"The marriage rite is never completed" Die Entwicklung in Afrika südlich der Sahara

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1 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 1 Ingeborg Grau, Irmi Hanak, Irene Stacher ingeborg.grau@univie.ac.at irmtraut.hanak@univie.ac.at irene.stacher@icmpd.org "The marriage rite is never completed" Die Entwicklung in Afrika südlich der Sahara Inge Grau, Irmi Hanak und Irene Stacher "The marriage rite is never completed" Die Entwicklung in Afrika südlich der Sahara. In: Mitterauer, Michael und Norbert Ortmayr (eds.): Familie im 20. Jahrhundert, Beiträge zur historischen Sozialkunde, Brandes und Apsel / Südwind, Wien 1996, ( ). Ziel dieses Beitrages ist es, anhand einzelner Fallbeispiele der Dynamik des Familienlebens im subsaharanischen Afrika nachzugehen, der Interaktion von tradierten und neugeschaffenen Wertesystemen mit sozio-ökonomischen und -politischen Entwicklungen im historischen und gegenwärtigen Kontext, insbesondere im 20. Jahrhundert. Sogenannte "Modernisierungskräfte", wie sie im Zuge kolonialer Umstrukturierung von Wirtschaft und Gesellschaft zum Tragen kamen, aber auch in der Gegenwart fortwirken, haben der Tendenz nach, wie aufgezeigt werden soll, nicht etwa zu einer Nivellierung der Unterschiede in den Familienformen in Richtung "Kernfamilie", sondern in schöpferischer Interaktion mit diesen Kräften zu neuen Strategien für die Sicherung der Bedürfnisse der Menschen und zu einer neuen Diversität geführt. Der erste Teil ist Wirkkräften gesellschaftlichen Wandels im Kolonialismus, begrifflichen Diskursen und Besonderheiten afrikanischen Familienlebens gewidmet (Inge Grau). Analysen kolonialer und postkolonialer Entwicklungen sollen zu einer vertiefenden Auseinandersetzung mit der Thematik anregen: der Interaktion unterschiedlicher Wertetraditionen, "traditioneller", christlicher und islamischer, im Bereich des Familienrechts in Ostafrika (Irmi Hanak) und dem Wandel von Familienstrukturen im Rahmen von Industrialisierung, Migration und Verstädterung, insbesondere in Kenya (Irene Stacher). Dargestellt werden keine idealtypischen Konstrukte sogenannten "authentischen" afrikanischen Familienlebens, sondern Familienformen in ihrer Diversität: Familien, die sich auf "Traditionen" berufen, dabei aber mit religiösen und säkularen Konzeptionen von Familie, mit sozio-ökonomischem und -politischem Wandel im Kolonialismus und seither im ländlichen und städtischen Bereich interagieren und Familien, die sich zwar auf "westliche" oder religiöse Konzepte berufen, sich dabei aber tradierter oder neu geschaffener Netzwerke bedienen. Tradition in diesem Sinne meint nicht Übernahme erstarrter Formen in die Gegenwart, sondern ein Hineinnehmen überlieferter Werte in jeweils neue Kontexte; damit erhält Tradition neben einer "konservativen", auf die Vergangenheit gerichteten, auch eine dynamisch-schöpferische, auf Neu- und Umgestaltung zielende Bedeutung. Wirkkräfte für gesellschaftlichen Wandel im 20. Jahrhundert 1

2 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 2 Afrikanische Gesellschaften waren vorkolonial durch vielfältige Netzwerke in Ökonomie und Politik, Religion und Kultur miteinander verwoben. "Fremdes" und "Fremde" wurden immer wieder in die Gesellschaften integriert - und damit Teil ihrer Tradition. Es ist daher kaum möglich, eine scharfe Trennungslinie zwischen "traditionellen", religiösen (christlichen und islamischen) und "säkularen" Familienformen zu ziehen, wiewohl Menschen sich in ihrem Denken und Handeln auf derartige Wertesysteme und Normen berufen. Die Frage nach dem Wandel afrikanischen Familienlebens im 20. Jahrhundert ist eng mit der Frage nach der Interaktion afrikanischer Gesellschaften mit den direkten und indirekten Begleiterscheinungen und Folgen von Kolonialismus und christlicher Mission verknüpft. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts intensivierten sich die Kontakte Europas mit afrikanischen Gesellschaften - vor allem aber weiteten sie sich ins Innere Afrikas aus. Die koloniale Expansion Europas führte in weiten Bereichen zu schwerwiegenden Veränderungen in den familialen Produktionssystemen. Landverluste, Zwangsarbeit, die Notwendigkeit, Mittel für Steuern durch den Anbau von Feldfrüchten für den Export (cash crops) und durch Verkauf der Arbeitskraft, auch durch Wanderarbeit, aufzubringen, hatten tiefgreifende Auswirkungen auf das Familienleben. Kolonialismus als System verstärkte bestehende und schuf neue gesellschaftliche Ungleichheiten zwischen Regionen und innerhalb der Gesellschaft: sogenannte "produktive" Regionen standen "unproduktiven" Regionen gegenüber, die in erster Linie Arbeitskräfte bereitstellen mußten; etablierte Formen geschlechtlicher Arbeitsteilung wurden der Tendenz nach durch hierarchisch-komplementäre abgelöst; die diskriminierende Einbindung von Männern und Frauen in die Ökonomie, durch die Stärkung patriarchaler Strukturen, durch unterschiedlich geregelten Zugang zu Geldökonomie, Landbesitz und zum neu geschaffenen Bildungssystem, veränderten die Gender-Beziehungen und damit auch die Beziehungen innerhalb der Familien (Sudarkasa 1987). Die Konzepte "Familie", "Haushalt" und "Feuerstelle" Afrikanische Familien sind eingebettet in je gesondert fortbestehende Verwandtschaftsbeziehungen (kinship ties) von Mann und Frau. Ehepartner bleiben zeitlebens Mitglieder ihrer Verwandtschaftsgruppe (kin group) mit fest umschriebenen Rechten und Pflichten. Mitunter sind die Verpflichtungen der eigenen kin-gruppe (Mitglieder einer lineage) gegenüber sogar vorrangig vor Verpflichtungen, die aus einer Ehe erwachsen (Potash 1995:69). Insofern heben sich afrikanische Familienformen wesentlich von der in westlichen Gesellschaften idealisierten sogenannten "Kernfamilie" (nuclear family) ab. Schon der Begriff impliziert gegenüber dem der "erweiterten Familie" (extended family) Vorstellungen von "Norm" und "Abweichung von der Norm". Wie Klapisch-Zuber feststellt, zeigt sich die Problematik einer Begrifflichkeit, die nur scheinbar wertfrei ist, bei der Analyse der Strukturen von "Haushalt" oder "Feuerstelle", "die in so vielen Studien über die Funktionen der Familie, ihr Rollensystem und über Mentalitäten und Affekte im Vordergrund standen. Trotz der vielfältigen Warnungen von Soziologen oder Anthropologen ist die Elle, mit der hier gemessen oder mit der verglichen wird, die gute alte Kleinfamilie mit dem Elternpaar im Zentrum. Alles, was dieses Gehege überschreitet, wird mit dem Begriff 'Extension' belegt, also zu einem Auswuchs oder 2

3 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 3 Überschuß erklärt, dessen Gewicht und Bedeutung ausschließlich vom 'Kern' her begriffen werden könnten" (Klapisch-Zuber 1989:155). Der Begriff "erweiterte Familie" wird für durchaus unterschiedliche Lebens- und Beziehungsmuster angewendet: für das Zusammenleben von Eltern, ihren Kindern und deren Kindern in einem Gehöft (compound), das Zusammenleben einer Kernfamilie mit Kousins eines der beiden Ehepartner oder anderer Verwandter, wie etwa der Brüder des Vaters oder der Mutter; mitunter werden damit aber auch Beziehungen zu Verwandten beschrieben, die durch gegenseitige Besuche und wirtschaftliche oder emotionale Unterstützung aufrechterhalten werden (Kayongo-Male / Onyango 1991:12). Fapohunda übt Kritik am kolonialen Modell "Haushalt", verstanden als eine Einheit der Ko- Residenz mit gemeinsam kontrollierten Ressourcen und gemeinsamem Budget, unter der Grundannahme eines männlichen Haushaltsvorstandes (male head). So sind etwa Frauen in Südnigeria vielfach nicht nur ökonomisch relativ autonom von ihren Ehemännern, sondern auch de facto oder de iure Haushaltvorstände (household heads; female heads); de facto, wenn die Ehemänner die meiste Zeit über zum Beispiel durch Arbeitsmigration abwesend sind, und de iure, wenn keine Ehe besteht und die Frauen als heads anerkannt sind. Eheleute leben im allgemeinen nicht in Gütergemeinschaft mit gemeinsamem Bankkonto oder Vermögen; sie setzen eher unterschiedliche finanzielle Prioritäten und ihre finanziellen Verpflichtungen gelten in einem beträchtlichen Ausmaß gegenüber ihren Herkunftsfamilien (Fapohunda 1987, nach O'Laughlin 1995:75). Bei ihrer Suche nach einem Rahmen, der die Gender-Problematik mitberücksichtigt, stieß Ekejiuba auf soziale Einheiten, die unter der Führung von Frauen stehen, auf den Herd, die Feuerstelle (hearth-hold). "Herdgemeinschaften können entweder auf sich allein gestellt bestehen oder die intimsten deutlich erkennbaren, in einen Haushalt eingebetteten Untereinheiten bilden. Mit anderen Worten gesagt, sie sind eine Erweiterung der Mutter-Kind-Bindung (mother-child-bond). Die Einheit ist um den Herd, die Feuerstelle (in Igbo: ekwu, mkpuke) angeordnet; es handelt sich dabei um ein Konzept, das im Alltag von Männern und Frauen selbst angewendet wird" (Ekejiuba 1995:51*). Die Einheit besteht aus einer Frau und all jenen, für deren Versorgung mit Nahrung sie zur Gänze oder teilweise verantwortlich ist. Sie umfaßt all ihre Kinder, die mit ihr lebenden Verwandten und Nicht- Verwandten, die ihr in ihrer Sorge um die Feuerstelle beistehen und während einer wesentlichen Zeit ihres Lebens mit ihr die Nahrung teilen. "Der männliche Ehepartner kann ein volles Mitglied dieser einen Herdgemeinschaft sein; in den meisten Fällen aber wechselt er zwischen mehreren Herdgemeinschaften: denen seiner Ehefrauen, derjenigen seiner Mutter und denen eventueller Freundinnen" (Ekejiuba 1995:51*). Peters (1995) verweist allerdings auf mögliche paradoxe Konsequenzen aus der Konzentration auf female-headed und male-headed households, und zwar durch die Asymmetrie der Kategorien und die daraus folgenden Verschleierungen der Gender-Beziehungen. Während ein Haushalt im allgemeinen dann als von einer Frau geführt bezeichnet wird, wenn kein ökonomisch aktiver erwachsener Mann im Haushalt lebt, wird im anderen Fall vom normativ angenommenen männlichen Oberhaupt ausgegangen, ohne etwas über die Anwesenheit einer erwachsenen Frau oder von erwachsenen Frauen auszusagen. "Matrifokalität bedeutet eher ein Bündel von Charakteristiken als ein einzelnes Merkmal und kann sich auf die Zusammensetzung des Haushalts, die Muster der Affektivität oder der 3

4 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 4 Interaktion unter den Mitgliedern oder zwischen miteinander verbundenen Haushalten, auf das kulturelle Gewicht, das auf die Rolle der 'Mutter' gelegt wird, die ökonomische oder soziale Marginalität der männlichen Ehepartner oder eine Kombination davon beziehen" (Gonzalez 1970; Murray 1981; Smith 1973; Stack 1974, nach Peters 1995:98*). Dieses Konzept fand vor allem auf die Karibik Anwendung. Als matrifokal oder "Mutter-zentriert" (mother-centred) könnten aber etwa auch Familien der britischen Arbeiterklasse unter bestimmten Bedingungen gelten, selbst wenn der Ehemann und Vater im Haushalt lebt (Bott 1957, nach Peters 1995:98*). Haushalte können nicht aus ihrer internen Dynamik allein verstanden werden, sondern nur in ihren Beziehungen zu weiteren sozialen Gruppen, Netzwerken und Strukturen. "Der Haushalt kann so eine Einheit in einer Serie von 'eingebetteten' Einheiten darstellen, ausgehend von der bestehend aus einer Frau und ihren Kindern (dem "Herd" wie er von Ekejiuba definiert wird), über das Gehöft (compound), die lineage und so weiter; dabei kann es auch zu Überlappungen mit anderen sozialen Einheiten kommen" (Peters 1995:98*). Die Diskussion der Gender- Problematik sollte nicht auf die Beziehungen zwischen Ehemännern und Ehefrauen beschränkt bleiben, sondern auf Beziehungen zwischen Schwestern und Brüdern, zwischen Ko-Ehefrauen, Müttern und Töchtern und andere ausgeweitet werden (Peters 1995:100). Aus der Unterschiedlichkeit der Auffassungen, worin Familie besteht, und der Diversität der Lebensvollzüge wird deutlich, daß es keine einzelne zufriedenstellende Definition von Haushalt und Familie gibt und geben kann. Weder können afrikanische Familien generell als Kerneinheiten von Eheleuten und ihren Kindern mit zentraler Bedeutung der Paarbeziehung beschrieben werden, noch kann die "erweiterte Familie" hinreichend als eine Ansammlung von Kernfamilien charakterisiert werden. Afrikanische Familien- und Verwandtschaftssysteme Zu afrikanischen Familienstrukturen und erwarteten zukünftigen Entwicklungstendenzen gibt es eine umfassende sozialwissenschaftliche und anthropologische Forschung. Wenig ist daraus allerdings über die emotionale Bedeutung des Wandels in den Beziehungen zwischen Frauen, Männern und Kindern erfahrbar. Moderne afrikanische Literatur, wie etwa Romane der Autorinnen Flora Nwapa, Buchi Emecheta oder Tsitsi Dangarembga, können jedoch interessante und bewegende Einsichten in diesen von der Wissenschaft bisher weithin ausgesparten Bereich bieten. Kolonialpolitik und Christianisierung, aber auch moderne bürokratische Systeme und Entwicklungspolitik gingen und gehen von einem männlich dominierten Haushalt, von der Gleichsetzung von Haushalt mit dem "männlichen Oberhaupt" (male head; Peters 1995:94) und lebenslanger Patrilokalität (Virilokalität) aus und trugen so, durch Benachteiligung in bezug auf Information, Technologie, Dienstleistungen, Recht auf Land und durch stärkere räumliche Trennung der Ehefrauen von ihrer Verwandtschaftsgruppe zum Verlust materieller und emotionaler Sicherheit bei (Ekejiuba 1995:57). Männern wurden mehr und begünstigte Möglichkeiten im ökonomischen Bereich eingeräumt - unter der unhinterfragten Annahme einer Familienform, bei der die zentral bedeutsame Beziehung die zwischen den Ehepartnern (conjugal family) ist. Es wurde und wird dabei von einem "westlichen" Modell ausgegangen, in dem der Mann als "Ernährer" der Familie definiert wird, wiewohl afrikanische Männer mitunter vorrangig Ver- 4

5 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 5 pflichtungen gegenüber ihren Eltern, Schwestern und anderen Verwandten zu erfüllen haben; und nicht von consanguineal families (Linton 1936, nach Potash 1995:70), bei denen Gruppen von Blutsverwandten auf der Grundlage gemeinsamer Abstammung zusammenleben. Daher trägt der begünstigte Zugang von Männern zu Bareinkommen, zu Land und damit auch zu Krediten wesentlich zu Konflikten zwischen Ehepartnern bei. Angesichts kaum entwickelter staatlicher Sicherungssysteme wären allerdings von einer Stärkung der Verantwortlichkeit dem Ehepartner gegenüber in erster Linie alte Menschen und wieder Frauen, als Mütter und Schwestern, vom Wandel betroffen. Andererseits: solange und insoweit Verantwortlichkeit der Ehepartner ihrer Herkunftsfamilie gegenüber bestehenbleibt, sind sie im Falle des Scheiterns ihrer Ehe und einer Ehescheidung nicht, wie häufig in der "westlichen" Partnerschaftsehe, isoliert und auf sich allein gestellt. Afrikanische Abstammung ist im allgemeinen patrilinear oder matrilinear, nur in Ausnahmefällen auch bilateral bestimmt; daraus ergeben sich jeweils unterschiedliche Rechte und Pflichten gegenüber der Herkunftsfamilie. Rechte, die Frauen aus diesen kinship-beziehungen auch in einer Ehe zustehen, sind variabel: sie reichen vom Recht auf Unterstützung im Fall von Konflikten, vom Recht auf Beteiligung an wichtigen Entscheidungen der kin-gruppe, auf Hilfeleistung bei bestimmten Arbeiten bis zu Landrechten. Damit steht Frauen also unter Umständen eine Alternative zur Abhängigkeit von ihrem Ehemann und seiner lineage offen oder von einer eventuellen Leviratsbeziehung, durch die im allgemeinen ein Bruder des (verstorbenen) Ehemannes Sexualpartner der Witwe wird, um so der lineage Nachkommen zu sichern. Unterschiedliche Konzeptionen von Heirat und Ehe, einerseits in der christlich-monogamen Form als Manifestation der gegenseitigen freien Zustimmung zueinander, in einer einmaligen Zeremonie zu einem bestimmten Zeitpunkt, durch Personen, die dazu qualifiziert sind, andererseits als ein Prozeß, verknüpft mit einer Vielfalt von Zeremonien über einen langen Zeitraum hin, lassen sich an einem Sprichwort der Igbo (Südostnigeria) verdeutlichen: "<ada anusi nwanyi anusi> (the marriage rite is never completed - eine Eheschließung ist niemals zu Ende)" (Okeke 1995:11*). Dahinter steht die Idee, daß Ehe eine kontinuierlich zunehmende Interaktion zwischen zwei "Familien" (lineages) bedingt. Die Formalisierung erfolgt dabei durch eine Serie von miteinander verwobenen Zeremonien oder Stadien (Kayongo-Male / Onyango 1991:8). Dies gibt den beiden Gruppen Möglichkeiten für Kontakt, für ein Einander-Kennenlernen, für die Schaffung von Vertrautheit und Freundschaft als Grundlage zu gegenseitiger Unterstüzung und Hilfeleistung. Christliche Ehe wird wesentlich als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, in der Kinder ihren Platz haben sollen; im "traditionellen" afrikanischen Verständnis allerdings wird das Fortbestehen einer lineage durch Kinder als unabdingbar notwendig erachtet, um in den Nachkommen fortzuleben und den lebendigen Kontakt zu den Vorfahren zu bewahren. Daher heiraten afrikanische Christ/innen mitunter erst in der zweiten Lebenshälfte kirchlich, oft erst, wenn ihre Kinder bereits herangewachsen sind. Auch in christlichen Ehen wird eine - oft nur symbolische - Brautgabe zur Sicherstellung der "vertraglichen" Bindung zwischen dem Ehepaar und ihren Herkunftsfamilien und zur rechtlichen Absicherung der Nachkommenschaft gefordert und gegeben. Die volle Bezahlung der Brautgabe gilt als Finalisierung einer Ehe im "traditionellen" Sinn (Kayongo-Male / Onyango 1991:12 f). Daher wirken Töchter manchmal auf ihre Väter ein, den letzten Teilbetrag des Brautgeldes solange nicht anzunehmen, bis sie sich in der Wahl ihres Ehepartners sicher sind. Auf diese Weise füh- 5

6 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 6 ren etwa Frauen der Mwako im Kamerun mitunter mehrere "Test-Ehen" (Copet-Rouger 1987, nach Potash 1995). Polygamie, in Afrika in erster Linie Polygynie, eine Ehe also zwischen einem Mann und mehreren Frauen, wird oft fälschlich als spezifisches Phänomen afrikanischen Familienlebens angesehen. Schätzungen zur tatsächlichen Verbreitung der Polygynie - im Durchschnitt mit zwei Ehefrauen - ergaben für eine Reihe von Staaten zwischen 20,4 bis 36,4%; für Ruanda und Burundi nur etwa 8,4% (Welch / Glick 1981, nach Kayongo-Male / Onyango 1991:8). Als Hintergründe für die Verbreitung von Polygynie werden neben dem Levirat die Unausgeglichenheit im Zahlenverhältnis der Geschlechter zueinander, die Komplexität weiblicher Rollen im allgemeinen und in ihrem Lebenszyklus im besonderen und der Wunsch nach Kindern zur Sicherung des Fortbestehens der lineage genannt; ein Wunsch, der angesichts traditioneller Tabus aus Sorge um das Wohl des Kindes nach der Geburt und in der Stillperiode verständlich wird. So lag etwa bei den Yoruba (Südwestnigeria) der Zeitraum sexueller Abstinenz nach einer Geburt im allgemeinen bei drei Jahren; während dieser Zeit kehrte die Ehefrau zu ihrer Herkunftsfamilie zurück, lebte also auch räumlich von ihrem Ehemann getrennt (Kayongo-Male / Onyango 1991:6). Auch gilt in manchen Gesellschaften das ständige Zusammenleben von Eheleuten als zu schwierig, wie etwa bei den matrilinearen Akan, bei denen die Eheleute es mitunter vorziehen, bei ihrer je eigenen matrilinearen Verwandtschaft zu leben. Ehemänner besuchen ihre Ehefrauen, Ehefrauen senden ihren Männern die Mahlzeiten, leben aber nicht miteinander. Manchmal leben sie nur in den ersten Jahren ihrer Ehe zusammen, leben aber getrennt, sobald sie Kinder haben. "Katherine Abu fand heraus, daß nur 45% der in einer Stadt in Ghana untersuchten Ehen sich durch Ko-Residenz auszeichneten" (Potash 1995:78*). Harmonie und Konflikt zwischen Ko-Ehefrauen waren und sind je nach Lebenspraxis und erlebter Notwendigkeit von Polygynie in den Familien grundgelegt. Durch zunehmenden wirtschaftlichen Druck und durch knapper werdende Ressourcen aufgrund von Maßnahmen der Strukturanpassung (SAP) könnten Rivalität und Konflikte in den Familien verstärkt wirksam werden. Andererseits fördert aber die räumliche Trennung von Familien durch Arbeitsmigration und die Teilung von Haushalten in einen städtischen und einen ländlichen Bereich legitime und "illegitime" polygyne Familienformen. Möglichkeiten zur Erweiterung der Haushalte und damit auch zur Arbeitserleichterung bestehen in der Adoption von meist entfernt verwandten Kindern in den Haushalt oder in der sogenannten "Frau-zu-Frau-Ehe" (women-to-women marriage), einer Sonderform einer afrikanischen sozialen Institution. Unverheiratete oder auch verheiratete "weibliche Ehemänner" (male daughters - "männliche Töchter"; female husbands - "weibliche Ehemänner"; Amadiume 1987) zahlen das Brautgeld für eine oder mehrere Ehefrauen und erhalten damit nicht nur die Kontrolle über deren Arbeit, sondern auch über ihre Kinder. Amadiume (1987) berichtet über reiche Frauen bei den Igbo (Südostnigeria), die vorkolonial auf diese Weise ihre Handelstätigkeit ausweiten konnten. Eine neue Form einer "Frau-zu-Frau-Ehe" besteht darin, daß meist kinderlose Frauen für ihren Ehemann das Brautgeld für weitere Ehefrauen bezahlen, sich selbst dadurch Nachkommen sichern und darüber hinaus auch die ökonomische Kontrolle (Amadiume 1987; Potash 1995:75). Die Familienstruktur ändert sich während eines Lebenszyklus sowohl in ihrer Zusammensetzung als auch in bezug auf ihre zahlenmäßige Größe mitunter von einer Kernfamilie zu einer erweiterten und wieder zu einer Kernfamilie; damit wandeln sich auch die 6

7 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 7 Positionen, die die einzelnen Familienmitglieder zueinander einnehmen. Eine Frau muß etwa als junge Braut ihren "Wert" erst beweisen, sieht sich als reife Frau mit der Sicherung der eigenen Interessen und derjenigen ihrer Kinder konfrontiert und mag als Mutter erwachsener Söhne beträchtlichen Einfluß haben. "Mitunter ist seine Mutter die einzige Frau, der ein Sohn voll vertraut" (Potash 1995:78*). Auch heute noch werden Ehen in Afrika häufig arrangiert, wiewohl die Zahl junger Menschen, die ihre Ehepartner selbst auswählen, zugenommen hat. Die Zustimmung des Paares bildet aber auch bei arrangierten Ehen meist eine wesentliche Voraussetzung für die Heirat. Andererseits wird auch bei eigener Wahl im allgemeinen die Zustimmung von Eltern und Verwandten gesucht und für notwendig erachtet. Mitunter werden Menschen um Unterstützung bei der Partnerwahl gebeten und ersucht, Informationen über das Ansehen der Herkunftsfamilie und ihre Vergangenheit einzuholen. Früher waren das oft nahe Verwandte, wie etwa eine Schwester des Vaters oder ein Bruder der Mutter oder Mitglieder derselben Altersklasse, die in einer anderen Gemeinschaft lebten und dadurch über mögliche Ehepartner/innen Bescheid wußten. Im städtischen Bereich wenden junge Männer sich mit einer derartigen Bitte heute oft eher an einen Freund aus einer anderen ländlichen Region als an einen Verwandten. Auch nach der Heirat fühlen sich diese Menschen dann meist für das Gelingen der Beziehung verantwortlich. Die Vorteile einer arrangierten und gutgeheißenen Ehe kommen in erster Linie den Ehepartnern und ihren Kindern zugute, die damit zwei Verwandtschaftsgruppen haben, an die sie sich um Unterstützung wenden können. Liebe wird nicht unbedingt als eine notwendige Voraussetzung für eine Ehe angesehen; Liebe für sich genommen gilt auch nicht als eine ausreichende Grundlage dafür. Aus der Sammlung von Lebensgeschichten von Frauen der Luo in Kenya erfuhr Potash, daß manche Frauen einen Mann geliebt, einen anderen aber geheiratet hatten. Gründe dafür lagen etwa im Bestehen eines entfernten Verwandtschaftsverhältnisses, in seiner Armut, oder darin, daß das Ansehen seiner Herkunftsfamilie gering war. Nach den Vorstellungen der Frauen sollte ein Ehemann fleißig und hart arbeiten, nicht trinken, seine Frau nicht schlagen und aus einer guten Familie stammen, die fähig und bereit ist, wirtschaftliche Unterstützung zu geben. Manche Frauen gaben auch ihrer Hoffnung auf eine monogame Ehe Ausdruck. Weder Liebe noch Kameradschaft wurden genannt. (Potash 1995:85) Daraus und aus der Tatsache, daß Eheleute in Afrika in der Öffentlichkeit, vor Freunden, Verwandten und ihren Kindern ihre Gefühle füreinander nicht offen ausdrücken und ihnen mitunter aufgrund der Wohnsituation im städtischen Bereich auch nur wenig Gelegenheit bleibt, um ungestört miteinander allein zu sein, soll aber nicht in unzulässiger Weise geschlossen werden, daß Liebe und zärtliche Gefühle füreinander in einer Partnerschaft untypisch seien. Dem widerspricht nicht nur der reiche Schatz an mündlich tradierten und neu geschaffenen Liebesliedern und -gedichten, sondern auch die subtile Art, in der Respekt und Fürsorge füreinander im Alltag spürbar werden. (Potash 1995:82 ff; Kayongo-Male / Onyango 1991:8). Familie im kolonialen und postkolonialen Staat: Unrecht aus Tradition? 7

8 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 8 "Frauenrechte sind Menschenrechte" ist ein Motto, das seit der vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing 1995 in die internationale Sozial- und Entwicklungspolitik Eingang gefunden hat. Dagegen steht die ernüchternde Realität, daß in zahlreichen Ländern der Erde Gesetze offen und deklariert aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Ein wesentlicher Anteil dieser Gesetze findet sich im Familienrecht. Im Zuge der Demokratisierung greifen soziale Bewegungen (Frauengruppen, Demokratisierungsinitiativen) in Afrika diese Problematik gegenwärtig vermehrt auf, indem sie auf die Unvereinbarkeit von diskriminierenden Gesetzen und dem in vielen Verfassungen vereinbarten Gleichheitsgrundsatz hinweisen. Familienrecht Die Gesetzgebung im Bereich des Familienrechts, das in verschiedenen Variationen ethnischen Gruppen mehr oder weniger willkürlich zugeordnet wird, ist heute in vielen afrikanischen Ländern durch Bezugnahme auf Tradition, Religion und gewohnheitliche Praktiken legitimiert. Diese Praxis wurzelt in der kolonialen Politik des "Indirect Rule"-Verwaltungssystems, das sich auf den unteren Ebenen auf einheimische Autoritäten stützte. Die koloniale Verwaltung griff eher dort in einheimische Gesellschaften ein, wo es zur Wahrung der eigenen Interessen notwendig schien. Der Aufbau einer kolonialen Wirtschaft bedurfte neuer Gesetze und Normen, um etwa den Begriff des Privatbesitzes adäquat zu etablieren und zu schützen. Die Ausbreitung der Geldwirtschaft war wesentlich an der Herausbildung familienrechtlicher Praktiken beteiligt; ein Beispiel dafür ist das Brautgeld. Darüber hinaus kam dem Familienrecht in vieler Hinsicht Alibifunktion zur Stabilisierung des gesamten kolonialen Systems zu. Die Familie, das "Private", verkörperte einen Bereich, in dem die lokale Autonomie der einheimischen Autoritäten vorgeblich größer und die äußere Einmischung geringer war. "Wegen der Schwierigkeit, Gewohnheitsrecht in anderen Rechtsbereichen anzuwenden, hat Familienrecht die Last einer Beschwörung von Tradition zu tragen, die dazu dient, die Realität des Geschlechter- und Generationenkonflikts im modernen Afrika zu verschleiern" (Chanock 1989:71*). Die Kolonialverwaltung ging dabei so vor, daß sie sich bei lokalen Autoritäten über bestehende Vorgangsweisen informierte und diese unter der Bezeichnung "Gewohnheitsrecht" zur gesetzlichen Norm erhob. Gesellschaftliche Erwartungen, Bräuche sowie gewohnheitsrechtliche Praktiken, die im Rahmen gesellschaftlicher Entwicklungen gelegentlich durch Gesetze explizit bestätigt oder aufgehoben werden, gibt es in allen Gesellschaften, wie etwa die in Europa lang verbreitete Auffassung, daß Hausarbeit keinen Beitrag zum gemeinsam erworbenen ehelichen Vermögen darstellt. "Lang andauernde, allgemeine und gleichmäßige Übung" sowie die Überzeugung, daß es sich bei den angewandten Regeln um Recht handelt, führen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht. Der auch in Österreich vorhandene "Brauch", daß getrennt lebende Eltern sich in etwa 90% der Fälle darauf einigen, das Sorgerecht der Mutter zu übertragen, begründet kein Gewohnheitsrecht, da die Frage durch gesatztes Recht unmißverständlich geregelt ist: Bei des Vergabe des Sorgerechts ist allein das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. Im Rahmen der kolonialen Herrschaft und Gerichtsbarkeit in Afrika wurden die Kriterien zur Feststellung von Gewohnheitsrecht selten geprüft oder hinterfragt. Ausschlaggebend war hingegen oft die aktuelle soziale Akzeptanz einer Regel oder der Person, die ihre Existenz behauptete. Aufgrund der undifferenzierten Vermischung von Brauch, Gewohnheit und Recht 8

9 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 9 gewinnt die Beschäftigung mit der historischen Entstehung des Familienrechts für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Familienformen in Afrika eine besondere Relevanz. Informationen über lokale Bräuche und Gewohnheiten wurden von Gerichtsbeamten und Anthropolog/innen gesammelt und in der Folge unter der Bezeichnung customary law verschriftlicht und dadurch de facto kodifiziert. Auskunftspersonen der Kolonialbeamten waren vor allem einheimische Machthaber, Chiefs und "Älteste", die ihre Legitimation weniger durch die Bevölkerung, als durch die Kolonisatoren erlangt hatten. Aufgrund ihrer wirtschaftlich starken Position erfreuten sie sich meist aber auch der sozialen Akzeptanz in ihrer Gesellschaft; in der Folge konnte sich ihre Darstellung des Gewohnheitsrechts durchsetzen. Da junge Männer sich unter Ausnutzung der neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten solchen Herrschaftsansprüchen durch Migration eher entziehen konnten, konzentrierten sich die Bemühungen auf den Ausbau der Kontrolle über Frauen. Bei der Feststellung gewohnheitsrechtlicher Normen wurde die Meinung von Chiefs und Ältesten auch dann berücksichtigt, wenn sie an Prozessen als Parteien beteiligt waren (Woodman 1969:148). Nicht selten legitimierten Anthropolog/innen und Ethnolog/innen höchst zweifelhafte Verfahren, in denen so gewonnenes "Gewohnheitsrecht" verschriftlicht und kodifiziert wurde. Diese Gesetzestexte entwickelten in der Folge eine eigene Dynamik; die Anwendung einzelner Handbücher ging nicht selten über die Volksgruppen hinaus, für die sie niedergelegt worden waren (Woodman 1969:149). Im Bereich des religiösen Rechts war es ebenfalls die Kolonialmacht, die letztlich entschied, welche Normen beibehalten, welche vollständig ersetzt und welche modifiziert werden sollten. So wurde das Zinsverbot des islamischen Rechts rasch für irrelevant erklärt, während familienrechtliche Bestimmungen ihre Gültigkeit behielten. Die britische Kolonialverwaltung behielt sich mittels einer Gesetzesklausel ein Instrument vor, mit dessen Hilfe sie bestimmte Elemente lokalen Rechts zurückweisen konnte. Die Gerichte sollten sich vom Gewohnheitsrecht leiten lassen, "soweit es nicht gegen Gerechtigkeit und Moral gerichtet ist oder im Widerspruch zu schriftlich niedergelegtem Gesetz steht" (sog. repugnancy-clause, zit. nach Ojwang 1989:133*). Gerechtigkeit und Moral zu beurteilen, war in diesem Zusammenhang selbstverständlich den Vertretern der Kolonialmacht vorbehalten. Mit den Folgen des kolonialen Rechtssystems sind Menschen in Afrika bis heute konfrontiert, insbesondere im Bereich des Familien- und Erbrechts. Doch auch aus dem angelsächsischen Recht übernommene Normen sind in ihrem Ursprungsland oft längst reformiert und angepaßt, während sie in afrikanischen Ländern unverändert fortbestehen, wie etwa familienrelevante Normen aus dem Strafrecht. Wo progressive Reformversuche unternommen wurden, ist oft die Praxis der Gerichte älteren Rechtsvorschriften verhaftet. Auch heute wird die Legitimität des erstarrten Gewohnheitsrechts teils mit großer Vehemenz verteidigt. Argumentiert wird nicht selten mit dem Wert der afrikanischen Kultur und Tradition, die damit bewahrt würde. Dahinter steht das Bemühen, den Rechtssystemen westlichen Ursprungs ein "gleichwertiges" afrikanisches Pendant gegenüberzustellen. Aus diesem Grund wurde die Aufwertung von gewohnheitsrechtlichen Praktiken zu festgeschriebenen Normen nicht nur im kolonialen Kontext, sondern auch nach der Unabhängigkeit weiterhin gutgeheißen. Versuche zu Reformen, im Hinblick auf die - im allgemeinen in der jeweiligen Verfassung verankerte - Gleichstellung von Frau und Mann wurden oft als unerwünschter westlicher Einfluß abgelehnt. Auf diese Weise wird mit den Argumenten Antikolonialismus und 9

10 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 10 Bewahrung der eigenen Kultur Gesellschaftspolitik betrieben, die Frauen und Jüngere in vieler Hinsicht benachteiligt. Interaktion von Sklaverei mit afrikanischen Familienformen In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Gesellschaften Ostafrikas durch die traumatischen Auswirkungen des Sklavenhandels erschüttert. Marcia Wright (1993) veranschaulicht anhand der Lebensgeschichten von drei Frauen, welche Folgen der Sklavenhandel für Gesellschaften in Ost- und Zentralafrika hatte. Politisch und militärisch straffer organisierte Gesellschaften überfielen kleinere, dezentrale Gruppen, die der Gewalt wenig entgegenzusetzen hatten. Auch innerhalb von größeren Einheiten wurde nicht allen Menschen gleichermaßen Schutz gewährt; in Krisenzeiten, beispielsweise während einer Hungersnot, konnten schwächere Mitglieder der Gruppe an Sklavenhändler verkauft werden. Das waren vor allem Frauen und Kinder ohne Beziehungen zu mächtigen, einflußreichen Personen, Männern im allgemeinen. Familienformen und soziale Beziehungen wurden nachhaltig von diesen unsicheren gesellschaftlichen Verhältnissen geprägt. Die Institution der Brautgeldes nahm Formen an, die nahtlos in Sklaverei übergehen konnten: so konnten beispielsweise Frauen von männlichen Familienmitgliedern gegen ihren Willen verheiratet werden, um Schulden zu begleichen. Im Gegensatz zu Westafrika war in Ostafrika etwa die Hälfte der Sklaven weiblich. Versklavte Frauen waren verfügbar, was langfristige Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Geschlechtern hatte. Der Status von Frauen als permanent Abhängige verfestigte sich (Bryceson 1995b:49). Männer in matrilinearen Verwandtschaftssystemen konnten Sklavinnen heiraten und Kinder haben, ohne den üblichen Verpflichtungen gegenüber der Familie der Frau nachkommen zu müssen; ihre Position gegenüber Frauen wurde dadurch gestärkt. Durch die aufgrund der Sklaverei vorhandenen Alternativen für Männer wurde auch der Status freier Ehefrauen geschwächt (Potash 1995:84). Eine historische Betrachtung der Sklaverei verdeutlicht die Problematik der Praxis des Gewohnheitsrechts. In allen Gesellschaften, in denen es in der einen oder anderen Form Sklaverei gab, etablierten sich im Zusammenhang damit gewohnheitsrechtliche Praktiken. Die Entstehung des customary law Die koloniale Verwaltung lehnte die Sklaverei ab und sprach den damit in Verbindung stehenden gewohnheitsrechtlichen Normen jede Legitimität ab. "Traditionelles" Familienrecht, das zu dieser Zeit ebenfalls durch die Institution der Sklaverei beeinflußt war, fiel allerdings nicht unter diese Einschätzung. Im Gegenteil, die koloniale Verwaltung stellte die gewohnheitsrechtlichen Normen des Familienrechts als Teil einer von historischen Entwicklungen unbeeinflußten Tradition dar. Gender-Beziehungen wurden im Rahmen der Kodifizierung des Familienrechts in hierarchischer Form festgeschrieben. Unter kolonialer Verwaltung ging es lokalen Autoritäten und Kolonialbeamten zunächst darum, soziale Beziehungen unter ihre Kontrolle zu bringen. Wesentliche Zielgruppe dieser Bemühungen waren Frauen (Bryceson 1995b:52). 10

11 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 11 Zur Entstehung eines starren Gewohnheitsrechts trugen Kolonialstaat und einheimische Autoritäten, aber auch christliche Mission und Ethnologie gleichermaßen bei. Die Kodifizierung des Gewohnheitsrechts wurde vielfach von Anthropologen geleistet, die sich im allgemeinen mit der Version der lokalen Autoritäten, der Dorfältesten und Chiefs, zufrieden gaben. Frauen wurden in nahezu allen Versionen kodifizierten afrikanischen Gewohnheitsrechts zu lebenslang Unmündigen gemacht. Innerhalb der ländlichen Ökonomie kam es während der Kolonialzeit zu wesentlichen Veränderungen: zur Entstehung von Eigentumsrechten über Land und Rinder, zur Vermarktbarkeit dieser Ressourcen, sowie zur vermehrten Nachfrage nach weiblicher und männlicher Arbeitskraft. Die Festschreibung bestimmter Normen als Gewohnheitsrecht bot den Dorfältesten eine Handhabe, ihre Kontrolle auszubauen. Junge Männer konnten sich durch Migration dieser Kontrolle teilweise entziehen; die Mobilität von Frauen hingegen wurde von der Kolonialadministration von Anfang an starken Beschränkungen unterworfen. Frauen war es daher nicht möglich, die neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten zu nutzen (Bryceson 1995a:16). In Tanzania beklagten Verwaltungsbeamte zwar die Institution des Brautgeldes, die Unmündigkeit von Frauen, sowie die Tatsache, daß Frauen keinen Besitz erwerben konnten; ihre Bemühungen um Reformen waren aber vereinzelt und beschränkt. Im Gegenteil wurden zunehmend Anthropolog/innen und Ethnolog/innen damit beauftragt, Kritik an diesen Institutionen abzustellen (Chanock 1989:176). Ein Beispiel für die Stützung kolonialer Arbeitspolitik durch anthropologische Theorien ist die britische Deszendenztheorie (descent theory). In den Familienbeziehungen wurden lineages als dominant beschrieben: Einer starken Kontrolle des Individuums durch die lineage stand eine angeblich schwächere Partnerbeziehung zwischen Frau und Mann gegenüber. Das System wurde vereinfacht dargestellt, im besten Fall so, wie die Dorfältesten sich vorstellten, daß es funktionieren sollte. In letzter Konsequenz konnte diese Theorie auch die Rechtfertigung für die soziale Verträglichkeit der kolonialen Ökonomie liefern: Da die Verbundenheit innerhalb der Kernfamilie und zwischen den Ehepartnern als gering eingeschätzt wurde, wurden den sozialen Auswirkungen von Trennung und Zwangsmigration ebenfalls kaum Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der angeblichen Autonomie der matrifokalen ländlichen Haushalte wurde es möglich, Männern äußerst geringe Löhne zu bezahlen. Die Präsenz und Rolle der Frauen ersetzte Systeme sozialer Sicherheit. Aufrechterhalten wurde diese Situation durch ein Familienrecht, das Frauen instrumentalisierte und unterdrückte. Dieses Familienrecht wurde - direkt oder indirekt - von den kolonialen Machthabern administriert. O'Laughlin (1995:72) kommt zu dem Schluß, daß schwache eheliche Bande weder ein Resultat der starken Verwandtschaftsbeziehungen (kinship ties), noch der ökonomischen Aktivität von Frauen sind. Wo die Beziehung der Ehepartner tatsächlich geschwächt ist, hält sie das eher für eine Folge kolonialer Arbeitsverhältnisse als für einen Teil afrikanischer Familientradition. Die Fragwürdigkeit kolonialer Argumentation geht daraus hervor, daß unter der Grundannahme eines "westlichen" Kernfamilienmodells, einer Partnerfamilie (conjugal family) mit dem Ehemann als "Ernährer", Frauen der Zugang zur Geldökonomie erschwert wurde; eine Trennung der Ehepartner durch Arbeitsmigration jedoch unter Hinweis auf die Schwäche der 11

12 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 12 Partnerbeziehung vertretbar schien; und letztlich die Löhne für Männer wegen der angeblichen wirtschaftlichen Eigenständigkeit afrikanischer Frauen niedrig gehalten wurden. Durch die Einhebung von Steuern erzwang die Kolonialverwaltung eine neue Arbeitsteilung: Während Frauen für die Subsistenz sorgten, migrierten Männer, um Geld für die Steuern zu verdienen. Männer wurden als Haushaltsvorstände, Frauen als Abhängige betrachtet, obwohl das System wesentlich auf dem wirtschaftlichen Beitrag der Frauen beruhte. Das customary law legte fest, daß Frauen nicht unabhängig von männlichen Verwandten bzw. Ehemännern Zugang zu Land bekommen konnten. In der Region Sipolilo in Zimbabwe wurde die Eheschließung - und die Übergabe des Brautpreises als Teil davon - noch in den vierziger Jahren als ein Prozeß aufgefaßt, der sich über Jahrzehnte hinzog. So wurden üblicherweise Teilbeträge des Brautgeldes erst bei der Geburt von Kindern oder auch später, zum Beispiel bei der Heirat dieser Kinder fällig. Von diesen langandauernden "Schuldverhältnissen" profitierten beide daran beteiligten Familien; sie bedingten für beide Seiten Loyalität und Verbundenheit. "Das Fortbestehen von Schulden erhält eine wechselseitige Abhängigkeit aufrecht.... Der Ehemann übergibt ungern die gesamte Summe, bevor sich die Ehe als Erfolg herausgestellt hat. Das Interesse der Familie der Ehefrau liegt darin, daß sie den Ehemann um Gefälligkeiten bitten kann, solange er in ihrer Schuld steht" (Smith 1996:15*). In den fünfziger Jahren brachten jedoch wirtschaftliche Entwicklungen einschneidende gesellschaftliche Veränderungen mit sich. In der Region wurden mehr und mehr Einzelhandelsgeschäfte eingerichtet. Damit verbreitete sich auch ein bislang unübliches Konzept von kommerziellen Schulden. Beim Kauf von Gütern gemachte individuelle Schulden mußten innerhalb von Tagen oder Monaten bezahlt werden. Diese Auffassung wurde in der Folge auch auf Schuldverhältnisse aus Eheschließungen übertragen: relativ hohe Summen an Brautgeld wurden sofort eingefordert; bei Nichteinbringung die betreffenden Ehen aufgelöst. Der Transfer der Ressourcen bezog sich nicht mehr auf ganze Familien oder lineages, sondern wurde von Einzelpersonen ausgehandelt. Das schwächte die Position von Ehefrauen. Während früher Familienmitglieder beider Ehepartner ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Ehe hatten und bei Fehlverhalten des Ehemannes einschritten, fiel dieser Mechanismus sozialer Kontrolle zunehmend weg. Im System kolonialer Zwangs- und Wanderarbeit wurde das Familienrecht zu einem Instrument, durch das Frauen in ländlichen Gebieten gehalten und unter die Kontrolle von Chiefs, Verwaltungsbeamten oder eines männlichen Vormundes gebracht wurden. Eine Studie von Gerichtsfällen der 50er Jahre in Rungwe in Tanganyika, im heutigen Tanzania, belegt ein erhöhtes Aufkommen von Fällen, in denen Frauen erfolgslos versucht hatten, sich scheiden zu lassen und in der Folge vor ihrem Ehemann, oft aber auch vor Mitgliedern ihrer Herkunftsfamilie, die Flucht ergriffen (Mbilinyi 1989:213). Frauen, die sich einer unfreiwilligen, arrangierten Ehe entziehen wollten, sahen sich zunehmend mit Geldforderungen ihrer eigenen Verwandten konfrontiert: wenn diese das Brautgeld nicht zurückerstatten wollten, hatte die betroffene Frau nur die Möglichkeit, einen anderen Mann zu suchen, der die Brautzahlungen aufbrachte. Ansonsten wurde das Geld von der Frau verlangt. Es war Frauen aber in der Regel nicht möglich, solchen Forderungen nachzukommen. Die 12

13 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 13 Wortwahl in Rechtsfällen dieser Art ist bezeichnend: Frauen, die den ehelichen Haushalt verließen, wurden als "entlaufene Ehefrauen" (runaway wives) bezeichnet; falls sie selbst die geforderten Zahlungen aufbrachten, wurde das "Erkaufen der Freiheit" (buying freedom) genannt. Mbilinyi vermerkt, daß es unter diesen Umständen kaum möglich ist, nicht die Parallele zur Sklaverei zu ziehen (Mbilinyi 1989:227). Deutlich wird dies am Beispiel von Batungulu Mboneke, einer Frau, die 1947 vom District Commissioner Beauclerk in Rungwe für sechs Monate im Gefängnis festgehalten wurde, weil sie sich einerseits weigerte, zu ihrem Ehemann zurückzukehren, andererseits aber nicht aus eigenen Mitteln das Brautgeld zurückerstatten konnte, das an ihre Verwandten bezahlt worden war. Der Fall löste innerhalb der kolonialen Administration eine Kontroverse aus; ein Beamter warf Beauclerk vor, die Frau zur Sklavin ihres Ehemannes gemacht zu haben, während andere sein Vorgehen sowie die Interessen des Ehemannes und der Verwandten mit dem customary law rechtfertigten (Mbilinyi 1989:236). Der Fall wurde mit Bezugnahme auf britische Gerechtigkeit und Moral revidiert, nachdem Mboneke bereits sechs Monate inhaftiert gewesen war: Es sei unmoralisch, afrikanische Frauen wegen ihrer Schulden im Gefängnis festzuhalten. Die Revision des Falles fand keine Worte zum Recht afrikanischer Frauen, eine unfreiwillige Ehe zurückzuweisen; auch nicht dazu, daß Männer vom Kolonialstaat sehr wohl wegen ihren Schulden inhaftiert wurden. (Mbilinyi 1989:238). Religiöses Recht im kolonialen Ostafrika Während der Islam in Ostafrika seit dem 9. Jahrhundert Fuß gefaßt hat und sich allmählich von der Küste ins Innere verbreitete, stand die früheste christliche Mission in Ostafrika in enger Verbindung mit der europäischen, insbesondere der portugiesischen Handelsexpansion ab dem 16. Jahrhundert. Die tatsächlichen Missionserfolge blieben bis zum 19. Jahrhundert gering. Erst im Vorfeld eines neuen kolonialen Ausgreifens, in Ostafrika zunächst durch Deutsche und Briten, kam es zu einer Wiederbelebung christlicher Missionstätigkeit. Die christliche Mission brachte ihre eigenen Konzeptionen von Familie und Recht mit. Afrikanische Christen wurden dazu angehalten, ihre Familienbeziehungen christlichen Normen entsprechend zu gestalten. Missionar/innen setzten sich daher in der Folge auch dafür ein, daß Ehen kirchlich geschlossen und damit christlichem Eherecht unterliegen sollten. Konflikte zu gewohnheitsrechtlichen Auffassungen ergaben sich dabei aufgrund der Unauflöslichkeit und der Monogamie der christlichen Ehe, die in starkem Kontrast zu den sich oft über Jahrzehnte hinziehenden Prozeß einheimischer Eheschließungen stand, an dem auch die lineages beteiligt waren. "Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt, ab dem ein Paar sagen kann, daß es nun verheiratet ist, während es das vorher nicht war", formuliert Bourdillon anschaulich diesen Umstand (1987:41, zit. nach Smith 1996:11*). Nachhaltigen Einfluß hatte die Tätigkeit der Missionare auf die Bevölkerungsentwicklung. Das Aufgeben von Initiationsriten hatte ein Absinken des Heiratsalters zur Folge; während der Ehe wurde jegliche Form von Empfängnisverhütung und Abstinenz abgelehnt. Die Verbreitung des Christentums führte zu größeren Familien und zu einer Bevölkerungszunahme, wie Greeley für die Entwicklung im Gebiet der Meru in Kenya zu Beginn dieses Jahrhunderts nachweist (Greeley 1988:205). Das Propagieren großer Familien lag auch im Interesse kolonialer Arbeitspolitik. 13

14 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 14 Einige Kirchen ließen sich auf Kompromisse und Übergangsregelungen zwischen einheimischen und christlichen Rechtsvorstellungen ein und erlaubten ihren Mitgliedern beispielsweise, unter bestimmten Umständen in polygamen Ehen zu leben. Damit bildeten sich parallel zwei Arten von christlichem Eherecht heraus: Eines wurde auf Afrikaner/innen, das andere auf Europäer/innen angewandt, ein Arrangement, das dem Rassismus der kolonialen Verwaltung entsprach wurde in Tanzania ein Scheidungsgesetz beschlossen, das einheitlich auf alle christlichen Ehen anzuwenden war und im Hinblick auf die rassische und ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten keine Unterschiede mehr machte. Diese Entwicklung zur Gleichbehandlung wurde jedoch durch eine administrative Reform in den 40er Jahren wieder zunichte gemacht. Verwaltungsbeamten entwickelten das Konzept der "einheimischen christlichen Ehe": Afrikaner/innen heirateten zunächst nach dem etablierten "Gewohnheitsrecht", danach wurde die Ehe in der Kirche gesegnet, jedoch nicht als christliche Ehe registriert. Diese Praxis stärkte die Macht der Chiefs und Ältesten über aufbegehrende junge Menschen und Kirchenmitglieder (Mbilinyi 1989:232). Im Protektorat Zanzibar und an der Küste Kenyas koexistierte lokales Gewohnheitsrecht mit islamischem Recht, das für den größten Teil der Bevölkerung im Bereich des Familienrechts bestimmend war. Auch hier instrumentalisierte die Kolonialverwaltung Konflikte zwischen den Rechtsauffassungen, um die eigene Position zu stärken. Der von der Kolonialregierung unterstützte Wechsel von einheimischen Landnutzungsrechten zu islamischen Normen wirkte sich massiv zum Vorteil der arabisch dominierter Plantagenwirtschaft und zum Nachteil der Afrikaner aus (Ayany 1970:17). Spannungen zwischen der afrikanischen, arabischen und indischen Bevölkerung wurden in Zanzibar gemäß der Politik des "Teile und Herrsche" bewußt geschürt, und erzeugten Spaltungen, die das Streben nach Unabhängigkeit beeinträchtigten. Sobald koloniale wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel standen, ging die Administration mit religiösem Recht nicht respektvoller um als mit dem customary law. Als beispielsweise 1938 ein Kadhi sich weigerte, Zinsen als legal anzuerkennen und ein entsprechendes Dekret des Sultans anzuwenden, weil dies dem islamischen Recht widersprach, das als fundamental law des Protektorats galt, wurde in einem Urteil in höherer Instanz festgestellt, daß Dekrete des Sultans Bestimmungen des islamischen Rechts aufheben konnten (Anderson 1970:69). Islamisches Familienrecht in Zanzibar blieb einer konservativen Ausrichtung verhaftet. Es gab keine Ansätze zu Neuerungen, keine Rezeption progressiver arabischer Islamwissenschaftler, bei der Wahl der Ausbildungsstätte wurde beispielsweise die Azhar-Universität in Kairo wegen ihrer moderaten Reformansätze abgelehnt (Anderson 1960:234; Trimingham 1964:87). Auch hier verhinderte die koloniale Situation, daß egalitäre, reformistische oder emanzipatorische Ansätze des Islam Fuß fassen konnten, wie etwa die Gleichheit aller Gläubigen vor Gott, die Auffassung von der Ehe als Vertrag, die Vorbehalte des Koran in bezug auf die Stellung des Mannes als Familienoberhaupt sowie Vorbehalte im Hinblick auf die Polygynie und die Berücksichtigung von ijtihad, der Neuinterpretation von Rechtsquellen in der Rechtsauslegung. Hierarchie und Gewalt im öffentlichen Bereich standen klar formulierte Dominanzverhältnisse im privaten Bereich gegenüber. 14

15 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 15 Postkoloniale Diskurse und Entwicklungen Wie gehen Menschen der unabhängigen Staaten mit dem Erbe der kolonialen Vergangenheit um? Einige Beispiele sollen einen Eindruck von der Vielschichtigkeit der Auseinandersetzungen geben. Kulturelle Eigenständigkeit Mit dem Argument der kulturellen Eigenständigkeit werden vielfach diskriminierende und erstarrte Traditionen verteidigt und beibehalten. Illustratives Beispiel dafür sind Argumente, die von einigen (männlichen) kenyanischen Abgeordneten anläßlich der Debatte zur Vorlage einer Reform des Familienrechts vorgebracht wurden. Das Recht der Frau, eine zweite (d.h. polygame) Ehe abzulehnen, würde den Kenyanern ausländische Denkweisen aufzwingen; außerdem würde keine Frau eine solche Zustimmung erteilen. Es sei das Recht jedes Mannes, seine Frau zu schlagen; dies sei als Disziplinierungsmaßnahme notwendig und im traditionellen Recht vorgesehen; es sei sogar eine Art, Zuwendung auszudrücken. Die Redner gingen nicht darauf ein, daß es das kenyanische Strafgesetzbuch selbstverständlich niemandem gestattet, irgend jemanden zu schlagen. Kritisiert wurde weiters, daß Frauen Anrecht auf gemeinsam erwirtschaftetes eheliches Vermögen haben sollten: das sollte dem Mann vorbehalten bleiben. Daß laut Gesetzesvorlage die Ehepartner über das eheliche Vermögen entscheiden sollten, wurde als Eingriff in den Machtbereich der "Großfamilie" bezeichnet und abgelehnt. Obwohl andere Abgeordnete auch Argumente für die Reform vorbrachten, wurde die Gesetzesvorlage abgelehnt. Politische Eigenständigkeit In vielen Fällen erschweren politische Spannungen eine offene und produktive Auseinandersetzung, wie am Beispiel Zanzibars gezeigt werden kann. Zanzibar ist seit 1964 ein Teil Tanzanias, der über gewisse Autonomierechte, unter anderem eine eigene Gesetzgebung, verfügt. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen zanzibarischer Regierung und Opposition sowie Sezessionsbestrebungen sorgen gegenwärtig für eine angespannte politische Situation. Als unter diesen Umständen eine Politikerin des Festlandes 1987 öffentlich die Diskriminierung von Frauen durch das islamische Familienrecht in Zanzibar kritisierte, kam es zu Demonstrationen und Ausschreitungen, die vor allem gegen die Union zwischen Tanzania und Zanzibar gerichtet waren. Initiativen und soziale Bewegungen In vielen afrikanischen Ländern hinterfragen Menschenrechts- und Demokratisierungsinitiativen die Legitimität der vorhandenen Rechtssysteme und machen Vorschläge zur Neugestaltung. In Tanzania setzen sich beispielsweise zahlreiche Wissenschaftler/innen und Frauenrechtlerinnen im Umfeld der Universität Dar-es-Salaam unter anderem mit den Folgen des "Law of Marriage Act 1971" auseinander. (Dieses Gesetz reformierte und vereinheitlichte landesweit das Familienrecht und ersetzte somit customary law sowie religiöses Recht.) Zahlreiche Studien bezogen Stellung zu positiven Errungenschaften, aber auch zu Implementierungsfehlern, Gesetzeslücken sowie Mißbrauch und stellten Forderungen für eine Weiterentwicklung auf. 15

16 Religiöse Ideale, Recht und wirtschaftliche Entwicklung Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 16 Familien orientieren sich zwar nach wie vor an etabliertem Recht, an ihrer Religion und der damit verbundenen Ideologie; im Alltag haben sie in vieler Hinsicht pragmatische Alternativen gefunden. An der Ostküste Zanzibars etwa konnten Familien durch den Anbau von Seegras für den Export nach Südostasien Einkommensverluste ausgleichen, mit denen die Einwohner Zanzibars in den letzten Jahren generell konfrontiert waren. Frauen sind zunehmend in diesem Bereich tätig und werden dadurch oft zu Ernährerinnen ihrer Familien. Manche nutzen das Recht auf Eigentum, das ihnen das islamische Recht zugesteht, und bauen eigene Häuser im Dorf. Doch würde sich kaum eine Frau öffentlich als Erhalterin ihrer Familie bezeichnen. Frauen üben Kritik an der Polygynie und erleben das einseitige Recht der Männer, sich jederzeit von ihrer Frau scheiden zu lassen, als großen Unsicherheitsfaktor. Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten verhelfen ihnen auch im Hinblick auf dieses Problem zu mehr Eigenständigkeit (Mwaipopo Ako 1995:172). Wirtschaftlicher Fortschritt kann einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten und soziale Veränderung bewirken; auch Veränderungen im rechtlichen Bereich werden dadurch langfristig eher möglich. Umgang mit Krisen Initiativen, die aufgrund sozialer Herausforderungen Traditionen verändern und neue schaffen, um als Familie und Gemeinschaft mit Katastrophen wie etwa einer Aidserkrankung umzugehen und menschlichen Bedürfnissen besser gerecht zu werden, werden zu Hoffnungsträgern. Der Ort Rakai in Uganda ist durch seine Lage an einer wichtigen Handels- und Verkehrsstraße sowie durch die Ereignisse während des Bürgerkrieges zu einem Verbreitungsgebiet von Aids geworden (Obbo 1995:167). Viele junge Aidskranke kehren zu ihren Familien in die Dörfer zurück, da sie dort am ehesten Hilfe und Pflege erfahren. Nachbarschaftshilfe macht es den Familien leichter, ihre Kranken zu versorgen. Frauenorganisationen kümmern sich auch um Aidswaisen und setzen sich in öffentlichen Diskussionen für eine Verkürzung der traditionell mehrere Tage dauernden Begräbnisfeierlichkeiten ein, um den Lebenden mehr Zeit und Aufmerksamkeit widmen zu können (Obbo 1995:169). Indem sie sich an traditionellen Formen von Gemeinschaftsarbeit und Solidarität orientieren, werden sie im Dorf in hohem Maße akzeptiert und unterstützt. Dieses Beispiel zeigt auf, wie Traditionen schöpferisch zur Bewältigung ungeheurer Herausforderungen herangezogen werden. In der Auseinandersetzung darüber, ob beziehungsweise welchen Traditionen sinnvollerweise Rechtsstatus zuerkannt werden soll, kommt es verständlicherweise zu Antagonismen zwischen Geschlechtern, Generationen und Schichten. Eine konstruktive Debatte ist nur dann möglich, wenn alle Betroffenen, Frauen, Männer, Familien, an Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt sind. Der koloniale Staat schloß die Mehrheit der Bevölkerung von politischer Partizipation aus. Das Fehlen demokratischer Strukturen oder offene Repression erschwerten in vielen Fällen auch nach der Unabhängigkeit die Auseinandersetzung mit sozialen Mißständen. Seit einigen Jahren verschaffen sich bisher aus der Diskussion Ausgeklammerte durch demokratische Initiativen und Menschenrechtsbewegungen zunehmend Gehör, ein Impuls, der neues Leben in die Diskussion gebracht hat. 16

17 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 17 Veränderungen der Familienstrukturen im Rahmen von Industrialisierung, Migration und Verstädterung Integration in die Weltwirtschaft, Migration und Verstädterung sollen im weiteren in ihren Auswirkungen auf Familienstrukturen beziehungsweise auf die innerfamilale Arbeitsteilung im Hinblick auf klassenspezifische Unterschiede analysiert werden. Folgende Überlegungen liegen dieser Analyse des sozialen Wandels der Familie in Afrika zugrunde: Welche Rolle spielen familiale Beziehungen im Produktions- und Verteilungsprozeß? Wie verändern sich Besitz- und Machtansprüche innerhalb der Familie und innerhalb gesellschaftlicher Gruppen? Welche Rolle spielen Bildung und gesellschaftliche Differenzierung? Dabei steht im Vordergrund, daß die Familienorganisation nicht isoliert von der jeweiligen Gesellschaftsordnung betrachtet werden kann. Anhand von Fallbeispielen werden im folgenden einige spezifische Phänomene aufgezeigt. Integration in die Weltwirtschaft und deren Folgen: Industrialisierung, Migration, Urbanisierung Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Industrialisierung ist das Vorhandensein von billigen Arbeitskräften in ausreichender Zahl. In Afrika konnte die Arbeitskraft nur aus der Agrargemeinschaft rekrutiert werden, da bis gegen Ende der Kolonialzeit mehr als 90% der Bevölkerung im Agrarsektor arbeiteten und kein arbeitsloses Proletariat vorhanden war. Die ersten Eingriffe in bäuerliche Strukturen und damit auch in die von Familien setzten bereits mit Beginn der europäischen Handelsbeziehungen mit Afrika ein und verstärkten sich seit der Kolonisierung. Die Rekrutierung von Lohnarbeitern für Plantagenbetriebe, für die Kolonialverwaltung, den kolonialen Dienstleistungssektor und die einsetzende kapitalistische Industrialisierung erfolgte vielfach unter Zwang und mittels gewaltsamer Eingriffe in die vorkoloniale Gesellschaftsordnung. Durch Kopf- und/oder Hüttensteuern, die in Bargeld zu zahlen waren, wurde ein Teil der Bevölkerung gezwungen, eine Lohnarbeit anzunehmen. Alleine in den Minen des Kupfergürtels arbeiteten 1930 rund Männer aus dem heutigen Zambia. Frauen und Kindern war es jedoch untersagt oder mittels Verordnungen erschwert, abzuwandern oder ihre Ehemänner beziehungsweise Väter zu begleiten. In den 30er und 40er Jahren wurden Frauen sogar mit bürokratischen Mitteln daran gehindert, ihre Dörfer zu verlassen. Mit diesen Maßnahmen konnten die Minenbesitzer die Lohnkosten niedrig halten, da den Männern durch die Aufrechterhaltung der Subsistenzwirtschaft durch Frauen und Kinder eine Heimkehr in die Dörfer möglich war. Damit konnten ein Teil der Reproduktionskosten und die Altersfürsorge an die bäuerliche Herkunftsgesellschaft abgeschoben werden. Erst in den 50er Jahren wurden Frauen und Kinder in den Wohnsiedlungen der Minen zugelassen. Im Straßen- und Bahnbau sowie in anderen kolonialen Einrichtungen der Côte d'ivoire arbeiteten schon Anfang der 30er Jahre Personen, fast ausschließlich Männer, aus dem heutigen Burkina Faso. Mit der Aufhebung von Zwangsarbeit in Französisch-Westafrika kam es zu einem akuten Mangel an Arbeitskräften, da viele Migranten zu ihren Familien zurückkehrten. Indirekte Zwangsmaßnahmen lokaler Agenturen zur Rekrutierung von Arbeitskräften führten erneut zu einer erhöhten Abwanderung. 17

18 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh waren 11,8% der männlichen und 6,1% der weiblichen Bevölkerung Burkina Fasos entweder als Binnenmigrant/innen oder in einem Nachbarland als Lohnarbeiter/innen tätig. Der Anteil an Frauen, die ins benachbarte Ausland migrierten, war dabei gering. Migration und Einbeziehung in kapitalistische Produktionsstrukturen führten durch das Fehlen von Männern zu gravierenden Veränderungen der Familienstrukturen und in der landwirtschaftlichen Existenzgrundlage. Aufgrund der unsicheren Rückflüsse aus dem Einkommen der Arbeitsmigranten waren Frauen und Kinder zunehmend gezwungen, die Versorgung der Familie zu übernehmen. Wo "traditionelle" Familienstrukturen es zuließen, konnten Frauen durch ihre neue wichtige gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Rolle ihre Machtposition mitunter verbessern oder festigen. Frauen jedoch, denen vom Familienverband oder durch die Kodifizierung sogenannten Gewohnheitsrechts der Zugang zu Land abgesprochen wurde, hatten während der Abwesenheit des Mannes eine untergeordnete Rolle zu spielen. Um dieser Lage zu entgehen, nahmen Frauen oftmals die erste sich bietende Gelegenheit wahr, selbst eine Lohnarbeit in der Plantagenwirtschaft oder in Städten anzunehmen. Die Rückwirkungen der Migration auf die bäuerliche Subsistenzwirtschaft waren einerseits durch den Verlust an (meist männlichen) Arbeitskräften und andererseits durch die zunehmende Monetarisierung folgenreich. Dadurch wurden zuvor auf Gegenseitigkeit beruhende Systeme des Austausches und der Reproduktion grundlegend verändert. Die Familienstrukturen haben durch neue Formen geschlechtlicher Arbeitsteilung im Rahmen der veränderten Produktions- und Reproduktionszusammenhänge einen entscheidenden Wandel erfahren. Dieser wird noch durch die Konfrontation mit den veränderten Wertesystemen und Konsummustern der Migrant/innen und durch die Einflüsse moderner Medien verstärkt. Insgesamt hat die Einführung kapitalistischer Produktionsverhältnisse Mechanismen ausgelöst, die zur teilweisen Zerstörung der Subsistenzökonomie und zur Destabilisierung der sozialen Strukturen beigetragen und damit in der Folge zu weiterer Abwanderung geführt haben. Zusammenhänge zwischen Migration, Urbanisierung und familialen Strukturen am Beispiel Kenyas Die komplexen Auswirkungen der kolonialen Intervention und der Integration in weltwirtschaftliche Strukturen auf interne Zusammenhänge von Produktion und Reproduktion sollen im folgenden vor allem am Wechselverhältnis zwischen Arbeitsmigration und Verstädterung einerseits und familialen Strukturen andererseits aufgezeigt werden. Dabei wird auf die heterogene Gesellschafts- und Siedlungsstruktur Kenyas sowie auf spezifische Interaktionen mit weltwirtschaftlichen Prozessen Bedacht genommen, nicht aber auf das differenzierte Sozialgefüge und auf unterschiedliche Familientraditionen seiner etwa 40 Bevölkerungsgruppen. Die vorkoloniale Wirtschaft Kenyas war vom Agrarsektor geprägt. Mehr als 95% der Bevölkerung lebten als Viehzüchter oder Ackerbauern in kleinbäuerlichen Einheiten, die in erster Linie der Eigenversorgung dienten. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung wies den Frauen die Hauptrolle in der Nahrungsmittelproduktion und der Versorgung der Familie zu, ohne ihnen aber Landbesitz zuzugestehen. Landbesitz war und ist bis heute - abgesehen von wenigen Ausnahmefällen - bei fast allen Bevölkerungsgruppen Kenyas Männern vorbehalten. Da aber Land mehr im Sinne von usufructus als in einer kommerziellen Bedeutung verstanden wurde, 18

19 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 19 hatten Frauen als Produzentinnen von Grundnahrungsmitteln eine anerkannte und weitgehend unabhängige Rolle in der Gesellschaft inne. Durch die Produktion von Konsumgütern und die Verarbeitung von Nahrungsmitteln kam ihnen auch eine zentrale Rolle im Familienverband zu. Als verheiratete Frauen verfügten sie über ein eigenes Haus oder eine Hauseinheit und um ihren Herd oder ihre Feuerstelle versammelten sich die Mitglieder der (matrifokalen) Familie. Den Männern oblagen hingegen Funktionen im Bereich des Haus- oder Straßenbaues und die Vorbereitung der Äcker für die erste Aussaat. Mit der Einbindung in die Marktwirtschaft veränderten sich die Macht- und Besitzverhältnisse in den kleinbäuerlichen Familien. Die Einführung privater Landbesitzrechte im marktwirtschaftlichen Sinn verschob die innerfamilialen Entscheidungsfunktionen zugunsten der Männer. Die Monetarisierung der Gesellschaft hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Reproduktionszusammenhänge und förderte die Abwanderung von Familienmitgliedern. Der dadurch bedingte Verlust an Arbeitskraft bedeutete einen nachhaltigen Eingriff in die familiale bäuerliche Ökonomie. Die Abwanderung von Arbeitskräften aus bäuerlichen Subsistenzökonomien setzte in Kenya mit dem Bahnbau, sowie der Errichtung der kolonialen Siedlerherrschaft und der Plantagenwirtschaft anfang des 20. Jahrhunderts ein. Im wesentlichen kann dabei zwischen Abwanderung in den urbanen gewerblich-industriellen oder den Dienstleistungssektor einerseits und saisonaler Arbeitsmigration andererseits unterschieden werden. Diese führte meist in die von ausländischem Kapital beherrschten Plantagenwirtschaften und an die Farmen weißer Siedler. Mit der Entscheidung, aus Kenya eine Siedlerkolonie zu machen, wurde ab 1902 eine koloniale Bodenrechtsreform begonnen. Diese sah eine großzügige Zuteilung fruchtbaren Landes an weiße Siedler vor und bedeutete eine Zwangsumsiedlung der einheimischen Bevölkerung in Reservate und ihre de facto-enteignung. Von diesen Maßnahmen waren vor allem die Kikuyu und die Masai betroffen, die aufgrund des eingeschränkten Zugangs zu geeignetem Acker- oder Weideland in den Reservaten zum Teil gezwungen waren, ihre Arbeitskraft an weiße Farmer oder im städtischen Dienstleistungssektor zu verkaufen. Weitere Maßnahmen der Kolonialregierung, wie zum Beispiel die Einführung einer Kopf- und Hüttensteuer und das lange Zeit für die afrikanische Bauernschaft geltende Verbot, Feldfrüchte für den Export (cash crops) anzubauen und zu vermarkten, zwangen auch andere kenyanische Bevölkerungsgruppen in eine abhängige Lohntätigkeit. Während der Kolonialzeit war der Arbeitsmarkt vor allem Männern vorbehalten, während Frauen und Kinder die kleinbäuerliche Landwirtschaft betrieben. Durch die Aufrechterhaltung der Subsistenz, der häuslichen Produktion und der Reproduktion sicherten Frauen das Überleben der häuslichen Gemeinschaft und gewährleisteten die Versorgung alter und kranker Menschen; darüber hinaus kam ihnen eine wichtige Rolle zur Aufrechterhaltung der Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen und für den Fortbestand der sozio-kulturellen Gemeinschaft zu. Die während der Kolonialzeit unter Zwang begonnene Arbeitsmigration setzte sich nach der Unabhängigkeit vorwiegend aus wirtschaftlichen Motiven fort. Über die Arbeitsmigration erwartete Investitionen zur Modernisierung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft fanden jedoch nicht im erhofften Ausmaß statt. Es zeigt sich vielmehr, daß die Lebensbedingungen im Agrarbereich der Tendenz nach schwieriger werden und die Abwanderung in die Städte weiter zunimmt - und zwar trotz der weltwirtschaftlichen Rezesssion der 70er Jahre. Trotz des Verlustes von Arbeitsplätzen in der Industrie und im Dienstleistungssektor in der Folge von 19

20 Grau, Hanak, Stacher 1997 familie im 20.jh 20 Strukturanpassungsprogrammen (SAP) seit den 80er Jahren hält die Migration in die Städte weiter an. Obwohl die zunehmende Verstädterung zu etwa 50% dem natürlichen Bevölkerungswachstum zuzuschreiben ist, bleibt die Zuwanderung aus ländlichen Gebieten ein wichtiger Faktor des städtischen Wachstums. Für die Attrakivität der kenyanischen Hauptstadt Nairobi gibt es einleuchtende und sehr reale Gründe. Rund ein Drittel aller registrierten Arbeitsplätze Kenyas und die Hälfte der Industriearbeitsplätze sowie die wichtigsten infrastrukturellen Einrichtungen konzentrieren sich auf Nairobi. Das errechnete Pro-Kopf-Einkommen in Nairobi ist um fünf- bis zehnmal höher als in den ländlichen Provinzen. Nur knapp die Hälfte der Arbeitskräfte findet allerdings eine Arbeit im formellen Sektor der Wirtschaft. Wohnraum und städtische Infrastruktur sind der Mehrheit nur schwer zugänglich. Familialen und nicht-familialen Netzwerken kommt daher angesichts derartigen Bedingungen besondere Bedeutung zu. Ursachen und Auslöser für Wanderbewegungen in Afrika sind komplex und werden im Zusammenhang mit Veränderungen im wirtschaftlich-sozialen Bereich, mit der Modernisierung der Bildungs-, Transport- und Kommunikationssysteme und im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum diskutiert. Im Vordergrund für individuelle Migrationsentscheidungen stehen vor allem die Hoffnung auf Verbesserung des Lebensstandards und die familiale Einkommenssicherung durch regelmäßige Geldtransfers von Migrant/innen zur Aufbesserung des Familienbudgets. Mitunter werden in den Familien Vereinbarungen ("Migrationskontrakte") über die Migration von einem oder von mehreren Familienmitgliedern getroffen. Damit soll das Einkommen erhöht werden, sei es, um Schulgelder zu bezahlen, landwirtschaftliche Ausrüstungsgegenstände zu erwerben oder um finanzielle Mittel für Investitionen anzusparen. Im Zentrum einer solchen Familienvereinbarung stehen die Rücküberweisungen, mit denen die Migrant/innen ihre eigene soziale und wirtschaftliche Zukunft absichern. Zugleich verfügt der Haushalt im Herkunftsgebiet über eine Einkommensquelle, die unabhängig von der Landwirtschaft ist. Dies erweist sich in Krisensituationen für beide Seiten als besonders wichtig, da auch die in einem Lohnverhältnis stehenden Personen bei Einkommensverlusten auf die Unterstützung der Familie im Ursprungsgebiet zählen kann. Dadurch wird die Tradition einer von der Familie bereitgestellten Alters- und Sozialversicherung in neuen Kontexten weitergeführt (Stark / Lucas 1988). Eine von Hoddinott durchgeführte Umfrage bei Migrant/innen aus Westkenya, die schon länger als ein Jahr ein regelmäßiges Einkommen außerhalb der Landwirtschaft haben, bestätigt diesen Zusammenhang: 86,8% gaben an, regelmäßig Geld oder Sachgüter nach Hause geschickt zu haben. Vielfach gehen solche Bündnisse über die engere Familie hinaus und erfassen einen weiteren Verwandtschaftskreis (Hoddinott 1994). Da in Kenya seit der Kolonialzeit Lohnarbeit eher Männern vorbehalten ist, ist es nicht verwunderlich, daß laut Weltbankstudien Ende der 80er Jahre rund 40% der kleinbäuerlichen Betriebe von Frauen geführt wurden. Das heißt, daß ein großer Teil der Bevölkerung von Migrationsmustern betroffen ist, die letztendlich eine Aufteilung der Familie in einen agrarischen und einen urbanen Haushalt bedeuten. Eine Studie von Lee-Smith zeigt, daß in Kenya vor allem Frauen und Kinder die negativen Auswirkungen dieser Migrationstendenz zu tragen haben. In der derzeitigen Phase, die noch als Übergangsperiode zur Marktökonomie bezeichnet werden kann, sind die Agrarhaushalte größtenteils abhängig von der häuslichen Produktion, und diese obliegt in Abwesenheit der Männer großteils Frauen und Kindern. Frauen sind weitgehend verantwortlich für den Umgang mit den Ressourcen Wasser, Nahrungsmitteln und Holz, die für den Unterhalt der Familie notwendig und vor allem dann von 20

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