Rückforderungspolitik

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1 Rückforderungspolitik Grundsätze und Verfahren

2 Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links und Fortbildung 2

3 Wichtigste anwendbare Rechtstexte und Quellen Artikel 108 Absatz 3 AEUV: Mitgliedstaaten dürfen beabsichtigte Beihilfemaßnahmen nicht durchführen, bevor sie bei der Kommission angemeldet und von ihr genehmigt wurden ( Stillhalteverpflichtung ) Verfahrensverordnung Nr. 659/1999: grundlegende Vorschriften zu Rückforderungen Rückforderungsbekanntmachung 2007: Grundsätze der Rückforderung einschließlich Rechtsprechung und Leitlinien zu bewährten Verfahrensweisen 3

4 Rechtswidrige und nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen Ohne vorherige Anmeldung gewährte Beihilfen sind rechtswidrig (Ausnahme: Gruppenfreistellungen). Aufgrund der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe können Verfahren vor einzelstaatlichen Gerichten angestrengt werden. Einzelstaatliche Gerichte können die Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfe und/oder der rechtswidrig gezahlten Zinsen anordnen Schadensersatz oder vorläufigen Rechtsschutz gewähren. Die Kommission kann Beihilfen für mit den materiellen EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen unvereinbar erklären. Die Kommission muss den Mitgliedstaat anweisen, rechtswidrige und nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen zurückzufordern. 4

5 Zweck der Rückforderung Zweck der Rückforderung ist die Wiederherstellung der Marktsituation vor Gewährung der Beihilfe. Die Rückforderung stellt keine Sanktion dar, sondern ist die logische Folge der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe. Die Beihilfe ist mit Zinsen zurückzufordern (Artikel 14 der Verfahrensverordnung Nr. 659/1999). 5

6 Rückforderung: sofort und tatsächlich Die Rückforderung unterliegt einzelstaatlichem Recht (Verfahrensautonomie), soweit dieses eine sofortige tatsächliche Rückforderung zulässt. sofort: Das Verfahren muss unverzüglich stattfinden. tatsächlich: Das Verfahren muss im Ergebnis zur Rückforderung führen; es dürfen nicht nur Bemühungen unternommen werden (Olympic Airways C-415/03). Einzelstaatliche Vorschriften, die der sofortigen tatsächlichen Durchführung entgegenstehen, sollten nicht angewendet werden (Scott C- 232/05). 6

7 Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links und Fortbildung 7

8 Beispiel für einen Standard- Rückforderungsbeschluss 8

9 Hauptbestandteile des Beschlusses Der Beschluss ist für alle Organe des Staates, auch seine Gerichte, verbindlich. Kommission und Mitgliedstaaten sind durch den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gebunden (Artikel 4 EUV). Der Beschluss bezeichnet entweder das mit dem Binnenmarkt unvereinbare zurückzufordernde Beihilfelement oder enthält Informationen, anhand derer die einzelstaatlichen Behörden den Betrag bestimmen können. Der Beschluss enthält üblicherweise zwei Fristen (zwei und vier Monate). 9

10 Durchführungsfrist: 2 Monate Folgende Schritte muss der Mitgliedstaat binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses unternehmen: die Art des Rückforderungsverfahrens festsetzen, die Liste der Empfänger aufstellen (bei Beihilferegelungen), den Betrag der Beihilfen und Zinsen bestimmen, eine Aufforderung zur Rückerstattung übermitteln ( Rückzahlungsanordnung ), der Kommission einen Nachweis für alle diese Maßnahmen vorlegen. 10

11 Durchführungsfrist: 4 Monate Der Mitgliedstaat muss den Nachweis für die Durchführung vorlegen. Rückforderungsbeschlüsse gelten als durchgeführt bei fristgerechter und vollständiger Rückzahlung der Beihilfebeträge und Zinsen; die Zahlungen sind nachzuweisen Liquidation des Empfängers zu Marktbedingungen. 11

12 Rückforderungszinsen Der Rückforderungszinssatz beruht auf dem Referenzzinssatz Basispunkten (ab Juli 2008), der auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht wird. Er ist jährlich zu überprüfen. Rückforderungszinsen werden nach der Zinseszinsformel berechnet, und zwar ab Bereitstellung der Beihilfe bis zu ihrer tatsächlichen Rückzahlung Beispiel: 10-Mio.-EUR-Beihilfe, gewährt am , zurückgezahlt am (Euro-Gebiet) Geltende Sätze: Juni ,22 % (2,22 %+100 Bp.), Juni ,24 % (1,24 %+100 Bp.) Anzahl der Tage: 365 Tage (erstes Jahr) und 337 Tage (zweites Jahr bis 15. Mai 2011) zurückzufordernde Beihilfe insgesamt = EUR x 1,0322) 365/365 x (1,0224) 337/365 = ,97 EUR 12

13 Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links und Fortbildung 13

14 Klagen vor EU-Gerichten Vor EU-Gerichten sind zwei Verfahren möglich: Klage gegen Rückforderungsbeschlüsse (Artikel 263 AEUV) Aussetzung der Durchführung (Artikel 278 AEUV) Klagen gegen Rückforderungsbeschlüsse haben hinsichtlich der Durchführung auf einzelstaatlicher Ebene keine aufschiebende Wirkung 14

15 Klagen vor einzelstaatl. Gerichten (1) Der Empfänger einer Beihilfe kann die Gültigkeit von Rückforderungsbeschlüssen generell nicht vor einzelstaatlichen Gerichten anfechten. Einzelstaatliche Gerichte sind jedoch dann zuständig, wenn dem Kläger eine Anfechtung des Beschlusses vor dem Gerichtshof nicht möglich wäre (z.b. Empfänger, die eine Beihilfe augrund einer Beihilferegelung erhalten haben, sind regelmäßig nicht klagelegitimiert). Mitgliedstaaten müssen einzelstaatliche Urteile, die in Widerspruch zu EU-Recht stehen, anfechten (z.b.: Kommission/Slowakei C-507/08). 15

16 Klagen vor einzelstaatl. Gerichten (2) Bei der Aussetzung der Durchführung müssen die einzelstaatlichen Gerichte die Rechtsprechung in der Sache Atlanta/Zuckerfabrik (C- 143/88, C-92/89 und C-465/93) beachten: erhebliche Zweifel an der Gültigkeit des Kommissionsbeschlusses und Befassung des Gerichtshofs, Vorlage zur Vorabentscheidung, Dringlichkeit, gebührende Berücksichtigung des Interesses der Gemeinschaft, Beachtung der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Weitere Informationen zu der Rolle der einzelstaatlichen Gerichte enthält die Durchsetzungsbekanntmachung (2009). 16

17 Vorläufige Durchführung In gebührend begründeten Fällen besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Durchführung, solange Verfahren bei einzelstaatlichen oder EU-Gerichten anhängig sind: zulässig: Sperrkonto: besondere Vorkehrungen müssen von der Kommission geprüft werden nicht zulässig: Bankgarantien, Versicherungszertifikate u. Ä.: Der Empfänger behält die Verfügungsgewalt über den Beihilfebetrag. verspätete Zahlungen oder Ratenzahlung: stellen keine sofortige Rückzahlung dar. 17

18 Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links und Fortbildung 18

19 Rückforderungen und Insolvenz (1) Insolvenz hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Rückzahlung: Die Liquidation des Empfängers und die Einstellung seiner Betriebstätigkeit können als Alternative zu einer vollständigen Rückzahlung gelten (Ende der Wettbewerbsverzerrung). Das einzelstaatliche Insolvenzrecht findet Anwendung, sofern das Gemeinschaftsinteresse gewahrt bleibt. Rückforderungsansprüchen muss dieselbe Priorität (Rang) eingeräumt werden wie einzelstaatlichen Ansprüchen vergleichbarer Art. 19

20 Rückforderungen und Insolvenz (2) Folgende praktische Schritte sind erforderlich: sofortige Anmeldung der Forderung im richtigen Rang einschließlich Zinsen (mindestens bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Insolvenzverfahrens*) Beendigung der Betriebstätigkeit nach einem klaren Zeitplan, falls nicht sofortige tatsächliche Rückzahlung Übertragung von Aktiva zu Marktbedingungen: unter der Aufsicht eines Insolvenzverwalters durch Ausschreibung (vorzugsweise) oder unabhängige Bewertung *je nach einzelstaatlichem Recht 20

21 Rückforderungen und Insolvenz (3) Die Mitgliedstaaten sollten Beschlüsse von Insolvenzverwaltern anfechten, wenn diese: sich weigern, Rückforderungsansprüche anzuerkennen Ansprüche nicht mit dem richtigen Rang anerkennen vor der vollständigen Rückzahlung die Fortführung der Betriebstätigkeit gestatten die Übertragung von Aktiva unter Marktwert genehmigen Absprachen von Gläubigern akzeptieren, die den Rückforderungsanspruch zugunsten anderer nachrangiger Ansprüche reduzieren (z. B.: Kommission/Slowakei C- 507/08) 21

22 Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links und Fortbildung 22

23 Nichtdurchführung / Deggendorf Anwendung der Deggendorf -Rechtsprechung (T-244/93 und T-486/93): Verpflichtung der Mitgliedstaaten, neue Beihilfen auszusetzen, solange frühere rechtswidrige und unvereinbare Beihilfen nicht zurückgezahlt worden sind Möglichkeit einer an Bedingungen geknüpften Zustimmung der Kommission (Zahlung neuer Beihilfen ausgesetzt, bis frühere Beihilfen zurückgezahlt sind) 23

24 Nichtdurchführung / Vertr.verletzung Vertragsverletzungsklage gegen den Mitgliedstaat nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV Nichtdurchführung des Beschlusses durch den Mitgliedstaat Vertragsverletzungsklage gegen den Mitgliedstaat nach Artikel 260 AEUV Nichtdurchführung des Urteils des Gerichtshofs nach Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an den Mitgliedstaat Pauschalbetrag und/oder Zwangsgeld 24

25 Grundsätze der Rückforderung Durchführung eines Rückforderungsbeschlusses Klagen vor EU- und einzelstaatlichen Gerichten Insolvenz Nichtdurchführung Links und Fortbildung 25

26 Links und Fortbildung Anzeiger für staatliche Beihilfen, Berichte, Studien dies_reports.html Zusammenarbeit mit einzelstaatlichen Gerichten Anträge auf Beiträge der GD Wettbewerb zu einzelstaatlichen Fortbildungsprogrammen 26

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