LF 1 - Die eigene Berufsausbildung mitgestalten

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1 LF 1 - Die eigene Berufsausbildung mitgestalten 1 Neuordnung des Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann / Reiseverkehrskauffrau ab 1. August

2 Grundlagen des Dualen Systems Duales Systems Betriebliche Ausbildung Schulische Ausbildung - Berufsausbildungsvertrag -Berufsschulpflicht -Ausbildungsordnungen -Lehrpläne - Berufsbildungsgesetz -Schulgesetze der Länder -Ausbilder -Kammern oder andere zuständige Stellen -Ausbildungsbetriebe -Berufsschullehrer -Regierungspräsidenten oder andere Behörden -Länder, Kreise, Gemeinden 3 Duale Ausbildung Mit dualer Ausbildung bezeichnet man verkürzt das Duale Berufsausbildungssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Hierunter versteht man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der Landkreiszugehörigkeit des Betriebes. Der praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt die Berufsschule. Darüber hinaus ist es vielerorts an Berufsschulen auch möglich Zusatzqualifikationen zu erwerben. Quelle: 4

3 Grundlagen des Dualen Systems Duales Systems Quelle: 5 Grundlagen des Dualen Systems Quelle: 6

4 Ausbildungsordnung gem. 25, Abs. 2 BBiG Mindestinhalte: -Bezeichnung des Ausbildungsberufes, - Ausbildungsdauer - Ausbildungsberufsbild (Kenntnisse, Fertigkeiten) - Ausbildungsrahmenplan (Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung) - Prüfungsanforderungen Ohne Registrierung des Ausbildungsvertrages im zuständigen Kammerbezirk keine Zulassung zu den Prüfungen (Seite 1 und 2 des Ausbildungsvertrages)! 7 Ausbildungsordnung einheitliche Berufsausbildung Anpassung der BA an technischen und gesellschaftlichen Wandel etc. Grundlage für: Rechtsanspruch auf Vermittlung der in der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse 8

5 Ausbildungsordnung Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung gelten die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und die hierzu erlassenen Ausbildungsordnungen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Für die Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung maßgebend. In der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan enthalten, nach dem die Ausbildungsstätte einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen soll. Die Ausbildungsordnung kann auch eine Stufenausbildung festlegen. Diese Ausbildung führt nach jeder Stufe zu einem Ausbildungsabschluss, der zu einer Berufstätigkeit befähigt und die Fortsetzung der Berufsausbildung in einer weiteren Stufe ermöglicht. Bei körperlich, geistig oder seelisch Behinderten unter 18 Jahren kann in der Ausbildung von der vorgeschriebenen Ausbildungsordnung abgewichen werden, wenn Art und Schwere der Behinderung dies erfordern. (Siehe verteilte Kopie) 9 Ausbildungsrahmenplan Der Ausbildungsrahmenplan ist in Deutschland generell Bestandteil einer Ausbildungsordnung, mit der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein anerkannter Ausbildungsberuf rechtsverbindlich eingeführt wird. 5 dieses Gesetzes definiert u. a. das Ausbildungsberufsbild als die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind und den Ausbildungsrahmenplan als eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die für jeden Ausbildungsvertrag vorgeschriebene individuelle sachliche und zeitliche Gliederung und für das Ziel der Berufsausbildung. (Siehe verteilte Kopie) 10

6 Rahmenlehrplan für Reisverkehrkaufleute 11 Rahmenlehrplan für Reisverkehrkaufleute 12

7 Prüfungsanmeldung Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch Einsatzgebiet erfragen (Ankreuzbogen) Reiseveranstaltung Reisevermittlung Touristik Reisevermittlung Beförderung anderes Einsatzgebiet (z.b. Kombination von Reisevermittlung Touristik und Beförderung) Prüfungsausschüsse müssen Aufgabenstellungen aus den einzelnen angemeldeten Einsatzgebieten erstellen 13 Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan Quelle: Wirtschaftslexikon.Gabler.de 14

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