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1 Änderungen des EBM zum Übersicht über die Änderungen des EBM zum

2 Agenda Neuerungen im EBM -Hausärztlicher Versorgungsbereich Versichertenpauschale Zusatzpauschale für Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags Zuschlag zur Versichertenpauschale für die Behandlung und Betreuung chronisch kranker Patienten Problemorientiertes Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Hausärztlich geriatrische Versorgung Palliativmedizinische Versorgung Sozialpädiatrie Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

3 EBM-Änderungen ab Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

4 Änderungen im hausärztlichen Versorgungsbereich Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

5 Versichertenpauschalen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

6 Versichertenpauschalen GOP 03000/ Normale Versichertenpauschale eigener Patient (Direktinanspruchnahme oder Überweisung von Facharzt) einmal im Behandlungsfall GOP 03010/ Halbe Versichertenpauschale im Vertretungsfall Überweisung zur Mit-, Weiterbehandlung, Konsiliaruntersuchung durch einen anderen Hausarzt nach Präambel 3.1 Nr. 1 einmal im Behandlungsfall GOP 03030/ bei unvorhergesehener Inanspruchnahme keine Differenzierung nach Altersklasse maximal zweimal im Behandlungsfall Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

7 Versichertenpauschalen Versichertenpauschalen neue Abgrenzung der Altersklassen neu 5 Altersklassen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr vom 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr ab dem 60. Lebensjahr bis zum vollendeten 4. Lebensjahr vom 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vom 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr vom 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab dem 76. Lebensjahr Ausgliederung von Leistungen aus der Versichertenpauschale hausärztliches Gespräch (GOP 03230/04230) Vorhaltepauschale : Kosten für notwendige Strukturen für hausärztliche Grundversorgung (GOP 03040/04040) Aufschlag für fachgleiche (Teil-)BAG und Praxen mit angestellten Ärzten: 22,5% (bisher 10%) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

8 Versichertenpauschalen nach Altersklassen Altersklasse bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lj. ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lj. ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lj. ab Beginn des 76. Lebensjahres 03000/ Punkte 23, Punkte 15, Punkte 12, Punkte 15, Punkte 21, / Punkte 11,80 75 Punkte 7,50 61 Punkte 6,10 79 Punkte 7, Punkte 10,50 Automatische Zuordnung der altersgestaffelten Bewertung erfolgt durch das Praxissoftwaresystem des Arztes Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

9 Versichertenpauschalen für Kinder- und Jugendärzte Erhöhung des Aufschlags auf Versichertenpauschale bei Tätigkeit im fachärztlichen Versorgungsbereich von bisher 40% auf 60% gilt für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Zusatzweiterbildung Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

10 Vorhaltepauschale Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

11 Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 (140 Punkte) Zusatzpauschale für Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages keine Abrechnung Zusetzung durch KVB einmal im Behandlungsfall Zusatzpauschale zur normalen Versichertenpauschale (03000/04000) und VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme (03030/04030) von diabetologischen Schwerpunktpraxen auch neben GOP 03010/04010 und bei HIV-Schwerpunktpraxen auch neben GOP bei Überweisung berechnungsfähig ausgenommen in Behandlungsfällen, in denen Leistungen abgerechnet werden, die nicht dem grundsätzlich hausärztlichen Versorgungsauftrag zuzurechnen sind Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

12 Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04030 kein hausärztlicher Versorgungsbereich Abrechnungsausschluss bei Abrechnung folgender GOPen im Behandlungsfall bis 35113, 35120, 35130, 35131, bis 35142, Abschnitte 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2 Leistungen Übende Verfahren, Hypnose, Berichte an den Gutachter, Biographische Anamnese, Probatorische Sitzung Phlebologie, Schmerztherapie, Akupunktur, Schlafstörungsdiagnostik, Antragspflichtige Psychotherapie bis Onkologie-Vereinbarung Fachärztliche Leistungen gem. 6, Anlage 5 Bundesmantelvertrag Ehemalige sogenannte KO -Leistungen (z.b. Koloskopie, Bronchoskopie, Duplex- Sonographie, Strahlendiagnostik, Speziallabor, Dialyse) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

13 Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 (140 Punkte) Zusatzpauschale für Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages In versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten gelten die Abrechnungsausschlüsse nicht Die Abrechnungsausschlüsse zu der Vorhaltepauschale finden keine Anwendung, wenn die ausgeschlossenen Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. Aktueller Hinweis: Die neuen Beschlussänderungen zum zur Vorhaltepauschale sind nicht im Flyer und der Broschüre Der neue Hausarzt-EBM im Überblick enthalten! Sie erhalten/erhielten ein gesondertes Informationsschreiben. Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

14 Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 Leistungsbewertung mit 50% Bei Abrechnung der Versichertenpauschale bei Überweisungen eines anderen Hausarztes / anderen Kinder- und Jugendarztes (GOP 03010/04010) - durch diabetologische Schwerpunktpraxen - durch HIV-Schwerpunktpraxen (nicht Kinderarzt) Bei Abrechnung der Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme (GOP 03030/04030) - aber: bei zwei unvorhergesehenen Kontakten volle Vergütung Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

15 Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 Fallzahlabhängiger Ab-/Zuschlag Bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt: 10% Abschlag auf Bewertung Punkte 10% = 126 Punkte Bei mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt: 10% Zuschlag auf Bewertung Punkte + 10% = 154 Punkte Bei Ermittlung der Anzahl der Ärzte ist der Umfang der Tätigkeit laut Zulassungs- bzw. Genehmigungsbescheid zu berücksichtigen. Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

16 Chronikerpauschale Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

17 Chronikerpauschale Chronikerpauschale bei lebensverändernden chronischen Erkrankungen im Zeitraum: letzte vier Quartale - in mindestens drei Quartalen Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Praxis oder Vorgängerpraxis - mindestens ein Arzt-Patientenkontakt pro Quartal wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) - davon in mindestens zwei Quartalen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt - Ausnahme: bei Neugeborenen und Säuglingen - Ausnahme: bei Wechsel betreuender Hausarzt (Dokumentation durch weiterbehandelnden Arzt: GOPen mit H-Kennzeichnung) GOP 03220/04220 (130 Punkte) 1 Arzt-Patienten-Kontakt GOP 03221/04221 (150 Punkte) mindestens 2 Arzt-Patienten-Kontakte Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

18 Chronikerpauschale Chronikerpauschale einmal im Behandlungsfall entsprechende gesicherte ICD-Codierung notwendig nur bei eigenen Patienten (GOP 03000/04000) oder von diabetologischen Schwerpunktpraxen oder von HIV-Schwerpunktpraxen (nicht Kinderarzt) bei Überweisungen eines anderen Hausarztes / anderen Kinder- und Jugendarztes (GOP 03010/04010) ausgenommen in Behandlungsfällen, die nicht dem hausärztlichen Versorgungsbereich zugerechnet werden => Faustregel: Keine Vorhaltepauschale kein Chronikerzuschlag Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

19 Chronikerpauschale Abrechnungsausschluss bei Abrechnung folgender GOP im Behandlungsfall bis 35113, 35120, 35130, 35131, bis 35142, Abschnitte 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2 Leistungen Übende Verfahren, Hypnose, Berichte an den Gutachter, Biographische Anamnese, Probatorische Sitzung Phlebologie, Schmerztherapie, Akupunktur, Schlafstörungsdiagnostik, Antragspflichtige Psychotherapie bis Onkologie-Vereinbarung Fachärztliche Leistungen gem. 6, Anlage 5 Bundesmantelvertrag Ehemalige sogenannte KO -Leistungen (z.b. Koloskopie, Bronchoskopie, Duplex- Sonographie, Strahlendiagnostik, Speziallabor, Dialyse) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

20 Chronikerpauschale Chronikerpauschale In versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten gelten die Abrechnungsausschlüsse nicht Die Abrechnungsausschlüsse zu den Chronikerkomplexen finden keine Anwendung, wenn die ausgeschlossenen Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden. Aktueller Hinweis: Die neuen Beschlussänderungen zum zu den Chronikerkomplexen sind nicht im Flyer und der Broschüre Der neue Hausarzt-EBM im Überblick enthalten! Sie erhalten/erhielten ein gesondertes Informationsschreiben. Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

21 Hausärztliches Gespräch Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

22 Hausärztliches Gespräch GOP 03230/04230 problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung - mit einem Patienten - mit einer Bezugsperson je vollendete 10 Minuten (90 Punkte) neben Versichertenpauschalen 03000/04000 nur bei Arzt-Patienten- Kontaktzeit von mindestens 20 Minuten Dauer neben Versichertenpauschalen 03010/04010 nur bei Arzt-Patienten- Kontaktzeit von mindestens 15 Minuten Dauer neben diagnostischen und therapeutischen GOPen nur bei 10 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit als bei GOP vorgegeben Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

23 Hausärztliches Gespräch Begrenzungsregelungen Begrenzung: Punktzahlvolumen aus Anzahl Behandlungsfälle x 45 Punkte in Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten für jeden Behandlungsfall, bei denen ein Hausarzt vertragsärztliche Leistungen durchführt und berechnet. bestimmte Behandlungsfälle bleiben bei Fallzählung unberücksichtigt z. B. Notfälle im org. Bereitschaftsdienst, belegärztliche Fälle, Überweisungsfälle zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen Keine Abrechnung - neben Palliativmedizin (GOPen 03370/04370, 03372/04372, 03373/04373) - neben Psychosomatik (GOPen und 35110) - in schmerztherapeutischen Fällen (GOP im BHF) - im Notfall / organisierten Bereitschaftsdienst Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

24 Fallbeispiel Eine 63jährige Patientin hat Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie und Koronare Herzkrankheit (KHK). Ihr Hausarzt führt im Quartal ein ausführliches Gespräch (ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, APK) und macht eine Langzeit-Blutdruckmessung. ALT NEU Versichertenpauschale (ab 60. Lj.) GOP ,07 Versichertenpauschale (bis 75. Lj.) GOP ,70 Langzeit-Blutdruckmessung GOP Summe: 7,78 43,85 Langzeit-Blutdruckmessung GOP Vorhaltepauschale GOP Hausärztliches Gespräch GOP Chronikerzuschlag für einen APK GOP Summe: 7,78 14,00 9,00 13,00 59,48 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

25 Fallbeispiel Ein 76jähriger Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 und KHK wird vertretungsweise von einem Hausarzt behandelt. Er sucht den Hausarzt zweimal im Quartal auf und führt bei jedem Besuch ein problemorientiertes ausführliches Gespräch (Abrechnung auf Vertreterschein Muster 19). ALT NEU Versichertenpauschale (ab 60 Lj.) 18,92 Versichertenpauschale (ab 76. Lj.) 10,50 GOP Summe: 18,92 GOP Hausärztl. Gespräch, zweimal 18,00 GOP (à 9,00 ) Summe: 28,50 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

26 Fallbeispiel Eine 63jährige Patientin leidet unter chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule. Ihr Hausarzt führt im Quartal ein ausführliches Gespräch (ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, APK) und eine Körperakupunktur durch. ALT Versichertenpauschale (ab 60. Lj.) GOP ,07 Körperakupunktur 21,22 GOP Summe: 57,29 NEU Versichertenpauschale (bis 75. Lj.) 15,70 GOP Körperakupunktur 21,22 GOP Hausärztliches Gespräch 9,00 GOP Summe: 45,92 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

27 Neue hausärztliche Gebührenordnungspositionen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

28 Neue hausärztliche GOPen Hausärztlich-geriatrische Versorgung Allgemeine ambulante Palliativversorgung Sozialpädiatrische Versorgung für Kinder- und Jugendärzte Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

29 Hausärztlich-geriatrische Versorgung GOP und Geriatrischer Versorgungsbedarf ab vollendetem 70. Lebensjahr und geriatrietypischer Morbidität und/oder Vorliegen einer Pflegestufe z.b. - Mobilitätsstörung mit Fallneigung und Altersschwindel - komplexe Beeinträchtigung kognitiv, emotional, verhaltensbezogen - Frailty-Syndrom (Gebrechlichkeit) - Dysphagie (Schluckstörung) - Inkontinenz - Chronisches Schmerzsyndrom vor vollendetem 70. Lebensjahr bei festgelegten gesicherten Diagnosen: Demenz, Alzheimer, Parkinson mit schwerer Beeinträchtigung entsprechend gesicherter ICD-Code muss vorliegen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

30 Hausärztlich-geriatrische Versorgung GOP (122 Punkte) Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Obligater Leistungsinhalt Erhebung und/oder Monitoring der Funktionseinschränkungen Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Testverfahren Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Testverfahren Fakultativer Leistungsinhalt Beurteilung der Hirnleistungsstörungen Anleitung zur Anpassung des Umfeldes an die vorhandenen Funktionsstörungen Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt Einmal im Behandlungsfall Höchstens zweimal im Krankheitsfall Nicht neben Palliativmedizin (GOP bis 03373) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

31 Hausärztlich-geriatrische Versorgung GOP (159 Punkte) Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Obligater Leistungsinhalt persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikamentation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans Fakultativer Leistungsinhalt Verordnung und/oder Einleitung von physio- und/oder ergotherapeutischen und/oder logopädischen Maßnahmen Koordination der pflegerischen Versorgung Einmal im Behandlungsfall Voraussetzung ist hausärztlich-geriatrisches Basisassessment, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf (auch von anderem Arzt) Für Berechnung neben der Versichertenpauschale sind mindestens zwei Arzt-Patienten- Kontakte im Behandlungsfall erforderlich Nicht neben Palliativmedizin (GOP bis 03373) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

32 Palliativversorgung GOP 03370/04370 bis 03373/04373 Allgemeine palliativmedizinische Versorgung Für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden Nicht berechnungsfähig neben Chronikerzuschlag, problemorientiertem Gespräch, geriatrischer Versorgung wenn derselbe Arzt SAPV-Leistungen (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) erbringt bei Besuchen im Rahmen des organisierten Bereitschaftsdienstes (GOP 03373/04373) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

33 Palliativversorgung Leistung Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan - einmal im Krankheitsfall Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis - mindestens 15 Minuten - einmal im Behandlungsfall Zuschlag zu den GOPen oder (Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit - mindestens 15 Minuten - je vollendete 15 Minuten Zuschlag zu den GOPen 01411, 01412, (dringende Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit - je Besuch - nicht im Notfall GOP 03370/ / / /04373 Bewertung / Punkte * *Höchstwert am Behandlungstag: 620 Punkte 124 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

34 Fallbeispiel Eine 77jähriger Patient mit Mobilitätsstörung einschl. Fallneigung, Schwindel, Hypertonie und KHK wird dreimal im Quartal vom Hausarzt behandelt. Beim ersten und dritten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt wird ein längeres problemorientiertes Gespräch geführt. Der Hausarzt führt ein EKG*), das geriatr. Basisassessment und ein Langzeit-EKG durch. ALT Versichertenpauschale (ab 60. Lj.) 36,07 GOP Chronikerzuschlag 17,50 GOP Langzeit-EKG 6,72 GOP Geriatrisches Basisassessment 13,08 GOP Summe: 73,37 *) Das EKG, GOP 03320, ist in Versichertenpauschale enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig. NEU Versichertenpauschale (ab 76. Lj.) GOP ,00 Chronikerzuschlag, zwei APK 15,00 GOP Langzeit-EKG 6,72 GOP Vorhaltepauschale 14,00 GOP Hausärztl. Gespräch, zweimal 10 Min. 18,00 GOP (à 9,00 ) Geriatrisches Basisassessment 12,20 GOP Geriatrischer Betreuungskomplex 15,90 GOP Summe: 102,82 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

35 Sozialpädiatrische Versorgung GOP (145 Punkte) - Sozialpädiatrische Versorgung Für Kinder- und Jugendärzte Einmal im Behandlungsfall Als Einzelsitzung Arzt-Patienten-Kontakt: Dauer mindestens 15 Minuten neben nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Dauer neben diagnostischen und therapeutischen GOP nur bei 15 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als bei GOP vorgegeben Nur bei vorgegebenen Erkrankungen (ICD-Codierungen) berechnungsfähig Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

36 Sozialpädiatrische Versorgung GOP Sozialpädiatrische Versorgung Nicht berechnungsfähig Notfalldienst (GOP 01210, 01214, 01216, 01218) Neurophysiologische Übungsbehandlung (Abschnitt 30.3) Neuropsychologische Therapie (Abschnitt 30.11) Psychosomatik / Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

37 Gestrichene Leistungen zum 1. Oktober 2013 Hausärzte GOPen bis GOPen bis GOP GOP GOP GOP GOP GOP Versichertenpauschale Versichertenpauschale bei Überweisungen Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bei persönlichem A-P-K Zuschlag Versichertenpauschalen für Patienten mit schwerwiegender chronischer Krankheit Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Zuschlag für die Polypenentfernung Zuschlag Geriatrie/Palliativ Zuschlag chronisch kranke/behinderte Kinder Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

38 Gestrichene Leistungen zum 1. Oktober 2013 Kinder- und Jugendärzte GOPen bis GOPen bis GOP GOP GOP GOP Versichertenpauschale Versichertenpauschale bei Überweisungen Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bei persönlichem A-P-K Zuschlag Versichertenpauschalen für Patienten mit schwerwiegender chronischer Krankheit Zuschlag für die Polypenentfernung Zuschlag chronisch kranke/behinderte Kinder Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

39 Änderungen im fachärztlichen Versorgungsbereich Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

40 Neue fachärztliche Leistungen ab Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

41 Fachärztliche Grundversorgung Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) Neuaufnahme der Allgemeinen Bestimmung EBM Fachärztliche Grundversorgung Unterschiedlicher Zuschlag für fachärztliche Grundversorgung für definierte Fachgruppen Unterschiedliche Bewertung (ggf. quotierte Vergütung) Zusetzung durch KVB nur zu Grundpauschalen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

42 Fachärztliche Grundversorgung - PFG Abrechnungsgebiet Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Gynäkologie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie Hautarzt Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie Orthopädie Physikalische und Rehabilitative Medizin Psychosomatik und Psychotherapie, Ärztl. und Nichtärztl. PT, KJP Urologie GOP Bewertung der PFG in in Euro 1) Punkten 7,00 1,60 2,70 2,50 2,20 1,30 3,60 8,00 3,50 2,60 6,00 15,90 1) Sofern die derzeit für die PFG vorgesehene Vergütung nicht ausreicht, um die vollen Preise der PFG zu honorieren, sieht der HVM eine einheitliche Quotierung bis zu 85% für alle Fachgruppen vor. 3, Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

43 Fachärztliche Grundversorgung Ausschluss PFG Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) keine Zusetzung - bei bestimmten, im Anhang 3 EBM gekennzeichneten Leistungen ( * -Kennzeichnung in Spalte 1) - Leistungen Abschnitt 32.3 (Speziallabor) Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

44 Fachärztliche Grundversorgung Ausschluss PFG Ausschluss von Kapiteln / Abschnitten aus der Grundversorgung Kapitel 11 Humangenetik 12 Labormedizin 13 Innere Medizin mit Schwerpunkt 15 Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 17 Nuklearmedizin 19 Pathologie 24 Radiologie 25 Strahlentherapie 36 Belegärztliche Leistungen Abschnitte 1.5 Praxisklinische Betreuung Sterilisation Schwangerschaftsabbruch 5.3 Narkosen 5.4 Narkosen Geburt + weitere GOPen Abschnitte Reproduktionsmedizin Neurophysiologische Übungsbehandlung Physikalische Therapie Phlebologie Proktologie Schmerztherapie / Akupunktur Soziotherapie Schlafstörungsdiagnostik HIV-Versorgung Ambulantes Operieren Überwachungsraum Narkosen Speziallabor CT / MRT Richtlinien Psychotherapie Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

45 Bayerische Regelungen Regionale Gebührenordnungspositionen, die zum Ausschluss der PFG führen: Leistungskomplexe der bayerischen Kataraktvereinbarung (GOPen bis 97445) Grund: nicht regional vereinbarte Leistungen, sondern nur regional vereinbarte Vergütungen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

46 Änderung EBM-Bewertungen ab Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

47 Bewertungsänderungen ab BA-Beschluss 304. Sitzung: Angleichung des Orientierungswertes (3,5363 Cent) und des kalkulatorischen Punktwertes (5,1129 Cent) Erhöhung der Werte auf 10,00 Cent aber: Punktwertanhebung ist nach Beschluss des Bewertungsausschusses für die Krankenkassen ausgabenneutral umzusetzen im Gegenzug: Absenkung der Punktzahlen im EBM Anpassung auch bei MRSA, Höchstwerten und Faktoren zur Umrechnung von Bewertungen in Euro in Punkte in Abschnitt 32.2 und 32.3 keine Änderung bei bereits mit Euro bewerteten Leistungen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

48 Bewertungsänderung ab Punktzahlen Ermittlung des Faktors zur Neuberechnung der EBM-Punktzahl FAKTOR = = OW alt (1/2013 bis 3/2013) OW neu (ab 4/2013) 3,5363 Cent 10,0000 Cent = 0,35363 Übergangslösung bis Neukalkulation der EBM-Leistungen Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

49 Bewertungsänderung ab Kostenneutralität Beispiel zur kostenneutralen Umrechnung des OW: GOP (Postoperative Behandlung durch den Hausarzt nach der Erbringung eines Eingriffes des Abschnittes 31.2 EBM bei Überweisung durch den Operateur) Bewertung im Quartal 3/2013: EBM-Punktzahl 440 Punkte X OW 3/2013 3,5363 Cent = EBM-Wert in Euro 15,56 Euro Multiplikation mit Faktor 0,35363 Division durch Faktor 0,35363 Bewertung im Quartal 4/2013: EBM-Punktzahl 156 Punkte X OW 4/ ,0000 Cent = EBM-Wert in Euro 15,60 Euro Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

50 Weitere Informationen Beschlüsse des Bewertungsausschusses Praxisinformationen der KBV Bayerische Euro-Gebührenordnung (B GO) und weitere Informationen zum neuen EBM Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober

51 istockphoto.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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