Schalltechnische Untersuchung

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1 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung Vorhaben: Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Auftraggeber: Stadt Meßkirch Conradin-Kreutzer-Straße Meßkirch Bearbeitungsstand: 08/2017 Projekt-Nr.: Westheimer Straße Neusäß Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info@em-plan.com

2 Auftrag vom: März 2017 Anzahl Seiten: 34 Anzahl Anlagen: Bearbeiter: 3, s. Anlagenverzeichnis Manfred Ertl Durchwahl: 0821 / Dokument: ertl@em-plan.com 975_Messkirch_Bericht_ Das vorliegende Gutachten ist geistiges Eigentum von em plan. Das Gutachten ist ausschließlich zur Durchführung des behandelten Vorhabens zu verwenden. Die Weitergabe des Gutachtens oder dessen Vervielfältigung außerhalb des gegenständlichen Vorhabens, auch auszugsweise, ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Gestattung zulässig. Projekt-Nr.: Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Örtlichkeiten und Vorhaben Örtlichkeiten Vorhaben Beurteilungsgrundlagen DIN 18005, Schallschutz im Städtebau TA Lärm Lärmpegelmessung Messorte und -durchführung Messtermin und Meteorologie Emissionssituation Fremdgeräusche und Störgeräusche Messgeräte und Messgrößen Messergebnisse Messpunkt Messpunkt Mittlerer Einzelschußpegel, Messpunkte Mittlerer Einzelschußpegel, Schützenstand Bestimmung des Schallleistungspegels Emissionsansätze Außengastronomie Schützenhaus Parkverkehre Schützenhaus Außengastronomie Hotel Schallimmissionen Bestandssituation Bestandssituation mit partieller Einhausung Bestandssituation mit Volleinhausung Spitzenpegel Außengastronomie Hotel und Gaststätte Qualität der Immissionsprognose...28 Projekt-Nr.: Seite 3

4 12. Schallschutzmaßnahmen Zusammenfassung...30 A) Häufig verwendete Abkürzungen...32 B) Anlagen...33 C) Regelwerke...33 D) Grundlagen...34 E) Tabellenverzeichnis...34 Projekt-Nr.: Seite 4

5 1. Gegenstand der Untersuchung Die Stadt Meßkirch beabsichtigt, den Flächennutzungsplan in einer 3. Änderung zu überarbeiten. Vorgesehen ist die Ausweisung von Wohnbauflächen an der Ostseite des Stadtgebiets im Bereich des Hauptbühlwegs. Zudem soll ein Hotelbetrieb entstehen. Östlich bzw. südlich benachbart zu den geplanten Nutzungen befindet sich am Sandbühlweg das Schützenheim der Privilegierten Schützengilde Meßkirch. Das Gelände verfügt über mehrere Schießbahnen. Auf dem Gelände wird mehrmals wöchentlich trainiert, zudem finden dort auch sportliche Wettkämpfe statt. Insofern ist ein mögliches Konfliktpotential mit der Entwicklung der Flächen zu Bauland im Hinblick auf den gegebenen Schießbetrieb aus dem Schützenheim gegeben. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung war zu klären, von welchen Geräuschimmissionen aus der Schießanlage im Bauerwartungsland auszugehen ist, inwiefern Überschreitungen der Anforderungen an den Immissionsschutz zu erwarten sind und welche Abhilfemaßnahmen geeignet sind, die städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde eine kontrollierte Schießlärmmessung vor Ort anhand der üblicherweise verwendeten Waffen und Kaliber durchgeführt. Anhand der gemessenen Einzelschußpegel je Waffenart und der prognostizierten Schußzahl in den zu betrachtenden Beurteilungszeiträumen summiert über alle emittierenden Schießbahnen war eine Immissionsprognose für das Bauerwartungsland zu erstellen. Zudem ist in Überlagerung mit dem Schießbetrieb eine Abschätzung zu treffen für den Fall, dass der geplante Hotelbetrieb eine Außengastronomie auf der Ostseite des verfügbaren Planungsgeländes realisiert. In der Folge sind bei gegebenen Überschreitungen Empfehlungen zum Schallschutz zu erarbeiten, welche darlegen, mit welchen Maßnahmen sich die Änderung des Flächennutzungsplans schalltechnisch realisieren lässt. Ansätze, Methoden und Ergebnisse sind in diesem Gutachten zusammengefasst. Projekt-Nr.: Seite 5

6 2. Örtlichkeiten und Vorhaben 2.1 Örtlichkeiten Die Örtlichkeiten sind den Anlagen 1 bis 2 zu entnehmen. Nachstehende Abbildung zeigt den Untersuchungsumgriff des Bauerwartungslands sowie die Lage des Schützenheims im Westen der zu entwickelnden Flächen. Abbildung 1: Untersuchungsraum, Luftbild Quelle Google Earth Projekt-Nr.: Seite 6

7 Das Gelände steigt von West nach Ost im Untersuchungsraum von ca. 630 m auf 650 m ü. NN an. Die Anlage besteht im Prinzip aus einem Schützenhaus und mehreren Schießständen. Im Bestand existieren neben einer Bogenschützenanlage und einem Luftgewehrstand, welche beide schalltechnisch irrelevant sind, eine offene Schießanlage für Kurz- und Langwaffen mit 25 m Länge, sowie eine offene Anlage für Kleinkaliberwaffen (KK) mit 50 m Länge. Die Schießanlage für Kurz- und Langwaffen verfügt über 5 Bahnen, die KK-Anlage über 6 Bahnen. Abbildung 2: KK-Schießstand Projekt-Nr.: Seite 7

8 Abbildung 3: Kurz- und Langwaffenschießstand Die Schießstände sind dreiseitig eingehaust und z. T. innenseitig und zwischen den Schießplätzen mit schallabsorbierenden Paneelen versehen bzw. an den Wänden ausgekleidet. Die Einhausung endet jeweils an der Gebäudevorderkante, d. h. die Schußbahnen liegen im Freien. Beiderseits der Schießbahnen befinden sich parallel geschüttete Erdwälle mit einer Höhe um 3 bis 4 m über Gelände bis zum Ziel bzw. Kugelfang. Die beiden Schießanlagen sind nach Südosten hin orientiert. Die Schießstände werden mehrmals wöchentlich abends über die Dauer mehrerer Stunden genutzt, zudem auch zu Wettkämpfen außerhalb der Übungszeiten. Nach Angaben des Vorsitzenden des Schützenvereins ist mit einer tendenziell zunehmenden Nutzung des Schützenheims zu rechnen. 2.2 Vorhaben Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans sieht das Herranrücken möglicher Wohnbebauung bis direkt an die Westseite des Schützenheims vor. Zudem soll nördlich des Schützenheims ein Hotelbetrieb enstehen. Projekt-Nr.: Seite 8

9 Der Umgriff der FNP-Änderung sind in der nachstehenden Abbildung dargestellt: Abbildung 4: Bauerwartungsland Die vorgesehene Nutzung im Bauerwartungsland soll einem allgemeinen Wohngebiet entsprechen. Projekt-Nr.: Seite 9

10 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN 18005, Schallschutz im Städtebau In der städtebaulichen Planung findet grundsätzlich die DIN 18005, Schallschutz im Städtebau Anwendung. Die DIN enthält Grundlagen und Hinweise für die städtebauliche Planung. Sie verweist auf Berechnungsverfahren und einschlägige Rechtsvorschriften für die Ermittlung und Beurteilung von Schallimmissionen unterschiedlicher Arten von Lärmquellen. Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich hierbei von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, der Beurteilungszeitraum Nacht währt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Es sind die nachfolgenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN für die Beurteilung der Schallimmissionen maßgeblich: Tabelle 3-1: Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt 1 tags nachts Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten 50 db(a) 40 db(a) bzw. 35 db(a) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS), und Campingplatzgebieten 55 db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) 60 db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) 65 db(a) 55 db(a) bzw. 50 db(a) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis 65 db(a) 35 bis 65 db(a) Bei den zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr sind die in der DIN aufgeführten Orientierungswerte, die in der Stadtplanung ein zu berücksichtigendes Ziel darstellen. Der Belang des Schallschutzes stellt einen wichtigen Planungsgrundsatz neben anderen Belangen dar. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist im Hinblick auf die mit der Eigenart einer Baufläche verbundenen Erwartungen auf einen angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen wünschenswert. Insbesondere in bebauten Gebieten kann oder muss bei Überwiegen anderer Belage im Rahmen der Abwägung der Belang des Schallschutzes entsprechend zurückgestellt werden. Gerade in durch Verkehrsgeräusche vorbelasteten Gebieten, sind Maßnahmen zur Verringerung der Schallimmissionen nur selten möglich. Ein Ausgleich wird in diesem Fall durch andere geeignete Maßnahmen erforderlich. Projekt-Nr.: Seite 10

11 3.2 TA Lärm Die TA Lärm ist für das gegenständliche Vorhaben als einschlägige Richtlinie hinsichtlich der Einwirkungen aus Schießanlagen heranzuziehen. Punkte der TA Lärm sind in der folgenden Zusammenstellung in verkürzter Form inhaltlich wiedergegeben. Bezüglich der Begriffsdefinitionen wird auf die TA Lärm verwiesen. Es sind folgende Immissionsrichtwerte für die Beurteilung einwirkender Geräuschimmissionen zu beachten: Tabelle 3-2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Tag (6:00 h bis 22:00 h) Nacht (22:00 h bis 6:00 h) a) in Industriegebieten 70 db(a) 70 db(a) b) in Gewerbegebieten 65 db(a) 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 db(a) 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 db(a) 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten 50 db(a) 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm werden ergänzt durch einen Zuschlag von 6 db(a) für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit. Es sind dies folgende Zeiträume: Tabelle 3-3: Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm an Werktagen 06:00 bis 07:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 06:00 bis 09:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr Diese Zuschläge gelten für Gebiete nach Nummern d) bis f) (vgl. Tabelle 2) der TA Lärm. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Projekt-Nr.: Seite 11

12 Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 der TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte in Gebieten nach den Buchstaben b) bis f) tags 70 db(a) und nachts 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Buchstaben c) bis f), vgl. Tabelle 1 am Tag um nicht mehr als 20 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. Nach TA Lärm sind die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 3-1 an den maßgeblichen Immissionsorten einzuhalten. Es sind dies diejenigen Immissionsorte, an denen im Einwirkungsbereich der Anlage am ehesten mit einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu rechnen ist. Die Berechnung der Schallemissionen und Schallimmissionen erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Gemäß der TA Lärm sind die Schießgeräuschimmissionen nach VDI 3745 Blatt 1, Ausgabe Mai 1993 zu ermitteln. Es sind in der Regel sind hierzu gesteuerte Messungen im Sinne der Richtlinie anzuwenden. Projekt-Nr.: Seite 12

13 4. Lärmpegelmessung Grundlage für die Ermittlung der Schallemissionen sind gesteuerte Messungen mit Dokumentation der Emissionssituation, wie Waffenart, Kaliber, Standort des Schützen etc.. Die Mindestanzahl der Einzelschußpegel liegt bei Abständen kleiner 200 m, in der Regel einmalig bei mindestens 10 Einzelschußpegeln. 4.1 Messorte und -durchführung Zur Ermittlung der Schallleistung wurde Messungen der Schalldruckpegel zeitgleich an zwei Standorten, jeweils in 4 m Höhe über dem Gelände vorgenommen. Abbildung 5: Lageplan mit Darstellung der Schießstände, Messpunkte und Plangebiet Projekt-Nr.: Seite 13

14 Sämtliche Messungen wurden auf der Grundlage der TA Lärm unter Anwendung der DIN bzw. DIN durchgeführt. Je Messort bzw. Messaufgabe wurden mehrere aufeinanderfolgende Messungen gespeichert und zugleich die eingesetzten Kaliber dokumentiert. 4.2 Messtermin und Meteorologie Die Messung fand am Samstag, den in der Zeit zwischen 18:00 und 19:15 Uhr zusammen mit mehreren Schützen des Schützenvereins sowie mit dem Auftraggeber statt. Die meteorologische Situation wurde messbegleitend erfasst. Die Lufttemperatur betrug rd. 23 C, die mittlere Luftfeuchte lag bei 36 % und der Luftdruck bei rd. 950 hpa. Der Boden war trocken. Die Bedeckung betrug ca. 5 %. Die Windgeschwindigkeit lag während der Messung bei 5 m/s aus unterschiedlichen Richtungen. 4.3 Emissionssituation In der Schießanlage werden Kurz- und Langwaffen sowie Kleinkaliberwaffen geschossen: Stand Waffe Kaliber Kurz- und Langwaffenstand Karabiner 31 7,5 mm x 55 mm Kurz- und Langwaffenstand Mauser Modell 98 7,92 mm x 57 mm Kurz- und Langwaffenstand Unterhebel-Repetiergewehr Winchester Kurz- und Langwaffenstand Revolver 44 Magnum 11 mm x 33 mm Kurz- und Langwaffenstand Selbstladebüchse 12 mm Kurz- und Langwaffenstand Pistole 9 mm 9 mm Kurz- und Langwaffenstand Pistole ACP.22 ACP Kurz- und Langwaffenstand Revolver (Schwarzpulver) 11 mm x 33 mm Kurz- und Langwaffenstand Revolver.44 Kleinkaliberstand Pistole KK.22 kurz Projekt-Nr.: Seite 14

15 Abbildung 6: Karabiner 31 Abbildung 7: Mauser Karabiner 98 Abbildung 8: Unterhebel Repetiergewehr Abbildung 9: Revolver Magnum Abbildung 10: Selbstladebüchse Abbildung 11: Pistole 9 mm Projekt-Nr.: Seite 15

16 Abbildung 12: Pistole ACB Abbildung 13: Revolver Schwarzpulver Abbildung 14: Pistole KK Für alle Kaliber bzw. Waffen mit Ausnahme des Schwarzpulverrevolvers wurden jeweils mindestens 10 Schuß gemessen. Der Schwarzpulverrevolver wurde 6-mal abgefeuert. 4.4 Fremdgeräusche und Störgeräusche Fremd- oder Störgeräusche traten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht auf. 4.5 Messgeräte und Messgrößen Für die Messungen wurden folgende Geräte verwendet: Svan 945 A, digitaler integrierender Handschallpegelmesser und Echtzeit-Terz- und Oktav- Analysator, Klasse 1 Mikrofon G.R.A.S. 40AN S.-Nr einschließlich Vorverstärker SVANTEK SV11, S.-Nr und 10 m Mikrofonkabel, mit Windschirm Bruel & Kjaer Kalibrator Typ 4231, Klasse 1 Sinus Messtechnik GmbH, SOUNDBOOK quadro, Klasse 1 Schallpegelmesser mit integrierter Echtzeit-Terz- und Schmalbandanalyse Projekt-Nr.: Seite 16

17 Mikrofon MICROTECH Gefell, MK 250 (S.-Nr. 7969), einschließlich Vorverstärker MV210, S-Nr. 1460) und 10 m Kabel Messgerätestative, Mikrofonstative mit Kragarm und Klemmvorrichtung mobile Wetterstation Gemessen wurde über die gesamte Dauer einer jeden Messung der Schalldruckpegel in Echtzeit. Das Messsignal wurde als Pegelschrieb sowie als Audiosignal aufgezeichnet. Generell zeichnen die Messgeräte den Schalldruckpegel in den Zeitbewertungen Fast, Slow und Impuls, sowie in den Frequenzbewertungen A, C, und Z (linear) auf. Folgende Größen werden im Rahmen dieses Messberichts dokumentiert: Tabelle 4-1: Messwerte und Auswertegrößen Messgröße Erläuterung Zweck LAFmax Maximalwert des äquivalenten Dauerschalldruckpegels in der Frequenzbewertung A und der Zeitbewertung Fast Geräuschspitze Die Daten der Messungen stehen einer nachträglichen Auswertung zur Verfügung. Projekt-Nr.: Seite 17

18 5. Messergebnisse 5.1 Messpunkt 1 Die folgenden Abbildungen zeigen die Maximalpegel, L AFmax am Messpunkt 1 für die erfassten Kaliber bzw. Waffen. Karabiner 31 Karabiner 98 Revolver Magnum Abbildung 15: Pegelverlauf Messpunkt 1, 1. Messabschnitt Selbstladebüchse Revolver Schwarzpulver Pistolen 12 mm und 9 mm Revolver Magnum Pistole KK Abbildung 16: Pegelverlauf Messpunkt 1, 2. Messabschnitt Projekt-Nr.: Seite 18

19 Abbildung 17: Messpunkt 1 Projekt-Nr.: Seite 19

20 5.2 Messpunkt 2 Die folgenden Abbildungen zeigen die Maximalpegel, L AFmax am Messpunkt 2 für die erfassten Kaliber bzw. Waffen :10 18:15 18:20 18:25 18:30 18:35 18:40 18:45 18:50 18:55 19:00 19:05 19:10 19:15 hh:mm Abbildung 18: Pegelverlauf Messpunkt 2 Abbildung 19: Messpunkt 2 Projekt-Nr.: Seite 20

21 5.3 Mittlerer Einzelschußpegel, Messpunkte Für jede Emissionssituation k wird aus allen gemessenen Einzelschußpegeln L AFmax,k,i gem. Kap. 4.2 der VDI 3745 Blatt 1 der mittlere Einzelschußpegel L mk nach =10 lg ( 10,, ) () I1I mit nk = Gesamtzahl der gemessenen Einzelschußpegel aller Stichproben für die Emissionssituation ermittelt. Ausgehend von Gleichung I1I ergeben sich für die einzelnen Kaliber und Messpunkte die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten mittleren Einzelschußpegel. Vergleichbare emittierende Waffen sind hierbei zusammengefasst. Tabelle 5-1: mittlere Einzelschußpegel, Messpunkte, L AFmax Waffenart mittlerer Einzelschußpegel in db(a) Messpunkt 1 Messpunkt 2 Selbstladebüchse Karabiner und Magnum Pistolen Pistole KK Mittlerer Einzelschußpegel, Schützenstand Anhand eines Ausbreitungsmodells wurde ausgehend von den o. a. Ergebnissen der mittlere Einzelschußpegel an der Quelle, am Schützenstand ermittelt. Die Berechnungen erfolgten nach DIN ISO unter Berücksichtigung des allgemeinen Berechnungsverfahrens des Bodeneffekts gem. Kap Die Berechnung berücksichtigt außerdem schallpegelmindernde Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg. Es wird an den Baukörpern ein Reflexionsverlust von 1 db(a) (glatte Fassade) zugrunde gelegt. Die zugehörigen Emissionsspektren sind den Messergebnissen entnommen. Eine meteorologische Korrektur, C met wurde nicht vorgenommen. Es ergeben sich folgende mittlere Einzelschußpegel für den Schützenstand. Tabelle 5-2: mittlere Einzelschußpegel, Schützenstand, L AFmax Waffenart mittlerer Einzelschußpegel Schützenstand in db(a) Selbstladebüchse 147,6 Karabiner und Magnum 143,6 Pistolen 133,6 Pistole KK 133,6 Projekt-Nr.: Seite 21

22 5.5 Bestimmung des Schallleistungspegels Die Bestimmung des Schallleistungspegels erfolgt in Anlehnung an Kap der VDI 3745 Blatt 1, nach Formel 3. Vorliegend soll der gemittelte Schallleistungspegel je Kaliber und Schuß nach mit,1h =10 lg ( % 0,125 10,!, /#$ ) () +'1 I2I Lm = mittlere Einzelschußpegel nach I1I T = 3600 s Z1 = Zuschlag für die Impulshaltigkeit = 16 db ermittelt werden. Danach ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Schallleistungspegel, je Schuß und Stunde. Tabelle 5-3: mittlere Schallleistungspegel, Schützenstand, L w,1h Waffenart mittlere Schallleistung, L w,1h in db(a) Selbstladebüchse 119 Karabiner und Magnum 115 Pistolen 105 Pistole KK 105 Projekt-Nr.: Seite 22

23 6. Emissionsansätze Die konkrete Nutzung des Schützenstandes wurde mit dem Vorstand des Schützenvereins abgestimmt. Danach findet im offenen Schießstand grundsätzlich folgender Betrieb statt: - Training am Mittwoch und Freitag in der Spanne von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr - Training am Sonntag in der Spanne von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Wettkämpfe am Montag, Donnerstag und Samstag - Sonntags in der Spanne von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Gelegentlich werden Wettkämpfe ausgetragen, dies geschieht nur sporadisch. Nach Angabe des Schützenvereins finden diese nicht an aufeinanderfolgenden Wochenenden statt, so dass diese im Sinne der TA Lärm als sog. seltene Ereignisse eingestuft werden können. Da die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse um 10 db(a) höher liegen als jene für den Regelbetrieb ist auszuschließen, dass zu seltenen Ereignissen die Richtwerte überschritten sein könnten, wenn diese bei einem maximalen Trainingsbetrieb eingehalten werden. Der sonntägliche Schießbetrieb liegt nicht innerhalb der Ruhezeiten, mithin ist der Werktag mit den längsten Schießzeiten bzw. der intensivsten Nutzung der maßgebliche Beurteilungszeitraum. Maßgebend für die Beurteilung ist mithin die Zeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr werktags. Nach VDI 3745 Blatt 1 Anhang A ist von folgenden maximalen Schußzahlen je Schießbahn und Stunde auszugehen: Langwaffen (sportlich) 40 Schüsse / h Kurzwaffen (sportlich) 40 Schüsse / h Schwarzpulverwaffen 25 Schüsse / h Im Rechenmodell wird i. S. einer durchmischten Nutzung der Schießanlagen von folgenden Randbedingungen ausgegangen: Nutzung Selbstladebüchse 40 Schuß / Tag Nutzung sonstige Langwaffen und Magnum 320 Schuß / Tag Nutzung Kurzwaffen 240 Schuß / Tag Nutzung KK-Bahnen 720 Schuß / Tag In den o. a. Schußzahlen sind die Schwarzpulverrevolver durch die Anzahl von 40 Schuß u. E. angemessen berücksichtigt. Projekt-Nr.: Seite 23

24 7. Außengastronomie Schützenhaus Auf der Südost- und Nordostseite des Schützenhauses besteht eine Außengastronomie. Die Außengastronomie ist während der Schießzeiten in Betrieb. Allerdings wurde vorsorglich unterstellt, dass sich Gäste auch bis nach 22 Uhr noch dort aufhalten können. Geht man davon aus, dass im Übungsbetrieb maximal 40 Schützen anwesend sind, die zugleich auch die Außengastronomie ständig nutzen, ergeben sich maximal 40 Gäste je h, die sich im Freien befinden. Von diesen spricht gleichzeitig im Normalfall jeder Zweite und ist u. E insbesondere zumindest für die Nachtzeit konservativ gerechnet. Nach VDI 3770 beträgt der Schallleistungspegel einer gehoben sprechenden Person (z. B. Biergarten) L WA = 70 db(a) in einer Höhe von 1,2 m über Gelände für eine sitzende Person. 8. Parkverkehre Schützenhaus Geht man davon aus, dass der Parkplatz mit etwa 20 verfügbaren Stellplätzen zu den Trainingszeiten jeweils voll belegt wird, ergibt sich eine Anzahl von 40 Stellplatzwechseln tags. Eine Unterscheidung nach Ruhezeiten ist tags nicht erforderlich, da die Übungszeiten außerhalb der Ruhezeiten für WA stattfinden. Die Stellplätze werden als Gaststättenstellplätze i. S. der Bay. Parkplatzlärmstudie behandelt. Der Zuschlag für die Parkplatzart K PA beträgt 3 db(a), für die Impulshaltigkeit K I 4 db(a) auf den Grundwert von 63 db(a) je Stellplatzwechsel und Stunde. Die Fahrgassen sind gekiest, relevante Steigungen sind nicht vorhanden. Weitere Zuschläge bezüglich der Parkplatzart werden mithin nicht erforderlich. Die Berechnung der Stellplätze erfolgt nach dem zusammengefassten Verfahren, d. h. die Fahrwege werden nicht eigens modelliert, sondern werden über entsprechende Zuschläge anhand der Stellplatzzahl berücksichtigt. Projekt-Nr.: Seite 24

25 9. Außengastronomie Hotel Eine konkrete Hotelplanung existiert derzeit noch nicht. Allerdings ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass das Hotel rückwärtig erschlossen wird, der entstehende Parkplatzlärm also für die Beurteilung der FNP-Änderung unerheblich sein wird. Jedoch muss damit gerechnet werden, dass auf der Ostseite eine Gastterrasse errichtet werden könnte, im Hinblick auf den Ausblick auf Meßkirch. Wir sind konservativ davon ausgegangen, dass die Terrasse großzügig mit etwa 100 Sitzplätzen angelegt werden könnte, was 50 gleichzeitig sprechenden Personen entspräche. Nach VDI 3770 beträgt der Schallleistungspegel einer gehoben sprechenden Person L WA = 70 db(a) in einer Höhe von 1,2 m über Gelände für eine sitzende Person. Die Auslastung der Außengastronomie kann prinzipiell von der Frühstückszeit bis in die beginnenden Nachtstunden erfolgen. Es wurde daher der Zeitraum von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr in Ansatz gebracht, womit die lauteste Nachtstunde in die Beurteilung eingeschlossen ist. Projekt-Nr.: Seite 25

26 10. Schallimmissionen Ausgehend von den in den Kap. 6 bis 9 aufgeführten Eingangsdaten wurden für den Änderungsbereich der FNP-Änderung vier Szenarien berechnet. Es sind dies Isophonenberechnungen für den Tag- und Nachtzeitraum anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm wie folgt. Szenario 1: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung, Tagzeitraum Szenario 2: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung und einer 15 m langen Einhausung des Langwaffenstandes, Tagzeitraum Szenario 3: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung und einer Volleinhausung des Langwaffenstands, Tagzeitraum Szenario 4: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung und einer Außengastronomie am geplanten Hotel, Tag- und Nachtzeitraum Die Szenarien 1 bis 3 sind in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beigegeben, das Szenario 4 in den Anlagen 2.1 und 2.2. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt nach DIN ISO nach dem allgemeinen Verfahren und berücksichtigt die 1. Reflexion der bestehenden Baukörper (Reflexionsverlust 1 db(a)). Die meteorologische Korrektur C met ist unter Berücksichtigung eines Werts von 2 für C 0 für gleiche Windverteilung berücksichtigt Bestandssituation Die Bestandssituation des Schützenhauses ist in Anlage 2.1 als Isophonenplan dargestellt. Maßgeblich ist die 55-dB(A) Isophone tags, in grün dargestellt. Demnach wäre in einem ersten Bauabschnitt der Korridor westlich der 55-dB(A)-Isophone in einer Tiefe von ca. 40 m als WA bebaubar. Das geplante Hotel wäre in dem Fall mit Beurteilungspegeln um 60 bis 65 db(a), je nach Lage des Baukörpers beaufschlagt und damit in einer Lärmsituation, die zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet zu verorten ist Bestandssituation mit partieller Einhausung Das Szenario ist in Anlage 2.2 dargestellt. Maßgeblich ist wiederum die 55-dB(A) Isophone tags, in grün dargestellt. In dem Szenario wird der Langwaffenschießstand auf einer Länge von 15 m eingehaust. In dem Fall ist das Gebiet der geplanten Wohnbebauung bis auf einen kleinen Sektor mit etwa 40 x 40 m Größe soweit geschützt, dass dort ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden kann. In diesem Sektor könnte möglicherweise eine Fläche für Gemeinbedarf entwickelt werden, ein Spielplatz o. ä. In dem Fall kann auch das Hotel baulich so positioniert werden, dass es innerhalb von Flächen steht, auf denen der Immissionsrichtwert tags eingehalten wird. Für Gastterrassen gelten die Anforderungen der TA Lärm nicht, insofern sind die geringen Überschreitungen des Tagrichtwerts auf dem potentiellen Hotelgelände als tolerierbar anzusehen. Projekt-Nr.: Seite 26

27 Demnach wäre mit einer partiellen Einhausung des Langwaffenstands von 15 m Länge die Schallproblematik bei dem derzeitigen Betrieb weitestgehend gelöst Bestandssituation mit Volleinhausung Wird der Langwaffenstand komplett eingehaust (Anlage 1.3) ist das Gebiet u. E. uneingeschränkt als WA Nutzbar. Dies gilt gleichermaßen für die wesentlichen Flächen des geplanten Hotelgeländes. Zwar ergeben sich dort in der südlichen Randzone noch geringfügige Überschreitungen, jedoch wird man ohnehin gewisse Abstandsflächen einhalten müssen, womit sich keine Schallschutzproblematik ergeben dürfte Spitzenpegel Bereits im Bestand betragen die maximalen Spitzenpegel an den Messpunkten 1 und 2 aus dem Schußgeräusch der Selbstladebüchse (lauteste Waffe) nicht mehr als 84 db(a). Damit ist durch den Schießbetrieb tagsüber das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm i. S. einer zulässigen Überschreitung des Richtwerts von 55 db(a) um 30 db(a) nicht verletzt Außengastronomie Hotel und Gaststätte Ausweislich Anlage 2.1 liegt tags die 55 db(a)-isophone innerhalb der als potentiell möglich abgeschätzten Gastflächen des Hotelbetriebs. Damit entsteht tags im Bauerwartungsland kein Konflikt. Dies bedeutet zugleich aber, dass eine zusätzliche relevante Außenbeschallung mit Musik, etwa stationäre Beschallung oder Livebands vsl. zu Konflikten führen würde. Für die Beschallung der Gastronomieflächen ist daher mit einem künftigen Bauantrag für eine Hotelanlage ein schalltechnischer Nachweis beizubringen. Nach Anlage 2.2 liegt die 40 db(a)-isophone (IRW-nachts) bis zu etwa 40 m im Planungsgebiet der FNP-Änderung. Dies gilt in reduziertem Umfang auch für den Betrieb des Schützenhauses. Dies ergibt sich dann, wenn die Hotelterrasse und das Schützenhaus nach 22:00 Uhr in gleicher Weise genutzt werden wie tagsüber. Davon ist zunächst nicht auszugehen. In der künftigen Bauleitplanung sollte dies jedoch bezüglich des Schützenhauses als potentieller Konflikt berücksichtigt werden, und bei der Planung des Hotels gutachterlich nachgewiesen werden, dass die Außengeräusche in ihrer Summe die Anforderungen der TA Lärm an der Ostgrenze des Wohnbaugebiets auch nachts einhalten. Projekt-Nr.: Seite 27

28 11. Qualität der Immissionsprognose Die Schallleistungspegel der Schußwaffen unterliegen unter Berücksichtigung der verwendeten Munition nicht unerheblichen Schwankungen. Allerdings wurde von einer Vollauslastung der Schützenstände ausgegangen, die so in der Realität kaum eintreten dürfte. Zudem wurden durch gesteuerte Messung im Wesentlichen je Kaliber 10 Schußereignisse der Auswertung hinterlegt, womit eine relativ breite Datenbasis zur Verfügung steht. Natürlich hängt die Emission von den verwendeten Waffen und den geschossenen Kalibern ab. Erheblichen Einfluss hat hierbei der Anteil der Schußzahlen von Selbstladebüchsen. Die Immissionsprognose ergibt jedoch ohnehin, dass zur praktisch vollständigen Entwicklung der Bauflächen zumindest eine Teileinhausung notwendig wird, und eine Volleinhausung der Langwaffenbahn sinnvoll ist. Werden diese Maßnahmen umgesetzt ist davon auszugehen, dass bei der gegebenen Datenbasis die Prognosewerte in der Praxis nicht überschritten werden. Projekt-Nr.: Seite 28

29 12. Schallschutzmaßnahmen Zur Vermeidung von Lärmkonflikten wird vorzugsweise eine Einhausung der Langwaffenbahn, hilfsweise zumindest eine Teileinhausung der offenen Langwaffenbahn auf 15 m Länge empfohlen. Die Innenwände und die Decke sind absorbierend auszuführen, wobei der Absorptionsgrad zumindest 8 db(a) betragen sollte. In Betracht kommen z. B. lochblechverkleidete kaschierte Mineralwollplatten als Wand- und deckenseitig angebrachtes Absorbermaterial. Das Flächengewicht der Einhausung soll im Gesamtaufbau (Außenschale und innenseitige Verkleidung, Wände und Dach) 20 kg / m² nicht unterschreiten. Die Umfassungsbauteile der Einhausungen sind allseits fugendicht aneinander und an bestehende Baukörper (Schießstand) anzubinden. Projekt-Nr.: Seite 29

30 13. Zusammenfassung Die Stadt Meßkirch beabsichtigt, den Flächennutzungsplan in einer 3. Änderung zu überarbeiten. Vorgesehen ist die Ausweisung von Wohnbauflächen an der Ostseite des Stadtgebiets im Bereich des Hauptbühlwegs. Zudem soll ein Hotelbetrieb entstehen. Östlich bzw. südlich benachbart zu den geplanten Nutzungen befindet sich am Sandbühlweg das Schützenheim der Privilegierten Schützengilde Meßkirch. Das Gelände verfügt über mehrere Schießbahnen. Auf dem Gelände wird mehrmals wöchentlich trainiert, zudem finden dort auch sportliche Wettkämpfe statt. Insofern ist ein mögliches Konfliktpotential mit der Entwicklung der Flächen zu Bauland im Hinblick auf den gegebenen Schießbetrieb aus dem Schützenheim gegeben. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung war zu klären, von welchen Geräuschimmissionen aus der Schießanlage im Bauerwartungsland auszugehen ist, inwiefern Überschreitungen der Anforderungen an den Immissionsschutz zu erwarten sind und welche Abhilfemaßnahmen geeignet sind, die städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde eine gesteuerte Schießlärmmessung vor Ort anhand der üblicherweise verwendeten Waffen und Kaliber durchgeführt. Anhand der gemessenen Einzelschußpegel je Waffenart und der prognostizierten Schußzahl in den zu betrachtenden Beurteilungszeiträumen summiert über alle emittierenden Schießbahnen war eine Immissionsprognose für das Bauerwartungsland zu erstellen. Zudem war in Überlagerung mit dem Schießbetrieb eine Abschätzung zu treffen für den Fall, dass der geplante Hotelbetrieb eine Außengastronomie auf der Ostseite des verfügbaren Planungsgeländes realisiert. Die Schießgeräuschemissionen wurden durch eine gelenkte Messung vor Ort an 2 Messpunkten erfasst und hieraus die Schalleistungen der verwendeten Waffen bzw. Kaliber durch Rückrechnung bestimmt. Anhand der gewonnenen Messwerte war durch Ausbreitungsrechnung die Lärmsituation im Planungsraum zu berechnen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt vier Szenarien vertieft untersucht: Szenario 1: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung, Tagzeitraum Szenario 2: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung und einer 15 m langen Einhausung des Langwaffenstandes, Tagzeitraum Szenario 3: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung und einer Volleinhausung des Langwaffenstands, Tagzeitraum Szenario 4: bestehender Übungsbetrieb auf beiden Schießständen bei maximaler Auslastung und einer Außengastronomie am geplanten Hotel, Tag- und Nachtzeitraum Projekt-Nr.: Seite 30

31 Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: 1. Im Bestand (Szenario 1) ohne weitere Lärmschutzmaßnahmen ist an der östlichen Ortsrandgrenze der Stadt in einem Korridor von ca. 40 m als WA bebaubar. Das geplante Hotel wäre in dem Fall mit Beurteilungspegeln um 60 bis 65 db(a), je nach Lage des Baukörpers beaufschlagt, und damit in einer Lärmsituation, die zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet zu verorten ist. 2. Im Szenario 2 wird für den Langwaffenschießstand auf einer Länge von 15 m eine Einhausung vorgeschlagen. In dem Fall ist das Gebiet der geplanten Wohnbebauung bis auf einen kleinen Sektor mit etwa 40 x 40 m Größe soweit geschützt, dass dort ein allgemeines Wohngebiet entwickelt werden kann. In dem Fall kann auch das Hotel baulich so positioniert werden, dass es innerhalb von Flächen steht, auf denen der Immissionsrichtwert für allgemeines Wohngebiet tags eingehalten wird. Demnach wäre mit einer partiellen Einhausung des Langwaffenstands von 15 m Länge die Schallproblematik bei dem derzeitigen Betrieb weitestgehend gelöst. 3. Wird der Langwaffenstand komplett eingehaust (Szenario 3) ist das Gebiet u. E. praktisch uneingeschränkt als WA nutzbar. Dies gilt gleichermaßen für die Flächen des geplanten Hotelgeländes. 4. Bereits im Bestand betragen die maximalen Spitzenpegel außerhalb des Planungsgebiets nicht mehr als 84 db(a). Damit ist durch den Schießbetrieb tagsüber das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm i. S. einer zulässigen Überschreitung des Richtwerts von 55 db(a) um 30 db(a) nicht verletzt. 5. Tagsüber ist aus einem Gaststättenbetrieb (Szenario 4) am Hotel (und auch aus dem Gastgarten des Schützenhauses) im Bauerwartungsland kein Konflikt zu erwarten. In der Nachtzeit sind Überschreitungen des Nachtrichtwerts im Bauerwartungsland nicht auszuschließen. Wir raten dazu, den künftigen Hotelbetrieb bezüglich des Bauerwartungslandes schalltechnisch nachweisen zu lassen bzw. die in Anlage 2.2 ausgewiesenen Schutzabstände für Baukörper (40 db(a)-isophone) einzuhalten. 6. Zusammenfassend ist es im Wesentlichen ausreichend, die Langwaffenbahn auf einer Länge von 15 m einzuhausen, optimal wäre eine Volleinhausung. Die KK-Bahn erfordert keine Maßnahmen. Schalltechnische Hinweise und Empfehlungen zu den baulichen Anforderungen an eine Einhausung der Langwaffenbahn sind unter Punkt 12 der Untersuchung aufgeführt. Augsburg, Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl Projekt-Nr.: Seite 31

32 A) Häufig verwendete Abkürzungen A atm A bar A div A gr C met dl refl dl wz GE GI GOK GW IRW / RW L L i L r L W / L WA L W L W MI / MD / K MT, MN NN Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in db Meteorologische Korrektur in db Pegelerhöhung durch Reflexion in db Korrektur Betriebszeiten in db Gewerbegebiet Industriegebiet Geländeoberkante Grenzwert der Lärmvorsorge in db(a) (16. BImSchV) Immissionsrichtwert / Richtwert in db(a) (TA Lärm) Länge der Schallquelle in m Innenpegel in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Schall-Leistung der Schallquelle in db(a) längenbezogene Schall-Leistung in db(a)/m flächenbezogene Schall-Leistung in db(a)/m² Mischgebiet / Dorfgebiet / Kerngebiet stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz / h Normalnull OW Orientierungswert in db(a) (DIN 18005) R w bewertetes Schalldämm-Maß in db S Fläche der Schallquelle in m² S Entfernung der Schallquelle zum Immissionsort in m SO Sondergebiet WA allgemeines Wohngebiet Z R Ruhezeitenzuschlag (Anteil) in db Projekt-Nr.: Seite 32

33 B) Anlagen Anlage 1.1 Lageplan Isophonen, Übungsbetrieb Uhr Anlage 1.2 Lageplan Isophonen, Übungsbetrieb Uhr, mit partieller Einhausung Anlage 1.3 Lageplan Isophonen, Übungsbetrieb Uhr, mit Volleinhausung Anlage 2.1 Lageplan Isophonen, Übungsbetrieb Uhr, mit Hotelgastronomie Anlage 2.2 Lageplan Isophonen, lauteste Nachtstunde, mit Hotelgastronomie Anlage 3 Pegelliste Beurteilungspegel im Bestand an den Messpunkten 1 und 2 C) Regelwerke [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BIm- SchG) [2] Baugesetzbuch BauGB in der Fassung vom 23. September 2004, zuletzt geändert [3] Baunutzungsverordnung BauNVO in der Fassung vom , zuletzt geändert am [4] DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau-Juli 2002, mit Beiblatt 1 vom Mai 1987 [5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), 1998 [6] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe 1997 [7] VDI 3745 Blatt 1, Beurteilung von Schießgeräuschimmissionen, Ausgabe 1993 [8] DIN , Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, Teil 1, 07/1996 [9] DIN Mittelung von Schallpegeln [10] DIN EN Schallpegelmesser (IEC A1 :1993); Deutsche Fassung EN : A1 :1994 [11] DIN EN Integrierende mittelwertbildende Schallpegelmesser (IEC 804: A und A2 :1993); Deutsche Fassung EN : A2 :1994 [12] DIN IEC 942 Schallkalibratoren; Identisch mit IEC 942:198 [13] Dr.-Ing. Ulrich J. Kurze, Schießgeräusche bei offenen Sportschießständen [14] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, 1976 [15] VDI 3770, Sport- und Freizeitanlagen, 2012 [16] Bay. Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, Ausgabe 2006 Projekt-Nr.: Seite 33

34 D) Grundlagen (1) Stadt Meßkirch, digitale Stadtgrundkarte (2) Stadt Meßkirch, digitales Höhenmodell (3) Privilegierte Schützengilde Meßkirch, Betriebskonzept, Stand (4) Google earth, Luftbildauszug, Stand März 2017 (5) em plan, Ortseinsicht und Messung der Schalldruckpegel E) Tabellenverzeichnis Tabelle 3-1: Orientierungswerte nach DIN , Beiblatt Tabelle 3-2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm...11 Tabelle 3-3: Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm...11 Tabelle 4-1: Messwerte und Auswertegrößen...17 Tabelle 5-1: mittlere Einzelschußpegel, Messpunkte, L AFmax...21 Tabelle 5-2: mittlere Einzelschußpegel, Schützenstand, L AFmax...21 Tabelle 5-3: mittlere Schallleistungspegel, Schützenstand, L w,1h...22 Projekt-Nr.: Seite 34

35 Schalltechnische Untersuchung Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Pegelwerte LrT in db(a) 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 85 < 90 < 95 < Hauptgebäude <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 <= 85 <= 90 <= 95 Übersichtslageplan Übungsbetrieb Uhr, Werktag Nebengebäude Messpunkt Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 08/2017 Projekt: Punktschallquelle Auftraggeber: Änderungsbereich FNP Anlage 1.1 Auftragnehmer: Parkplatz Flächenquelle Stadt Meßkirch Schloßstraße Meßkirch Westheimer Straße Neusäß 0821/ info@em-plan.com

36 Schalltechnische Untersuchung Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Pegelwerte LrT in db(a) 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 85 < 90 < 95 < Hauptgebäude Nebengebäude Übersichtslageplan Übungsbetrieb Uhr, Werktag mit Teileinhausung Langwaffenbahn l = 15 m Messpunkt Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 08/2017 Projekt: Punktschallquelle Auftraggeber: Änderungsbereich FNP <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 <= 85 <= 90 <= 95 Anlage 1.2 Auftragnehmer: Parkplatz Flächenquelle Stadt Meßkirch Schloßstraße Meßkirch Westheimer Straße Neusäß 0821/ info@em-plan.com

37 Schalltechnische Untersuchung Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Pegelwerte LrT in db(a) 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 85 < 90 < 95 < Hauptgebäude Nebengebäude Übersichtslageplan Übungsbetrieb Uhr, Werktag mit Volleinhausung Langwaffenbahn Messpunkt Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 08/2017 Projekt: Punktschallquelle Auftraggeber: Änderungsbereich FNP <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 <= 85 <= 90 <= 95 Anlage 1.3 Auftragnehmer: Parkplatz Flächenquelle Stadt Meßkirch Schloßstraße Meßkirch Westheimer Straße Neusäß 0821/ info@em-plan.com

38 Schalltechnische Untersuchung Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Pegelwerte LrT in db(a) 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < 85 < 90 < 95 < Hauptgebäude Nebengebäude Übersichtslageplan, Übungsbetrieb Uhr, Werktag mit Volleinhausung Langwaffenbahn, Parkverkehr und Außengastronomie Messpunkt Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 08/2017 Projekt: Punktschallquelle Auftraggeber: Änderungsbereich FNP <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 <= 85 <= 90 <= 95 Anlage 2.1 Auftragnehmer: Parkplatz Flächenquelle Stadt Meßkirch Schloßstraße 1 Einhausung Meßkirch Westheimer Straße Neusäß 0821/ info@em-plan.com

39 Schalltechnische Untersuchung Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Pegelwerte LrN in db(a) 40 < 45 < 50 < 55 < 60 < 65 < 70 < 75 < 80 < Hauptgebäude Nebengebäude Übersichtslageplan, Übungsbetrieb Uhr, Werktag mit Volleinhausung Langwaffenbahn, Parkverkehr und Außengastronomie Messpunkt Maßstab: 1:4000 Bearbeitungsstand: 08/2017 Projekt: Punktschallquelle Auftraggeber: Änderungsbereich FNP <= 45 <= 50 <= 55 <= 60 <= 65 <= 70 <= 75 <= 80 Anlage 2.2 Auftragnehmer: Parkplatz Flächenquelle Stadt Meßkirch Schloßstraße 1 Einhausung Meßkirch Westheimer Straße Neusäß 0821/ info@em-plan.com

40 Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Beurteilungspegel nach TA Lärm Legende Zeitber. Zeitbereich Schallquelle Name der Schallquelle Lw db(a) Anlagenleistung Lw' db(a) Leistung pro m, m² s m Entfernung Schallquelle - Immissionsort l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Adiv db Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agnd db Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar db Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm db Dämpfung aufgrund Luftabsorption Cmet db Meteorologische Korrektur Lr Beurteilungspegel Zeitbereich , em plan Westheimer Straße Neusäß Anlage 3.1 SoundPLAN 7.4

41 Stadt Meßkirch 3. Änderung des Flächennutzungsplans Beurteilungspegel nach TA Lärm Zeitber. Schallquelle Lw db(a) Lw' db(a) s m l oder S m,m² Adiv db Agnd db Abar db Aatm db Cmet db Lr MP 1 RW,T 55 db(a) LrT 68,9 db(a) LrT,diff 13,9 db(a) LrT Außengastronomie Schützen 70,0 47,8 56,1 165,2-46,0-2,7-8,4-0,3 0,0 27,8 LrT Karabiner und Magnum 115,0 115,0 49,5-44,9-2,2-19,3-0,1 0,0 67,2 LrT KK-Schießbahn 105,0 105,0 45,7-44,2-0,3-24,5-0,4 0,0 53,3 LrT Kurzwaffen 105,0 105,0 49,4-44,9-2,2-19,3-0,1 0,0 58,9 LrT Selbstladebüchse 119,0 119,0 49,5-44,9-0,8-22,4-0,4 0,0 61,9 LrT Parken Schützenhaus 83,0 58,3 13,2 294,7-33,4-0,5 0,0-0,1 0,0 44,0 MP 2 RW,T 55 db(a) LrT 65,8 db(a) LrT,diff 10,8 db(a) LrT Außengastronomie Schützen 70,0 47,8 29,8 165,2-40,5-1,9-8,6-0,2 0,0 30,3 LrT Karabiner und Magnum 115,0 115,0 51,6-45,2-2,3-20,1-0,1 0,0 63,3 LrT KK-Schießbahn 105,0 105,0 38,1-42,6-0,3-24,7-0,3 0,0 56,5 LrT Kurzwaffen 105,0 105,0 51,4-45,2-2,3-20,0-0,1 0,0 55,1 LrT Selbstladebüchse 119,0 119,0 51,7-45,3-0,8-22,9-0,4 0,0 59,4 LrT Parken Schützenhaus 83,0 58,3 12,5 294,7-32,9-0,6 0,0-0,1 0,0 45, , em plan Westheimer Straße Neusäß Anlage 3.2 SoundPLAN 7.4

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