Temporäres humanitäres Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge (THAP)

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1 Temporäres humanitäres Aufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge (THAP) Hinweise zur Interessenbekundung an der Aufnahme von Angehörigen im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge 1. Hintergrund Das Bundesministerium des Innern hat am 20. März 2013 angekündigt, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit UNHCR bis zu 5,000 syrischen Flüchtlingen im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms (THAP) temporär Schutz gewähren möchte. Das Aufnahmeprogramm soll sich nach den Vorstellungen des Bundesministeriums des Innern und den Innenministerien der Bundesländer vor allem an - syrische Flüchtlinge mit humanitären Bedürfnissen, - syrische Flüchtlinge mit Verbindungen nach Deutschland sowie - syrische Flüchtlinge, die u.a. aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation nach dem Ende der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Syrien einen gewichtigen Beitrag zum Wiederaufbau ihres Heimatlandes erbringen können, richten. UNHCR hat die deutsche Initiative als Beitrag zur Verbesserung der individuellen Schutzsituation der aufgenommenen Flüchtlinge begrüßt und als wichtige Geste der Solidarität und Verantwortungsteilung mit den Staaten in unmittelbarer Nachbarschaft zu Syrien, die gegenwärtig den überwiegenden Teil der insgesamt etwa 1,6 Millionen syrischen Flüchtlinge aufgenommen haben, gewürdigt. UNHCR hofft, dass weitere Staaten dem Beispiel Deutschlands folgen und humanitäre Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge einrichten oder im Rahmen bestehender Resettlement-Programme Plätze zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge bereitstellen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Region besteht für die Staaten indessen ebenso wenig, wie ein individueller Anspruch einzelner Flüchtlinge auf Übersiedlung in einen Staat seiner Wahl. UNHCR wird deshalb die Hilfe und Unterstützung syrischer Flüchtlinge vor Ort gemeinsam mit der internationalen Staatengemeinschaft fortsetzen und intensivieren.

2 2. Auswahlverfahren Die Auswahl der aufzunehmenden Flüchtlinge im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms stellt angesichts der überwältigenden Zahl der in den Nachbarstaaten Syriens aufhältigen Flüchtlinge eine besondere Herausforderung dar. (a) Generelle Prämissen der Auswahl Unter der Zielsetzung eines effizienten Verfahrens und unter Berücksichtigung der Interessen der Erstzufluchtsstaaten in der Region hat die Bundesregierung entschieden, die Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen des THAP primär auf syrische Flüchtlinge mit derzeitigem Aufenthalt im Libanon zu konzentrieren. Um der hiermit verbundenen Gefahr weiterer Flüchtlingsbewegungen in den Libanon entgegenzuwirken, können im Rahmen des Aufnahmeprogramms grundsätzlich nur Flüchtlinge berücksichtigt werden, die bereits bei UNHCR als schutzsuchend registriert waren. Um ein nachvollziehbares, transparentes und faires Auswahlverfahren zu gewährleisten, fließen in den individuellen Auswahlprozess Informationen verschiedener Akteure ein, die es ermöglichen sollen, den Kreis der letztlich aufzunehmenden Personen anhand der oben dargestellten Prämissen einzugrenzen. (b) Identifizierung und Auswahl syrischer Flüchtlinge mit besonderem humanitärem Schutzbedarf Für die Gruppe der syrischen Flüchtlinge mit besonderen humanitären Bedürfnissen sowie die Gruppe der syrischen Flüchtlinge mit spezifischen beruflichen Fähigkeiten bilden dabei die von UNHCR und seinen Partnerorganisationen im Libanon im Rahmen des Registrierungsprozesses gesammelten Daten sowie die bei Hausbesuchen gewonnenen Erkenntnisse über besondere aktuelle Schutzbedürfnisse den Ausgangspunkt. Auf der Grundlage dieser Daten erstellt die UNHCR-Vertretung im Libanon individuelle Dossiers zu den für die Aufnahme in Betracht kommenden Flüchtlingen und Flüchtlingsfamilien, die dann unter dem Primat der Schutzbedürftigkeit zur weiteren Entscheidung an die mit der Umsetzung des Aufnahmeprogramms in Deutschland betrauten Behörden namentlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet werden. UNHCR trifft mithin keine abschließende Entscheidung über die Aufnahme im Einzelfall. Vielmehr liegt die Letztentscheidungskompetenz ausschließlich in der Verantwortung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. (c) Identifikation und Auswahl syrischer Flüchtlinge mit familiären oder verwandtschaftlichen Bindungen zu Deutschland Mit Blick auf syrische Flüchtlinge mit familiären oder verwandtschaftlichen Bezügen in Deutschland sollen im Rahmen des Möglichen zumindest für einen Teil der Aufzunehmenden auch die Sorgen und Wünsche der in Deutschland lebenden Angehörigen berücksichtigt werden. Da der UNHCR-Vertretung im Libanon hierüber jedoch keine umfassenden eigenen Erkenntnisse vorliegen, haben sich UNHCR und die deutschen Behörden darauf verständigt, hier lebenden Familienangehörigen und Verwandten syrischer Flüchtlinge in Deutschland die Möglichkeit einzuräumen, ihr Interesse an der Aufnahme und Unterstützung von Angehörigen mit derzeitigem Aufenthalt im Libanon gegenüber der UNHCR-Vertretung für Deutschland und Österreich zu bekunden. Hierzu hat die UNHCR-Vertretung für Deutschland und Österreich in Absprache mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein elektronisches Formular eingerichtet. ( Dieses Formular dient dazu, die Daten in Deutschland lebender Personen syrischer Abstammung mit den Daten ihrer Angehörigen im Libanon zu verknüpfen. Die so gewonnenen Informationen werden anschließend an die UNHCR-Vertretung im Libanon weitergegeben; dort wird wiederum unter dem Primat der Schutzbedürftigkeit und gegebenenfalls nach Kontaktaufnahme mit den für eine Aufnahme in Betracht gezogenen syrischen Flüchtlingen eine Vorschlagsliste erarbeitet, die dann dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur abschließenden Entscheidung unterbreitet wird.

3 Aus der Erfassung des Wunsches in Deutschland lebender Personen syrischer Abstammung um Berücksichtigung von Angehörigen erwächst keinerlei Rechtsanspruch weder gegenüber UNHCR, noch gegenüber den mit der Umsetzung des Aufnahmeprogramms in Deutschland betrauten Behörden und Institutionen auf Weitergabe und -bearbeitung der Daten, individuelle Prüfung des Aufnahmewunsches oder Einbeziehung der genannten Personen in das Aufnahmeprogramm. 3. Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Interessenbekundung Um in Deutschland lebenden Familienangehörigen und Verwandten syrischer Flüchtlinge die Möglichkeit einzuräumen, ihr Interesse an der Aufnahme und Unterstützung von Angehörigen im Rahmen des THAP zu bekunden, hat die UNHCR-Vertretung für Deutschland und Österreich unter dem Link (...) ein elektronisches Formular eingerichtet. Wünsche zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge mit Angehörigen oder sonstigen Bezügen zu Deutschland können nur über das Formular geäußert werden. Interessenbekundungen via , Telefon, Brief, Fax oder angehängte pdf-dateien können leider nicht berücksichtigt werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige technische Hinweise zum Ausfüllen des Formulars geben: Allgemeine Hinweise: - Um Ihr Interesse an der Aufnahme von Angehörigen bei der Eingrenzung der für eine Aufnahme in Betracht kommenden syrischen Flüchtlinge berücksichtigen zu können, sind wir auf die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen. Bitte füllen Sie das Internet-Formular deshalb sorgfältig und möglichst vollständig aus und geben Sie bitte alle Daten in die hierfür vorgesehenen Felder ein. Sofern dies mit Blick auf bestimmte Informationen nicht möglich sein sollte beispielsweise, weil sich die Addresse Ihrer Angehörigen im Libanon nicht in der in Deutschland üblichen Weise darstellen lässt benutzen Sie bitte die im Formular vorgesehenen Freitext-Felder. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Freitexteingabe in der Regel auf 300 Zeichen pro Feld limitiert ist. - Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen spätere Änderungen oder Ergänzungen ihrer Angaben nicht möglich sind. - Bitte beachten Sie ferner, dass in allen Textfeldern Eingaben nur in lateinischen Schriftzeichen verarbeitet werden können. Schritt 1: Informationen zum Interessenten in Deutschland Dieser Teil des Formulars dient der Erfassung Ihrer persönlichen Daten. - Bitte tragen Sie alle relevanten Daten zu Ihrer Person in die entsprechenden Felder ein. - Wir möchten darauf hinweisen, dass seitens der Bundesregierung und der Regierungen der Bundesländer die Erwartung besteht, vorrangig diejenigen Flüchtlinge in das Aufnahmeprogramm einzubeziehen, deren Angehörige in Deutschland die Fähigkeit und die Bereitschaft zu individueller Unterstützung beispielsweise durch Bereitstellung von Wohnraum oder Unterhaltssicherung signalisiert haben. Wir haben deshalb in dem Formular die Möglichkeit vorgesehen, Angaben zu eventuellen Unterstützungsmöglichkeiten zu machen. Die Möglichkeit der Unterstützung Ihrer Angehörigen ist keine obligatorische Auswahlvoraussetzung. Falls Sie jedoch in dem Formular Ihre Unterstützungsbereitschaft signalisieren, müssen Sie damit rechnen, dass Sie behördlich zum Beleg Ihrer Angaben und ggfs. zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung gebeten werden können. - Zur Verifikation Ihrer Personaldaten und zur Vermeidung von Missbrauch möchten wir Sie bitten, Ihrer Interessenbekundung eine eingescannte, lesbare Kopie Ihres Reisepasses, Personalausweises oder eines sonstigen Identitätsdokumentes beizufügen. Zusätzlich können Sie auch eingescannte Kopien von Dokumenten beifügen, die Ihre verwandtschaftlichen Beziehungen zu den von Ihnen im Formular benannten Angehörigen im Libanon belegen. Wir haben hierzu am Ende der ersten Sektion des Formulars die Möglichkeit des Datei-Uploads vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass die Größe der hochzuladenden Datei auf max. 2 MB pro Dokument beschränkt ist. - Bitte verwenden Sie die Funktion nur zu dem vorstehend angegebenen Zweck; Dokumente anderen Inhalts insbesondere Kopien der offline ausgefüllten Interessenbekundung sowie inhaltliche Schreiben, die sich auf die Interessenbekundung beziehen können leider nicht berücksichtigt werden.

4 Schritt 2: Daten Angaben zu syrischen Angehörigen im Ausland: Dieser Teil des Formulars dient der Erfassung der Daten desjenigen Angehörigen im Ausland, auf den oder auf dessen Familie sich Ihr Wunsch um Aufnahme im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms bezieht. Diese Person gilt im Falle der Auswahl als Kontaktperson und Ansprechpartner für UNHCR und seine Partnerorganisationen sowie die mit der Umsetzung des Aufnahmeprogramms betrauten deutschen Behörden. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des temporären Aufnahmeprogramms grundsätzlich nur solche Personen berücksichtigt werden können, die bereits bei UNHCR oder bei Caritas Libanon im Libanon im Libanon als Flüchtlinge oder Schutzsuchende registriert sind. - Bitte geben Sie alle relevanten, Ihnen bekannten Informationen über Ihren Angehörigen in die dafür vorgesehenen Felder ein. - Sofern die Eingabe bestimmter Informationen in den dafür vorgesehenen Feldern nicht möglich sein sollte beispielsweise, weil sich die Addresse Ihrer Angehörigen im Libanon nicht in der in Deutschland üblichen Weise darstellen lässt benutzen Sie bitte die im Formular vorgesehenen Freitext-Felder. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Freitexteingabe in der Regel auf 300 Zeichen pro Feld limitiert ist. - Während die Eingabe von Personal- und Kontaktdaten ebenso wie Angaben zum letzten Wohnort in Syrien obligatorisch ist, sind weitere Angaben zu besonderen Fähigkeiten oder Bedürfnissen Ihres Angehörigen grundsätzlich freiwillig. - Für den Fall, dass Sie die Einbeziehung einer mit Ihnen verwandschaftlich verbundenen Familie in das Aufnahmeprogramm registrieren möchten, beziehen sich die einzugebenden Informationen auf den gegenwärtigen Haushaltsvorstand oder das gegenwärtige Oberhaupt der aufzunehmenden Familie. Schritt 3: Begleitende Familienangehörige Dieser Teil des Formulars bezieht sich auf die Erfassung von Informationen zu weiteren Angehörigen, die im Verbund zu der in Schritt 2 benannten Person in Ihren Aufnahmewunsch eingeschlossen sein sollen. - Zur Eingabe der Daten weiterer Angehöriger im Libanon haben wir Eingabemöglichkeiten für bis zu sechs Personen vorgesehen. - Während die Eingabe von Personal- und Kontaktdaten ebenso wie Angaben zum letzten Wohnort in Syrien obligatorisch ist, sind weitere Angaben zu besonderen Fähigkeiten oder Bedürfnissen Ihres Angehörigen grundsätzlich freiwillig. - Für weitere Familienmitglieder nutzen Sie bitte ebenfalls das am Ende dieses Schrittes vorgesehene Freitextfeld. Schritt 4: Verschiedenes Dieser Teil des Formulars dient der Erfassung sonstiger Hinweise, Bemerkungen oder Informationen zu Ihrem Wunsch um Berücksichtigung Ihrer Angehörigen im Rahmen des humanitären Aufnahmeprogramms. Sie können hier freien Text eingeben. - Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Freitexteingabe in der Regel auf 300 Zeichen pro Feld limitiert ist.

5 Schritt 5: Daten Abschicken In diesem Teil des Formulars können Sie Ihr Formular absenden. Zuvor müssen Sie der Datenschutzerklärung zustimmen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen eingegebenen Daten bestätigen. - Das Absenden des Formulars ist nur möglich, wenn Sie die durch entsprechende Pflichtfelder gekennzeichneten Mindestangaben eingetragen haben. - Nach dem Absenden des Formulars und der Speicherung Ihrer Daten erhalten Sie zur Bestätigung Ihrer Interessenbekundung eine an die von Ihnen angegebene Mail-Addresse, die noch einmal die von Ihnen eingegebenen Informationen erhält. - Die UNHCR-Vertretung in Deutschland wird Ihre Daten nunmehr auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen und zur Prüfung der weiteren Aufnahmevoraussetzungen an die UNHCR- Vertretung im Libanon weiterleiten. - Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Erfassung Ihrer Interessen-bekundung weder gegenüber UNHCR und seinen Implementierungspartnern noch gegenüber den mit der Durchführung des Aufnahmeprogramms betrauten deutschen Behörden einen Rechtsanspruch auf Aufnahme oder individuelle Prüfung und Bescheidung des Aufnahmewunsches begründet. - Sollte die Prüfung der von Ihnen gemachten Angaben weiteren Aufklärungsbedarf ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. In gleicher Weise werden Ihre Angehörigen kontaktiert, wenn ihr Aufnahmewunsch im Rahmen des Programms in die engere Auswahl gezogen wird. Aus diesem Grunde möchten wir Sie dringend darum ersuchen, vollständige und aktuelle Kontaktinformationen zu übermitteln. Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus keine individuellen Rückmeldungen geben können. Zwischenzeitliche indivuelle Anfragen zum Bearbeitungsstand oder zur Berücksichtigung Ihres Aufnahmewunsches können leider nicht beantwortet werden. 4. Weitere Informationen Über den Fortgang des Programms werden wir regelmäßig in allgemeiner Form auf unserer Webseite ( informieren. UNHCR Berlin, Juni 2013 United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) Representation for Austria and Germany Wallstraße 9-13 D Berlin Telephone +49 (0) Telefax +49 (0) gfrbe@unhcr.org

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