natürlich _ freundlich Bonusprogramm Gesund leben zahlt sich aus!
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- Meta Eberhardt
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1 natürlich _ freundlich Bonusprogramm Gesund leben zahlt sich aus!
2 BKK PFAFF Pirmasenser Straße Kaiserslautern Tel.: Fax: Internet: Impressum / Herausgeber BKK PFAFF Markus Rödler Stand Layout / Grafik NEUFORMAT Klaus Lehmann
3 Inhalt Gut in Form? bzw. 150 Euro für Sie!...4 Wer kann mitmachen? Was muss ich tun? Euro Erstattung oder 150 Euro Gutschrift? Welche Anforderungen muss ich erfüllen? Gesundheitsuntersuchung (Check up)... 7 Krebsfrüherkennung für Frauen...8 Krebsfrüherkennung für Männer...9 Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer...10 Zahnärztliche Kontrolluntersuchung...11 Kinder- und Jugendlichenuntersuchungen Primäre Präventionsleistung...14 Sportnachweis...15 Body-Maß-Index...16 Nichtraucher Schutzimpfungen BKK PFAFF
4 BKK PFAFF Bonusprogramm 120 bzw. 150 Euro für Sie! Gut in Form? Wir alle Wissen: Persönliches Wohlbefinden wird gestärkt durch eine aktive gesundheitsbewusste Lebensweise. Neben dieser Erkenntnis bedarf es manchmal zur Umsetzung eines Anreizes. Deshalb belohnen wir all diejenigen Versicherten der BKK PFAFF mit einer kalenderjährlichen Erstattung von 120 Euro bzw. 150 Euro Bonusgutschrift, die sich gesundheitsbewusst verhalten. Wer kann mitmachen? Unser Bonusprogramm sieht keine Sachprämie, sondern wahlweise eine sofortige Erstattung von 120 Euro oder eine kalenderjährliche Bonusgutschrift von 150 Euro vor. Sie haben die Wahl! Teilnehmen können alle Versicherten, die im betreffenden Kalenderjahr mindestens für sechs Monate selbst Beiträge zahlen oder für die Beiträge gezahlt werden. Für kostenfrei versicherte Familienangehörige kann keine Rückerstattung erfolgen. Familienversicherte Kinder unterstützen vielmehr den antragsstellenden Angehörigen bei der Erfüllung der Voraussetzungen, indem sie alle altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Was muss ich bis wann tun? Damit 120 Euro ausgezahlt oder 150 Euro gutgeschrieben werden können, benötigen wir bis den für das vorangegangene Jahr ausgefüllten Bonusprogramm - Antrag. Den Antrag senden wir Ihnen gerne zu. Der allgemeine Teil I ist von Ihnen auszufüllen, mit den beiden anderen Teilen II und III können Sie ggf. erforderliche Bestätigungen von Ärzten oder Sporteinrichtungen einholen. 4 BKK PFAFF
5 BKK PFAFF Bonusprogramm 120 bzw. 150 Euro für Sie! 120 Euro Erstattung oder 150 Euro Gutschrift? Unser Bonusprogramm lässt Ihnen die Wahl. Wir erstatten Ihnen je nach Angabe auf dem Antrag 120 Euro oder schreiben Ihnen 150 Euro gut. Die Gutschrift steht Ihnen zur Verfügung zur Erstattung - gezahlter Praxisgebühr, - ärztlicher Zusatzleistungen (IGEL: Akupunkturbehandlung, Glaukomvorsorge, Knochendichtemessung, Zahnversiegelung, professionelle Zahnreinigung, etc.), - von privat gezahlten Impfungen, - von Brillen und Kontaktlinsen, - sonstiger nicht direkt bezuschusster Gesundheitskurse aus der Primärprävention, - von Massagen / Saunabesuchen, - der Beiträge für Fitness-Studios und Sportvereine, - der Prämie zur Krankenzusatzversicherung bei unserem Kooperationspartner (Barmenia). Bei gewählter Bonusgutschrift sind anrechenbare Rechnungen über mindestens 150 Euro erforderlich. Ein späterer Wechsel von gewählter Bonusgutschrift zur Erstattung ist nicht mehr möglich. Zur Anrechnung auf die Bonusgutschrift kommen auf Wunsch Rechnungen aus dem Jahr in dem die Voraussetzungen zu erfüllen sind und aus dem Folgejahr (z. B. Antrag für 2012: Rechnungen / Belege aus 2012 und 2013). Für Fragen oder zur Antragszusendung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: BKK PFAFF
6 BKK PFAFF Bonusprogramm Anforderungen Welche Anforderungen muss ich erfüllen? Vier Grundvoraussetzungen und drei Zusatzvoraussetzungen aus fünf möglichen Kriterien sind zu erfüllen, um die Beitragserstattung bzw. Bonusgutschrift zu erhalten. Die Grundvoraussetzungen werden nur benötigt, wenn das entsprechende Alter ab dem die Untersuchungen vorgesehen sind bereits erreicht ist. Grundvoraussetzungen - alle zwei Jahre Teilnahme an Gesundheits-Check up (Versicherte ab dem 35. Jahre) - jährliche Teilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchung (Frauen ab 20 Jahre / Männer ab 45 Jahre) - jährliche Durchführung der zahnärztlichen Kontrolluntersuchung - familienversicherte Kinder nehmen an den altersgemäß vorgesehenen Kinder- und Jugenduntersuchungen teil Zusatzvoraussetzungen - Teilnahme an qualitätsgesicherter Leistung zur primären Prävention (von Krankenkassen veranstaltete oder bezuschusste Vorsorgekurse oder fit for well Programm oder Aktivwoche) - regelmäßige sportliche Aktivität - aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio (mindestens 26 Trainingseinheiten im Kalenderjahr) oder - Sportabzeichen - aktive Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr (Leistungstest Atemschutz) - Body-Maß-Index liegt zwischen 18 und 27 - Nichtraucher seit mindestens sechs Monaten - Durchführung empfohlener, von uns übernommener Schutzimpfungen 6 BKK PFAFF
7 Gesundheits-Check-up Gesundheitsuntersuchung (Check-up) Die Gesundheitsuntersuchung, (Check-up) bezieht sich insbesondere auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenkrankheiten und Stoffwechselstörungen. Der Check-up ist für Versicherte ab dem 36. Lebensjahr alle zwei Jahre vorgesehen. Ziel der Untersuchung ist zum einen, eventuell schon bestehende Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zum anderen dient sie der Information über den Abbau von persönlichen Risikofaktoren, um Krankheiten zu verhindern. Der Check-up im Einzelnen: - Fragen zum Befinden, zur Krankheitsvorgeschichte und zu persönlichen Lebensumständen, die für die Entstehung von Krankheiten bedeutsam sein können (Risikoprofil) - Eingehende körperliche Untersuchung - Blutuntersuchung (Gesamtcholesterin, Zuckerkrankheit) - Urinuntersuchung zum Ausschluss von Nierenerkrankungen - Abschließendes Beratungsgespräch Die Untersuchung kann bei Allgemeinärzten, praktischen Ärzten und Internisten in Anspruch genommen werden. Für die reine Check-up Untersuchung ist keine Praxisgebühr zu entrichten. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn im betreffenden Bonusprogrammjahr oder im vorangegangenen Kalenderjahr eine Gesundheitsuntersuchung (Check-up) durchgeführt und vom Arzt / der Ärztin auf Teil II des Antrags mit Angabe des Jahres der Untersuchung bestätigt wird. Nachweis: ärztliche Bestätigung Antrag Teil II 7 BKK PFAFF
8 Krebsfrüherkennung für Frauen Krebsfrüherkennung für Frauen Weil Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Chancen bei der Früherkennung von Gebärmutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich von Ihrem 20. Geburtstag an einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen auch wenn Ihnen gar nichts weh tut. Geben Sie dem Krebs keine Chance! Die Untersuchung bezieht sich auf die Gebärmutter, die Eileiter und Eierstöcke; der Gebärmutterhalsabstrich wird im Labor auf eventuelle Krankheitsanzeichen untersucht. Ab dem 30. Lebensjahr wird die Brust abgetastet (einschl. Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung); gefragt wird nach verdächtigen Haut-/Pigmentmalen und Warzen. Frauen ab 50 Jahre bis zum Ende des 70. Lebensjahres werden alle zwei Jahre zur Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening) eingeladen. Durch diese erweiterte Vorsorge können selbst kleine Tumore erkannt werden. Wenn es einen konkreten Verdacht auf eine Erkrankung gibt, ist eine Röntgenuntersuchung ohne Alterbegrenzung möglich. Nachweis: ärztliche Bestätigung Antrag Teil II 8 BKK PFAFF
9 Krebsfrüherkennung für Männer Krebsfrüherkennung für Männer Alle Männer sollten einmal im Monat ihre Haut auf Veränderungen beobachten und ihre Hoden auf Verdickungen bzw. Verhärtungen abtasten. Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut beim Mann ab dem 45. Geburtstag, des Dickdarms ab dem 50. Geburtstag, umfassen folgende Leistungen: In einem Gespräch wird erfragt, ob und ggf. welche Beschwerden vorliegen bzw. Veränderungen beobachtet werden konnten. Zunächst wird das äußere Genital untersucht. Der ärztliche Vorsorge-Finger im Schutzhandschuh tastet dann bis zu etwa acht Zentimeter tief im After die normalerweise glatte Schleimhaut des Enddarms auf knotige Veränderungen ab (z.b. Polypen, Hämorrhoiden, Krebs). Gleichzeitig wird die Prostata vom After aus untersucht. Außerdem wird darauf geachtet, ob Lymphknoten angeschwollen sind. Nachweis: ärztliche Bestätigung Antrag Teil II 9 BKK PFAFF
10 Krebsfrüherkennung für Frauen u. Männer Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer Ab dem 50. Lebensjahr beginnt auch die Dickdarmuntersuchung: Der ärztliche Vorsorge-Finger im Schutzhandschuh tastet etwa bis zu acht Zentimeter tief im After die normalerweise glatte Schleimhaut des Enddarms auf knotige Veränderungen ab (z.b. Polypen, Hämorrhoiden, Krebs). Bis zum 54. Lebensjahr können Sie jährlich einmal Ihren Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen lassen. Ab dem 55. Lebensjahr haben Sie die Wahl zwischen folgenden beiden Varianten: - Darmspiegelung (mit einer erneuten Darmspiegelung frühestens nach Ablauf von 10 Jahren) - Fortsetzung der Untersuchungen auf verborgenes Blut im Stuhl, nunmehr allerdings alle 2 Jahre Sollten Sie eine erste Darmspiegelung mit 55. Jahren in Anspruch genommen haben, möchten aber nach Ablauf von 10 Jahren keine weitere, können Sie alternativ ab dem 65. Lebensjahr die 2 jährigen Untersuchungen auf verborgenes Blut im Stuhl in Anspruch nehmen. Nachweis: ärztliche Bestätigung Antrag Teil II 10 BKK PFAFF
11 Zahnärztliche Kontrolluntersuchung Zahnärztliche Kontrolluntersuchung Für manche Menschen ist der Zahnarztbesuch eine Unannehmlichkeit, der sie nur allzu gerne aus dem Weg gehen. Es wird dabei meist übersehen, dass bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen dem unangenehmen Bohrer viel eher aus dem Weg gegangen werden kann. Die mindestens jährliche professionelle Prophylaxe durch den Zahnarzt ist nicht schmerzhaft und beugt sehr effektiv den Karieserkrankungen vor, die eine Behandlung mit dem Bohrer notwendig machen würden. Und selbst wenn eine Karies trotz prophylaktischer Maßnahmen entsteht: Je früher sie behandelt wird, desto weniger tief muss gebohrt werden. Schmerzen sind dabei nicht unbedingt zu erleiden, da einige Alternativen zum Bohrer bestehen. Den Nachweis der regelmäßig durchgeführten Untersuchungen können Sie mit dem Bonusheft oder mittels zahnärztlicher Bescheinigung erbringen. Wenn später doch einmal eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese notwendig wird, erhalten Sie zudem entsprechend höhere Festzuschüsse zu den Kosten der Behandlung. Das Bonusheft lohnt sich also in jedem Fall. Nachweis: eigene Angaben Antrag Teil I und zahnärztliches Bonusheft oder zahnärztliche Bescheinigung - Antrag Teil II 11 BKK PFAFF
12 Kinder- und Jugendlichenuntersuchungen Kinder- und Jugendlichenuntersuchungen Die ersten Lebensmonate und -jahre Ihres Kindes sind entscheidend für seine gesunde Entwicklung. Intensive Zuwendung, natürliche Pflege und gesunde Ernährung sind die besten Voraussetzungen dafür. Wir begleiten Ihr Kind mit einem Vorsorgepaket Schritt für Schritt in ein gesundes Leben. Nutzen Sie es: Im Vordergrund stehen neun gründliche Untersuchungen; die auf das jeweilige Alter abgestimmt sind, sechs davon im 1. Lebensjahr. Krankheiten, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung gefährden könnten, werden dadurch frühzeitig erkannt und behandelt. Im Kinder-Untersuchungsheft sind die Programme auf der Rückseite der Blätter im Einzelnen beschrieben. Zahngesundheitsuntersuchungen ergänzen dieses umfangreiche Vorsorgepaket. U1 bis U9 und J1 im Einzelnen Die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 Jede dieser Untersuchungen ist besonders wichtig, keine ist überflüssig. Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorgane, Skelettsystem (z.b. Kopf, Wirbelsäule, Hüftgelenke), Sinnesorgane, Motorik und Nervensystem werden gründlich untersucht. Die U1 (Neugeborenen-Erstuntersuchung) Sind Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Bewegung und Hautfärbungen in Ordnung? Die U2 (vom 3. bis 10. Tag nach der Geburt) Stoffwechselstörungen sollen erkannt werden. Weiteres Thema: Rachitis- und Fluoridprophylaxe. Die U3 (4. bis 6. Lebenswoche) Beobachten Sie Schwierigkeiten beim Trinken, schrilles oder kraftloses Schreien, Reaktionen auf laute Geräusche? Die U4 (3. bis 4. Lebensmonat) Beobachten Sie häufigeres Erbrechen? Sind die Stühle normal? Ballt das Kind die Hände zur Faust und lächelt es zurück? 12 BKK PFAFF
13 Kinder- und Jugendlichenuntersuchungen Die U5 (6. bis 7. Lebensmonat) Beobachten Sie Blickkontakt und stimmhaftes Lachen? Reagiert das Kind auf Zuruf der Eltern, hat es Interesse an Spielzeug, kann es sich von Rücken- in Seiten- oder Bauchlage drehen? Die U6 (10. bis 12. Lebensmonat) Beobachten Sie Blickkontakt und Reaktionen auf leise Geräusche? Spricht das Kind Doppellaute, wie zum Beispiel da-da? Die U7 (21. bis 24. Lebensmonat) Beobachten Sie Zweiwortsätze, sprechen in der dritten Person und altersmäßiges Sprachverständnis? Kann das Kind Treppensteigen, wenn es sich am Geländer festhält? Die U7a (34. bis 36. Lebensmonat) Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Zusätzlich wird auch überprüft, ob das Wachstum, z.b. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft. Der Kinder- und Jugendarzt berät auch, ob das Kind reif für den Kindergarten ist. Die U8 ( 3 1/2 bis 4 Jahre) Beobachten Sie Aussprachestörungen und Verhaltensauffälligkeiten (eingeschränkte Blasen- und Darmkontrolle, ausgeprägte nächtliche Durchschlafstörungen sowie Auffälligkeiten des Sozialverhaltens)? Spricht das Kind Sätze in der Ichform? Die U9 (ab 5 bis 5 1/4 Jahre) Über den Rahmen der U8 hinaus: Beobachten Sie Auffälligkeiten der Sprache (Störungen der Sprache, Aussprache, des Verständnisses) oder bei der motorischen Geschicklichkeit? Vom Kind zum Jugendlichen (J1) Während der Pubertät erleben Kinder große Veränderungen ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. Durch die Jugendgesundheitsuntersuchung im 13./14. Lebensjahr sollen Störungen erkannt und ggf. frühzeitig behandelt werden Zusammen mit einer Lebensberatung sind dies gute Voraussetzungen für eine gesunde Zukunft als Erwachsener (einschl. Beratung über gesundheitsgefährdendes Verhalten). Ist der Impfschutz nicht vollständig, sollen fehlende Impfungen nachgeholt werden. Nachweis: ärztliche Bestätigung Antrag Teil II 13 BKK PFAFF
14 Primäre Präventionsleistungen Primäre Präventionsleistungen (Vorsorgekurse) Die BKK PFAFF redet nicht nur über gesundes Verhalten, sondern bietet konkret Unterstützung zur gesunden Lebensführung an. Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes erbringen wir Leistungen zur primären Prävention in folgenden Bereichen: Bewegungsgewohnheiten, Stressreduktion / Entspannung, Ernährung, Genussund Suchtmittelkonsum Externe Kursangebote BKK PFAFF - Versicherte, die für die Erhaltung ihrer Gesundheit aktiv werden, können dies auch bei externen Anbietern tun. Wir zahlen bei Maßnahmen, die dem Handlungsleitfaden Prävention entsprechen, bei regelmäßiger Teilnahme 80 Prozent der Kursgebühr bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr. Mit dem Besuch eines von uns veranstalteten oder externen, förderungsfähigen Kurses haben Sie schon eine der Voraussetzungen zur Beitragsrückerstattung oder Bonusgutschrift erfüllt. fit for well Programm / Aktivwoche Vielleicht kennen Sie das? Gerne würden Sie vorbeugend etwas für die eigene Gesundheit tun, doch es fehlt die Zeit dazu. Um den Einstieg leichter zu machen, bieten wir Ihnen das fit for well Programm sowie die Aktivwochen an. Unsere Kooperationspartner AKON und der Gesundheitsservice der Betriebskrankenkassen halten interessante Angebote für Sie bereit. Beides sind bewährte Programme zur kompakten Gesundheitsvorsorge und orientieren sich an den neuesten Entwicklungsstandards zur Prävention. Bei Fragen zur Prävention beraten wir Sie gerne: Nachweis: eigene Angaben Antrag Teil I 14 BKK PFAFF
15 Sportnachweis Sportnachweis Fit und gesund, wer möchte das nicht sein. Um das zu erreichen, bedarf es einer maßvollen aber kontinuierlichen sportlichen Aktivität. Wenn Sie in einem Sportverein oder Fitnessstudio regelmäßig etwas für Ihren Körper tun, sind Sie mit einer weiteren Voraussetzung zur Beitragserstattung dabei. Regelmäßig bedeutet für uns, Sie haben im Antragsjahr an mindestens 26 Trainingseinheiten einer Sportart teilgenommen oder waren an mindestens 26 Terminen in einem Fitnessstudio sportlich aktiv. Sofern Sie im Antragsjahr das Sportabzeichen abgelegt haben, sind wir davon überzeugt, dass es zum Erreichen des Ziels einer kontinuierlichen sportlichen Betätigung bedurfte. Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die im Antragsjahr den Leistungsnachweis Atemschutz nachweisen, haben den Sportnachweis ebenfalls erfüllt. Nachweis: eigene Angaben Antrag Teil I oder Bestätigung durch Sporteinrichtung / Verein Antrag Teil III 15 BKK PFAFF
16 Body-Maß-Index Body-Maß-Index Der BODY-MAß-INDEX (BMI) gibt Auskunft über den Ernährungsstatus des Körpers, präziser gesprochen, über die Menge des körperlichen Fettgewebes. Der BMI wird nach folgender Formel berechnet: Gewicht in Kilogramm dividiert durch (Größe in Meter x Größe in Meter) Beispiel: Gewicht in kg 84 kg = 25,92 = BMI 26 Körpergröße x Körpergröße 1,80 m x 1,80 m Die Normwerte für Männer und Frauen sind identisch. Der Normwert beträgt 18,5-24,9, Werte zwischen 25 und 30 zeigen ein Übergewicht, Werte über 30 zeigen ein starkes Übergewicht (Adipositas) an. Werte oberhalb von 40 sind in der Regel ein Hinweis auf eine dringend behandlungsbedürftige Fettsucht (Adipositas Grad III). BMI-Werte unter 18,5 sind Hinweis auf ein Untergewicht, von einem kritischen Untergewicht ist auszugehen, wenn der BMI kleiner als 16 ist. Die Voraussetzung ist erfüllt, wenn Ihr persönlicher BMI zwischen 18 und 27 liegt. Bitte geben Sie uns auf dem Antrag Ihr Gewicht und Ihre Größe an. Wenn Sie Ihren BMI ausrechnen wollen können Sie dies anhand der angegebenen Formel tun oder im Internet auf den Seiten unter aktiv & gesund ausrechnen lassen. Nachweis: eigene Angaben Antrag Teil I 16 BKK PFAFF
17 Nichtraucher Nichtraucher Kopfweh, gelbe Finger und Zähne, stinkige Kleidung usw. Damit haben echte Raucher zu leben gelernt. Ihre Umwelt leidet (un-) heimlich und selbstverständlich auch wie hinlänglich bekannt der eigene Körper. Wer noch nie geraucht hat oder wem es gelungen ist damit aufzuhören und schon mindestens 6 Monate nicht mehr geraucht hat, ist seinem Bonus schon ein Stück näher gekommen. Ein Kreuz an der richtigen Stelle, Unterschrift und schon haben Sie eine von drei Zusatzvoraussetzungen erfüllt. Wir vertrauen Ihren Angaben. Übrigens helfen wir auch allen, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Mit Zuschüssen von bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr zu externen, qualifizierten Raucher - Entwöhnungskursen. Auch hierbei ist Grundlage des Zuschusses der Handlungsleitfaden Prävention. Nachweis: eigene Angaben Antrag Teil I 17 BKK PFAFF
18 Schutzimpfungen Schutzimpfungen Durch Schutzimpfungen können viele Krankheitserreger wirksam bekämpft werden. Deshalb gehören diese Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten medizinischen Vorsorgemaßnahmen. Dazu tragen vor allem die guten Impfstoffe bei, die gut verträglich sind. Es werden vorzugsweise Kombinationsimpfstoffe verwendet, das bedeutet weniger Spritzen. Alle in den Schutzimpfungsrichtlinien vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Impfungen gehören zu unserem Leistungsumfang. Gegen folgende Krankheiten sollten Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene geimpft sein und in der Folge die Auffrischungsimpfungen wahrgenommen werden: - Diphtherie - Grippeschutzimpfung ab 60 Jahre - Hepatitis B (Leberentzündung) - Masern - Meningokoggen (Hirnhautentzündung) - Mumps - Pertussis (Keuchhusten) - Pneumokokken (Lungenentzündung) - Poliomyelitis (Kinderlähmung) - Röteln - Tetanus (Wundstarrkrampf) - Varizellen (Windpocken) Hinzu kommen ebenfalls in den Schutzimpfungsrichtlinien beschriebene indikationsbezogene Impfungen, die im Einzelfall nach entsprechender medizinischer Einschätzung des behandelnden Arztes/ der behandelnden Ärztin durchgeführt werden (z.b. Grippeschutz bis 59 Jahre, FSME / Frühsommermeningo-Enzephalitis, Tollwut, HPV / Gebärmutterhalskrebs). Alle Impfungen, die zu unserem Leistungsumfang gehören, erhalten Sie gegen Vorlage der Versichertenkarte. Für eine Impfung fällt keine Praxisgebühr an. Nachweis: eigene Angaben Antrag Teil II 18 BKK PFAFF
19 Notizen
20 Unsere + + Pluspunkte + Individuelle und unbürokratische Betreuung + Bonusprogramm (bis zu 150 Euro Beitragsvorteil) + 24 Stunden Gesundheits-Hotline für medizinische Fragen + Dienstags bis 18 Uhr persönlich erreichbar + kostenlose Parkplätze für unsere Besucher + Impfkostenübernahme und Impfberatung bei Fernreisen + Gesundheitsvorsorgekurse (Nordic-Walking, Rückenschule, Hatha-Yoga, Autogenes Training, Bochumer Gesundheitstraining, Progressive Muskelentspannung nach Jacobson, Indoor Cycling, Bodynetics u.v.m) + fit for well-programm + Aktivwoche + lückenloses Angebot an Vorsorgeuntersuchungen + Homöopathie + Akupunkturbehandlung + Hautscreening ab 14 Jahren + Hallo Baby (Frühgeburtenprävention) + Praxisgebührerstattung bei Hausarztmodell-/ DMP-Teilnahme + attraktive BKK ExtraPlus Zusatzversicherungen (Zahnersatz, Verdienstausfall, Krankenhaus, Urlaub, Naturheilverfahren) + Vor-Ort- Betreuung im Krankenhaus (Rheinland-Pfalz) +
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