Wie verändert sich die Aussagekraft von Kennzahlen des Anlagevermögens bei der Umstellung von UGB auf IFRS
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1 Wirtschaft Pierre Kaltenbacher Wie verändert sich die Aussagekraft von Kennzahlen des Anlagevermögens bei der Umstellung von UGB auf IFRS Masterarbeit
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3 Wie verändert sich die Aussagekraft von Kennzahlen des Anlagevermögens bei der Umstellung von UGB auf IFRS Diplomarbeit Eingereicht von: Mag. (FH) Pierre Kaltenbacher im Fachbereich: Unternehmensrechnung und Revision am Fachhochschul-Masterstudiengang Wirtschaftsberatung Wiener Neustadt, 21. Mai 2007
4 Kurzzusammenfassung: Mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments sowie des Rates ist es für kapitalmarktorientierte Gesellschaften verpflichtend, ab 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) aufzustellen, sofern am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere in einem beliebigen Mitgliedsstaat zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind. Mit dieser Verordnung des europäischen Parlaments wurde die Bedeutung der IFRS deutlich angehoben und wird in nächster Zeit sicher weiter an Bedeutung gewinnen. Nicht zuletzt aufgrund der Bestimmungen von Basel II wird die Rechnungslegung nach IFRS in der Europäischen Union auch Auswirkungen auf mittelständische, kleinere und mittelgroße Gesellschaften haben. Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch mögliche Änderungen der Aussagekraft bestimmter Kennzahlen zu erheben, welche sich durch die Einführung und Umsetzung der IFRS ergeben können. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf dem Anlagevermögen sowie dem Eigenkapital. Abstract: Under EU Regulation No. 1606/2002 it has been obligatory for companies to draw up their consolidated financial statements in accordance with the International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) since 2005, provided that their securities are listed on a regulated market on the respective balance sheet date. With this Regulation the importance of the IFRS was clearly raised and will continue to rise in the future. As a result of the regulations of Basel II the IFRS will also have an impact on smaller and medium-sized companies within the European Union. This thesis aims to show how the informative value of certain business ratios may change with the introduction of and conversion to the IFRS. Focusing on fixed assets and networth, the author discusses these changes as well as general changes that ratios in this field may be subject to. - II -
5 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG PROBLEMSTELLUNG UND ZENTRALE FRAGE AUFBAU DER ARBEIT 4 2. AUSGANGSÜBERLEGUNGEN BEDEUTUNG VON KENNZAHLEN AUSGEWÄHLTE KENNZAHLEN DER FINANZWIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE Intensität des Anlagevermögens Intensität des immateriellen Vermögens Intensität der Sachanlagen Investitionsdeckung Abschreibungsquote Sachanlagenabnutzungsgrad Eigenkapitalquote Verschuldungsgrad Gearing Anlagendeckungsgrad I Anlagendeckungsgrad II AUSGEWÄHLTE KENNZAHLEN DER ERFOLGSWIRTSCHAFTLICHEN ANALYSE EBITDA Rentabilität allgemein Eigenkapitalrentabilität Return on Investment BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE DES UGB ALLGEMEINES GENERALNORM GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄßER BILANZIERUNG Grundsatz der Bilanzverknüpfung 24 - III -
6 Grundsatz der Bilanzvorsicht Grundsatz der Bilanzwahrheit Grundsatz der Bilanzklarheit DER JAHRESABSCHLUSS NACH UGB ALLGEMEINES DIE BILANZ DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER ANHANG DER LAGEBERICHT ANLAGEVERMÖGEN NACH UGB ALLGEMEINES IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Geschäfts- oder Firmenwert MATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE FINANZANLAGEVERMÖGEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE DER IFRS ALLGEMEINES AUFBAU DER IFRS ZWECK UND AUFGABEN DES IFRS-ABSCHLUSSES ÜBERBLICK ÜBER DIE DERZEITIG EXISTIERENDEN RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG NACH IFRS IM SPEZIELLEN Allgemeines Grundsatz der Verständlichkeit Grundsatz der Relevanz Grundsatz der Verlässlichkeit 52 - IV -
7 Grundsatz der Vergleichbarkeit Nebenbedingungen DER JAHRESABSCHLUSS NACH IFRS ALLGEMEINES DIE BILANZ DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DIE EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG DIE KAPITALFLUSSRECHNUNG DER ANHANG ANLAGEVERMÖGEN NACH IFRS ALLGEMEINES IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Allgemeines Bewertung immaterieller Vermögenswerte Abschreibung immaterieller Vermögenswerte Forschungs- und Entwicklungskosten Gründungs- und Erweiterungskosten Firmenwert MATERIELLE VERMÖGENSWERTE Allgemeines Bewertung materieller Vermögenswerte Abschreibung materieller Vermögenswerte FINANZANLAGEVERMÖGEN LEASING-VERHÄLTNISSE Allgemeines Finanzierungs-Leasing Operate-Leasing Sale and Lease Back 81 - V -
8 9. KENNZAHLEN MIT DATEN AUS DER PRAXIS INTENSITÄT DES ANLAGEVERMÖGENS INTENSITÄT DES IMMATERIELLEN VERMÖGENS INTENSITÄT DES SACHANLAGEVERMÖGENS INVESTITIONSDECKUNG ABSCHREIBUNGSQUOTE SACHANLAGENABNUTZUNGSGRAD EIGENKAPITALQUOTE VERSCHULDUNGSGRAD GEARING ANLAGENDECKUNGSGRAD I ANLAGENDECKUNGSGRAD II EBITDA EIGENKAPITALRENTABILITÄT RETURN ON INVESTMENT CONCLUSIO 96 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 99 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 102 TABELLENVERZEICHNIS 103 LITERATURVERZEICHNIS 104 INTERNETQUELLEN VI -
9 1. Einleitung 1.1. Problemstellung und zentrale Frage Mit der Verordnung des europäischen Parlaments sowie des Rates vom 19. Juli 2002 (EU-Verordnung Nr. 1606/2002) ist es für kapitalmarktorientierte Gesellschaften verpflichtend, ab 2005 ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS) aufzustellen, sofern am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere in einem beliebigen Mitgliedsstaat zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind. 1 Aber auch Unternehmen welche sich auf ein Initial Public Offering (IPO) vorbereiten sowie solche, die sich ihren Geschäftspartnern mit einem international verständlicherem Abschluss präsentieren wollen, haben die Möglichkeit statt eines UGB-Abschlusses einen nach den Regeln der IFRS aufgestellten Abschluss vorzulegen. Dennoch sieht der Artikel 5 die Regelung bezüglich der Anwendung der IFRS im Einzelabschluss auch weiterhin bei den Mitgliedstaaten. 2 Nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über den Inhalt der EU-Verordnung zum Thema IAS im Einzel- und Konzernabschluss. 1 Vgl. Europäische Union (2002), Art. 5; Grünberger, D./Grünberger, H. (2004), S. 1; Kirsch, H. (2006), S. 13; Böcking, H.- J./Lopatta, K./Rausch, B. (2005), S. 87; Böcking, H.-J./Lopatta, K./Rausch, B. (2005), S. 101; Peemöller, V. H. (2004a), S. 5f; Wagenhofer, A. (2002), S. 5 und 32; Förschle, G./Holland, B./Kroner, M. (2003), S. V; Haller, A. (2004), S. 17; Eierle, B. (2004), S. 50; Lanfermann, G. (2004), S. 94; Coenenberg, A. G. (2005), S. 743; Bruns, H.-G./Wiederhold, P. (2004), S. 102 und 103f; Haller, A./Permanschlager, D. (2004), S. 163; Grünberger, D. (2006), S Vgl. Bruns, H.-G./Wiederhold, P. (2004), S. 102; Lanfermann, G. (2004), S. 95; Bertl, R. (2004), S. 136; Eierle, B. (2004), S. 50; Haller, A./Permanschlager, D. (2004), S. 163; Grünberger, D. (2006), S. 23 und
10 Kapitalmarktorientierte Unternehmen Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen Jahresabschluss Mitgliedstaatenwahlrecht, die Anwendung der IAS/IFRS zuzulassen oder vorzuschreiben Mitgliedstaatenwahlrecht, die Anwendung der IAS/IFRS zuzulassen oder vorzuschreiben Konzernabschluss Verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS Mitgliedstaatenwahlrecht, die Anwendung der IAS/IFRS zuzulassen oder vorzuschreiben Abb. 1: Inhalt der EU-IAS-Verordnung Quelle: Haller, A. (2004), S. 18. Aufgrund der oben abgebildeten EU-Verordnung hat sich bis dato noch keine klare, einheitliche Linie herauskristallisiert, was die Anwendung der IAS/IFRS in den jeweiligen Mitgliedstaaten betrifft. Dies ist sehr deutlich der nachstehenden Tabelle zu entnehmen
11 Land notierte Unternehmen nicht notierte Unternehmen Belgien noch offen noch offen Dänemark ja (optional) ja (optional) Deutschland nein nein Finnland ja (optional) ja (optional) Frankreich nein nein Griechenland ja (zwingend) ja (optional) Irland ja (optional) ja (optional) Island ja (optional) ja (optional) Italien ja (außer Versicherungen) ja (teilweise) Liechtenstein ja (optional) ja (optional) Luxemburg ja (optional) ja (optional) Niederlande ja (optional) ja (optional) Norwegen ja (optional) ja (optional) Österreich nein nein Portugal ja (optional mit Ausnahmen) ja (optional mit Ausnahmen) Schweden nein nein Spanien nein nein United Kingdom ja (optional) ja (optional) Estland ja (zwingend) ja (optional) Malta ja (zwingend) ja (zwingend) Lettland ja (teilweise) ja (teilweise) Litauen ja (zwingend) ja (teilweise) Polen ja (optional) ja (teilweise) Slowakei ja (zwingend) nein Slowenien ja (zwingend) ja (teilweise zwingend) Tschechien ja (zwingend) nein Ungarn nein nein Zypern ja (zwingend) ja (zwingend) Tab. 1: IFRS im Einzelabschluss mit befreiender Wirkung in EU- und EWR- Staaten. Quelle: Erhebung der Europäischen Kommission vom 15. März 2006; entnommen aus Grünberger, D. (2006), S. 31. Aufgrund der Tatsache, dass der Abschluss nach IFRS für einen Teil der Unternehmen verpflichtend, für einen weiteren Teil empfehlend und für einen Großteil gänzlich unerheblich ist, herrscht zurzeit ein Interregnum der Bilanzierung. Mit der oben angeführten Verordnung des europäischen Parlaments wurde die Bedeutung der IFRS deutlich angehoben und wird in nächster Zeit sicher weiter an - 3 -
12 Bedeutung gewinnen. 3 Nicht zuletzt aufgrund der Bestimmungen von Basel II wird die Rechnungslegung nach IFRS in der Europäischen Union auch Auswirkungen auf mittelständische, kleinere und mittelgroße Gesellschaften haben. 4 Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll die mit der Einführung und Umsetzung der IFRS einhergehenden Änderungen auf die Aussagekraft von Kennzahlen näher zu beleuchten, um für potenzielle IFRS-Anwender wertvolle Informationen zu liefern sowie diversen Interessensgruppen (stakeholder, shareholder, ) einen Überblick zu verschaffen, wie oder ob überhaupt sich die Aussagekraft von Kennzahlen des Jahresabschlusses im Bereich des Anlagevermögens durch IFRS geändert hat oder ändern kann bzw. welchen Änderungen im quantitativen Sinn die Kennzahlen des Anlagevermögens überhaupt unterliegen. Wie sagte doch schon Peter F. Drucker so trefflich: "If you can't measure it, you can't manage it." Ergänzend werden auch ausgewählte Kennzahlen des Gesamt- bzw. Eigenkapitals behandelt, wirkt sich doch eine Änderung im Anlagevermögen direkt auf das Gesamt- bzw. Eigenkapital aus. Die zentrale Frage der Arbeit lautet daher, wie verändert sich die Aussagekraft von ausgewählten Kennzahlen bei der Umstellung von UGB auf IAS/IFRS? Aufbau der Arbeit Nach einem Einleitungskapitel in welchem eine Darstellung des Status Quo der internationalen Rechnungslegung erfolgt, die Formulierung der zentralen Fragestellung vorgenommen wird und der Aufbau der vorliegenden Arbeit abgebildet wird, erfolgt der direkte Einstieg mit den Ausgangsüberlegungen, welche zu dieser Arbeit geführt haben. 3 Vgl. Zülch, H. (2005), S. V. 4 Vgl. Hayn, S. (2004b), S
Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich
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