Leistungsmessung im Fach Deutsch

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1 Leistungsmessung im Fach Deutsch 0. Allgemeine Vorbemerkungen Die Leistungsmessung im Fach Deutsch richtet sich sowohl für die Sekundarstufe I als auch für die Sekundarstufe II nach den rechtlich verbindlichen Grundsätzen des Schulgesetztes für das Land NRW ( 48 SchulG). Wie dem Kernlehrplan für das Fach Deutsch in seiner derzeit gültigen Fassung aus dem Jahre 2007 für die Sekundarstufe I zu entnehmen ist, sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten, Sonstige Arbeiten sowie die Ergebnisse zentraler Lernstanderhebungen (betrifft die Klasse 8) angemessen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Sekundarstufe II. Das Gesetz gibt vor, dass Schriftliche und Sonstige Arbeiten in etwa den gleichen Stellenwert haben, während die Lernstandserhebungen lediglich ergänzend und in angemessener Form Berücksichtigung finden sollen. Grundsätzlich gilt es, dass die Notengebung stets eine größtmögliche Transparenz aufweist. Aus diesem Grunde werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines jeden Schuljahres die Kriterien zur Leistungsbemessung dargelegt. Die Fachschaft verzichtet dabei bewusst auf eine mathematisch ausgerichtete Formel (die zum Beispiel ein prozentuales Verhältnis ausdrücken würde), da auch dies entspricht explizit dem Kernlehrplan die individuelle Lernentwicklung ermöglicht und beurteilt werden soll. Darüber hinaus sind die Fachlehrerinnen und Fachlehrer gehalten, den Schülerinnen und Schülern Hinweise zu erfolgsversprechenden individuellen Lernstrategien zu geben. vgl. hierzu auch: I. Sekundarstufe I Grundsätzlich orientiert sich die Bewertung an vier unterschiedlichen Bereichen: 1. Sprechen und Zuhören 2. Schreiben 3. Lesen Umgang mit Texten und Medien 4. Reflexion über Sprache

2 Das durch die Formulierung von zu erwerbenden Kompetenzen gestützte schulinterne Curriculum (vgl. dort) weist die o.g. Bereiche aus und gibt konkrete Hinweise sowohl auf den Schwerpunkt, den einzelne Themen setzen, als auch auf die im Einzelnen zu erreichenden Fähigkeiten, deren Erwerb systematisch sowohl durch schriftliche als auch durch sonstige Arbeiten überprüft werden sollen. vgl. hierzu auch: I.1 Schriftliche Arbeiten Es ist darauf zu achten, dass schriftliche Arbeiten unterschiedliche Aufgabentypen in den Fokus nehmen. Analog zu den oben aufgeführten Kompetenzbereichen sind bei den schriftlichen Arbeiten die Aufgabenschwerpunkte - den Jahrgangsstufen angepasst - so miteinander zu verknüpfen, dass in umfassender Weise die Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler erkennbar wird. vgl. dazu auch: Die Anzahl der Klassenarbeiten variiert zwischen den Jahrgangsstufen: Jahrgangsstufe 5 Jahrgangsstufe 6 Jahrgangsstufe 7 Jahrgangsstufe 8 Jahrgangsstufe 9 1. Halbjahr: 3 KA 1. Halbjahr: 3 KA 1. Halbjahr: 3 KA 1. Halbjahr: 3 KA 1. Halbjahr: 2 KA 2. Halbjahr: 3 KA 2. Halbjahr: 3 KA 2. Halbjahr: 3 KA 2. Halbjahr: 2 KA + 1 LSE 2 x Halbjahr: 2 KA 2 x 90 Einmal im Schuljahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Die in den Klassenarbeiten zu erbringenden Leistungen umfassen immer eine Verstehensund eine Darstellungsleitung. Zur Darstellungsleistung gehört auch die Rechtschreib- und

3 Zeichensetzungsleistung, die der Höhe der Jahrgangstufe entsprechend zunehmend ins Gewicht fällt. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt, dass nur die Verstöße gegen die Rechtschreibung bewertet werden, die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden können. Gehäufte Verstöße gegen die Regeln der Orthografie führen besonders in höheren Jahrgangsstufen - zu einer Herabsenkung der Gesamtnote im Rahmen einer Notenstufe. I.2 Sonstige Arbeiten Der Bereich Sonstige Arbeiten (auch: Sonstige Mitarbeit, kurz: SoMi) umfasst unterschiedliche Bereiche, die im Folgenden aufgeführt werden und Möglichkeiten der Bewertung darstellen. Die Kriterien können individuell Ergänzung finden bzw. sind nicht zwingend alle einzufordern. mündliche Beteiligung im Unterrichtsgespräch (Kontinuität und Qualität) erkennbare und nachvollziehbare Partizipation in Phasen der Gruppenarbeit Präsentationen (abhängig von der Jahrgangsstufe z.b. Referate, Rollenspiele, Gedichtvorträge, Buchvorstellungen etc.) regelmäßige Berichtigungen von Klassenarbeiten Stundenprotokolle regelmäßige Anfertigung der HA auf einem angemessenen Niveau (inhaltlich, in der Darstellung und im Umfang) * Heftführung zusätzliche schriftliche und mündliche Tests *Die Hausaufgaben nehmen eine Sonderstellung ein, da sie i.d.r. nicht mit einer Note bewertet werden, jedoch trotzdem als erbrachte Leistung zu würdigen sind (s. Hausaufgabenerlass). Das zusätzliche Einreichen von schriftlichen Arbeiten oder die Anfertigung von freiwilligen Zusatzaufgaben (schriftlich oder mündlich) zur Aufbesserung der Note sind in der Regel möglich.

4 II. Sekundarstufe II Die Sekundarstufe II setzt sich aus der Einführungsphase (EF, Jahrgangsstufe 10) und den Qualifikationsphasen Q1 und Q2 (entspricht den Jahrgangsstufen 11 und 12) zusammen. Ebenso wie in der Sekundarstufe I erfolgt die Notengebung auf der Basis sowohl schriftlicher Arbeiten (Klausuren) als auch der sonstiger Arbeiten. II. 1 Schriftliche Arbeiten Um ein möglichst hohes Maß an Vergleichbarkeit der Anforderungen und Einheitlichkeit der Bewertung zu gewährleisten, wird mit den Prüfungsaufgaben ein verbindliches kriterienorientiertes Bewertungssystem entwickelt, in dem für jede Teilleistung Wertungspunkte vergeben werden. Aus der Summe der erreichten Wertungspunkte wird dann die Note errechnet. Diese sind für die Leistungsbeurteilung verbindlich. Als allgemeine Orientierung (jedoch nicht als allein verbindliche Maßgabe) ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Leistung (5 Punkte) mit etwa der Hälfte der vorgesehenen Höchstpunktzahl erreicht werden kann. Oberhalb und unterhalb dieser Schwelle werden die Anteile der erwarteten Gesamtleistung den einzelnen Notenstufen jeweils ungefähr linear zugeordnet. Für die Note "gut" (11 Punkte) müssen etwa vier Fünftel der Höchstpunktzahl erreicht werden. Wenn weniger als 20% der Höchstpunktzahl erreicht werden, ist die Note "ungenügend" zu vergeben. II.1.1 Einführungsphase Die Anzahl der Klausuren beläuft sich auf zwei pro Halbjahr, wobei im Zuge der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe Schülerinnen und Schüler im verkürzten Bildungsgang an Gymnasien und Gesamtschulen gemäß 14 Abs. 1 Satz 3 APO-GOSt (BASS Nr. 3.1 B/Nr. 3.2 B) ab dem Schuljahr 2011/2012 an zentralen Klausuren mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben (ZAP) teilnehmen. Diese zentralen Aufgaben finden im zweiten Schulhalbjahr statt und ersetzten eine Klausur. Die Klausuren dienen der Standardsicherung am Ende der Einführungsphase und geben im Hinblick auf die Anforderungen in der Qualifikationsphase Rückmeldungen hinsichtlich des erreichten Kompetenzniveaus. (vgl. Über die Art der Aufgabenstellung werden die SuS im Vorfeld informiert, Aufgabenbeispiele lassen sich ebenfalls unter o.g. Link finden.

5 Die Dauer der Klausuren umfasst jeweils 90. II.1.2 Qualifikationsphase Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird in NRW das Zentralabitur abgenommen, was bedeutet, dass von zentraler Stelle Aufgaben entwickelt werden, die im gesamten Bundesland die Abschlussklausuren darstellen. Für jeden Abiturjahrgang werden verbindliche Unterrichtsvorgaben für die Jahrgangsstufen 11 und 12 festgelegt, um gleiche Voraussetzungen für die Vorbereitung aller Schülerinnen und Schüler auf die zentralen Prüfungen zu schaffen. Diese Themen sind stoffliche Grundlage für die Klausuren. Die Anzahl der Klausuren beläuft sich sowohl im Grund- als auch im Leistungskurs auf zwei pro Halbjahr in der gesamten Q1 sowie in der Q2.1. In der Q 1 entfällt eine Klausur, wenn eine Schülerin/ ein Schüler sich dazu entscheidet, im Fach Deutsch ihre/seine Facharbeit zu schreiben. Die Note der Facharbeit hat den gleichen Wert wie die einer Klausur. (s. auch: Bewertungskriterien für Facharbeiten im Fach DEUTSCH) In der Q 2.2 gelten unterschiedliche Bedingungen je nachdem, ob es sich um einen Grundoder einen Leistungskurs handelt. Grundkurs: Für die SuS, die Deutsch NICHT als drittes Prüfungsfach gewählt haben, entfällt die Klausur in der Q2.2, da diese als Vorabiturklausur gilt (s.u.) Die Dauer der Klausuren richtet sich danach, ob Deutsch als Grund- oder Leistungskurs belegt worden ist. Jahrgangsstufe 11 (Q1) - Grundkurs Jahrgangsstufe 11 (Q1) - Leistungskurs Jahrgangsstufe 12 (Q2) - Grundkurs Jahrgangsstufe 12 (Q2) - Leistungskurs 1. Halbjahr: 2 Klausuren 1. Halbjahr: 2 Klausuren 1. Halbjahr: 2 Klausuren 1. Halbjahr: 2 Klausuren (sollte die Facharbeit im Fach Deutsch geschrieben werden, ersetzt diese eine Klausur) je 90 je 135 je 135 je Halbjahr: 2 Klausuren 2. Halbjahr: 2 Klausuren 2. Halbjahr: 1 Klausur (Abivorklausur) + schriftliches Abitur; 2. Halbjahr: 1 Klausur (Abivorklausur) + schriftliches Abitur keine Klausur im 2. Halbjahr, wenn D kein schriftliches Prüfungsfach ist) je 90 je 135 je 180 je 255 Für die letzten beiden G9-Jahrgänge, die sich zur Zeit in der 12. bzw. 13. Jahrgangsstufe befinden, gelten entsprechend die Regelungen für die Q1 und Q2.

6 II Bewertungskriterien für Facharbeiten im Fach DEUTSCH Ein Leitfaden zum Formatieren der Facharbeit wird den Schülerinnen und Schülern vor Beginn des Arbeitsprozesses ausgehändigt und ist fachunabhängig. Neben konkreten Absprachen zwischen den Kolleginnen und Kollegen und ihren Schülerinnen und Schülern, die der Individualität jeder einzelnen Arbeit Rechnung tragen, werden für die Notenfindung im Fach Deutsch folgende Bereiche zugrunde gelegt: Formalia, Inhaltliche Darstellungsweise, Wissenschaftliche Arbeitsweise sowie Inhaltliche Ergebnisse. II Abiturklausuren Die Abiturklausuren in Deutsch dauern genau 3 Zeitstunden (Grundkurs) bzw. 4,25 Zeitstunden (Leistungskurs). Es kommt noch eine angemessene Zeit für die Auswahl einer der drei Themenvorschläge hinzu. Die letzte Klausur vor dem Abitur soll unter Abiturbedingungen geschrieben werden, das heißt, Die Klausuren orientieren sich an den Aufgabenformaten der Lehrpläne und der Beispielaufgaben. Es werden prinzipiell Auswahlmöglichkeiten vorgegeben, die allerdings nicht den Vorgaben der Abiturprüfung entsprechen müssen. Die Dauer der Klausuren richtet sich nach den Vorgaben der Abiturbedingungen. Die Beurteilung sollte auf der Basis eines kriterienorientierten Bewertungssystems vorgenommen werden. Letzteres erfolgt allerdings in der Regel spätestens mit Beginn der Qualifikationsphase, zunehmend auch schon in der Sekundarstufe 1 bzw. der Einführungsphase. (s.o.) II. 2 Sonstige Arbeiten Die Kriterien zur Bemessung der sonstigen Arbeiten entsprechen im Wesentlichen denen der Sekundarstufe I

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