Hausordnung. für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL (Fassung vom )
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- Wolfgang Grosse
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1 ausgefertigt am: veröffentlicht im Amtsblatt "Heimatrundschau" am: Inkrafttreten: Hausordnung für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL (Fassung vom ) Zur Gewährleistung einer geordneten Nutzung von Räumen der Stadt Reichenbach OL wird durch den Stadtrat der Stadt Reichenbach OL in seiner Sitzung am folgende Hausordnung erlassen: 1 Verwaltung, Hausrecht 1. Das Hausrecht übt der Bürgermeister aus. Der Bürgermeister überträgt das Hausrecht an die in der Anlage 1 dieser Hausordnung erwähnten Personen. Den Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung ist unverzüglich und unbedingt Folge zu leisten. Den das Hausrecht ausübenden Personen ist nach Aufforderung die Nutzungsberechtigung nachzuweisen, andernfalls kann die Benutzung des Objektes untersagt werden. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können Personen aus den öffentlichen Einrichtungen verwiesen und Betretungsverbot ausgesprochen werden. 2. Die Räume werden durch die Stadtverwaltung Reichenbach OL verwaltet. 2 Vermietung 1. Räume der Stadt Reichenbach OL (laut Anlage 1), außer den Versammlungsräumen der Feuerwehr, können von privaten oder juristischen Personen, die im Gebiet der Stadt Reichenbach dauerhaft ansässig sind, zum Zwecke von nichtkommerziellen Veranstaltungen gemietet werden.. Ausnahmen können durch den Bürgermeister oder seinen Beauftragten zugelassen werden. Über die Vermietung entscheidet die Stadtverwaltung. 2. Die Räume sind durch den Nutzer im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie ihm zur Verfügung gestellt wurden. 3. Der jeweilige Nutzer übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf und für die Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung Sorge zu tragen. Die Abfallentsorgung ist von jedem Nutzer selbst zu übernehmen. Eventuell entstandene Schäden sind sofort bei Rückgabe der Mietsache zu melden, und werden zu Lasten des Nutzers beseitigt. 4. Mit der Schlüsselübergabe an den Nutzer wird die gültige Hausordnung anerkannt.
2 5. Die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Räume regelt die jeweils rechtsgültige Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Reichenbach OL. Durch den Objektbevollmächtigten ist zum Nachweis der Nutzung eine Liste entsprechend Anlage 2 dieser Hausordnung zu führen. Die Art und Weise der Abrechnung ist durch den Objektbevollmächtigten mit der Kämmerei der Stadtverwaltung Reichenbach OL abzustimmen. 6. Die Vermietung der Räume an Dritte erfolgt unter vorheriger Zahlung einer Kaution in Höhe von 200,00. Im Einzelfall kann davon abgesehen werden. Über den Einzelfall entscheidet der Bürgermeister oder von ihm beauftragter Bevollmächtigter. Die Kaution ist spätestens eine Woche vor Nutzungsbeginn in der Stadtverwaltung Reichenbach (Kämmerei) zu entrichten. Der Schlüssel wird erst nach Zahlung der Kaution übergeben. 3 Benutzungsbestimmungen 1. Das Rauchen in den Räumen ist verboten. 2. Die Räume sind mit samt Inventar und Geräten pfleglich zu behandeln. Geräte und Einrichtungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis der Stadt nicht aus dem Gebäude gebracht werden. 3. Die für das jeweilige Objekt gültige Befahr- und Parkordnung ist einzuhalten. Rettungswege sind stets freizuhalten. Bei Zuwiderhandlung kann die Stadt Maßnahmen zur gebührenpflichtigen Entfernung des betreffenden Fahrzeuges ergreifen. Es besteht kein Anspruch darauf, eine Einfahrt- und/oder Parkgenehmigung zu erhalten. Erteilte Genehmigungen können durch die Stadt jederzeit widerrufen werden. 4. Die Vorschriften der Polizeiverordnung der Stadt Reichenbach OL sind durch den Nutzer einzuhalten. Der Nutzer hat alle nach den geltenden Vorschriften für die Benutzung der Räume erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vor der Benutzung einzuholen und ihm erteilte Auflagen auf seine Kosten zu erfüllen. 5. In den Räumen sind die Werbung, das Anbieten, Verteilen und Verkaufen von Waren und Druckschriften, das Anbieten und Erbringen sonstiger Leistungen, die Erteilung von Unterricht, Lehrgänge, Kursen gegen Entgelt nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Stadt Reichenbach gestattet. Auf Erteilung dieser Erlaubnis besteht kein Anspruch. Die Erlaubnis wird unbeschadet etwa erforderlicher sonstiger Genehmigungen erteilt. Die Nutzung der Räume für Veranstaltungen mit politischem Inhalt erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bürgermeister oder einen von ihm Bevollmächtigten. 6. Jeglicher Gebrauch von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) ist in den Räumen verboten. 7. Vor dem Verlassen der Räume sind die Fenster und Türen sicher zu schließen, in der Küche und Toilette die Wasserhähne zu kontrollieren, die Heizung/ Heizkörper sind frostsicher abzudrehen und die elektrischen Geräte (außer Kühlschrank) abzustellen.
3 8. Die der Stadt gehörende Tischwäsche und Handtücher sind bei privater Nutzung durch den jeweiligen Nutzer in einem vereinbarten Zeitraum zu reinigen und zurückzugeben. 9. Die benutzten Räume und Anlagen sind bis zum vor der Nutzung vereinbarten Termin im einwandfreiem Zustand zu übergeben. 4 Haftung 1. Der Nutzer haftet für alle Schäden die der Stadt in den Räumen entstehen und die durch ihn, seine Beauftragten oder Besucher verursacht werden. Zur Beseitigung von Schäden wird die Kaution ganz oder teilweise zur Schadensbeseitigung herangezogen. 2. Der Nutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprüchen ihrer Bediensteten und Beauftragten für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume und den darin befindlichen Geräte durch den Nutzer sowie der Zugänge zu den Räumen während der Nutzung stehen, es sei denn, der Schaden wurde durch die Bediensteten und Beauftragten der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 5 Inkrafttreten Diese Hausordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt "Heimatrundschau" der Gemeinden Königshain, Sohland a.r., Vierkirchen und der Stadt Reichenbach OL in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hausordnung für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL vom außer Kraft. ausgefertigt: Reichenbach OL, den Andreas Böer Bürgermeister
4 Anlage 1 Festlegung zur Ausübung des Hausrechtes Bevollmächtigte des Bürgermeisters zur Ausübung des Hausrechtes Name der Einrichtung Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen Zoblitz, Meuselwitz, Mengelsdorf Feuerwehrversammlungsräume und Feuerwehrdepots Dorfzentrum Biesig mit Feuerwehrmuseum Rathaus Reichenbach Stadt- und Kreisbibliothek Bevollmächtigter des Bürgermeisters die jeweiligen Ortvorsteher die jeweiligen Ortswehrleiter Stadtwehrleiter Hauptamtsleiter Hauptamtsleiter
5 Anlage 2 gemäß 2 Absatz 5 der Hausordnung für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL Nachweisliste über die Benutzung des... Verantwortlicher gemäß 1 Absatz 1 der Hausordnung für die Nutzung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL: Name, Vorname:... Funktion:... Der Nutzer erklärt: Mit dem Eintrag in diese Liste erkläre ich, das mir die Hausordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Reichenbach OL in der jeweils rechtsgültigen Fassung bekannt ist und ich diese Hausordnung anerkenne. Datum der Nutzung Stunden von - bis Nutzer (Name, Anschrift des Ansprechpartners, Telfonnummer) Unterschrift
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