtliche Orientierung zeitliche Orientierung Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 21

22 Modul 2 (15%) kognitive und kommunikative Fähigkeiten Treffen von Entscheidungen im Alltag Verstehen von Sachverhalten und Informationen Erkennen von Risiken und Gefahren Mitteilen von elementaren Bedürfnissen Verstehen von Aufforderungen Beteiligen an einem Gespräch Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 22

23 Modul 3 (15%) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten nächtliche Unruhe selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten Beschädigen von Gegenständen physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 23

24 Modul 3 (15%) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen verbale Aggression andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen Wahnvorstellungen Ängste Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 24

25 Modul 3 (15%) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage sozial inadäquate Verhaltensweisen sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen (berücksichtigt wird entweder Modul 2 oder 3) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 25

26 Modul 4 (40%) Selbstversorgung Waschen des vorderen Oberkörpers Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege/Prothesenreinigung, Rasieren) Waschen des Intimbereichs Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 26

27 Modul 4 (40%) Selbstversorgung An- und Auskleiden des Oberkörpers An- und Auskleiden des Unterkörpers mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken Essen (3-fache Bewertung) Trinken (2-fache Bewertung) Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls (2-fache Bewertung) Referat zum neuen Pflegebedürftigekitsbegriff 27

28 Modul 4 (40%) Selbstversorgung Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma (zählt nur bei überwiegender/vollständiger Inkontinenz bzw. Ableitung/Stoma) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 28

29 noch Modul 4 (40%) Selbstversorgung (Bei Kindern bis 18 Monaten gilt im Modul Selbstversorgung ausschließlich folgendes Kriterium:) Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 29

30 Modul 5 (20%) A. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Medikation Injektionen (s.c. oder i.m.) Versorgung von i.v. Zugängen (Port) Absaugen und Sauerstoffgabe Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 30

31 Modul 5 (20%) A. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen körpernahe Hilfsmittel Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 31

32 noch Modul 5 (20%) B. krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen (1) Verbandswechsel und Wundversorgung Stomaversorgung regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 32

33 noch Modul 5 (20%) C. krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen (2) zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung Arztbesuche Besuch anderer med. oder therap. Einrichtungen (bis zu 3 Stunden) länger als 3 Stunden Besuche von Einrichtungen zur Frühförderung von Kindern Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 33

34 noch Modul 5 (20%) D. krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen (3) Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 34

35 Modul 6 (15%) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen Ruhen und Schlafen sich Beschäftigen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 35

36 Modul 6 (15%) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen Interaktion mit Personen im direkten Kontakt Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeld Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 36

37 Modul 7 (0%) außerhäusige Aktivitäten Verlassen der Wohnung/des Wohnbereichs Fortbewegen außerhalb der Wohnung oder Einrichtung Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Mitfahren in einem Pkw/Taxi Teilnehmen an kulturellen, religiösen oder sportlichen Veranstaltungen Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 37

38 Modul 7 (0%) außerhäusige Aktivitäten Aufsuchen von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz, Werkstatt, Tagespflegeeinrichtung Teilnehmen an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen (Modul 7 dient der Bedarfsplanung, ist für den Pflegegrad nicht relevant) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 38

39 Modul 8 (0%) Haushaltsführung Einkaufen für den täglichen Bedarf Zubereiten einfacher Mahlzeiten einfache/leichte Aufräum- und Reinigungsarbeiten aufwendige/schwere Aufräum- und Reinigungsarbeiten Nutzen von Dienstleistungen Regeln finanzieller Angelegenheiten Regeln von Behördenangelegenheiten Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 39

40 Präventionsbedarf Das Gutachten informiert die Pflegekasse über: Sturzrisiko Dekubitusrisiko Anzeichen für Mangelernährung Anzeichen für Alkohol- oder Drogenmissbrauch Probleme bei der Medikamentenversorgung andere krankheitbezogene Risiken Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 40

41 Empfehlungen zu Prävention und Rehabilitation geeignete präventive Maßnahmen Einschränkungen der Rehabilitationsfähigkeit Empfehlung von Reha-Maßnahmen Hilfsmittel-/Pflegehilfsmittelversorgung technische Hilfen/bauliche Maßnahmen notwendige Veränderung der Pflegesituation Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 41

42 Überleitung der Altfälle" ohne Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz: 1 Pflegegrad höher PS I wird zu PG 2 PS II wird zu PG 3 PS III wird zu PG 4 PS III+ wird zu PG 5 Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 42

43 Überleitung der Altfälle" mit Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (besonderer Betreuungsbedarf): 2 Pflegegrade höher PS 0 B wird zu PG 2 PS I B wird zu PG 3 PS II B wird zu PG 4 PS III B (und III+ B ) wird zu PG 5 Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 43

44 Überleitung der Altfälle" keine Wiederholungsbegutachtungen in den Jahren 2017 und 2018 Ausnahme: vollständiger Fortfall der Pflegebedürftigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten Bestandsschutz bezüglich des übergeleiteten Pflegegrades Ausnahme: Pflegebedürftigkeit fällt vollständig weg Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 44

45 Pflegegrade ab 2017 Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 12,5 - <27 Punkte Es resultieren zwar wenig Leistungen, aber der Makel ( nicht pflegebedürftig ) des alten SGB XI fällt weg. Politik erwartet etwa zusätzliche Pflegebedürftige ab 2017 Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 45

46 Pflegegrade ab 2017 Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit 27 - <47,5 Punkte Testphase (2014): knappe Pflegestufe I ohne kognitive/psychische Defizite hätte nicht für Pflegegrad 2 gereicht Absenkung der Eingangsgrenzen für die Pflegegrade 2 und 3 in der endgültigen Gesetzesfassung (geplant: 30 bzw. <50) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 46

47 Pflegegrade ab 2017 Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit 47,5 - <70 Punkte Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 47

48 Pflegegrade ab 2017 Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit 70 - <90 Punkte Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 48

49 Pflegegrade ab 2017 Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Punkte oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation (bisher nur vollständige Gebrauchsunfähigkeit aller 4 Extremitäten) Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 49

50 Pflegegrade bei Kindern Pflegegrad 2: 12,5 - < 27 Punkte Pflegegrad 3: 27 - < 47,5 Punkte Pflegegrad 4: 47,5 - < 70 Punkte Pflegegrad 5: Punkte Es wird jeweils nur der über die altersentsprechende Beeinträchtigung der Selbständigkeit hinausgehende Hilfebedarf gewertet. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 50

51 Leistungen ab 2017 Pflegegrad 1 Erstattungsbetrag von 125 pro Monat für Leistungen (Tages-/Nacht-/Kurzzeit-/ambulante Pflege, Betreuung) gilt auch für höhere Pflegegrade bei häuslicher Pflege kann bis zur Mitte des Folgejahres angespart werden, keine Barauszahlung! Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 51

52 Leistungen ab 2017 Pflegegrad 1 Erstattungsbetrag von 125 pro Monat für Leistungen (Tages-/Nacht-/Kurzzeit-/ambulante Pflege, Betreuung) Pflege-/häusliche Beratung monatlich 214 bei Unterbringung in einer ambulant betreuten Wohngruppe (gilt auch für höhere Pflegegrade) Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen Zuschuss von 125 pro Monat bei vollstationärer Unterbringung Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 52

53 Leistungen ab 2017 Pflegegeld/Pflegesachleistung Pflegegrade 2 und 3: höhere Leistungen als bisher Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 53

54 Leistungen ab 2017 Pflegegeld/Pflegesachleistung Pflegegrade 2 und 3: höhere Leistungen als bisher Pflegegrade 4 und 5: etwa gleiche Leistungen wie bisher Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 54

55 Leistungen ab 2017 vollstationäre Pflege Pflegegrade 2 und 3: niedrigere Leistungen als bisher Pflegegrade 4 und 5: höhere Leistungen als bisher Personalkosten für zusätzliche Betreuung und Aktivierung werden vollständig von den gesetzlichen/privaten Pflegekassen getragen Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 55

56 Leistungen ab 2017 Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 Zuschuss von pro Jahr für maximal 6 Wochen Pauschale für Kurzzeitpflege kann hälftig übertragen werden. Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 56

57 Leistungen ab 2017 Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 Zuschuss von pro Jahr für maximal 8 Wochen Pauschale für Verhinderungspflege kann voll übertragen werden. Pflegegeld wird hälftig weitergezahlt. Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 57

58 Leistungen ab 2017 für pflegende Angehörige (und andere, nicht professionelle Pflegende) Rentenversicherungsbeiträge bereits ab 10 Stunden wöchentlicher Pflege Voraussetzung: normale Berufstätigkeit maximal 30 Stunden, nicht berentet neu: Arbeitslosenversicherung, wenn die eigene Berufstätigkeit aufgegeben wird unverändert: gesetzliche Unfallversicherung Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 58

59 Vielen Dank Für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Durchhaltevermögen! Referat zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 59

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