Die ZVK Ihr kompetenter Partner für die Betriebsrente
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- Harry Peters
- vor 7 Jahren
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1 Die ZVK Ihr kompetenter Partner für die Betriebsrente Stand Januar 2015 ZVK des KVS
2 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten hinsichtlich der Leistungsberechnung konnten aus Gründen der Übersichtlichkeit bei den Erläuterungen keine Berücksichtigung finden. Aus den verwendeten Beispielen kann somit auch kein Rückschluss auf die konkrete Rentenhöhe eines Versicherten gezogen werden. Grundlage für die Zusatzrente bildet die Satzung der ZVK des KVS. Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der ZusatzrentePlus sind unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die AVB sind Bestandteil unserer Satzung. Dieses Merkblatt wird ungültig, sobald zugrundeliegende Vorschriften geändert werden. ZVK des KVS
3 Seite 1 Die ZVK ein moderner Dienstleister Die Zusatzversorgungskasse Sachsen ist ein moderner Dienstleister für den kommunalen Bereich im Freistaat Sachsen. Sie ist die größte kommunale Zusatzversorgungseinrichtung in den neuen Bundesländern und insgesamt die fünftgrößte Einrichtung dieser Art in Deutschland. Die Kasse verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Zur starken Gemeinschaft der ZVK des KVS zählen ca. 850 Arbeitgeber, die bei ihr die Mitgliedschaft erworben haben. Es handelt sich vorwiegend um juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem um Städte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungs- und Zweckverbände sowie Sparkassen. Aber auch juristische Personen des privaten Rechts können unter bestimmten Voraussetzungen die Mitgliedschaft bei unserer Kasse erwerben. Insgesamt sind ca Beschäftigte über ihre Arbeitgeber bei unserer Kasse versichert. Damit verfügt die Kasse über eine ausgewogene Solidargemeinschaft eine solide Basis für unsere hohe Leistungsfähigkeit! Die ZVK verzichtet auf Provisionszahlungen und Abschlusskosten. Daraus ergibt sich eine äußerst günstige Kostenstruktur. Die ZVK ist eine Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen (KVS). Der KVS ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit absolut insolvenzfest. Aus diesem Grund sind keine Beiträge für die Pensionssicherung aufzubringen. Was ist Zusatzversorgung? Die Zusatzversorgung ist die Betriebsrente für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bietet somit eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. Die ZVK trägt damit zum Aufbau einer soliden, attraktiven Altersversorgung ihrer Versicherten bei. Wir stehen für die Versorgungszusage unserer Mitglieder ein Die ZVK steht für die tarif- oder arbeitsvertragliche Versorgungszusage der Arbeitgeber, die bei ihr die Mitgliedschaft erworben haben, ein. Damit entlastet sie die Arbeitgeber von zusätzlichem Zeit-, Sach- und Personalaufwand. Im Rentenfall tritt die Kasse faktisch an die Stelle des Arbeitgebers und erfüllt die Ansprüche seiner Arbeitnehmer auf Zusatzversorgung in eigenem Namen. Die ZVK stark im Service Die ZVK ist Partner und objektiver Berater für ihre Mitglieder und deren Beschäftigte. Sie bietet alle Serviceleistungen, die heute von einem kundenorientierten Spezialisten für betriebliche Altersversorgung erwartet werden. Hier eine Auswahl: ZVK des KVS
4 Seite 2 Beratung und Entlastung der Arbeitgeber (Mitglieder) Individuelle Rentenauskünfte für die Versicherten Jährliche Kontoauszüge (Versicherungsnachweise) Individuelle Modellberechnungen für Mitglieder und Versicherte Informations- und Beratungstage vor Ort nach Absprache mit dem Arbeitgeber Servicetelefon Umfassende Internetservices unter Die Leistungen der ZVK Die ZVK bietet zwei Produkte. Zum einen die Zusatzrente als Basisprodukt - also die klassische Betriebsrente. Zum anderen die ZusatzrentePlus für alle, die darüber hinaus noch besser vorsorgen möchten. Die Zusatzrente Die Zusatzrente sichert neben der Altersvorsorge auch den Fall der Erwerbsminderung ab. Außerdem gewährleistet sie Rentenleistungen an Hinterbliebene (Witwer, Witwen und Waisen). Wer wird versichert? Zur Zusatzrente sind alle Beschäftigten eines Mitglieds bei der ZVK anzumelden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, nicht als kurzfristig Beschäftigte gelten (vgl. 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) und vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an bis zur Vollendung der individuelle Regelaltersgrenze eine Mindestversicherungszeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten zurücklegen können ( Wartezeit ). Wie hoch sind die Leistungen aus der Zusatzrente? Die Rentenleistung aus der Zusatzrente spiegelt die gesamte berufliche Biografie des Versicherten wider. Sie ist abhängig von der Höhe des Einkommens des Versicherten, der Dauer der Versicherung, dem Lebensalter, in dem für den Versicherten Aufwendungen für die Zusatzversorgung an die ZVK abgeführt werden. ZVK des KVS
5 Seite 3 In Abhängigkeit vom Lebensalter des Versicherten und der Dauer seiner Versicherungszeit würden sich bei einem unterstellten gleichbleibenden zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (entspricht in etwa dem steuerpflichtigen Arbeitslohn) i. H. v. monatlich bei Eintritt des 65. Lebensjahres folgende Rentenleistungen ergeben: Beginn der Versicherung im Alter von 20 Jahren Höhe der Rentenleistung in 203,28 352,80 464,52 548,52 590,52 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre 40 Jahre 45 Jahre Dauer der ununterbrochenen Versicherung Beginn der Versicherung im Alter von 30 Jahren Höhe der Rentenleistung in 149,52 261,24 345,24 387,24 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre 35 Jahre Dauer der ununterbrochenen Versicherung Beginn der Versicherung im Alter von 40 Jahren Höhe der Rentenleistung in 111,72 195,72 237,72 10 Jahre 20 Jahre 25 Jahre Dauer der ununterbrochenen Versicherung ZVK des KVS
6 Seite 4 Beginn der Versicherung im Alter von 50 Jahren Höhe der Rentenleistung in 84,00 126,00 10 Jahre 15 Jahre Dauer der ununterbrochenen Versicherung Die Renten der ZVK sind dynamisch. Sie werden jedes Jahr um 1 % erhöht. Sofern eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor der maßgebenden gesetzlichen Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird, sind Abschläge auf die Betriebsrente zu berücksichtigen. Die errechnete Rentenleistung vermindert sich dann in Höhe von 0,3 % der eigentlichen Rentenleistung für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente, jedoch höchstens um 10,8 %. ZVK des KVS
7 Seite 5 Wann zahlt die ZVK eine Leistung aus der Zusatzrente? Eintritt des Rentenfalls Erfüllung der Wartezeit Eine Rente von der ZVK erhält man, wenn aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente als Vollrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen wird. Für Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gelten Sonderregelungen. Stirbt der Versicherte, kann insbesondere bei Erfüllung der nachfolgenden beiden Voraussetzungen Hinterbliebenenversorgung beansprucht werden. Bei Eintritt des Rentenfalls muss grundsätzlich eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zurückgelegt worden sein. Wartezeit bedeutet, dass durch den Arbeitgeber für mindestens 60 Monate Umlagen/Zusatzbeiträge auf der Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (entspricht in etwa dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Beschäftigten) an die ZVK entrichtet wurden. Eine Ausnahme stellen (seit 01. Januar 2007) Rentenanwartschaften dar, die auf der Arbeitnehmerbeteiligung am Zusatzbeitrag sowie auf Altersvorsorgezulagen beruhen. Spätestens dann, wenn der Rentenfall wegen Bezugs einer Altersrente eingetreten ist, besteht aus diesen Anwartschaften ein Anspruch auf (Teil-) Rente, auch wenn die allgemeine Wartezeit zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt ist. Rentenantrag Leistungen der Kasse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die dafür von der ZVK zur Verfügung gestellten Vordrucke sind direkt bei uns erhältlich oder können im Internet unter Bereich ZVK, Rubrik Downloads abgerufen werden. Rentenanspruch Arbeitgeberwechsel was passiert? Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus, ohne dass ein Rentenfall eingetreten ist, so bleiben die bereits zurückgelegten Versicherungszeiten erhalten (beitragsfreie Versicherung). Bei Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit lebt das Versicherungsverhältnis auf. Ist der neue Arbeitgeber Mitglied bzw. Beteiligter einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes, werden die bereits erworbenen Leistungsanwartschaften auf Antrag des Versicherten an diese Kasse übertragen (Überleitung) bzw. die zurückgelegten Versicherungszeiten durch die Kassen gegenseitig anerkannt. Dem Versicherten entstehen dadurch grundsätzlich keine Versorgungsnachteile. ZVK des KVS
8 Seite 6 Die Finanzierung der Zusatzrente Die Zusatzrente wird aus Umlagen und Zusatzbeiträgen finanziert. Die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Umlagen und Zusatzbeiträge bilden die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (in der Regel der steuerpflichtige Arbeitslohn) der versicherten Arbeitnehmer. Der jeweilige Umlage-/Zusatzbeitragssatz wird jährlich im Wirtschaftsplan der ZVK festgesetzt. Umlage-/Beitragsschuldner gegenüber der ZVK ist der Arbeitgeber. Er muss jedoch grundsätzlich nicht in vollem Umfang für die Finanzierung der Zusatzversorgung aufkommen. Grund dafür ist, dass für das Tarifgebiet Ost im Rahmen des Tarifabschlusses vom Januar 2003 für den öffentlichen Dienst eine Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzversorgung vereinbart wurde. Die Arbeitnehmerbeteiligung beträgt 2 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Sie wird bei der ZVK des KVS seit dem 01. Januar 2007 dem im Kapitaldeckungsverfahren erhobenen Zusatzbeitrag zugeordnet. Grundsätzlich wird die Arbeitnehmerbeteiligung steuerfrei gezahlt. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann diese aber auch individuell versteuert werden, um die staatliche Riester-Förderung nutzen zu können. Nähere Informationen zu diesem Thema enthält das Merkblatt Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Riester-Förderung in der Zusatzrente, welches Sie bei der ZVK abfordern oder aber auch im Internet unter Bereich ZVK, Rubrik Downloads abrufen können. Vorteile der Zusatzrente auf einen Blick Die Zusatzrente bietet unter anderem folgende Vorteile: Kalkulierbare und sichere Finanzierung für den Arbeitgeber Hohes Leistungsniveau und umfassende Absicherung Keine Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn, also keine Risikoauslese wie bei vielen privaten Anbietern Jährliche Rentenanpassung um 1 % Geringe Verwaltungskosten Komplettservice aus einer Hand Riester-Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung möglich Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel ZVK des KVS
9 Seite 7 ZusatzrentePlus Zusätzliche Sicherheit im Alter Die ZusatzrentePlus bietet die Möglichkeit, die Leistung aus der Zusatzrente durch eigene Beiträge aufzustocken. Weil sich die ZusatzrentePlus an das Punktemodell der Zusatzrente anlehnt, kauft der Versicherte weitere Versorgungspunkte hinzu, was insgesamt zu einer höheren Betriebsrente führt. Staatliche Förderung Der Staat belohnt diese Initiative. Die Versicherten können bei der ZusatzrentePlus die staatliche Förderung in Form der Riester-Förderung bzw. im Rahmen der Entgeltumwandlung nutzen: Entgeltumwandlung Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil seines Bruttoentgelts (vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben) in einen Beitrag zur ZusatzrentePlus umgewandelt wird. Auf den umgewandelten Betrag sind keine Steuern und Sozialabgaben mehr zu zahlen! Riester-Förderung Der Arbeitgeber überweist für den Arbeitnehmer aus dessen Nettoentgelt Beiträge zur ZusatzrentePlus. Der Staat bietet Zulagen (Grundund Kinderzulage) sowie evtl. einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Auch der Arbeitgeber hat Vorteile bei der Entgeltumwandlung. Die verringerten Sozialabgaben vermindern seine Lohnnebenkosten! Keine Zillmerung kein Haftungsrisiko des Arbeitgebers Bei den von der ZVK angebotenen Tarifen handelt es sich ausnahmslos um ungezillmerte Tarife, d. h. eine Verrechnung der Abschlusskosten in den ersten Jahren der Versicherung entfällt. Arbeitgeber, die bei der ZVK die Entgeltumwandlung für ihre Beschäftigten durchführen, haben daher keine Haftungsrisiken zu befürchten! Die Versicherten erwerben für die Beiträge sofort ab Vertragsbeginn die vollen Versorgungspunkte ohne Wenn und Aber. Flexibilität zählt Während des Berufslebens sind sowohl die Hinterbliebenen als auch das Risiko der Erwerbsminderung mit versichert. Erst zum Zeitpunkt, in dem die Rente beginnt, entscheidet der Versicherte, ob die Angehörigen weiter mitversichert bleiben sollen. Wenn eine Erwerbsminderung eingetreten ist oder einzutreten droht kann der Versicherte ebenfalls wählen, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der ZusatzrentePlus zur Auszahlung kommt, oder ob das Rentenkapital für eine spätere höhere Altersrente weiter angespart werden soll. ZVK des KVS
10 Seite 8 Die Beiträge zur ZusatzrentePlus können während der Laufzeit ohne zusätzliche Kosten ausgesetzt, vermindert oder erhöht werden. Sobald der Versicherte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, hat er auch einen Anspruch auf Leistung aus der ZusatzrentePlus. Den genauen Rentenbeginn kann er jedoch selbst bestimmen. Wird die Leistung aus der ZusatzrentePlus beispielsweise später in Anspruch genommen, können ggf. Abschläge in Zuschläge gewandelt werden. Für den Rentenanspruch aus der ZusatzrentePlus muss im Gegensatz zur Zusatzrente keine Mindestversicherungszeit zurückgelegt worden sein! Der Abschluss einer ZusatzrentePlus ist auch ohne Inanspruchnahme der staatlichen Förderung möglich. Das macht sie vor allem für Versicherte interessant, die von der Riester- Förderung ausgeschlossen sind (z.b. Versicherte berufsständischer Versorgungseinrichtungen). Perfekter Zuschnitt auf den öffentlichen Dienst Die ZusatzrentePlus der Zusatzversorgungskasse ist speziell auf die Belange der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zugeschnitten. Mit Blick auf die günstigen Kostenstrukturen der Zusatzversorgungseinrichtung (z. B. keine Provisionsaufwendungen sowie keine Gewinnausschüttung) kann die ZusatzrentePlus den Vergleich mit anderen Produkten der Versicherungswirtschaft problemlos bestehen. Darüber hinaus bietet der Abschluss eines entsprechenden Altersvorsorgevertrages bei der ZVK den Versicherten den Vorteil einer Versorgung aus einer Hand. Das heißt, ein Ansprechpartner für alle Leistungen schnell und serviceorientiert. Vorteile der ZusatzrentePlus auf einen Blick Die ZusatzrentePlus bietet unter anderem folgende Vorteile: Geringe Verwaltungskosten Hohe Garantieleistung Keine Mindestversicherungszeit Staatliche Förderung möglich (Riester-Förderung/ Entgeltumwandlung) Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger monatlicher Rente, teilweiser oder voller Kapitalauszahlung Beiträge sind flexibel änderbar ohne zusätzliche Kosten Versorgung aus einer Hand Jährliche Rentenanpassung um 1 % Nähere Informationen zur ZusatzrentePlus können Sie unseren Merkblättern zur Zusatzrente- Plus mit Riester-Förderung oder Entgeltumwandlung entnehmen, welche Sie ebenfalls bei der ZVK anfordern können. Sie stehen Ihnen selbstverständlich auch im Internet unter Bereich ZVK, Rubrik Downloads/ Merkblätter zur Verfügung. ZVK des KVS
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12 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Marschnerstraße Dresden Telefon: Telefax: Internet: ZVK des KVS
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