Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik an der Hochschule Amberg-Weiden vom 09.

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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik an der Hochschule Amberg-Weiden vom 0. Oktober 00 Stand: Oktober 0 Aufgrund von Art. Abs. Satz Halbsatz, Abs. Satz, Art. 8 und Art. Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes vom. Mai 00 (GVBl S.., BayRS 0---WFK) erlässt die Hochschule Amberg-Weiden folgende Satzung: Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Die Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 7. Oktober 00 (BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachochschule Amberg-Weiden vom 7. Dezember 007 (Amtsblatt der Hochschule S. ) in der jeweils gültigen Fassung. Studienziel () Das Studium der Angewandten Informatik soll zur Ausübung des Berufs eines Informatikers befähigen. Dabei stehen bei der Studienrichtung Industrieinformatik Berufsfelder der technisch-industriellen IT-Anwendung im Vordergrund, bei der Studienrichtung Medieninformatik Berufsfelder der Gestaltung und Produktion digitaler Medien sowie der Entwicklung interaktiver Computer-Anwendungen. Darüber hinaus soll die Befähigung zu einem einschlägigen Master-Studium vermittelt werden. () Absolventen des Studiengangs planen, entwerfen und realisieren komplexe Software, typischer Weise in größeren Entwicklungsteams, und haben es mit allen Phasen des Software- Lebenszyklus zu tun. Absolventen der Studienrichtung Industrieinformatik entwickeln Software, die in technischen Produkten und Prozessen zum Einsatz kommen. Als IT-Spezialisten im industriellen Umfeld wirken sie bei der Integration von Soft- und Hardware zu komplexen Gesamtsystemen mit. Absolventen der Studienrichtung Medieninformatik entwickeln Software für medientechnische Produkte, Geräte und Anwendungen. Ihre informationstechnische Kompetenz befähigt sie zur Mitarbeit bei der zunehmenden Integration digitaler Medien. Als Spezialisten für die Mensch-Computer-Interaktion finden sie ihr Einsatzgebiet ferner beim fortschreitenden Einsatz des Computers als Medium. () Das Studium legt zunächst solide Grundlagen in der Kern-Informatik und führt parallel dazu in die Grundlagen des jeweiligen speziellen Anwendungsbereichs ein. Die Informatik-Ausbildung umfasst neben den Fachgrundlagen ein intensives Training in aktuellen Programmiersprachen ebenso wie in Entwurf und Realisierung von Datenbanken und Benutzeroberflächen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden moderne Softwareentwicklungsmethoden, die in praxisnahen Projekten eingeübt werden. In den höheren Semestern werden die Informatik-Kompetenzen im jeweiligen speziellen Anwendungsbereich vertieft und weiter entwickelt.

2 Darüber hinaus vermittelt das Studium betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie die für Informatiker unerlässlichen Kompetenzen in Projektorganisation und Kommunikation. () Über die Fachkompetenzen hinaus soll das Studium Freude am Lernen und an gestaltender Wissens-Anwendung vermitteln, Kritik- und Reflexionsfähigkeit fördern und zu einer Haltung der Verantwortung in Beruf und Gesellschaft ermutigen. Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums () Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Semestern mit einem Gesamtumfang von 0 Leistungspunkten nach ECTS. Es beinhaltet ein praktisches Studiensemester (fünftes Semester). () Das Studium gliedert sich in - den ersten Studienabschnitt mit den Semestern und, - den zweiten Studienabschnitt mit den Semester und, - den dritten Studienabschnitt mit den Semestern bis 7 Curriculare Struktur, e und () Das Studium ist unabhängig von der Studienrichtung ein Informatik-Studiengang mit speziellem Anwendungsbereich und hat folgende curriculare Struktur: Mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Grundlagen ca. % Informatik ca. % Spezieller Anwendungsbereich (Industrielle IT-Anwendungen bzw. Medien) ca. % Fachübergreifende Grundlagen und Schlüsselkompetenzen ca. 8% Bachelor-Arbeit ca. 7% Praxis ca. 0% () Die e, ihre ECTS-Leistungspunkte und Stundenzahl, die en sowie die und n sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. Die entsprechenden Regelungen für die Wahlpflichtmodule werden im Studienplan festgelegt. () Die e gliedern sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Studiengangs verbindlich.. Wahlpflichtmodule werden einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten. Die Studierenden müssen unter ihnen nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten e werden wie Pflichtmodule behandelt.. Wahlmodule sind solche, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Sie können von den Studierenden aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule sowie der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) zusätzlich gewählt werden. () Die Lernziele und Inhalte der e sowie des Praxissemeters werden im handbuch festgelegt.

3 Vorpraktikum und Praxissemester () Vor Studienbeginn oder in den vorlesungsfreien Zeiten des ersten Studienjahres ist ein Vorpraktikum mit einer dem Studiengang entsprechenden praktischen Tätigkeit zu absolvieren. Das Vorpraktikum dauert mindestens sechs Wochen und wird nicht mit ECTS-Punkten kreditiert. () Das Praxissemester wird als fünftes Studiensemester geführt und beinhaltet 0 Wochen betriebliche Praxis. Es wird von der Hochschule betreut und durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen ergänzt. Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn. die Ableistung der betrieblichen Praxis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht,. der vorgeschriebene Praxisbericht vorgelegt wurde und. die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen erfolgreich abgelegt sind. Studienplan und handbuch () Die Fakultät Elektro- und Informationstechnik erstellt ergänzend zur Studien- und Prüfungsordnung ein handbuch und einen Studienplan, die vom Fakultätsrat beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung neuer Regelungen erfolgt spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, das sie erstmals betreffen. () handbuch und Studienplan enthalten insbesondere Regelungen und Angaben über. die Lernziele und Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule,. die Lernziele und Inhalte des Praxissemesters sowie dessen Form und Organisation,. die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen en, soweit nicht in Anlage abschließend festgelegt,. die zeitliche Aufteilung der Wochenstunden je und Semester,. nähere Bestimmungen über und Teilnahmenachweise, sowie. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahlpflichtmodule. () Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Wahlpflicht- und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Ferner kann die Durchführung solcher e von einer ausreichenden Teilnehmerzahl abhängig gemacht werden. 7 Studienfortschritt () Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters müssen die in den folgenden en erstmals abgelegt werden (Grundlagen und Orientierungsprüfungen gemäß 8 Abs. Satz Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen): Studienrichtung Industrieinformatik Mathematik Datenverarbeitungssysteme Physik Studienrichtung Medieninformatik Mathematik Datenverarbeitungssysteme Mediengestaltung

4 Sind die genannten bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgelegt, so gelten sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. () Der Eintritt in den zweiten Studienabschnitt setzt voraus, dass. das Vorpraktikum abgeleistet wurde, und. in den en des ersten Studienabschnitts mindestens 0 Leistungspunkte erreicht wurden. () Der Eintritt in den dritten Studienabschnitt setzt voraus, dass alle Leistungspunkte des ersten Studienabschnitts und mindestens 0 Leistungspunkte des zweiten Studienabschnitts erreicht wurden. () In begründeten Ausnahmefällen kann die Prüfungskommission auf Antrag abweichende Regelungen treffen. 8 Fachstudienberatung Studierende, die bis zum Ende des. Studiensemesters weniger als 0 ECTS-Punkte erbracht haben, müssen nach Aufforderung die Fachstudienberatung aufsuchen. Bachelorarbeit () Die Bachelorarbeit kann frühestens im ersten auf das Praxissemester folgenden Studiensemester und soll spätestens einen Monat nach Beginn des zweiten auf das Praxissemester folgenden Studiensemesters ausgegeben werden. () Erhält der Studierende nicht rechtzeitig ein Thema, so wird von der Prüfungskommission die Ausgabe der Bachelorarbeit durch einen Aufgabensteller veranlasst. () Beginn und Ende der Bearbeitungszeit werden durch den Aufgabensteller festgelegt und zusammen mit dem Thema aktenkundig gemacht. 0 Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote () Für jedes, das mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet wurde, sowie für die mindestens mit "ausreichend" bewertete Bachelorarbeit werden die Leistungspunkte (ECTS) gemäß Anlage vollständig vergeben. () Die Prüfungsgesamtnote der Bachelorprüfung ist der gewichtete Durchschnitt der Noten der e des zweiten und dritten Studienabschnittes, ausgenommen Praxissemester und praxisbegleitende Lehrveranstaltungen. Als Notengewichte dienen die Leistungspunkte (ECTS) der e gemäß Anlage. Die Note der Bachelorarbeit wird doppelt gewichtet. () Die Bachelorprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in sämtlichen en und in der Bachelorarbeit mindestens die Note "ausreichend" erzielt wurde. Zeugnis () Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Amberg-Weiden ausgestellt. () Ergänzend zum Zeugnis wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das die Studieninhalte beschreibt.

5 Akademische Grade, Urkunde () Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der Akademische Grad "Bachelor of Engineering", Kurzform "B.Eng." verliehen. () Über die Verleihung des Akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Amberg-Weiden ausgestellt. Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Fakultätsrat bestellt werden. Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom. Oktober 00 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 00/007 oder später aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Amberg-Weiden vom sowie der Genehmigung des Präsidenten der Fachhochschule Amberg-Weiden vom Amberg,. Oktober 00 Prof. Dr. Erich Bauer Präsident Die Satzung zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik an der Fachhochschule Amberg-Weiden wurde am in der Fachhochschule Amberg-Weiden in Amberg und Weiden niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der

6 Anlage : e und des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik in Minuten ) ) ) ) ) Studienabschnitt Beide Studienrichtungen. Datenverarbeitungssysteme SU, Ü schrp 0. Englisch SU, Ü Kl 0-0. Gesprächsführung und Vortragstechnik SU, Ü StA. Mathematik 8 SU, Ü schrp 0 0. Mathematik 8 SU, Ü schrp 0 0. Programmierung 8 SU, Ü, Pr schrp 0-0 StA Summe Studienrichtung Industrieinformatik.7a Elektrotechnik und Elektrische Messtechnik 0 SU, Ü, Pr Kl, je 0 min LNe zum Praktikum als ZV für Klausuren; Notengewicht der Klausuren je /.8a Konstruktion SU, Ü Kl 0 0, StA StA ist ZV für Kl; Notengewicht Kl und StA je /.a Physik 8 SU, Ü, Pr schrp 0 0 LN Summe Studienabschnitt

7 7 in Minuten ) ) ) ) ) Studienrichtung Medieninformatik.7b Design und Produktion digitaler Medien.8b Grundlagen Codierungstheorie und Kryptologie SU, Ü StA SU, Ü schrp 0.b Mediengestaltung SU, Ü, Pr StA.0b Web-Client-Technologien SU, Ü StA Summe Studienabschnitt 8

8 8 in Minuten ) ) ) ) ) Studienabschnitt Beide Studienrichtungen. Algorithmen und Datenstrukturen SU, Ü, Pr schrp 0 0. Benutzeroberflächen- Programmierung SU, Ü, Pr Kl 0 0 LN als ZV für die Kl. Betriebssysteme SU, Ü, Pr Kl 0 0. Projektorganisation SU, Ü Kl 0 0. Rechnernetze SU, Ü, Pr schrp 0 0 LN. Software-Engineering 7 SU, Ü, Pr schrp 0 0 LN Summe 8 Studienrichtung Industrieinformatik.7a Angewandte Systemtechnik 7 SU, Ü, Pr schrp 0 0 LN.8a Automatisierungstechnik 7 SU,Ü, Pr schrp 0 LN.a Datenbanksysteme SU, Ü, Pr Kl 0 0.0a Digitaler Schaltungsentwurf SU, Ü, Pr Kl 0 0 LN als ZV für die Kl.a Numerische Verfahren SU, Ü, Pr Kl 0 0 LN als ZV für die Kl.a Regelungstechnik 7 SU, Ü. Pr schrp 0 0 LN Summe Studienabschnitt Studienrichtung Medieninformatik.7b Informationsethik und Technikphilosophie SU,Ü schrp 0-0 LN.8b Informationsvisualisierung SU,Ü,Pr Kl 0-0.b Mensch-Computer-Interaktion SU,Ü schrp 0-0 LN

9 in Minuten ) ) ) ) ).0b Mobile and Ubiquitous Computing 7 SU,Ü,Pr schrp 0-0 LN.b Screen-Design SU,Ü StA.b Web-Datenbanksysteme SU,Ü Kl 0-0 Summe Studienabschnitt 0 0

10 0 in Minuten ) ) ) ) ) Studienabschnitt Praxissemester Beide Studienrichtungen. Praxisphase -- betriebliche Praxis Bericht 0-wöchige praktische Tätigkeit im Betrieb. Praxisseminar -- Seminar Präsentation Teilnahmenachweis ). Praxisbegleitende Lehrveranstaltung ) ) Semester und 7 Beide Studienrichtungen betreutes Selbststudium. Software-Engineering SU, Ü Kl 0. Software-Projekt 7 Projektarbeit StA 0 SU, Ü, Pr s. handbuch/studienpl. Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule ) an Kl 0-0 Kl u/o StA u/o mdlln.7 Bachelorarbeit ) Seminar Doppelte Gewichtung.8 Bachelorseminar Seminar Präsentation Teilnahmenachweis Summe Studienrichtung Industrieinformatik.a Computer Vision SU, Ü, Pr Kl 0 0, StA.0a Digitale Signalverarbeitung 7 SU, Ü, Pr schrp 0 0 LN.a Embedded Systems 7 SU, Ü, Pr schrp 0 0 LN.a Fertigungsleittechnik SU, Ü Kl 0 0

11 in Minuten ) ) ) ) ) Summe Studienabschnitt 8 Studienrichtung Medieninformatik.b App-Programmierung SU,Ü StA.0b Content-Management-Systeme SU,Ü StA.b Informationssicherheit SU,Ü schrp 0-0.b Interaktive Systeme SU,Ü schrp 0-0.b Web-Anwendungsentwicklung SU,Ü StA Summe Studienabschnitt 8 ) Das Nähere wird in handbuch/studienplan festgelegt ) Die Bewertung der erfolgt mit m. E./ o. E. ) Die Fachendnote "ausreichend" oder besser wird nur erteilt, wenn alle mit der Note "ausreichend" oder besser bewertet wurden. ) Die Feststellung der erfolgreichen Ableistung des Praxissemesters setzt die regelmäßige Teilnahme am Praxisseminar voraus. ) Die Präsenzzeit für die Studierenden kann hiervon abweichen; vgl. handbuch/studienplan Abkürzungen Credit Points (Leistungspunkte nach ECTS) mdlp mündliche Prüfung SU seminaristischer Unterricht Kl Klausur Pr Praktikum Semesterwochenstunden LN r Leistungsnachweis schrtp schriftliche Teilprüfung TP Teilprüfung LV Lehrveranstaltung schrp schriftliche Prüfung Ü Übung me mit Erfolg StA Studienarbeit ZV Zulassungsvoraussetzung mdlln mündlicher r Leistungsnachweis

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