Arbeitszeit organisieren
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- Daniel Stieber
- vor 7 Jahren
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1 Forum Thema 1 auf dem Workshop Gute Arbeit 17. Juni 2013 Leitung: Karsten Lessing TBS NRW, Regionalstelle Düsseldorf
2 Die TBS beim DGB NRW Regionalstelle Bielefeld 7 Beratung 2 Verwaltung Bielefeld Hauptstelle Dortmund Geschäftsführung Verwaltung Grafik Dortmund Regionalstelle Dortmund Regionalstelle Düsseldorf 8 Beratung 2 Verwaltung 8 Beratung 2 Verwaltung Düsseldorf 2
3 Vorbemerkung So gut wie keine allgemeingültigen Lösungen für Muster-Arbeitszeitmodell möglich Was ist zu berücksichtigen? Erfordernisse aus der spezifischen Aufgabe (Krankenhaus-Typ) Zusammenarbeit der (relevanten) Funktionsbereiche Ggf. Standort und Standort-Umgebungs-Faktoren Anforderungen aus einer spezifischen Trägerschaft 3
4 Rechtliches Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und betriebs-/dienstvereinbarten Regelungen 4
5 Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz: Durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit 8 h Verlängerung auf 10 h bei Ausgleich Ruhepausen Ruhezeiten 11 h, in Krankenhäusern ggf. 10 h bei Ausgleich 5
6 Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz In Einrichtungen zur Behandlung, Pflege oder Betreuung von Personen sind Kürzungen der Ruhezeiten durch Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft möglich; bei Ausgleich zu anderen Zeiten. Eine ununterbrochene Ruhezeit von 5,5 h muß in jedem Fall gewährleistet sein. Bei einer tatsächlichen Arbeitszeit von über 12 h muß eine mindestens 11-stündige ununterbrochene Ruhezeit gewährleistet sein. 6
7 Arbeitszeitgesetz Arbeitszeitgesetz: Bei Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen Ersatzruhetag (innerhalb einer Frist) Aufzeichnungspflicht bei über 8 h hinausgehender (werktäglicher) Arbeitszeit Arbeitszeitrechtlich ist Bereitschaftsdienst in vollem Umfang Arbeitszeit 7
8 Arbeitszeitgesetz Bei Bereitschaftsdienst Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über 10 h möglich, wenn in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines TV in einer BV/DV zugelassen und... in die Gesamtarbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (mehr als 25 % der Gesamtarbeitszeit) Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. 8
9 Arbeitszeitgesetz Keine Dienste länger als 24 h!!! Danach mindestens 11 h Ruhezeit! Anschließend nur weitere maximal 13h erneute Arbeitszeit (mit erheblichem Anteil an Bereitschaftsdienst)! Insgesamt Einhaltung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 h! Einhaltung der tatsächlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 60h! 9
10 Arbeitszeitgesetz Überschreitung der tatsächlichen durchschnittlichen 48h Arbeitszeit als Höchstgrenze pro Woche ohne Ausgleich nur möglich... auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Regelung wenn in de Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft fällt, wenn durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird, und wenn eine individuelle widerrufliche Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers vorliegt (opt-out-regelung). 10
11 Neues Arbeitszeitmodell Schritte zu einem neuen Arbeitszeit-Modell Entwicklung der grundsätzlichen Dienststruktur Welche (Arbeits-) Zeiten müssen wie abgedeckt werden? (Regeldienste, tatsächliche Vollarbeitszeit, tatsächliche Bereitschaftsdienstzeit mit Inanspruchnahmen bis max. 49 %, ggf. Auswertung von Aufzeichnungen über tatsächliche Inanspruchnahme). 11
12 Schritte zu einem neuen Arbeitszeit-Modell Prüfung der (tarifvertraglichen) Gesamtarbeitszeit- Bilanz Summe der Vollarbeitszeit-Stunden (z.b. auf eine Arbeitswoche gerechnet) Summe der Ausgleichs-Tage/-Stunden Bilanz über ein Arbeitszeitkonto Tarifvertragliche Berücksichtigung der Bereitschaftszeiten gesondert (entspricht der TVöD-Logik). 12
13 Schritte zu einem neuen Arbeitszeit-Modell Arbeitszeitschutz-Check Prüfung der (arbeitszeitrechtlichen) durchschnittlichen Wochenarbeitszeit-Bilanz Summe aus Vollarbeitszeit und (1:1 gerechneten) Bereitschaftsdienszeiten Abzug von Ausgleichstagen (auch unter Beerücksichtigung des gesetzlichen Mindesturlaubs und ggf. auf einen Wochentag fallender Feiertage, die arbeitsfrei sind) Prüfung auf Einhaltung der (gemäß Arbeitszeitgesetz bzw. Tarifvertrag) durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von maximal (z.b. TVöD) 48 h bezogen auf ein Jahr. 13
14 Opt-out-Regelung Erst bei einer möglichen Überschreitung der (arbeitszeitrechtlichen) durchschnittlichen Wochenarbeitszeit-Bilanz (und entsprechender tarifrechtlicher Vereinbarungen) kann es zur Anwendung der opt-out-regelung kommen. 14
15 Schritte zu einem neuen Arbeitszeit-Modell Vergütungs-Check Welche Auswirkungen hat ein neues Arbeitszeitmodell auf die sogenannten unständigen Bezüge der MitarbeiterInnen? Grundvergütung plus Bezahlung der Bereitschaftsdienste mit der entsprechenden Vergütungsstufe, Überstundenvergütung, Nachtzuschläge, etc. 15
16 16
17 Noch Fragen?? Karsten Lessing TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf Tel: / Fax: / Mobil: 0172 / Mail: karsten.lessing@tbs-nrw.de 17
Arbeitshilfe Bereitschaftsdienst Neufassung der Anlage 5 7 bis 9 zu den AVR ab 01.11.2006
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