Studienverlauf für Studierende, die nach 2 (2) der fachspezifischen Masterprüfungsordnung studieren
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- Nadja Heintze
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1 Seite 1 von 2 Studienverlauf für Studierende, die nach 2 (2) der fachspezifischen Masterprüfungsordnung studieren Wie Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt wurde, wurden Sie nach 3 Absatz 4 der Zugangsordnung für den Master of Education für das Lehramt an Gymnasien und Oberschulen zugelassen. Für Ihr Studium gelten die Regelungen nach 2 Absatz 2 der Fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen. Ihr Studienverlauf weicht somit vom regulären Studienverlauf im M.Ed. Gy/OS an der Universität Bremen ab! Ihr Studienplan umfasst insgesamt 120 CP, davon: a) einen Pflichtbereich I im Umfang von 96 CP mit - 12 CP Fachwissenschaften (FW) in jedem der beiden Fächer nach dem regulären Master-Curriculum - 12 CP Fachdidaktik (FD) in jedem der beiden Fächer nach dem regulären Master- Curriculum - 9 CP Umgang mit Heterogenität nach dem regulären Master-Curriculum - 3 CP Erziehungswissenschaften (EW), Begleitung Praxissemester - 15 CP schulpraktischer Anteil des Praxissemesters - 21 CP Mastermodul im erziehungswissenschaftlichen Bereich b) einen Pflichtbereich II im Umfang von 24 CP mit - max. 12 CP Fachwissenschaften (FW) im Fach A - max. 12 CP Fachwissenschaften (FW) im Fach B - max. 24 CP Erziehungswissenschaften (EW) Der Gesamt-Umfang der im Master zu erbringenden Studienleistungen umfasst immer 120 CP. Der Pflichtbereich I muss von allen Studierenden komplett absolviert werden. Im Pflichtbereichs II sollen darüber hinaus möglichst so viele CP in den Fachwissenschaften studiert werden, dass die Summe an FW im gesamten Studium (Bachelor plus Master) pro Fach 72 CP ergibt. Die Anzahl der in EW zu erbringenden CPs reduziert sich genau in dem Umfang, in dem im Pflichtbereich II Fachwissenschaften studiert werden müssen. Die Fachbeauftragten der Fächer und der Erziehungswissenschaften halten auf dem folgenden Formular fest, welche Module in den Fachwissenschaften im Pflichtbereich II studiert werden sollen und welche EW-Module dafür erlassen werden können. Die Student*innen müssen also insgesamt 3 obligatorische Studienverlaufsberatungen (Fächer + EW) aufsuchen. Beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise zum Ausfüllen und zur Abgabe des Studienplanes und der Teilnahme-Bescheinigung auf S. 2!
2 Seite 2 von 2 Hinweise zum Ausfüllen: 1. Machen Sie bald nach Erhalt des Zulassungsbescheides Termine mit den zuständigen Fachbeauftragten. Die Termine mit den Fächern müssen VOR dem Termin mit dem/der Fachbeauftragten für die Erziehungswissenschaften liegen! Eine Liste mit allen Fachbeauftragten finden Sie im Internet unter 2. ZUERST halten Fachbeauftragte der beiden Studienfächer im Formblatt fest, welche Module (und wie viele CP) im M.Ed. in den FW zusätzlich zum Pflichtbereich I studiert werden 3. DANACH kreuzt der/die Fachbeauftragte der Erziehungswissenschaften die Module an, die aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften im M.Ed. studiert werden. Zum Schluss unterschreibt der/die Fachbeauftragte der Erziehungswissenschaften die Teilnahme-Bescheinigung für die 3 obligatorischen Beratungen. Bitte legen Sie die Termine mit den Fachbeauftragten so, dass Sie bis dahin alle fachwissenschaftlichen Leistungen aus dem Bachelor anhand eines Transcript of Records nachweisen können, um spätere Korrekturen des Studienplanes zu vermeiden. Hinweise zur Abgabe: 1. Das endgültige und von allen Fachbeauftragten unterschriebene Formblatt Studienplan M.Ed. Extern muss im Original eingereicht werden: Wo? Zentrales Prüfungsamt Bis wann? spätestens zur Anmeldung der Masterarbeit 2. Zusätzlich muss eine Kopie des Formblattes Studienplan M.Ed. Extern eingereicht werden Wo? Sekretariat für Studierende Bis wann? spätestens bis zur Rückmeldung zum 2. Master-Semester Was, wenn nicht? Rückmeldesperre, bis der Plan vorliegt! Es empfiehlt sich, eine weitere Kopie für Ihre eigenen Unterlagen zu behalten!
3 Seite 1 von 3 Formblatt Studienplan M.Ed. Extern (Seite 1) Name, Vorname Matrikelnummer Hochschule BA-Abschluss Fächer - Kriterien für die Auswahl der fachwissenschaftlichen Module im Pflichtbereich II - Es können Module aus dem gesamten Bachelor-Curriculum ausgewählt werden 1 - Die Summe der Fachwissenschaften (FW) soll pro Fach im gesamten Studium (BA plus M.Ed.) insgesamt möglichst 72 CP betragen - Ggf. muss abgerundet werden (es sind z.b. 68 CP möglich, aber nicht 74 CP!). - Bitte nur Module mit einem CP-Umfang eintragen, der durch 3 teilbar ist - Bitte nur komplette Module eintragen (oder Teil-Module, die laut Prüfungsordnung mit einer Teilprüfung abschließen) Ab hier nur von den Fachbeauftragten auszufüllen! Fach A: Im Fach A sollen im Pflichtbereich II fachwissenschaftliche Module im Umfang von insgesamt Credit Points (CP) studiert werden. Folgende (Teil-) Module stehen dafür zur Auswahl (mit zu kennzeichnen) bzw. sind verpflichtend zu studieren (mit P zu kennzeichnen): Kenn-Ziffer bzw. Modul- Modulbezeichnung Zugehörige Veranstaltungen CP P oder Unterschrift und Stempel Fachbeauftragte/r Fach A 1 Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung Auswirkungen auf diesen Studienplan haben kann, z.b. wenn sich Bezeichnung oder CP-Verteilung eines Modules ändert
4 Seite 2 von 3 Formblatt Studienplan M.Ed. Extern (Seite 2) Name, Vorname Matrikelnummer Hochschule BA-Abschluss Fächer - Fach B: Im Fach B sollen im Pflichtbereich II fachwissenschaftliche Module 2 im Umfang von insgesamt Credit Points (CP) studiert werden. Folgende (Teil-) Module stehen dafür zur Auswahl (mit zu kennzeichnen) bzw. sind verpflichtend zu studieren (mit P zu kennzeichnen): Kenn-Ziffer bzw. Modul- Modulbezeichnung Zugehörige Veranstaltungen CP P oder Summe der im Pflichtbereich II zu studierenden Module aus Fach A und Fach B zusammen (max. 24 CP, durch 3 teilbar): CP Summe Fach A CP Summe Fach B CP Summe aus Fach A und Fach B Unterschrift und Stempel Fachbeauftragte/r Fach B 2 Kriterien für die Auswahl der Module siehe Seite 3 oben
5 Seite 3 von 3 Formblatt Studienplan M.Ed. Extern (Seite 3) Name, Vorname Matrikelnummer Erziehungswissenschaften Der Umfang der im M.Ed. zu studierenden Erziehungswissenschaften (EW) errechnet sich aus dem regulären EW-Master-Curriculum (27 CP) minus der Summer der im Pflichtbereich II zu studierenden Module aus Fach A und Fach B. Der Gesamt-Umfang der im M.Ed. zu studierenden EW-Module beträgt also 27 CP Reguläres EW-Curriculum im M.Ed. (ohne Masterarbeit) CP Summe aus Fach A und Fach B (Pflichtbereich II, siehe S. 2) = CP Folgende (Teil-) Module sind im Bereich EW im oben genannten Umfang zu erbringen (bitte ankreuzen, Wahlpflichtmodule mit kennzeichnen, Pflichtmodule mit P): Kenn- Ziffer bzw. Modul- GO3 GO3P GO4 Schule und Unterricht gestalten Lehrer*innen -handeln analysieren und erproben Bildung in Gesellschaft reflektieren Zugehörige Veranstaltungen CP Auswahl P oder Vorlesung a: Lernen und Lehren in Institutionen (2 CP) + Modulprüfung (1 CP) Seminar b: Pädagogische Diagnostik 3 Vertiefung c: Verschiedene Schwerpunkte 3 Vertiefung d: Unterrichtsmethoden/Multimedia Praktikumsbegleitung 3 x Vorlesung a: Bildung und Gesellschaft (2 CP) + Modulprüfung (1 CP) Vertiefung b: Methoden der Bildungsforschung 3 Vertiefung c: Theorie und Geschichte 3 Vertiefung d: Gesellschaftstheoretische Perspektiven Modulbezeichnung (obligatorisch) Unterschrift und Stempel Fachbeauftragte/r Erziehungswissenschaften Formblätter 1-3 im Original einzureichen im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) bis zur Anmeldung der Masterarbeit sowie in Kopie im Sekretariat für Studierende (SfS) bis zur Rückmeldung für das 2. Semester
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