Workshop 5 Herausforderungen und Innovationen im operativen Prozess IP/BUP-Neu

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1 Workshop 5 Herausforderungen und Innovationen im operativen Prozess IP/BUP-Neu Dieser Workshop hatte zum Ziel den TeilnehmerInnen die Möglichkeit zu bieten sich überregional über den operativen Prozess IP/BUP-Neu auszutauschen und mögliche Herausforderungen und Innovationen aufzudecken. Mit 21 TeilnehmerInnen hat dieser Workshop die höchste Teilnehmeranzahl aller angebotenen Workshops. Dies reflektiert den Bedarf an einem überregionalen Austausch auf eindrucksvolle Weise. Geleitet wurde dieser Workshop von Ingrid van Tijn (AK Salzburg). Wir möchten uns an dieser Stelle recht herzlich bei Frau van Tijn für Ihre Unterstützung bedanken. Inhalt des Workshops Thema: I-Pension Neu / Umsetzung ab Jänner 2014 Eingangs skizzierte Herr Baumgartner von der SGKK den Ablauf des IP/BUP-Prozesses. So gilt es nach Antragstellung feststellen, ob Berufsschutz beim/bei der AntragstellerIn vorliegt. Ohne Berufsschutz ist beispielsweise der Weg der beruflichen Rehabilitation mit der Auszahlung des Umschulungsgeldes nicht möglich. Unabhängig vom Berufsschutzstatus ist jedoch die Auszahlung des Rehabilitationsgeldes. Im Falle des Entscheides Richtung medizinische Rehabilitation geht der Beschied gleichzeitig an die Versicherten und an die GKK. Dort wird ein Fall angelegt, das Rehageld berechnet und dem Versicherten ein Infoschreiben übersendet. Die GKK sichtet die Gutachten und lädt den Versicherten zum Case Management der GKK ein. Die Dauer bis der Versicherte den Bescheid erhält liegt nach den Erfahrungen der AK Salzburg bei ca. 2 Monaten. Das Case Management der GKK wird als Wegweiser durch den Organisationsdschungel verstanden. Das Case Management Gespräch führt eingangs ein Mediziner mit psychologischer und sozialmedizinischer Erfahrung. Dieser spricht Empfehlungen aus. Der Case Manager der GKK hat dann im weiteren Verlauf eine Wegweiserfunktion durch das Angebotsnetz. WS_5_Protokoll_SaSch_ /5

2 Eine Neuerung bei der SGKK ist das zusätzlich neue kostenlose Psychotherapieplätze bereitgestellt wurden für KlientInnen der medizinischen Rehabilitation, um dem Bedarf zu begegnen. Im Case-Management wird ein Versorgungsplan gemeinsam mit dem Klienten erstellt. Dieser Versorgungsplan enthält die gemeinsam festgelegten Vereinbarungen und Ziele. Es besteht eine Mitwirkungspflicht und ein fortlaufendes Monitoring der Vereinbarungen. Dem Case Manager der GKK ist keine Begleitung des Klienten zu Einrichtungen möglich. Nur eine Unterstützung durch die Angebotslandschaft. Diskussionspunkte/Fragen Frage/Thema: Forderung nach Standards für Gutachten AK Wien: SRÄG 2012: medizinische Standards sollen festgelegt werden. Es ist in der Umsetzung z.zt liegen jedoch noch keine Erfahrungen vor. Frage/Thema: Begutachtungsakademie: wer ist drinnen/wirs ausgebildet? Der Verein der Begutachtungsakademie ist im Werden. Die Begutachtungsakademie ist für alle Sachverständigen der medizinischen und berufskundlichen Träger und dem AMS Frage/Thema: Ist das BASB bei der Begutachtungsakademie dabei? BASB und PVA-Ärzte haben andere Zugänge. Die Feststellung des Grades der Behinderung erlaubt keine Aussage über die Erwerbsfähigkeit. Frage/Thema: Berufliche Rehabilitation BBRZ erarbeitet 3 Vorschläge gemeinsam mit dem/der KlientIn. Wichtig wäre bei der Auswahl der Qualifizierung auch die spätere Integrationsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Frage/Thema: Feststellung des Berufsschutzes Die Feststellung des Berufsschutzes ist die erste Herausforderung. Um dieser zu begegnen sind Berufskundeschulungen bei der PVA durchgeführt worden. Aktuell wurde das Formular überarbeitet. Jetzt ist der Eintrag Tätigkeit in den letzten 15 Jahren möglich. WS_5_Protokoll_SaSch_ /5

3 Frage/Thema: Wie und wann wird eine medizinische Reha durchgeführt? Die PVA entscheidet ob eine medizinische Rehabilitation angezeigt ist. Die medizinische Rehabilitation ist eine neue Pflichtleistung der PVA. Erhält der Versicherte den Bescheid, dass er eine medizinische Reha erhält, muss er erneut einen Antrag bei der PVA für die medizinische Rehabilitation stellen. Die GKK sind für die Krankenbehandlung zuständig. Frage/Thema: Psychotherapie Die Psychotherapie ist eine eigene Sachleistungsschiene für Rehageldbezieher. Erfahrungen hinsichtlich des Zusatzkontingentes über fit2work sind unterschiedlich (Innerhalb von 4-5 Wochen ausgebucht/ 1-2 Monate Wartezeit und Plätze werden gestaffelt vergeben) Frage/Thema: Rehabilitation Suchtbereich Es gibt keine Angebote der PVA für den Suchtbereich Frage/Thema: AUVA im IP/BUP-Prozess AUVA bisher im Prozess IP/BUP unberücksichtigt. Wie reagiert der CM der GKK, wenn der KL berichtet, dass eine Arbeitsunfall Ursache für die med. Rehabilitation war? Es existieren keine festgelegten Verfahrenswege für diesen Fall. Frage/Thema: Case Management GKK Case Management erlaubt keine Begleitung der KL zu Terminen. Eine intensivere Betreuung (wie bei psych. Kranken teilw. notwendig) wäre über f2w Case Management bzw. Arbeitsassistenzen möglich. Frage/Thema: Transparenz hinsichtlich Abläufe/Prozesse IP/BUP Neu Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Es herrscht auf der operativen Ebene große Unklarheit. WS_5_Protokoll_SaSch_ /5

4 Frage/Thema: Mangelnde Rehaeinsichtigkeit Was passiert mit Personen, die nicht rehaeinsichtig sind? Klärungsbedarf! Beispielsweise die Verweigerung der Einnahme von Psychopharmaka. Laut AK Tirol wird die verordnete Einnahme von Psychopharmaka mittels Blutplasmatests überprüft (Medikament nachweisbar?/ Aussagekräftig?) zur Überprüfung der Mitwirkungspflicht. Frage/Thema: Schwäche: Berechung der letzten Einkünfte für das Rehageld Teilweise liegen die Einkünfte lange zurück bzw. ist eine TZ- Arbeitsstelle der BU vorher gegangen. Somit wird das Rehageld auf Basis des TZ-Lohns erstellt. Generell erfolgt die Berechnung des Rehageldes in Bezug auf den letzten Monat der Erwerbstätigkeit. Es werden keine Kinderzuschläge ausgezahlt. Nur 12-mailige Auszahlung. In Planung: wenn Rehageld geringer ist als Pension, wird der Pensionsbeitrag weiter gewährt. Frage/Thema: Mitwirkungspflicht und Angebotslandschaft Es besteht für den Versicherten eine Mitwirkungspflicht, jedoch muss auch eine entspreche Angebotspflicht bestehen: Ungleichgewicht! Wenn der KL seine Mitwirkungspflicht verletzt verliert er auch den Versichertenschutz Frage/Thema: Berufliche Reha Zuverdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze möglich. Derzeit noch keine Erfahrungen mit der beruflichen Reha, da vom BBRZ noch due Umschulungsempfehlungen erwartet werden WS_5_Protokoll_SaSch_ /5

5 TeilnehmerInnen Organisation AK Salzburg AMS OÖ SGKK BMASK BASB NÖ Sozialplattform OÖ Verein login Ibi Fit2work Stmk AMS OÖ ÖZIV Verein Dialog Rettet das Kind Bgld AMS Stmk AK Tirol Abz.austria Hebebühne AK Wien Psychologin AUVA VertreterIn Ingrid van Tijn Angelika Alp-Hoskowetz Stefan Baumgartner Erhard d Aron Gabriele Emsenhuber Michaela Grasböck-Lettner Ilse Gstöttenbauer Marion Hann Annemarie Hochhauser Dieter Hoffmann Julia Jungwirth Wolfgang Kramer Barbara Kuss Charlotte Michels Martina Moser Judith Müller Sandra Stegmüller Barbara Toth Andrea Übelhak Margareta Vobruba Andreas Wlczek WS_5_Protokoll_SaSch_ /5

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