Pflege Update 2016 NBA Vorbereitung auf das neue System

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1 Pflege Update 2016 NBA Vorbereitung auf das neue System Carola Stenzel Referentin DBfK Bundesverband DBfK Bundesverband e. V. Alt-Moabit Berlin Tel.: Hannover München

2 2016 das Jahr der Vorbereitung ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Verfahren zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit wird nach fast 10 jähriger Vorbereitungszeit eingeführt - zum das Jahr 2016 dient der Vorbereitung für die Umsetzung des neuen Begutachtungs- Assessments (NBA) 2

3 Zeitschiene Neubestimmung des zukünftig zu betreuenden Personenkreis ggf. Prüfung der Pflegestufen/ Feststellung eingeschränkte Alltagskompetenz Umstellung/ ggf. Neuverhandlung Entgelte ggf. Prüfung der Pflegestufen/ Feststellung eingeschränkte Alltagskompetenz Umstellung/ ggf. Neuverhandlung Entgelte ggf. Prüfung der Pflegestufen/ Feststellung eingeschränkte Alltagskompetenz Information Bewohner/ Patienten I. Quartal 2016 II. Quartal 2016 III. Quartal 2016 VI. Quartal 2016 Kick- off Veranstaltung für alle Pflege(-fach)-/ Betreuungspersonen Schulung der Pflege(-fach)-/ Betreuungspersonen Einpflegen der Module des NBA in das QM Schulung der Pflege(-fach)-/ Betreuungspersonen Einpflegen der Module des NBA in das QM enge Begleitung der Pflege(-fach)-/ Betreuungspersonen bei der Umstellung 3

4 Neubestimmung Personenkreis Neubestimmung des zukünftigen Personenkreises Grundsatz ambulant vor stationär wird gestärkt Ausweitung und Flexibilisierung der Leistungen sollen im Zusammenwirken für einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit sorgen Vermutung: Anteil der Pflegebedürftige mit niedrigen Pflegegraden steigt In der vollstationären Pflege steigt der Eigenanteil und sinkt der Leistungsbetrag der Pflegekasse in den niedrigen Pflegegraden bei Neueinstufung ab dem Vermutung: Anteil der Schwerpflegebedürftigen steigt 4

5 Vollstationäre Pflege Pflegestufen ohne EA Pflegegrad 2017 Grad Stufe I 1064 Grad Stufe II 1330 Grad Stufe III 1612 Grad Härtefall 1995 Grad Pflegestufen mit EA Pflegegrad 2017 Grad Stufe I 1064 Grad Stufe II 1330 Grad Stufe III 1612 Grad Härtefall 1995 Grad

6 Prüfung der Pflegestufen Überleitung der Pflegestufen in die Pflegegrade der Erwerb einer Anspruchsberechtigung auf Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht Versicherte bei denen bis zum eine Pflegestufe vorliegt, werden ohne erneute Begutachtung einem Pflegegrad zugeordnet Ambulant: Haben alle Pflegebedürftigen die Pflegestufe, die Ihnen zusteht? Stationär: Passt eine Höherstufung in die strategische Ausrichtung der Einrichtung? 6

7 Prüfung der Alltagskompetenz Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz prüfen Wichtig weil ambulant davon abhängt wie hoch der Leistungsanspruch im nächsten Jahr ist (doppelter Stufensprung) stationär davon abhängt wie hoch der Leistungsanspruch im nächsten Jahr ist (doppelter Stufensprung) wie die Personalausstattung ist wie sich der einrichtungseinheitliche Eigenteil gestaltet 7

8 Begutachtungsverfahren Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren Wiederholungsbegutachtungen erfolgen auch bei Empfehlung des MDK nicht zwischen dem und dem , es sei denn es ist eine Verringerung des Hilfebedarfs zu erwarten Bei Versicherten, die von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet wurden, werden bis zum 01. Januar 2019 keine Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt; auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt empfohlen wurde 25 Tage Frist für die Bescheiderteilung wird vom bis zum aufgehoben. Ausnahme: Dringlicher Entscheidungsbedarf Kriterien hierzu werden entwickelt 8

9 Leistungsrecht ambulant 36 Pflegesachleistungen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen pflegerische Betreuungsmaßnahmen Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) Anleitung von Pflegebedürftigen oder Pflegepersonen der Anspruch umfasst alle sechs Bereiche, die im NBA genannt sind es gibt für den ambulanten Bereich keine Frist, bis wann neue Leistungskomplexe etc. verhandelt werden müssen grundsätzlich kann auch im Jahr 2017 erst einmal mit dem bestehenden System weitergearbeitet werden aber 9

10 Leistungsrecht ambulant Leistungskomplexe/Zeitvergütung ambulant perspektivisch müssen die Leistungskomplexe und Zeitvergütungen weiterentwickelt werden bis dato gibt es ausschließlich Leistungskomplexe (LK) für die grundpflegerische Versorgung sowie in einigen (wenigen) Bundesländern für die Mobilität und für die Betreuung Psychosoziale, aktivierende und edukative Aspekte müssen zukünftig in den LK Berücksichtigung finden also sind Neuverhandlungen der LK/ Zeitvergütungen in den Bundesländern notwendig! 10

11 Neuverhandlung der Pflegesätze Vollstationäre Pflegesätze in den Rahmenverträgen der Länder müssen Personalanhaltszahlen neu verhandelt werden die Landespflegesatzkommission einigt sich auf ein Verfahren, wie Pflegesätze kalkuliert, beantragt und vereinbart werden sofern bis zum keine neuen Vereinbarungen für das Jahr 2017 geschlossen wurden, tritt eine alternative Regel zur Überleitung der Pflegesätze in Kraft Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil ab die Differenz zur den jetzigen Eigenanteilen wird den Pflegebedürftigen nicht zu Lasten gelegt, sofern sie vor dem in einer vollstationären Einrichtung leben (Überleitung) 11

12 Schulung der Pflege(-fach)personen Sensibilisierung weg von dem Blick auf den Hilfebedarf der betroffenen Person, hin zu dem Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder die Gestaltung der im NBA aufgeführten Bereiche QM- System ggf. überarbeiten NBA Module einpflegen Verbindung zu Bestehendem herstellen (z.b. zu Expertenstandard, SIS) CAVE: In Zeiten der Entbürokratisierung nicht wieder Bürokratie aufbauen! 12

13 Bereich Mobilität Vorschlag des Expertenbeirats Abschlussbericht Praktikabilitätsstudie April 2015, S

14 Bereich Mobilität Beispiel Positionswechsel im Bett Wingenfeld et al

15 NBA - SIS NBA Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten SIS Themenfelder Mobilität und Beweglichkeit Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Außerhäusliche Aktivitäten Haushaltsführung Selbstversorgung Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen Leben in sozialen Beziehungen Haushaltsführung/ Wohnen, Häuslichkeit 15

16 Information der Pflegebedürftigen Beispiel Hilfsmittel Vereinfachung des Antragserfahrens von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln im Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ausgesprochene Empfehlungen des MDK zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelbedarf gilt zukünftig als Antrag des Versicherten auf Leistungen (Zustimmung vorausgesetzt) die Erforderlichkeit des Hilfsmittels und die Notwendigkeit der Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel wird mit der gutachterlichen Empfehlung des MDK vermutet fachliche Prüfung ist damit abgeschlossen die Empfehlung ersetzt die ärztliche Verordnung 16

17 Information der Pflegebedürftigen Beispiel Gutachten das Gutachten wird dem Antragssteller zugesendet, sofern er dem nicht wiederspricht das Ergebnis der Begutachtung ist transparent darzustellen und verständlich zu erläutern der Antragsteller ist bei der Begutachtung auf die maßgebliche Bedeutung des Gutachtens insbesondere zum Beispiel für eine umfassende Beratung, das Erstellen eines individuellen Versorgungsplans und für die Pflegeplanung hinzuweisen 17

18 PSG III Nichts ist beständiger als der Wandel (Heraklit ca. 500 v. Chr.) Qualitätsindikatoren ambulant Richtlinien Beratung Qualitätsindikatoren stationär Personalbemessungsinstrument 18

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