big shot Urlaub für kinderreiche Familien 11 Service-Info Jänner 2009 Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer

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1 big shot Urlaub für kinderreiche Familien 11 Jänner 2009 Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer Service-Info

2 Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der ÖVP Oberösterreich ( OÖVP ) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der OÖVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die OÖVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Seite 2

3 Liebe Familien! Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann LAbg Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Der wichtigste Bestandteil unserer Gesellschaft ist die Familie. Gerade in diesem Bereich müssen wir bemüht sein, die Leistungen, die oft als Selbstverständlichkeit angesehen werden, anzuerkennen und den Lebensbereich Familie verstärkt zu fördern. In Oberösterreich hat die Familie einen hohen Stellenwert. Gerade Familien mit mehreren Kindern ist es aus finanziellen Gründen oft jahrelang nicht möglich, den sicherlich verdienten Urlaub außerhalb des Wohnbereiches zu verbringen. Um das Haushaltsbudget etwas zu entlasten, hat das Land Oberösterreich den Urlaubszuschuss für kinderreiche Familien eingeführt. Die wichtigsten Informationen darüber sind in diesem Falter aufgelistet. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Serviceabteilung der OÖ. Volkspartei (0732/ ) gerne zur Verfügung. Mit dem Versprechen, uns auch in Zukunft verstärkt für die Familien einzusetzen, wünschen wir Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub. Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Seite 3

4 Seite 4 Urlaub für kinderreiche Familien I Nr. 11

5 Der Urlaubszuschuss des Landes Oberösterreich wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt: - Familien (auch Pflegeeltern) mit mind. 3 Kindern (2 Kinder, wenn für ein Kind die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird) - Wohnsitz in Oberösterreich und österr. Staatsbürger Einkommensgrenzen: (Jahresnettoeinkommen dividiert durch 12) Ein mit 700,-- festgelegter Sockelbetrag wird mit Gewichtungsfaktoren, die sich aus der Größe der Familie ergeben, multipliziert und so die Einkommensgrenze ermittelt, bis zu der Anspruch auf einen Urlaubszuschuss besteht. - Urlaubsdauer mind. 7 Tage pro Urlaub, jedoch höchstens 14 Tage im Jahr, in Österreich. (Die vorgeschriebene Urlaubsdauer kann mit Bewilligung des zuständigen Mitgliedes der Oö. Landesregierung verkürzt bzw. verlängert werden. Die gleiche Regelung gilt auch hinsichtlich des Urlaubsortes. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Gewährung eines Urlaubszuschusses für Familienurlaube außerhalb Österreichs bewilligt werden, dies beispielsweise dann, wenn ein Urlaub im Ausland, zb am Meer für die Gesundheit der Kinder unbedingt erforderlich ist.) Gewichtungsfaktoren: - für den ersten Erwachsenen Faktor 1,0 - für jeden weiteren Erwachsenen und jedes versorgte Kind 0,8 - für jedes unversorgte Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird 0,5 - für ein behindertes Kind zusätzl. 0,5 - für Alleinerziehende 1,4 Die tatsächliche Höhe des Urlaubszuschusses ergibt sich aus der Relation des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens mit dem Sockelbetrag. Seite 5

6 Höhe des Urlaubszuschusses: - Bis zu ¼ (bis zu 175,--) des Sockelbetrages: 10,-- pro Person/täglich - Bis zu ½ (von 175,-- bis 350,--) des Sockelbetrages: 9,-- pro Person/täglich - Bis zu ¾ (von 350,-- bis 525,--) des Sockelbetrages: 8,-- pro Person/täglich - Bis zum (von 525,-- bis 700,--) Sockelbetrag: 7,50 pro Person/ täglich Nachstehendes Beispiel zur Erläuterung: Familie mit 3 Kindern Monatsnettoeinkommen (Jahreseinkommen : 12) = 1.817, ,-- : 3,3 (Gewichtungsfaktor: 1,0 + 0,8 + 1,5) = 550,60 (über ¾ des Sockelbetrages) daher Zuschuss: pro Person täglich 7,50 = insgesamt 37,50 täglich = 7 Tage Urlaub insgesamt 262,50 Seite 6

7 Was zählt zum Familieneinkommen? Zum Familieneinkommen zählen alle Einkünfte der Eltern bzw. des Elternteils (und dessen Lebensgefährten/Lebensgefährtin), die im gemeinsamen Haushalt leben. Als Einkünfte gelten: a) Bei nichtselbständig Erwerbstätigen die Jahressumme der Bruttobezüge, abzüglich der einbehaltenen Lohnsteuer und abzüglich nachgewiesener und anerkannter Werbungskosten (Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, z.b. Sozialversicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen, Pendlerpauschale). b) Basis des Familieneinkommens bei pauschalierten Land- und Forstwirten ist der aufgrund des Einheitswertes mit einem durch Verordnung festgelegten Durchschnittssatz ermittelten Gewinn. c) Bei allen übrigen Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, bildet die Summe der positiven Einkünfte gemäß Einkommensteuerbescheid abzüglich der festgesetzten Einkommensteuer die Grundlage für die Einkommensbeurteilung. d) Sind im veranlagten Einkommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten, so sind diese Einkünfte gemäß Punkt a) zu errechnen. e) Einkünfte von Kindern über monatlich 182,-- sowie Arbeitslosengeld und Kinderbetreuungsgeld. f) Bekommt die Kindesmutter Alimente und Unterhalt, gelten diese als Einkünfte. Ebenso Witwen- und Waisenrenten. Zahlt der Antragsteller Alimente, werden diese vom Einkommen abgezogen g) Nicht dazu zählen Unterhaltsleistungen für Kinder, Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe und Pflegegeld. Seite 7

8 Wann ist der Antrag zu stellen? Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor Urlaubsantritt zu stellen. Wo muss man ansuchen? Mittels des vorgesehenen Formulars beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Jugendwohlfahrt, Altstadt 30, 4010 Linz, Tel. 0732/7720/ Die OÖVP-Landesparteileitung oder jedes OÖVP-Bezirksparteisekretariat nimmt die Anträge zur Weiterleitung entgegen. Sollten Sie noch Fragen haben bzw. Formulare benötigen, rufen Sie bitte die OÖVP- Serviceabteilung (Frau Edith Kerschbaummayr) an: Wie erfolgt die Auszahlung? Die Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltsort des Urlaubes sind von der Gemeinde oder vom dortigen Tourismusverband des Urlaubsortes bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist dem Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, binnen 3 Monaten nach Urlaubsende vorzulegen. Nach Überprüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Seite 8

9 Notizen

10 Ihre Ansprechpartner in den Bezirken OÖVP Bezirksparteisekretariate BRAUNAU Klaus Mühlbacher, Lederergasse Braunau, Tel: 07722/63371 EFERDING Christopher Doms, Starhembergstr Eferding, Tel: 07272/2603 FREISTADT Gerhard Mark, Hauptplatz Freistadt, Tel: 07942/72371 GMUNDEN Gabriel Grabner, Tagwerkerstraße Gmunden, Tel: 07612/77200 GRIESKIRCHEN Mag. Andreas Zahrhuber, Stadtplatz Grieskirchen, Tel: 07248/62462 KIRCHDORF Wolfgang Brandstätter, Kalvarienbergstr Kirchdorf, Tel: 07582/60777 LINZ-LAND Mag. Franz Ebner, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ LINZ-STADT Markus Spannring, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ PERG Bettina Bernhart, Herrenstraße Perg, Tel: 07262/52626 RIED Mag. Günther Lengauer, Bahnhofstraße 13/ Ried, Tel: 07752/82256 ROHRBACH Gertraud Scheiblberger, Stadtplatz Rohrbach, Tel: 07289/8145 SCHÄRDING Mag. Marianne Reininger, Linzer Straße Schärding, Tel: 07712/2478 STEYR-LAND Mag. Anita Haider, Klosterstraße Garsten, Tel: 07252/53164 STEYR-STADT Bgm. Helmut Templ, Promenade Steyr, Tel: 07252/53178 URFAHR-UMGEBUNG Johannes Kapl, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/775152(53) VÖCKLABRUCK Stefan Büchler, Stadtplatz Vöcklabruck, Tel: 07672/23555 WELS-LAND Johann Ziegelböck, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/47642 WELS-STADT Markus Wiesinger, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/46869 Seite 10

11 OÖVP Service Serviceabteilung Oberösterreichische Volkspartei Obere Donaulände Linz service@ooevp.at 0732 / Mitarbeiter: Florian Hippesroither (-231) Johannes Pracher (-235) Mag. Katrin Brandmayer (-236) Edith Kerschbaummayr (-233) Ulrike Hartl (-234) Orientierung Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Volkspartei, Landesleitung Oberösterreich, Heinrich-Gleißner-Haus, Serviceabteilung Obere Donaulände 7, 4010 Linz Redaktion: Edith Kerschbaummayr Name Adresse PLZ / Ort An die OÖVP Serviceabteilung Obere Donaulände Linz

12 Folgende SERVICE-Informationen stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Abschnitt abtrennen und an uns senden. Die Bestellung ist auch online unter: möglich INFO 1 INFO 2 INFO 3 INFO 4 INFO 5 INFO 6 INFO 7 INFO 9 INFO 10 INFO 11 INFO 12 INFO 13 Eigenheim Fertigstellungsdarlehen und Hauskaufdarlehen Förderung für alternative Energieanlagen Sicherheit im Wohnbau Wohnhaussanierung Formel 35+3 (Grundkaufbeihilfe und Hausratsdarlehen) Beihilfen und Stipendien für Schüler Familienratgeber Bundespflegegeld Urlaub für kinderreiche Familien Wohnbeihilfe Tipps für Lehrlinge INFO 14 Tipps für ältere Arbeitnehmer INFO 15 Vortrags- und Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Vereinsrechtes INFO 17 Veranstaltungssicherheitsgesetz INFO 18 Richtig bewerben INFO 19 Kinderbetreuungsgeld INFO 20 OÖ. Kinderbetreuungsbonus INFO 21 Vereinswesen INFO 22 Abfertigung NEU INFO 23 Gemeindemandatarebesteuerung INFO 24 Schenken & Erben INFO 25 Arbeitnehmerrecht INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge

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