5. VORSTANDSSITZUNG 2020

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1 5. VORSTANDSSITZUNG 2020 Tag: Dienstag, 23. Juni 2020 Zeit: 09:30 bis ca. 12:00 Uhr Ort: Video- und Telefonkonferenz mit GoToMeeting TAGESORDNUNG 09:30 Uhr REGULARIEN 1. Genehmigung der Tagesordnung Vorstand 2. Genehmigung des Protokolls der 4. VS vom (Anlage: Protokollentwurf) Vorstand 3. Erledigung der Beschlüsse der 4. VS vom (Anlage: Beschlussregister) Falenski VOR- / NACHBEREITUNG VON SITZUNGEN/ VERANSTALTUNGEN FACHTHEMEN 09:40 Uhr 4. 09:55 Uhr 5. HH-Entwurf 2021 Empfehlungen des HHA aus der Sitzung am (Anlage: Protokoll des HHA) Anpassung der HOAI Sachstand Deutscher Baugerichtstag, 3. Runder Tisch Kluge Falenski Reyer-Rohde Falenski 10:10 Uhr 6. Auswirkungen der Coronakrise Maßnahmen und ToDos Falenski 10:20 Uhr 7. 10:30 Uhr 8. Energiepolitik Forschungsprojekt Qualifikationsanforderungen Energieberatung (BAFA) Klimarunde BAU (Anlage: Entwurf Absichtserklärung) AK Energieeffizienz Digitalisierung des Planen und Bauens AK Digitalisierung planen-bauen 4.0 I Beirat Weiterbildung Digitaler Bauantrag Kluge Balkow Falenski 10:40 Uhr 9. Verbändegespräch vom Falenski 1

2 TAGESORDNUNG 10:50 Uhr 10. Videokonferenz BIngK/BAK mit Prof. Leupertz zu Mehrparteienverträgen Balkow 11:00 Uhr 11. ASBau I Vorstandssitzung und Fachausschuss Dr. Brauer 11:10 Uhr 12. Deutsches Ingenieurbaublatt I Digitalausgabe Scherf Link 11:40 Uhr 13. Öffentlichkeitsarbeit Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst: Verleihfeiern 2021 Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 I Sachstand Pixiheft Überblick Pressearbeit Jakob Hähnel 14. ALLGEMEINE BERICHTE 11:50 Uhr Präsident und Vorstandsmitglieder & Geschäftsstelle Vorstand Geschäftsstelle 11:55 Uhr 15. Terminplan Juni / Juli 2020 (Anlage) Vorstand 12:00 Uhr 16. SONSTIGES Vorstand Geschäftsstelle 2

3 TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung Herr Kammeyer begrüßt die Vorstandsmitglieder zur 5. Sitzung, die wie auch die vorherigen als Video- und Telefonkonferenz stattfindet. Es gibt keine Ergänzungen zur Tagesordnung. TOP 2 Genehmigung des Protokolls der 4. VS vom Das Protokoll wird ohne Änderungen genehmigt. TOP 3 Erledigung der Beschlüsse der 4. VS vom Herr Falenski gibt einen Überblick über die in der letzten Vorstandssitzung getroffenen Beschlüsse. Beschlüsse Beschluss 08/20: Der Vorstand stimmt dem Haushaltsplan zu. Dieser soll dem Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung am vorgelegt werden. Beschluss 09/20: Der Vorstand beschließt die Mitwirkung der BIngK am Wettbewerb Auf IT gebaut. Erledigungsvermerk Der HH-Plan 2021 wurde dem HH- Ausschuss am 10. Juni 2020 vorgelegt und in der vorliegenden Form unter Vorbehalt beschlossen. Die Reaktion auf die Teilnahmebestätigung der BIngK am Auf IT gebaut sei positiv gewesen. Anfang Juli finde die Auftakt- Koordinierungsrunde statt. TOP 4 HH-Entwurf 2021 Empfehlungen des HHA aus der Sitzung am Herr Kluge berichtet, dass die Sitzung des HHA grundsätzlich sehr konstruktiv verlaufen sei, was größtenteils der guten Vorbereitung der Geschäftsstelle geschuldet sei. Wie schon in den vergangenen zwei Jahren seien die Broschüren HWZ und das strukturelle Defizit Diskussionsthemen gewesen. Beides würde in die geplante Strukturkommission zur Klärung gegeben werden, da Grundsatzentscheidungen erforderlich seien, die bestenfalls der zukünftige Vorstand treffen sollte. Unter Beachtung der eben genannten Anmerkungen habe der HHA den Entwurf für 2021 genehmigt. Herr Falenski ergänzt, dass die angespannte Lage wegen der Corona-Pandemie sich langsam entspanne. So werde voraussichtlich die BAU 2021 in München stattfinden. Damit einhergehend erhole sich auch der Anzeigenmarkt, der seit März fast gänzlich zum Erliegen 3

4 gekommen sei, was den Verlag Schiele & Schön, der das DIB verlege, in Zahlungsschwierigkeiten gebracht habe. Derzeit ist die Zahlung des Förderbetrags in Höhe von Euro offen, dessen Begleichung der Verlag Ende Juni zugesichert habe. Damit sei auch der Druck und Vertrieb des DIB sichergestellt. TOP 5 Anpassung HOAI Frau Reyer-Rohde und Herr Falenski geben zunächst den Sachstand zur Anpassung der HOAI wieder. Das EuGH-Urteil sei ein Jahr her und die Änderungen hätten eingebracht werden müssen. Die EU-Kommission habe sich bereits schriftlich und telefonisch gegenüber der Bundesrepublik nach dem Sachstand erkundigt und zu Änderungen der Regelungen gedrängt, aber der Anpassungsprozess nehme jetzt erst konkrete Formen an. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieurund Architektenleistungen (ArchLG) liege vor; nun folge die Abstimmung darüber. Am 19. Juni habe das federführende Ministerium BMWi zur offiziellen Verbändeanhörung (Videokonferenz) geladen. Herr Dr. Solbach habe den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter der AHO, BAK und BIngK sowie den kommunalen Spitzenverbänden und öffentlichen Auftraggebern, zugesichert, dass die HOAI in jedem Falle bestehen bleibe. Jedoch gebe es weiterhin keine Einigung in Sachen Angemessenheitsvorbehalt. Als Fazit könne man aber zumindest mitnehmen, dass sich nach den anfänglichen sehr negativen Erkenntnissen aus den ersten Abstimmungsrunden im Spätsommer und Herbst 2019 nunmehr einiges zum Besseren entwickelt habe. So stehe bspw. zu erwarten, dass die Leistungen der Anlage I künftig materiell-rechtlich gleichgestellt würden. Auch die künftige HOAI solle eine (staatliche) Preisorientierung enthalten, was mittelbar eine Aussage zur Angemessenheit wäre. Der Zeitplan sehe vor, dass noch vor der Sommerpause der überarbeitete Referentenentwurf ins Kabinett eingebracht werde und erst nach der Sommerpause in den Bundestag. Die zugesagte Novellierung der HOAI und insbesondere der Leistungsbilder komme wahrscheinlich erst Ende dieses Jahres, wenn überhaupt. Denn Dr. Solbach habe sich zuletzt skeptisch gezeigt und habe angemerkt, dass er dies zunächst prüfen lassen wolle. TOP 6 Auswirkungen der Corona-Krise I Maßnahmen und ToDos Herr Falenski informiert über die aktuellen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Berufsstand. Nach der sehr erfolgreichen ersten Befragung der Planungsbüros nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit über Teilnehmenden habe die BIngK zusammen mit der BAK am 22. Juni 2020 die zweite Befragungsrunde gestartet, die noch bis 4

5 einschließlich 28. Juni 2020 laufe. Bereits die Ergebnisse der ersten Runde habe man bei einer Vielzahl von Gelegenheiten verwendet können und habe sicherlich auch dazu beigetragen, dass bestimmten Forderungen in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit nachgekommen wurde. Gleiches erhoffe man sich von der zweiten Runde. Zudem habe die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen, das aus Planersicht durchaus erfreulich sei. Nahezu alle Empfehlungen, die die BIngK allein oder im Verbund mit anderen Organisationen unterbreitet hätten, seien zumindest teilweise berücksichtigt worden. Besonders hervorzuheben sei die Frist-Verlängerung für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Freiberufler wenigstens um drei Monate (bis August). Nichtsdestotrotz werde derzeit im Rahmen des Verbändezusammenschlusses an der Nachjustierung gearbeitet. TOP 7 Energiepolitik Herr Balkow geht zunächst auf die Arbeit der Klimarunde BAU ein. Die Arbeitsgruppe sei eine Initiative des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie mit Vertretern der Organisationen der Wertschöpfungskette Bau zu einem Austausch über die Positionen und Aktivitäten der jeweiligen Organisationen. Ziel des Netzwerkes, in dem auch die BIngK vertreten sei, sei es, der Branche Bau zum Thema Klimaschutz eine gemeinsame Stimme zu verleihen. In einer gemeinsamen Absichtserklärung, die mit den Unterlagen zu dieser Sitzung versendet worden sei, würden die anzugehenden Inhalte und Ziele zu klimapolitischen Maßnahmen formuliert, die dann in die politischen Prozess eingebracht werden könnten. Nun stehe noch die Positionierung des Vorstands zu Mitunterzeichnung der Absichtserklärung aus. Beschluss 10/20 Der Vorstand beschließt, die Absichtserklärung der Klimarunde BAU zu den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung mit zu unterzeichnen. Herr Kaupmann informiert über die letzte Sitzung des AK Energieeffizienz und geht anfangs auf die Umsetzung der klimapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung ein. Der Bundestag habe letzte Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz GEG) verabschiedet; jetzt folge die Abstimmung im Bundesrat. Das GEG ersetzt EnEV (Energieeinsparverordnung), EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) und EnEG (Energieeinsparungsgesetz). Durch die Zusammenführung wolle man ein einheitliches 5

6 Anforderungssystem schaffen, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriere. Der energetische Ansatz bleibe dabei erhalten: Primärenergiebedarf von Gebäuden solle gering gehalten werden mit hochwertigem baulichen Wärmeschutz und der restliche Energiebedarf solle mit erneuerbaren Energien gedeckt werden sofern möglich. Des Weiteren habe sich der Arbeitskreis über Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung ausgetauscht. Energieberatungen sollten zukünftig auch Quereinsteiger machen dürfen, die nicht die Voraussetzungen gemäß 21 EnEV / 88 GEG erfüllen würden. Dazu habe das BAFA eine Informationsveranstaltung für Weiterbildungsträger zum Thema Qualifikationsprüfung Energieberatung veranstaltet. Die Landesingenieurkammern würden diese Entwicklung eher kritisch sehen und böten keine Fort- und Weiterbildungsangebote für Quereinsteiger an, sondern konzentrierten sich stattdessen auf Ingenieure als Zielgruppe ihres Angebotes. Ferner diskutierten die Arbeitskreismitglieder über die Klimaziele Ursprüngliche habe sich die EU zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 um 60 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Inzwischen seien die Ziele u. a. auch durch den Green Deal der EU ehrgeiziger geworden. Man wolle bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 die Treibhausgasemissionen auf den Stand von 50 bzw. 55 Prozent gegenüber 1990 senken. Zum Green Deal habe es nun eine öffentliche Konsultation gegeben, um herauszufinden, wie Bürger und Organisationen die strengeren Vorgaben bewerten würden und wie das Einsparpotential auf verantwortungsvolle Weise erhöht werden könne. Insgesamt habe sich der AK Energieeffizienz für eine stärkere Steuerungswirkung z.b. durch eine erhöhte CO2- Bepreisung gewünscht. Strengere bürokratische Regularien des Energiesektors sollten dagegen abgelehnt werden. Die BIngK hat die Konsultation entsprechend beantwortet. TOP 8 Digitalisierung des Planen und Bauens [Die Unterpunkte werden aufgrund von Themenüberschneidungen zusammengefasst.] Die Herren Falenski und Kaupmann informieren über aktuelle Entwicklungen im Bereich Digitalisierung des Planen und Bauens. Am 15. Juni 2020 habe die 12. Sitzung des AK Digitalisierung als Webkonferenz stattgefunden. Eins der zentralen Themen sei die Arbeit der planen-bauen 4.0 (pb4.0) und ein Schreiben von den Architektenkammern. In diesem fordere die Präsidentin der BAK, Frau Ettinger-Brinckmann, die pb4.0 auf, bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten zu unterlassen. Hintergrund sei der Streit, was die pb4.0 tun dürfe/solle und was nicht. Konkret habe sich hier eine Wettbewerbssituation zwischen einem Architekturbüro und der pb4.0 ergeben, was nun mittlerweile auch den Aufsichtsrat der pb4.0, in dem Frau Katzschmann für die BIngK sitze, beschäftige. Der Aufsichtsrat habe nun 6

7 den Projektausschuss der pb4.0 beauftragt, zunächst die Fakten zusammen zu tragen und eine Entscheidungsvorlage zu erarbeiten. Die juristische Komponente sei jedoch nicht die entscheidende, denn auch wenn die pb4.0 nach ihrem Gesellschaftsvertrag derlei Aktivitäten entfalten dürfe, sei die viel wesentlichere Frage, wie die Gesellschafter der pb4.0, die tlw. selber Unternehmen und Planungsbüros seien, auf Sicht damit umgehen wollen würden. Daher müsse grundlegend darüber entschieden werden, ob diese Wettbewerbssituation im Sinne des großen Ganzen zu akzeptieren sei oder nicht. Zwar sei die Wettbewerbssituation per se nicht wünschenswert, aber auch bestimmte übergeordnete Projekte, bei denen durchaus gewünscht sei, dass die pb40 diese übernehmen (etwa aktuell BIM Deutschland ), könnten durchaus auch von Planungsbüros (teil)bearbeitet werden. Zudem müsse die pb4.0 als GmbH auch wirtschaftlich aktiv sein. Weiterhin gebe es neue Entwicklungen im Bereich BIM Fort- und Weiterbildung. Die BIngK und BAK würden zeitnah eine Vereinbarung mit dem Bundeshochbau treffen, nach der die Kammern der Planerinnen und Planer mit dem Bundeshochbau im Bereich der BIM Fortund Weiterbildung eng zusammenarbeiten würden. Aus berufspolitischer Sicht sei das ein großer Erfolg, da so gewährleistet sei, dass die Interessen der Planerinnen und Planer in diesem Bereich gewahrt würden. Zudem erwarte man davon eine deutliche Signalwirkung auch in Richtung der übrigen (öffentlichen) Auftraggeber und damit Auswirkungen auf die Vergabepraxis. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung werde zeitnah und im Rahmen eines digitalen Formats mit Frau Sts. Bohle (BMI) und der BIngK, die sie selbst vertreten werde, stattfinden. Zudem plane man derzeit eine engere Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Angedacht sei nun, die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur näheren Zusammenarbeit, um ein Signal auch in Richtung der Politik zu senden. Dieser Vorschlag beinhalte auch die (wohl eher theoretische) Möglichkeit, dass Akteure aus dem Baugewerbe an den Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Kammern teilnehmen dürften und dafür einen entsprechenden Nachweis erhalten würden. Hierfür sollten für sie die gleichen Konditionen gelten, wie für die Kammermitglieder. Die BIngK frage derzeit ihre Mitglieder ab, ob sie damit einverstanden seien. Zudem hätten sich die Arbeitskreismitglieder über den Digitalen Bauantrag ausgetauscht. Bekanntlich sei die BIngK gemeinsam mit der BAK in den Prozess der Umsetzung des OZG- Verfahrens Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens eingebunden. Im Zuge der Erarbeitung und Umsetzung einer geeigneten digitalen Lösung liege nun erstmalig ein erster Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung für die Ingenieur- und Architektenkammern vor, die die Legitimierung der Freigabe der Daten erhalten solle. Dazu habe man am 12. Juni

8 eine Absichtserklärung an die Landesingenieurkammern gesendet. Davor habe die BIngK ihre Mitglieder in diversen Gremiensitzungen wie dem Geschäftsführertreffen, dem LBR, dem Ausschuss Berufsrecht und dem Arbeitskreis Digitalisierung über den Verlauf informiert. Acht Landesingenieurkammern hätten sich bereits positiv zurückgemeldet und würden das gemeinsame Vorgehen mit den Architektinnen und Architekten unterstützen. Dennoch gebe es einige Kritikpunkte wie z. B. die Höhe der finalen Kosten. Die Baukammer Berlin habe als einzige Kammer grundsätzlich Probleme mit der Absichtserklärung. Die ausführliche Begründung sei per an den Vorstand vorab versendet worden. Nun stelle sich die Frage, wie man mit dem Berliner Schreiben umgehe. Im Anschluss diskutiert der Vorstand das weitere Vorgehen. Im Grunde seien sich alle über die Zielsetzung einig die Digitalisierung wolle man gemeinsam vorantreiben. Nur das Wie sei unklar. Herr Falenski erklärt, dass die Landesingenieurkammern zunächst entscheiden müssten, ob man für oder gegen eine Einrichtung eines bundesweiten Berufsverzeichnisses der Architekten- und Ingenieurkammern sei. In einem späteren Schritt könne unter Mitwirkung der Landesingenieurkammern die genaue Umsetzung des Berufsverzeichnisses diskutiert werden. Die BAK wolle bis Mitte Juli die Zustimmungen ihrer Mitgliedskammern eingeholt haben. Bis dato sollte auch die BIngK Stellung beziehen. Die politische Willensbekundung sei für den 26. August 2020 geplant. Herr Kammeyer bittet die BIngK-Geschäftsstelle, eine Antwort auf das Schreiben der Berliner Baukammer vorzubereiten, in dem auf die einzelnen Punkte detailliert eingegangen werde. TOP 9 Verbändegespräch vom Herr Falenski berichtet vom Verbändegespräch. Die Vertreterinnen und Vertreter hätten sich am 2. Juni 2020 im Ellington Hotel getroffen. Zentrales Thema sei das Konjunkturprogramm der Bundesregierung gewesen. Das 75. Verbändegespräch habe vereinbart, dass mit einem gemeinsamen Papier eine Reaktion des Verbändegesprächs auf das vorliegende Konjunkturpaket erfolgen solle. Die Veröffentlichung werde im Juli geplant. TOP 10 Videokonferenz BIngK/BAK mit Prof. Leupertz zu Mehrparteienverträgen Herr Balkow informiert über die Videokonferenz mit Prof. Leupertz zu Mehrparteienverträgen. Prof. Leupertz habe verschiedene internationale Modelle vorgestellt. Zentrales Merkmal aller Modelle sei die vertragliche Einbindung der Projektbeteiligten auf ein gemeinsames werkvertragliches Ziel ähnlich wie bei einer Arbeitsgemeinschaft. Demnach seien alle am Bau beschäftigten Akteure für den Erfolg verantwortlich. Dieses angelsächsische Vertragsmodell heble jedoch die Trennung zwischen Planung und Ausführung aus und sei 8

9 überwiegend nur für größere Büros geeignet. Das Thema werde zur weiteren Diskussion in den AK Vergabe gegeben. TOP 10 ASBau Der Tagesordnungspunkt entfällt. TOP 11 DIB I Digitalausgabe Frau Scherf und Herr Link halten eine Präsentation über die digitale Ausgabe des DIB. Dabei gehen sie anfangs auf die Veränderung des Verlagswesens ein und anschließend auf die kritische Finanzsituation des Verlags Schiele & Schön. Im Worst-Case-Szenario gerate Schiele & Schön in die Insolvenz und könne das DIB nicht mehr drucken. Weitere Themen der Präsentation sind: Zusammenführung der Ingenieurpublikationen DIB, Jahrbuch Ingenieurbaukunst und Broschüren zu den Historischen Wahrzeichen; Entwicklung der Marke Deutsches Ingenieurblatt und Nutzung unterschiedlicher Medien. Im Anschluss diskutiert der Vorstand über den Umgang mit dem Verlag Schiele & Schön. Es herrsche Einigkeit darüber, dass das Thema oberste Priorität haben müsse. Gleichzeitig würden die Verträge mit dem Verlag noch bis 2023 laufen. Solange eine Insolvenz nicht absehbar sei, könne die BIngK kurzfristig keine anderen vertraglichen Verpflichtungen eingehen. Weiterhin empfehle der Vorstand wie man sich für den Fall einer möglichen Insolvenz vorbereiten müsse, damit Daten erhalten blieben und kein Schaden entstehe. Der Vorstand beschließt, das Thema in der zweiten Sitzung des Länderbeirats am 26. August 2020 zu diskutieren. TOP 13 Öffentlichkeitsarbeit Frau Jakob und Herr Hähnel geben einen Überblick über die Öffentlichkeits-Projekte. Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland Die Broschüre für die jüngst ausgezeichnete Nordschleuse in Bremerhaven sei nun fertig und versandbereit; ebenso wie der dazugehörige Film, den man sich online anschauen könne. 9

10 Aufgrund der Corona-Krise seien die diesjährigen Verleihfeiern für die Bauwerke Nordschleuse in Bremerhaven und Nibelungenbrücke Worms abgesagt worden. Es stehe die Überlegung im Raum, vier Verleihfeiern in 2021 zu veranstalten. Jedoch reichten dafür die Kapazitäten nicht aus. Zudem befürchte man einen inflationären Effekt, der mit einer Entwertung der Historischen Wahrzeichen einhergehe. Daher müsse diskutiert werden, welche der vier Auszeichnungen stattfinden und welche ganz ausfallen sollten. Der Vorstand berät anschließend und kommt zum Entschluss, dass drei Verleihfeiern ein geeigneter Kompromiss sei. Die Auszeichnung der Sendehalle Europe 1 in Berus würde sich anbieten, da diese zusammen mit der Verabschiedung des Präsidenten der saarländischen Ingenieurkammer, Dr. Rogmann, terminiert werden könnte. Auch die zweite Auszeichnung sei schon gesetzt: die Nordschleuse in Bremerhaven. Der Vorstand bittet die BIngK-Geschäftsstelle, sich mit den Landesingenieurkammern über den dritten Termin abzustimmen. Jahrbuch Ingenieurbaukunst Die diesjährige Ausgabe sei fertig und werde voraussichtlich im Oktober / November veröffentlicht. Dieses Jahr gebe es noch eine Sonderausgabe in Englisch und Deutsch mit den besten Ingenieurbauwerken der letzten Jahre, die im September erscheine. Schülerwettbewerb Das Thema für den nächsten Schülerwettbewerb sei Stadiondächer. Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 Die Abgabefrist für die Teilnahme am Ingenieurbaupreis sei am 28. Mai 2020 abgelaufen. Nun habe die Auswertungsphase begonnen. Insgesamt lägen 29 Einreichungen vor. Das seien sieben mehr als im Vorhr, also ein gutes Ergebnis. Die Verleihfeier werde nach wie vor im Leibniz-Saal in der Brandenburgischen Akademie stattfinden. Herr Kammeyer weist darauf hin, dass er aufgrund von Corona nicht an der Jurysitzung teilnehmen wird und bittet die Geschäftsstelle, einen Vertreter für ihn zu finden. Pixie-Heft 10

11 Die Vorbereitungen würden trotz Corona-Krise gut laufen. Der Text sei weitestgehend abgestimmt und druckfertig. Die Skizzen lägen auch schon vor, so dass die geplante Veröffentlichung Mitte / Ende September realisierbar sei. Pressearbeit Gestern sei, wie angekündigt, die zweite Befragungsrunde gestartet. Um entsprechende Kommunikation und Weiterleitung der Umfrage an die Kammermitglieder werde gebeten. Die erste Umfrage habe deutlich gezeigt, dass für die politische Arbeit auf Bundes- und Landesebene etwa im Hinblick auf die notwendige Verlängerung von Hilfsangeboten oder auch die Forderung nach Sicherstellung von Verwaltungs- und sonstigen Prozessen eine verlässliche und aktuelle Datenbasis unerlässlich sei. Die Ergebnisse der ersten Runde habe die BIngK bei einer Vielzahl von Gelegenheiten verwenden können. Diese hätten sicherlich auch dazu beigetragen, dass bestimmten politischen Forderungen in der jüngeren und jüngsten Vergangenheit nachgekommen wurde. Abhängig von den Ergebnissen und den weiteren Entwicklungen würde man diese Befragung noch einmal im Herbst 2020 wiederholen. TOP 14 Allgemeine Berichte Der Vorstand und die Geschäftsstelle der BIngK haben keine Anmerkungen. TOP 15 Terminplan Die nächste Vorstandssitzung findet am 28. Juli 2020 als Webkonferenz statt. Die Sitzung des Länderbeirates wird am 26. August 2020 in Berlin stattfinden. Am Vortag komme der Vorstand zur 7. Sitzung zusammen. Anschließend berate die LBR-Arbeitsgruppe zum Thema Freiberuflichkeit. Alle drei Sitzungen werden als Präsenzveranstaltung geplant. TOP 16 Entfällt. Sonstiges Berlin, 11

12 gez. Kammeyer Falenski Dünckmann Präsident Hauptgeschäftsführer Protokoll Anlage - Teilnehmerliste 12

13 5. VORSTANDSSITZUNG 2020 Tag: Dienstag, 23. Juni 2020 Zeit: 09:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr Ort: Webkonferenz UNTERSCHRIFTEN Teilnahme Bemerkungen Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer Präsident Dr.-Ing. Hubertus Brauer Vizepräsident entschuldigt Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Vizepräsident Ja Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Univ. Reinhard Pirner Vorstandsmitglied Ja Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Rainer Ueckert Vorstandsmitglied Ja RA Martin Falenski Hauptgeschäftsführer

14 RA Markus Balkow Stellv. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jost Hähnel Leiter Öffentlichkeitsarbeit Ja Alexandra Jakob Referentin Kommunikation Ja Claudia Dünckmann Referentin Vorstand/Geschäftsführung Marcel Kaupmann Referent Ingenieurwesen /Digitalisierung Susanne Scherf und Harald Link Deutsches Ingenieurblatt

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