Ein bis zwei Monate Rückstand mit der Miete, wenn sie denn ein Zimmer gefunden haben.

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1 Betreuung ausländischer Studierender Neben den abstrakten Zahlen: Wie viele ausländische Studierende gibt es in Deutschland? Wie viele studieren was und wo? Wie lange studieren sie? gibt es auch eine andere Sicht auf diese jungen Menschen. Ich möchte einmal ganz subjektiv darstellen, wie das in meinem Alltag Katholische Hochschulgemeinde an einer kleinen Hochschule sich darstellt(e). Es ist eine Auflistung von Einzelfällen, die aber in ihrer Gesamtheit ein meines Erachtens bemerkenswertes Gesamtbild der Situation ausländischer Studierender in Deutschland ergeben. Zunächst einmal gelten viele der aufgezählten Dinge auch für deutsche Studierende. Es gibt also auch einen Eindruck in die Alltagsrealität von Studierenden in Deutschland insgesamt. Doch bei den ausländischen Studierenden kommt bei Allem hinzu, dass sie unter dem Schwert der Visumsverlängerung und vieler Ressentiments stehen. Die typische Situation eines Erstgespräches mit einem jungen Mann oder einer jungen Frau aus einem sogenannten Drittland, also einem Land außerhalb der EU, ist geprägt von folgender (finanziellen) Ausgangssituation: Seit 1 2 Monaten keine Krankenversicherung bezahlt (wenn die Krankenversicherung drei Monate nicht bezahlt wird, teilt dies die Krankenversicherung der Hochschule mit und die spricht automatisch die Exmatrikulation aus. Dies führt automatisch zur Beendigung des Visums). Ein bis zwei Monate Rückstand mit der Miete, wenn sie denn ein Zimmer gefunden haben. Das Konto bei der Bank (dabei tauchen regelmäßig auf: Targobank Deutsche Bank Barclays) ist um ca überzogen. Die Zahlung der Semestergebühren (zu Beginn 2014 sind das knapp 280) steht unmittelbar an;

2 Häufig kommt dann noch hinzu, dass aktuell kein Job in Aussicht ist. Von Essen, Kleidung und all den anderen Alltagskosten ist dabei meist noch keine Rede. Unter diesen Bedingungen stehen dann die aktuellen Prüfungen und Klausuren an. Dies vorneweg als Ausgangssituation, die den Hintergrund bildet für die ganzen Kleinigkeiten, die dann in der Folge dargestellt werden. Sie tauchen auf, wenn ich mich auf diese jungen Menschen einlasse. In der Folge sollen jetzt einige der erfahrenen Probleme und die entwickelten Lösungsansätze dargestellt werden. Dabei soll deutlich werden, dass wir in unserer Gesellschaft nicht nur den ausländischen, sondern allen Studierenden beachtliche Schwierigkeiten in den Weg legen, dass es aber durchaus Möglichkeiten geben kann, Lösungswege zu entwickeln und zu realisieren. 1. Banken und Kredite Ausländische Studierende erhalten in Deutschland keine (Studien )Kredite. Die Begründung ist einfach und einleuchtend: kein geregeltes Einkommen und keine Bürgen. Auch BAFÖG ist für ausländische Studierende ausgeschlossen. Einige Banken nun führen auch für ausländischen Studierenden (AS) sogenannte Studentenkonten, die eine Überziehung bis ca beinhalten. Die Zinsen dafür betragen in der Regel deutlich über 10%. Die Überziehung gilt nicht als Kredit, daher kann die Bank diesen gewähren ohne weitere Bedingungen. Wenn jetzt ein ausländischer Studierender die Überziehung in einen normalen, deutlich günstigeren Kredit umwandeln möchte, weigert sich die Bank aus den o.a. Gründen. Der ausländische Studierende zahlt und zahlt und zahlt. Massive Schreiben und Anrufe von Anwälten, die die Studierenden sehr unter Druck setzen, sind nicht ungewöhnlich. Alle Einkünfte werden jetzt hierhin geleitet, mit der Folge, dass das Studium hinten anstehen muss. Häufig kommt es bis zum Gerichtsvollzieher, der sich mit einem Schreiben ankündigt, in dem auch von Haft Androhung die Rede ist. Zwar kann der nichts einziehen, da nichts vorhanden ist, doch ist dieser Prozess mit erheblichen Ängsten verbunden, die von den ausländischen Studierenden als existenzbedrohend das Visum in Frage stellend erlebt werden. Was kann man tun? Ein erster Schritt ist die Einrichtung eines Plus Kontos, ein Konto also, in dem Überziehungen ausgeschlossen sind. Zwar verliert man vordergründig die Möglichkeit, Spielräume zu nutzen, doch

3 sind diese Spielräume bei genauerem Hinsehen sehr teure Fallen, aus denen es sehr schwer ist wieder herauszukommen. Es ist uns dann auch schon häufiger gelungen, in Gesprächen mit den Banken eine Ablösung der Gesamtschuld durch Zahlung einer Einmalsumme zu erreichen. Dadurch kann ein finanzieller Neu Anfang möglich werden. Es macht einen Unterschied, ob die Verhandlungen mit den Banken von den Studierenden alleine oder mit Unterstützung etwa der Hochschule und/oder der KHG geführt werden.

4 2. Polizeikontrollen Gerade ausländische Studierende aus Afrika haben es mit dem Phänomen der ethnischen Kontrollen zu tun. Das bedeutet, dass sie häufig ohne besonderen Anlass aufgrund ihrer Hautfarbe kontrolliert werden. Dabei kann folgendes passieren: Ein ausländischer Studierender wird aufgefordert, bei der zuständigen Polizeidienststelle seinen Pass zu Kontrolle einzureichen. Es dauert Wochen und mehrere Anfragen, bis er seinen Pass zurück erhält. Bis dahin sind schon Jobs verloren gegangen, da kein gültiger Pass vorgelegt werden kann. Das Schreiben, dass der Pass bei der Behörde kontrolliert wird, reicht dem Arbeitgeber nicht aus. Als er seinen Pass zurück erhält, ist das Passbild herausgeschnitten und mit einer Büroklammer am Pass befestigt. Dazu erhält er einen nicht persönlich unterschriebenen Begleitbrief, dass der Pass gültig sei. Allerdings ist er nicht mehr gültig, wenn er zerschnitten ist. Der ausländische Studierende muss bei seiner Botschaft einen neuen Pass beantragen. Dazu muss er persönlich beispielsweise in Berlin vorsprechen. Nach einigen Wochen muss er dann nochmals nach Berlin, um den neuen Pass abzuholen. Einen neuen Pass erhält man nicht kostenlos, die Fahrt und eventuelle Übernachtungskosten sind nicht umsonst, aber die Behörde weigert sich zunächst Schadenersatz zu leisten. Die eingereichten Kostenbelege werden angezweifelt und eben nicht erstattet. Erst als es mir gelang, über verschiedene Kontakte ministerielle Stellen einzubeziehen, wurde ohne wenn und aber Schadenersatz geleistet. Da solche Dinge sich unter den ausländischen Studierenden natürlich herumsprechen, kann man sich leicht vorstellen, welchen Effekt dieser Vorgang hatte: Angst!

5 Was kann man tun? Eine große Hilfe in diesem Fall war der Ausländerbeirat. Über die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte konnte ein Kontakt zu übergeordneten Stellen im Ministerium hergestellt werden, der hier klärend und regelnd eingriff. Das Netz war es, das hier helfen konnte. 3. Studium und Kind Nach den Zahlen des Deutschen Studentenwerkes haben unter den Studierenden generell ca. 3% Kinder, während bei ausländischen Studierenden dieser Anteil bei 9%, also dreimal so hoch ist. Das bedeutet, dass ausländische Studierende von der Problematik deutlich stärker betroffen sind, als andere Studierende. Hier scheint mir die Einstellung typisch zu sein, die mir die ausländischen Studierenden wiederholt zurück meldeten und die ich auch persönlich zu hören bekam, die sich in der Frage zeigt: Sind Sie hier zum Kinderkriegen oder zum Studieren? Ich bezeichne dies als übergriffig und diskriminierend. Zertifikate Die Hochschule, an der ich arbeite, hat sich als familienfreundlich zertifizieren lassen. Die Betreuung von Studierenden mit Kind wird aber durchgeführt vom zuständigen Studentenwerk das nicht Teil der Zertifizierung ist. Ausländische Studierende mit Kind haben also nichts davon, wenn dieser Titel von der Hochschule als Aushängeschild benutzt wird.

6 Was kann man tun? Hier hilft nur die politische Arbeit, das Informieren, das Reklamieren, Mitstreiter suchen, etc. Es ist allerdings ein dickes Brett, das hier zu bohren ist. Nach meiner Einschätzung ist die Familienfreundlichkeit der Hochschule aller Hochschulen? ein Thema, das in seinem Zusammenhang mit den Betroffenen eigentlich keine Rolle spielt. Aber das ist eben die Aufgabe, hier zu bohren. Kinderbetreuung Bedauerlicherweise sind viele Ämter nicht informiert darüber, wie die Rechtslage für ausländische Studierende mit Kind aussieht. Kinderbetreuungskosten werden dann als Sozialleistungen angesehen und auf solche haben ausländische Studierende keinen Anspruch. Daher werden die Betreuungskosten den ausländischen Studierenden zuweilen voll in Rechnung gestellt. Dass diese Kinderbetreuung aber eben nicht als Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts der ausländischen Studierenden zählet, muss dann in vielen Gesprächen und Eingaben teilweise mit anwaltlicher Hilfe den zuständigen Stellen klar gemacht werden. Aus Angst, dass hier das Visum in Gefahr geraten könnte, meldeten ausländische Studierende ihre Kinder auch schon von der Kinderbetreuung ab. Das hat natürlich großen Einfluss auf den Verlauf des Studiums. Nicht nur ausländische Studierende haben das Problem, dass die Arbeitszeiten an der Hochschule und die möglichen Betreuungszeiten der Einrichtungen nicht passen. Vorlesungen am Samstag, am Abend, sind keine Seltenheit wie soll da Studium und Kind in Einklang gebracht werden?

7 An der Hochschule wurde an zwei Tagen in der Woche für jeweils einige Stunden am Vormittag eine Kinderbetreuung angeboten, doch schnell wurde dieses wieder eingestellt, weil kein Bedarf vorhanden sei. Im Laufe der letzten Jahre erlebte ich immer wieder neu die Aktion, dass eine Bedarfserhebung durchgeführt wurde, um dann entsprechende Angebote organisieren zu können. Der Bedarf lässt sich leider immer noch erst ca. 9 Monate vor der Geburt formulieren. Gerade in der Zeit des Studiums wurden und werden Kinder nicht unbedingt geplant. Die schon existierenden Kinder sind in irgendeiner Weise auf die unterschiedlichsten Weisen untergebracht und werden von der Bedarfsanalyse nicht erfasst. Funktionierende Angebote (beispielsweise Tagesmutter Modelle) entstehen dabei nicht. Was kann man tun? Auch hier ist der kontinuierliche Kontakt mit den Ämtern oder besser noch: den zuständigen Personen unverzichtbar. Wenn die Beschäftigten in den Ämtern einfach so mal nachfragen können, oder man im informellen Gespräch, mit guten Unterlagen, Dinge klären kann, ist letztlich allen Beteiligten geholfen. Auf diesem Weg wurden dann auch Problemfälle bei der Kinderbetreuung (Freistellung von den Beiträgen) deutlich reduziert. Selbstverständlich gehört die kontinuierliche Zusammenarbeit mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu den wesentlichen Elementen eines Netzwerkes. Und da geht es nicht nur um die Information, sondern auch darum, konkret ein Schreiben zu verfassen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Für einen einzelnen Studierenden ist der Zugang zum Anwalt meist ein unüberwindliches Hindernis.

8 Bei der Betreuung von Kindern von Studierenden hat sich das Modell Tagesmutter in der Praxis bewährt. Die hier mögliche Beweglichkeit bei den Betreuungszeiten kann nur sehr selten von einer regulären Einrichtung erreicht werden. Im Kontakt mit dem zuständigen Amt konnten hier gute Lösungen erreicht werden. Für das Verbot von Sozialleistungen gibt es für Studierende mit Kind u.u. eine Ausnahme: während des Urlaubssemesters (vor und nach der Geburt). Sicher sind da viele Hindernisse zu überwinden, die mit den Kenntnissen von Sachbearbeiten und Betroffenen anfängt und bei Verhandlungen mit den Behörden noch nicht aufhört aber es gibt Beispiele dafür, dass es klappt! Ein Zimmer eine Person! Nebenbei erfuhr ich noch von einer weiteren Erschwernis für Studierende mit Kind: Da in den offiziellen Wohnheimen ein Zimmer nur für eine Person zur Verfügung gestellt wird, ist ein Kind ein ganz klarer Kündigungsgrund. Andere Wohnungen für Mutter und Kind stehen aber nicht zur Verfügung. Was kann man tun? In vielen Gesprächen und Verhandlungen gelang es, Mutter Kind Wohnungen einzurichten. Die alleinerziehende Studentin erhält eine 2 Zimmer Wohnung, zahlt aber nur den Preis für ein Zimmer. Zwar sind die konkreten Projekte noch zeitlich begrenzt, doch arbeiten wir daran, die Zeitbegrenzung aufzuheben. Auch die Aufhebung des Prinzips 1 Zimmer = 1 Person muss im Zusammenhang mit Geburten und Kindern unbedingt ins Gespräch gebracht und beschleunigt werden.

9 Insgesamt kann man sagen, dass der dauernde (öffentliche) Druck zum Thema Kinder und Studium hier schon Veränderungen herbeiführen kann. Diese Lobby Arbeit könnte aber sicher noch deutlich verstärkt werden. Wohnungen Studentisches Wohnen ist Kurzzeit Wohnen. Das bedeutet einmal, dass die Wohnungen durch den häufigeren Bewohner Wechsel stärker strapaziert werden als andere Wohnungen. Außerdem sind studentische Mieter nicht unbedingt die sichersten Miete Zahler. Auf dem engen Wohnungsmarkt für Studierende gibt es einmal die günstigeren öffentlichen Wohnheime, etwa der Studentenwerke oder der Kirchen und dann die teureren der privaten Träger. Das Angebot bei den günstigen Wohnungen ist völlig unzureichend, aber letztlich die erste Adresse für ausländische Studierende. Aus Kostengründen nehmen ausländische Studierende auch sehr weite Anfahrten in Kauf, um die günstigeren Zimmer im Umland nutzen zu können. Dabei sind Fahrzeiten von bis zu 4 Stunden täglich nicht ungewöhnlich. Bei den privaten Häusern gibt es inzwischen so kleine Tricks der Vermieter, um Mietzahlungen besser zu sichern. Einmal schaltet man einen Immobilienmakler vor, der dann auch bezahlt werden muss. Das kommt dann noch zu der Kaution hinzu. Das bedeutet, dass erst einmal über bar zu zahlen sind, bis man ein Zimmer erhält. Ebenso werden auch schon Elternbürgschaften verlangt. Für ausländische Studierende sind das enorme Hindernisse.

10 Wenn jetzt Studierende mit Kind auf den Wohnungsmarkt angewiesen sind, werden die Bedingungen noch schwieriger: dann nämlich sind Einkommensnachweise fällig, die die Studierenden in der Regel nicht vorlegen können. Was kann man tun? Ein ganz wichtiger Punkt ist hier die Öffentlichkeitsarbeit! Nur wenn die Menschen am Ort die Studierenden wahrnehmen, erfahren, wie es ihnen geht, dann sind sie auch bereit zum Beispiel Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dabei ist für die Menschen, die Wohnraum bereitstellen wollen, eine Anlaufstelle ganz wichtig, die dann zu den studentischen Mietern hin vermitteln kann, bei der die Vermieter Fragen und Sorgen los werden können. Wenn diese Stelle allerdings in der nächsten Großstadt erst zu finden ist, bleibt sie wirkungslos. Über Verhandlungen der KHG mit einer örtlichen Wohnungsbaugesellschaft konnte erreicht werden, dass eine bestimmte Anzahl von Wohnungen für Studierende geöffnet werden, wenn sie eine Empfehlung der KHG mitbringen. Das Modell hat sich bewährt.

11 4. Krankenversicherung Neben der Masse an gut funktionierenden Krankenversicherungsverhältnissen gibt es immer wieder das Problem von besonderen Ereignissen. Ein Unfall beispielsweise, der mit besonderen Kosten für die Krankenversicherung verbunden ist/sein könnte. Und da passiert es nicht nur bei ausländischen Studierenden immer wieder, dass sich die Krankenkasse weigert, diesen oder jenen Posten zu bezahlen. Besonders betrifft das etwa Maßnahmen der Rehabilitation oder der Physiotherapie. Da braucht es dann einen Anwalt, um berechtigte Ansprüche auch durchsetzen zu können. Anwälte aber sind nicht umsonst Problematisch sind auch Kinder, die mitversichert sind. Gerade im Umfeld der Schwangerschaften kommt es häufig vor, dass die Ärzte medizinisch notwendige Dinge auf Privat Rezept verschreiben. Das bedeutet, dass die Studierenden diese Dinge selbst bezahlen müssen. Im Ergebnis werden die Dinge dann nicht angewendet. Wenn das Kind also beispielsweise Allergien hat und/oder keine normalen Windeln verträgt, ist das einzig das Problem der Eltern. Was kann man tun? Im Verbund mit einer kirchlichen Stiftung wurde ein Apotheken Projekt erarbeitet, dass die Frauen während und nach der Schwangerschaft für sich und ihre Kinder Medikamente, Hilfsmittel, etc., die nicht von der Kasse bezahlt werden, diese Dinge dennoch kostenfrei erhalten können. Wenn das Kind Allergien hat, wird das ein besonders drängendes Thema.

12 5. Anwälte Unsere Hochschule bietet mit großen Plakaten kostenlose anwaltliche Beratung für Studierende an. Diese besteht in der Praxis in einem einmaligen Gespräch mit einem Anwalt. Wenn dann allerdings im Ergebnis die Notwendigkeit anwaltlichen Handelns deutlich wird, wird der Anwalt kostenpflichtig. Entsprechende Rechnungen habe ich wiederholt gesehen. Wie ein ausländischer Studierender dies bezahlen soll, wenn er sich keine Rechtsschutzversicherung leisten kann, bleibt offen. Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss immer mit Unfällen und Auseinandersetzungen rechnen. Wer mit (Ausländer )Behörden zu tun hat, braucht häufig einen Anwalt, um seine Rechte durchzusetzen. Der Zugang zu Anwälten aber bleibt besonders den ausländischen Studierenden häufig versperrt. Ich habe schon Anhaltspunkte dafür, dass man auch von häufiger Rechtlosigkeit von ausländischen Studierenden sprechen könnte. Was kann man tun? Es stellte sich für die KHG ganz schnell die Notwendigkeit heraus, eine kontinuierliche anwaltliche Unterstützung zu sichern. Um den Bedarf nicht ins Unendliche zu steigern, wurde die Zielgruppe eingegrenzt auf die studierenden Eltern. Davon unabhängig wurde eine Kooperation mit Anwälten entwickelt, wo speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden eingegangen wird. Wenn es dann Schwierigkeiten gibt, wird die KHG zur Unterstützung angefragt.

13 Beratung vs. Hilfe Es gibt in Deutschland, an unserer Hochschule vor Ort sehr viele Beratungseinrichtungen. Es gibt dabei allerdings ein grundsätzliches Problem: Beratung macht nicht satt! Was nützt es, wenn ich Gespräche führe, Adresslisten bekomme, Ansprechpartner genannt bekomme, die häufig darin übereinstimmen, dass sie nicht helfen können. Sie haben keine Hilfsfonds, können keine Wohnungen besorgen oder Unterstützung in Notlagen. Es geschieht oft, dass Wohlfahrtsorganisationen und Stellen der Hochschule dann einfach an die kirchlichen Einrichtungen verweisen. Und damit erfüllen sie aus ihrer Sicht ihre Aufgabe. Unterstützung leisten zumeist nur kleine private Träger, die Essen, Kleidung und Hilfen für Kinder zur Verfügung stellen. An einer grundsätzlichen Bearbeitung der Notlagen von AS scheint aber kein Interesse zu bestehen. Es gibt teilweise die Möglichkeit, dass ausländische Studierende auf Ausnahmeregelung bei den örtlichen Tafeln Lebensmittel erhalten können. Die Ausnahme ist nötig, da eigentlich nur unter der Vorlage von Hartz IV Bescheinigungen eine Ausgabe möglich ist, die aber von (ausländischen) Studierenden nicht vorgelegt werden kann. Außerdem sind die Ausgabezeiten und Orte nicht unbedingt für Studierende geeignet. Auch hier habe ich schon sehr problematische Zulassungs Gespräche erlebt.

14 Was kann man tun? Wir gehen zwei Wege: einmal haben wir unsere Arbeit zur Unterstützung der Studierenden zielgruppenmäßig stark auf Studierende mit Kind eingegrenzt. Das bedeutet, dass es eine Rangfolge dafür gibt, ob und wie viel Unterstützung Studierende erhalten können. An erster Stelle stehen Studierende mit Kind, dann kommen die Studierenden, die sich z.b. in der Hochschulgemeinde engagieren, dann sonstige Studierende. Die Eingrenzung ist deshalb wichtig, da nur so eine Begleitung erfolgen kann. Und das ist der zweite Weg: Es geht uns also nicht um eine einmalige Summe für Miete, Krankenkasse, usw. sondern darum die gesamte Situation auf eine halbwegs gesunde Basis zu stellen. Damit ist auch klar, dass hier ein über Wochen und Monate währendes Gespräch begonnen wird, das sehr häufig erst mit dem Studienabschluss endet, bzw. über das Studienende hinaus dauert. Das bedeutet natürlich auch, dass für diese Arbeit immer und immer wieder Mittel eingeworben werden müssen. Hier hat sich im Laufe der Zeit für die KHG ein Image entwickelt, das es als sinnvoll erscheinen lässt, hier zu spenden. Ein Punkt in dieser Spendenwerbung sind die Essen, die die ausländischen Studierenden für Kirchengemeinden zubereiten und dann dafür eine Summe erhalten, die deutlich über die Herstellungskosten hinausgeht. Einen anderen, wie ich finde ganz wichtigen Weg, Studierende zu unterstützen, sehe ich darin, mit ihm oder ihr ein Projekt zu organisieren, für das er oder sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Geld ist damit keine Spende, sondern der Lohn für eine Leistung. Außerdem ist es leichter, Mittel für ein Projekt zu erhalten als zur Unterstützung mittelloser Studierender.

15 Neu in unserem Programm haben wir unter dem Titel Rüsselsheimer Modell ein Projekt entwickelt, in dem wir mit dem Hildegardis Verein in Bonn ein Programm für zinslose Darlehen für (ausländische) Studentinnen mit Kind entwickelt haben. Darin werden Gelder, die wir selbst teilweise nur zeitlich begrenzt eingeworben haben, an diese jungen Mütter weitergeleitet. Das sind immerhin bis zu 20 x 500, die beispielsweise Krankenversicherung und Miete abdecken können. Die ersten Erfahrungen sind so positiv, dass es schade ist, dass wir nicht mehr Gelder dafür einsammeln konnten. Jobs Das Jobben ist die Grundlage für die überwiegende Mehrheit der ausländischen Studierenden für ihr Studium. Seit der Einführung der Mini Jobs hat sich die Lage für die Studierenden im Allgemeinen, die ausländischen Studierenden im Besonderen sehr verschlechtert. Das monatliche Einkommen ist auf maximal 450 begrenzt. Zumeist aber bedeutet ein Mini Job Vertrag ein Einkommen bis zu 450. Wie viel das dann am Monatsende ist, ist nicht kalkulierbar. Das können auch deutlich unter 200 sein. Eine Kombination mit einem zweiten Vertrag, um auf die 450 zu kommen, ist kaum möglich, da die Arbeitgeber sich nicht festlegen und/oder einschränken wollen. Es gibt auch 0 Euro Verträge. Das sind Verträge, die den Studierenden dazu verpflichten, in bestimmten Zeiten auf Abruf zur Verfügung zu stehen. Werden sie angefordert, erhalten sie für die dann geleistete Arbeit Entlohnung. Wenn nicht sitzen sie zuhause und haben kein Einkommen.

16 Tagesjobs, die teilweise auch über Einrichtungen der Hochschulen vermittelt werden, können durchaus im Effekt dazu führen, dass man einen oder mehrere Tage arbeitet (z.b. Umzüge), dann aber das Geld nicht sofort erhält, sondern auf eine spätere Überweisung vertröstet wird. Diese Überweisung kommt aber zuweilen überhaupt nicht. Stundenlöhne von um die 5, obwohl von tariflichem Lohn die Rede ist, und viele weitere Schweinereien, gegen die sich gerade ausländische Studierende nicht wehren können, kennzeichnen diesen für die ausländischen Studierenden so lebenswichtigen Bereich. Was kann man tun? Hier direkt etwas zu tun, erscheint mir sehr schwierig, da wir keine Jobs anbieten können. Hilfreich können aber auch schon Tutor Verträge sein und um die kann man sich in der Hochschule kümmern. Wichtiger aber scheint mir die Information zu sein, welche arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland gelten und wie man die Einhaltung einfordern kann. Dazu gehören dann Themenabende mit Gewerkschaftlern oder Arbeitsrechtlern. Auch der Vorschlag, selbst Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden, gehört zum Programm. Wichtig erscheint auch die Sensibilisierung der Dozenten und Mitarbeiter an der Hochschule. Dies versuchen wir über die wohl an allen Hochschulen zu findenden Internationalen Abende, an denen in lockerer Runde Kontakte hergestellt und gepflegt werden können. Einladende sind dabei die ausländischen Studierenden selbst.

17 Ausländerbehörde Für ausländische Studierende ist die Ausländerbehörde der Angstfaktor Nummer 1! Klar, denn vom Visum hängt alles ab. Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Bedingungen für die Erteilung und dann besonders für die Verlängerungen zu einem erheblichen Teil vom Ermessen des Sachbearbeiters abhängen. Gleiche Voraussetzungen führen bei Student A zur Erteilung des Visums, bei Student B leider nicht. Einmal wird ein Sperrkonto gefordert, bei dem die Kosten für eine eventuelle Rückreise nicht angetastet werden dürfen, dann reicht eine Bürgschaftserklärung in der deutschen Botschaft im Heimatland (durch die Eltern beispielsweise) oder wird grundsätzlich abgelehnt. Dann erhält der Studierende ein Visum über 2 Jahre, dann wieder nur für 3 Monate. Jede Visumserteilung kostet aber immer wieder neu Geld. Optimal ist die Bürgschaft eines Deutschen für alle Kosten, die für einen ausländischen Studierenden entstehen können. Wie aber soll ein ausländischer Studierender daran kommen? Wer ist bereit, einen solchen zeitlich unbegrenzten Blanko Scheck für einen unbekannten jungen Menschen auszustellen? Gerade durch diese diffuse Gesetzeslage es geht also nicht so sehr um die konkreten Beamten wird ein enormes Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, ein Machtgefälle, das aber wohl so gewollt ist. Nur wenn es dem ausländischen Studierenden gelingt, die Unterstützung von deutschen Institutionen oder einfach von Anwälten zu bekommen, steigen seine Chancen nach rechtlich sauberer Regelung.

18 Ein Mosaiksteinchen in diesem Zusammenhang ist der Begriff Studiendauer. Von einem ausländischem Studierenden wird verlangt, dass er sein Studium im üblichen Rahmen absolviert, damit von einem geregelten Studium gesprochen werden kann, was Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist. Jetzt ist aber die Regelstudienzeit, die von den Hochschulen angegeben wird, etwas völlig anderes als die üblichen Studienzeiten. So ist es durchaus normal, dass bei einer Regelstudienzeit von sagen wir 7 Semestern die normale Studienzeit bei 10 Semestern liegt. Das ist also die Zeit, in der ein durchschnittlicher Studierender dieses Studium absolviert. Wenn der ausländische Studierende Pech hat, erkennen er oder auch die Hochschule und die Ausländerbehörde diese Differenz nicht. Wenn dann der ausländische Studierende mit 9 Semestern zur Ausländerbehörde kommt, kann die ihm die Verlängerung des Visums verweigern, obwohl ihm nach der Gesetzeslage 12 Semester (Durchschnitt plus 2 Semester) zur Verfügung stünden. Studienwechsel, Urlaubssemester (wg. Schwangerschaft, Krankheit, usw.) sind weitere Stichpunkte, die für ausländische Studierende zu existentiellen Fragen werden können. Was kann man tun? Da die Schwierigkeit bei den Regelungen des Ausländergesetzes u.a. darin liegt, dass der offensichtlich große Ermessensspielraum der Verantwortlichen bei der Behörde zu häufig nicht mehr vergleichbaren Ergebnissen führt. Wir haben daher in Gesprächen mit der Ausländerbehörde versucht, einen regelmäßigen Gesprächskontakt aufzubauen. In diesem Zusammenhang wurde uns dann auch eine Kontaktperson bei der Behörde genannt, bei der wir von der KHG direkt anfragen können, wenn es Fragen gibt.

19 Durch diesen Kontakt konnte dann doch in dem einen oder anderen Fall eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auch konnten so Vorbehalte seitens der Behörde den Studierenden gegenüber als auch von Seiten der Studierenden der Behörde gegenüber reduziert werden. Die gesetzlichen Regelungen und die dahinter stehenden Vorbehalte der Politik und der Gesellschaft können allerdings nur indirekt über den politischen Weg angegangen werden. Dazu gehört bei uns auch der Kontakt mit dem Ausländerbeirat, bei dessen Sitzungen wir regelmäßig die Themen der ausländischen Studierenden ansprechen dürfen. Damit erreichen wir dann auch die (Presse )Öffentlichkeit. Zwei kleine Gemeinheiten am Rande: GEZ Die neuen Regelungen der Radio und Fernsehgebühren beziehen sich auf geschlossene Wohneinheiten: ein Briefkasten bedeutet Gebühren zahlen. Also müssen auch in Studentenwohnheimen alle die bezahlen, die eine eigene Wohnungstür und einen eigenen Briefkasten haben. Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn Studierende nachweisen können, dass sie in irgendeiner Form Sozialleistungen erhalten, also etwa Bafög. Da ausländische Studierende weder Bafög noch sonstige Sozialleitungen erhalten dürfen, müssen sie die knapp 20 im Monat zahlen.

20 Was kann man tun? Wir haben Bundestagsabgeordnete eingeschaltet, an Ministerpräsidenten geschrieben. Es hat nur Ablehnungen gebracht: Keine Ausnahmen! Wir konnten eigentlich nichts tun, haben aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit die politischen Handelnden immer und immer wieder darauf angesprochen. Beglaubigte Kopien Gerade am Ende des Studiums werden für Zeugnisse, etc. beglaubigte Kopien etwa der Geburtsurkunde oder des Abiturzeugnisses gefordert. Anlaufstelle für die Beglaubigung sind beispielsweise die Ortsgerichte. Wenn der zuständige Beamte nun nur deutsche Dokumente akzeptiert, um die Übereinstimmung von Original und Kopie zu bescheinigen, kann er eine beglaubigte Übersetzung verlangen. Die kostet dann erst einmal zwischen 50 und 100. Wir sind hier halt in Deutschland und ich kann kein Englisch! wurde mir einmal bei einer Nachfrage dazu offen gesagt. Und das geschah in einer Kommune, die sich rühmt, über 100 Nationalitäten in ihrer Bewohnerschaft zu haben Was kann man tun? Alle Versuche im politischen Raum scheiterten bis jetzt. Was blieb? Wir fanden ein evangelisches Pfarramt, das bereit war, kostenfrei Kopien zu beglaubigen. Es blieb auch die Anfrage an der Hochschule, hier nach Abhilfe mit zu suchen.

21 Seltsam Es ist gerade in unserer Auto Gesellschaft quasi unmöglich, ohne Führerschein Jobs oder eine Arbeitsstelle zu bekommen. Den Führerschein zu bezahlen ist aber fast unmöglich. Was kann man tun? Daher legten wir mit Fahrschulen zusammen ein Projekt Führerschein auf. Darüber aber durften wir nicht öffentlich reden, da dies nicht unsere Aufgabe wäre. Wir machten es trotzdem mit einsichtigen Sponsoren und konnten damit einer erklecklichen Zahl von AS eine wichtige Brücke in die Eigenständigkeit bauen.

22 Was bleibt? Wenn man so im Alltag steht, dann drängen sich naturgemäß die Probleme in den Vordergrund. Wie einleitend beschrieben, müssen dann die Verhandlungen mit Hochschule, Krankenkasse, usw. geführt werden und das Negative beherrscht die Szene. Ein Kollege wies mich darauf hin, dass ich doch auch einmal an die vielen Studierenden denken solle, die trotz der vielen Schwierigkeiten letztlich mit viel Energie und Durchhaltevermögen das Studium erfolgreich abschließen konnten. Ja, der Kollege hat Recht! Mir fallen auf einmal die Ingenieure ein, die ihre Miete nicht zahlen konnten, der Laptop mit der Abschlussarbeit löste sich auf heute ein erfolgreicher Mitarbeiter eines IT Unternehmens. Die Studentin mit Kind und allen Problemen, die oben angesprochen werden die heute erfolgreich in einer großen Automobilfirma tätig ist. Der Student, der keine Arbeitserlaubnis erhielt jetzt aber erfolgreich in seinem Heimatland arbeitet und gerade vor wenigen Wochen sein zweites Kind bekam. All dies denke ich, muss dem oben so ausführlich beschriebenen Negativen unbedingt hinzugefügt werden: Selbsthilfe Die besten Vertreter der Sache der ausländischen Studierenden sind natürlich die Studierenden selbst! Daher sind alle Maßnahmen in diesem Zusammenhang sehr leicht zu übersehen aber unverzichtbar! Wenn es gelingt, Studierende mit gleicher Fragestellung zusammenzuführen also beispielsweise bei uns die Mütter, dann kommen hier die effektivsten Hilfestellungen zustande. Wir setzen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Büro der Hochschule hier auch gerne Mittel des DAAD ein, um beispielsweise Tutorien zu schaffen. Dann betreut eine Studentin, die aus dem Gröbsten raus ist, ihre Kommilitoninnen. Da diese Arbeit außerhalb des Gesichtskreises der Hauptamtlichen läuft, wird sie leicht vergessen. Auch hier war erst die Nachfrage eines Kollegen entscheidend, der mich auf diesen Punkt hinwies.

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