Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1798. Kleine Anfrage mit Antwort

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1 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1798 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Litfin (GRÜNE), eingegangen am 11. Juli 2000 Weiterbildung im Berufswesen Pflege Nach Verabschiedung des Gesetzes über die Berufsbezeichnungen und die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom hat die Landesregierung in 4 des Gesetzes die Befugnis zum Erlass einer Verordnung erhalten, in der u. a. die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildungslehrgänge, Inhalt, Dauer und Ausgestaltung der Weiterbildungen, die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten geregelt werden sollen. Bei den verschiedenen Weiterbildungen gibt es bisher u. a. Angebote für die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester/-pfleger Psychiatrie/OP/Intensivpflege, Anästhesie, Fachkinderkrankenschwester, zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich, zur Leitenden Pflegekraft in der ambulanten Pflege, zu verschiedenen Fachweiterbildungen für Altenpflegerinnen. Dabei gibt es z. B. zwischen den Weiterbildungen im Pflegebereich bei Dauer und inhaltlicher Ordnung Unterschiede, die für die Beteiligten nicht immer ganz nachzuvollziehen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Weiterbildungsstätten wurden bisher von der Landesregierung a) für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich, b) für die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger Psychiatrie/OP/Intensiv/Anästhesie, c) für die Weiterbildung zur Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger und/oder Leitung im ambulanten Pflegedienst, d) für die verschiedenen Weiterbildungen von Altenpflegerinnen und Altenpflegern, e) für die Weiterbildung von Hebammen anerkannt? 2. Über welche Erlasse sind die seit Jahren in Niedersachsen durchgeführten Weiterbildungslehrgänge zu 1a bis e geregelt? 3. Welche Dauer und Stundenzahl haben die jeweiligen Weiterbildungsgänge zu 1? 4. Wie begründet sich die jeweilige unterschiedliche Dauer der Weiterbildungen? 5. Welche Weiterbildungsgänge werden berufsbegleitend und welche in Vollzeit angeboten, und womit begründet sich die unterschiedliche Angebotsform? 6. Welche zeitlichen Anteile haben die jeweiligen praktischen Ausbildungsteile in den verschiedenen Weiterbildungen zu 1, und womit werden die Unterschiede bei der Dauer der Praktika begründet? 7. Bei welchen praktischen Ausbildungsanteilen müssen oder können diese extern, bei welchen können diese innerhalb der eigenen Einrichtung absolviert werden, und wie ist die Unterschiedlichkeit begründet? 1

2 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/ Welche unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte begründen die Differenzierung der Weiterbildungszweige Pflegefachkraft im mittleren Bereich und Fachkrankenschwester und Leitung eines ambulanten Pflegedienstes? 9. Wie ist die Nachfrage nach den unter 1 genannten verschiedenen Weiterbildungen in den letzten 5 Jahren zu beurteilen? 10. Gab es in den letzten Jahren Zusammenlegungen von bisher getrennten Weiterbildungen (z. B. bei den unter 8 genannten) bei einzelnen anerkannten Bildungsträgern? 11 a) Welche nachvollziehbaren Gründe für die Zusammenlegung von Weiterbildungsgängen gibt es seitens der Träger? b) Welche Gründe werden gegen die Zusammenlegung seitens der Träger angeführt? 12. An welchen bisher differenzierten Weiterbildungsgängen will die Landesregierung festhalten, welche Weiterbildungen sollen zusammengelegt werden? 13. Haben hierzu Anhörungen der Verbände der Weiterbildungseinrichtungen wie auch einzelner nicht verbandlich gebundener Weiterbildungsstätten stattgefunden? 14. Welche Anregungen haben diese Anhörungen für die Formulierung der geplanten Verordnung zu 4 des Berufsbezeichnungs- und Weiterbildungsgesetzes erbracht? Welche gedenkt die Landesregierung davon zu berücksichtigen? 15. Wann ist mit der Vorlage und wann mit der Verabschiedung einer Verordnung nach 4 des Berufsbezeichnungs- und Weiterbildungsgesetzes zu rechnen? (An die Staatskanzlei übersandt am 21. Juli 2000 II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales /01 (633) Hannover, den 18. August 2000 Zu 1: Die staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten sind in den Anlagen 1 bis 5 aufgeführt. Zu den Anlagen weise ich auf folgendes hin: Alle Weiterbildungen sind zugänglich für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger. Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Hebammen und Entbindungspfleger können zurzeit nur die Weiterbildung zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich absolvieren. Die unter den Nrn. 1 d) und 1e) angesprochenen Weiterbildungsstätten für diese beiden Berufsgruppen sind darum unter den Weiterbildungsstätten für die Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich (Nr. 1a) aufgeführt [Anl. 1]). Zu 2 und 3: Die in Niedersachsen durchgeführten Weiterbildungslehrgänge sind durch folgende Erlasse und hinsichtlich Dauer und Stundenzahl wie folgt geregelt: 2

3 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/0000 Zu den in 1 a, 1 d, 1 e genannten Weiterbildungen: Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich, RdErl. d. MS v , Nds. MBl. S i. d. F. des RdErl. v , Nds. MBl. S. 645: Lehrgang von 12 bis höchstens 24 Monaten Dauer mit 720 Std. theoretischem und praktischem Unterricht und 20 Wochen Praktikum in verschiedenen vorgegebenen Aufgabenbereichen. Zu den in 1 b genannten Weiterbildungen: Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkrankenschwester, zum Fachkrankenpfleger und zur Fachkinderkrankenschwester und zum Fachkinderkrankenpfleger in der Psychiatrie, RdErl. d. MS v , Nds. MBl. S. 732: 2-jähriger berufsbegleitender Lehrgang mit 720 Std. theoretischem und praktischem Unterricht sowie praktischer Weiterbildung in Form von Mitarbeit von mindestens 1600 Stunden in verschiedenen Bereichen der Psychiatrie. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Fachkrankenschwestern, Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenschwestern und Fachkinderkrankenpfleger für den Operationsdienst, RdErl. d. MS v , Nds. MBl. S. 459: 2-jähriger berufsbegleitender Lehrgang mit 720 Std. theoretischem und praktischem Unterricht, sowie einer in den Lehrgang eingegliederten und vorgegebenen praktischen Mitarbeit während der Berufsarbeit in künftigen Aufgabenbereichen. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkrankenschwester, zum Fachkrankenpfleger und zur Fachkinderkrankenschwester und zum Fachkinderkrankenpfleger in der internistischen und operativen Intensivpflege und Anästhesie sowie in der pädiatrischen Intensivpflege und Anästhesie, RdErl. d. MS v , Nds. MBl. S. 722: 2-jähriger berufsbegleitender Lehrgang mit 720 Std. theoretischem und praktischem Unterricht sowie praktischer Weiterbildung in Form von Mitarbeit von insgesamt 42 Wochen in den Bereichen: Anästhesie, internistische und operative Intensivpflege und in den der Diagnostik und Therapie dienenden Abteilungen, die für die Intensivmedizin und Intensivpflege von besonderer Bedeutung sind. Zu der in 1c genannten Weiterbildung: Weiterbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkrankenschwester, Fachkinderkrankenschwester, zum Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenpfleger und zur leitenden Pflegekraft in der ambulanten Pflege, RdErl. d. MS v i. d. F. des RdErl. vom : einjähriger Vollzeit-Lehrgang oder 2- bis 3-jähriger berufsbegleitender Lehrgang mit 800 Stunden theoretischem und praktischem Unterricht und drei Praktika von insgesamt 14 Wochen Dauer in verschiedenen vorgegebenen Einrichtungen. Zu 4: Der Unterricht zu den verschiedenen Weiterbildungen mit Ausnahme der Weiterbildung zur Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege beträgt einheitlich 720 Stunden. Letztere umfasst 800 Stunden Unterricht. Der zeitliche Umfang richtet sich nach den unterschiedlichen am Weiterbildungsziel orientierten beruflichen Einsätzen und Praktika der jeweiligen Weiterbildung und ist fachlich begründet. Zu 5: Grundsätzlich wird die Weiterbildung bisher in berufsbegleitender Form angeboten. Dem liegt die Absicht zugrunde, dass das Weiterbildungswissen zeitgleich im Berufsalltag umgesetzt und gefestigt werden soll. Zugleich wird hierdurch den erwerbstätigen Pflegefachkräften die Wahrnehmung der Weiterbildungen und den Anstellungsträgern die Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert. 3

4 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1798 Die Wahlmöglichkeit zwischen berufsbegleitender und Vollzeit-Weiterbildung besteht zurzeit nur bei den Weiterbildungsgängen Fachkraft in der ambulanten Pflege und Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich. Dabei sind der theoretische Unterricht und die Praktika jeweils von gleicher Dauer. Die unterschiedliche Angebotsform ermöglicht es Pflegefachkräften, unabhängig von ihrer beruflichen Situation an der Weiterbildung teilzunehmen. Zu 6: Die zeitlichen Anteile der jeweiligen praktischen Weiterbildung sind den Antworten zu 2 und 3 zu entnehmen. Die zeitlichen Unterschiede sind fachlich begründet und von den künftigen möglichen Einsatzgebieten abhängig. Zu 7: Während einer Fachweiterbildung sind sowohl die künftigen Einsatzgebiete als auch die kooperierenden Bereiche kennenzulernen. Bietet der eigene Arbeitsbereich die Möglichkeit des Einsatzes in den erforderlichen Praxisfeldern der Weiterbildung, verringern sich die externen Praktika. In Teilen kann auf externe Praktika jedoch nicht verzichtet werden, da Kenntnisse über angrenzende Arbeitsbereiche und Einrichtungen unabdingbar sind, um z. B. die Vernetzung von Pflege und Betreuung oder interdisziplinäre Zusammenarbeit sicherzustellen. Zu 8: Bei der Weiterbildung zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich überwiegen die Inhalte Betriebs- und Personalmanagement, bei der Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft in der ambulanten Pflege die für die ambulante Pflege erforderlichen pflegespezifischen Fachinhalte. Die Weiterbildung zur Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich ist darüber hinaus nicht speziell nur auf die Aufgabenwahrnehmung in der ambulanten Pflege ausgerichtet. Zu 9: Über die Nachfrage zu den unter Nr. 1 genannten Weiterbildungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 10 und 11: Solche Zusammenlegungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 12, 13 und 14: Die Zusammenlegung der bisher differenzierten Weiterbildungen ist nicht beabsichtigt. Eine Anhörung hierzu hat nicht stattgefunden. Zu 15: Die Anhörung zum Entwurf der Verordnung nach 4 des Gesetzes über Berufsbezeichnungen und die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen wird noch in diesem Jahr erfolgen. Das Verordnungsverfahren kann voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen werden. In Vertretung Witte 4

5 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/0000 Zu den in 1a, d, e genannten Weiterbildungen Anlage 1 Weiterbildungsstätten für Pflegekräfte im mittleren Leitungsbereich (Stand 9/1999) Regierungsbezirk Braunschweig Städt. Klinikum,Braunschweig, Institut für Weiterbildung Naumburger Straße Göttingen Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Lange-Geismar-Str Göttingen Georg-August-Universität Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung Robert-Koch-Str Göttingen Werner-Schule v. DRK Fachweiterbildung Rheinhäuser Str. 19/ Göttingen ARBEIT UND LEBEN Fachweiterbildung Salzdahlumer Str Braunschweig Oskar-Kämmer-Schule Fachweiterbildung Kurt-Schumacher-Str Braunschweig DRK-Fachschule für Altenpflege Korfestraße Braunschweig Excurs Bildungswerk für Pflege GmbH Im Kurt Partzsch Haus Sudheimer Str. 29 a Northeim DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Landesverband Niedersachsen e.v. Lister Kirchweg Hannover Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e. V. Berufliche Bildung Arndtstr Hannover St.-Vinzenz- Bildungshaus im Bernwardshof Kongregation der Barmherzigen Schwestern v. hl. Vinzenz von Paul in Hildesheim Winkestraße Hildesheim St.- Bernward-Krankenhaus Treibestr Hildesheim KMP (Krankenpflege Management Professionell) Friedhelm Peil Am Fichtenbusch Rheda-Wiedenbrück Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachen e.v. Johannsenstr Hannover 5

6 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1798 Henriettenstiftung Ausbildungsstätten Marienstraße Hannover Bürgerakademie Karlsruher Str. 2 B Hannover DAA Fortbildungsinstitut für akadem. und soziale Berufe (FAS) Schulenburger Str Hannover Excurs-Bildungswerk für Pflege GmbH Anderter Str Hannover Weiterbildungsinstitut Freund und Overlander Stettiner Weg Hannover Regierungsbezirk Lüneburg Bildungswerk Nieders.Volkshochschulen Lüneburg Altenpflegeschule Am Wienebütteler Weg Lüneburg Ev. luth. Diakonissen Mutterhaus Rotenburg/W. Elise-Averdieck-Str Rotenburg/W. Excurs-Bildungswerk für Pflege GmbH Blumläger Kirchweg Celle Bildungszentrum für Pflegeberufe & Gesundheitsförderung Krankenhaus Seepark Langen-Depstedt Institut für Sozialpädagogik e. V. (IBS) Bahnhofstr Osterholz-Scharmbeck Regierungsbezirk Weser-Ems Centrum für Bildung und Forschung Detmar Straße Osnabrück ARBEIT UND LEBEN Klävemannstr Oldenburg Institut für Weiterbildung in der Krankenund Altenpflege Parkstr Delmenhorst AG kath. sozialpfleg. Fachschulen Detmarstraße Osnabrück Pflegefortbildungszentrum Auguststr Oldenburg Lutherstift Falkenburg Ganderkesee Institut zur Weiterbildung von Pflegekräften Oldersumer Str Aurich 6

7 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/0000 Zu den in 1b genannten Weiterbildungen: Anlage 2 Weiterbildungsstätten für Fachkrankenschwestern/Fachkrankenpfleger und Fachkinderkrankenschwestern/Fachkinderkrankenpfleger a) in der Psychiatrie (Stand 9/1999) Regierungsbezirk Braunschweig Nieders.Landeskrankenhaus Göttingen Rosdorfer Weg Göttingen Regierungsbezirk Lüneburg Bildungszentrum für Pflegeberufe und Gesundheitsförderung Krankenhaus Seepark Langen-Debstedt Nieders. Landeskrankenhaus Wunstorf Postfach Wunstorf Regierungsbezirk Weser-Ems Nieders. Landeskrankenhaus Osnabrück Knollstr Osnabrück b) für den Operationsdienst (Stand 9/1999) Regierungsbezirk Braunschweig Städt. Klinikum Braunschweig Institut für Weiterbildung Salzdahlumerstr Braunschweig Georg-August-Universität Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung Robert-Koch-Str Göttingen Kreiskrankenhaus Großburgwedel Landkreis Hannover Postfach Hannover Ev. Diakoniewerk Friederiken-Stift Hannover Humboldtstr Hannover MHH Hannover Krankenpflegedienst Abt. Fort- und Weiterbildung Hannover Kreiskrankenhaus Sulingen Schmelingstr Sulingen Städt. Krankenhaus Hildesheim Weinberg Hildesheim 7

8 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1798 c) in der internistischen und operativen Intensivpflege und Anästhesie (Stand 9/1999) Regierungsbezirk Braunschweig Städt. Klinikum Braunschweig Instiut für Weiterbildung Salzdahlumer Str Braunschweig Georg-August-Universität Innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung Am Vogelsang 3/ Göttingen Zentrale Weiterbildungsstätte für Anästhesie und Intensivpflege Köslinger Str Goslar MHH Abteilung Fort- und Weiterbildung Hannover Landeshauptstadt Hannover Krankenpflegeschule Roesebeckstraße Hannover Henriettenstiftung Fachweiterbildung Marienstraße Hannover St. Bernward Krankenhaus Hildesheim Hildesheim Robert-Koch-Krankenhaus Postfach Gehrden Krankenhaus des Kreises Hameln-Pyrmont Weiterbildungsstätte Wilhelmstraße Hameln Regierungsbezirk Lüneburg Bildungszentrum für Pflegeberufe und Gesundheitsförderung Krankenhaus Seepark Langen-Debstedt Ev. luth. Diakonissen-Mutterhaus Rotenburg/W. e.v. Elise-Alferdieck-Str Rotenburg/W. Allgem. Krankenhaus Celle Siemensplatz Celle Kreiskrankenhaus Winsen/L. Postfach Winsen/L. 8

9 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/0000 Regierungsbezirk Weser-Ems AG von Krankenhäusern der Region Nord-West zur Fachweiterbildung in der Krankenpflege Kuhstraße Meppen Hans-Susemihl-Krankenhaus Postfach Emden Weiterbildungsstätte für Pflege St.-Josefs-Hospital Krankenhausstr Cloppenburg Arbeitsgemeinschaft kath.sozialpflegerische Fachschulen Detmarstraße Osnabrück Zu der in 1c genannten Weiterbildung: Anlage 3 Weiterbildungsstätten für Fachkrankenschwestern/Fachkinderkrankenschwestern, Fachkrankrankenpfleger/Fachkinderkrankenpfleger und für leitende Pflegekräfte in der ambulanten Pflege (Stand 9/1999) ZAB Zentrum für pflegerische und soziale Weiterbildung Hohenzollernstr. 48/ Hannover Regierungsbezirk Lüneburg Bildungszentrum für Pflegeberufe & Gesundheitsförderung Krankenhaus Seepark Langen-Debstedt Regierungsbezirk Weser-Ems Lutherstift in Falkenburg Ganderkesee Visitas Unternehmensberatung GmbH Bruchstr Osnabrück (Ausgegeben am 31. August 2000) 9

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