2 Inhalt Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? Wie kommen Sie zu Ihrer Rente? Ihre finanzielle Situation als Rentner
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- Gretel Kohler
- vor 7 Jahren
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2 2 Inhalt Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? 5 Die Regelaltersrente 6 Altersrente für langjährig Versicherte 11 Sonderregelungen für Frauen bei der Altersrente 18 Altersrente bei Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit 20 Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte 24 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 28 Witwen- oder Witwerrente 29 Wie kommen Sie zu Ihrer Rente? 33 Klären Sie rechtzeitig Ihr Konto So beantragen Sie Ihre Rente Das Antragsverfahren bei der Erwerbsminderungsrente 44 Ihre finanzielle Situation als Rentner 49 Diese Hinzuverdienstgrenzen müssen Sie beachten 50 Grundsicherung und Wohngeld 55 Alterseinkünfte und Steuern 62
3 3 Die gesetzliche Krankenversicherung 67 Wie sind Rentner krankenversichert? 68 Die Höhe Ihres Beitrags und wann Sie einen Zuschuss erhalten Zuzahlungen und wann Sie davon befreit werden Steht Ihnen häusliche Krankenpflege zu? Wie sind Sie im Ausland krankenversichert? Die gesetzliche Pflegeversicherung 111 Was ist zu veranlassen, wenn ein Pflegefall eintritt? 112 Wer ist pflegebedürftig? Welche Pflegestufen gibt es? Leistungen der Pflegeversicherung 119 Stichwortverzeichnis 124
4 5 Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? Wegen Erreichens der Altersgrenze, aus gesundheitlichen Gründen oder wenn der Lebenspartner stirbt ein Rentenanspruch besteht in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen. Gut für Sie, wenn Sie frühzeitig wissen, auf welche Rente und welche Rentenhöhe Sie Anspruch haben. In diesem Kapitel lesen Sie, wann Sie die Regelaltersrente beziehen können (ab S. 6), ob Sie zu den langjährig Versicherten gehören (ab S. 11), wie Frauen von den Rentengesetzen profitieren (ab S. 18), womit Sie bei verminderter Erwerbsfähigkeit rechnen können (ab S. 28) und was Ihnen zusteht, wenn der Partner stirbt (ab S. 29).
5 6 Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? Die Regelaltersrente Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin langsam auf die 60 zugehen und in Rente gehen möchten, werden Sie wahrscheinlich eine Altersrente beantragen. Es gibt verschiedene Formen der Altersrente. Welche Altersrente infrage kommt, hängt unter anderem vom beruflichen Werdegang eines Versicherten ab. Wenn Sie sich einmal für eine bestimmte Altersrentenart entschieden haben, können Sie nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sich vor der Beantragung der Altersrente genau darüber informieren, welche Altersrentenart für Sie am besten geeignet ist. Wer hat Anspruch? Den Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente kann fast jeder Versicherte erwerben, wenn er in seinem Leben eine Zeitlang gearbeitet und/oder Kinder erzogen hat. Eine Regelaltersrente können Sie beantragen, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sich also Versicherungszeiten in Ihrem Rentenkonto befinden. Die Zeiten, in denen Sie Rentenbeiträge geleistet haben, werden als Wartezeiten bezeichnet. Wenn Sie vor Eintritt in das Regelalter arbeitslos waren oder eine Altersteilzeit vereinbart haben, ändern sich die Bedingungen noch etwas (siehe S. 20). Die Regelaltersrente kann von einem Versicherten grundsätzlich nicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt und beansprucht werden.
6 Die Regelaltersrente 7 Altersgrenzen variieren Dabei müssen Sie beachten, dass die Altersgrenzen nicht für alle Rentenanwärter gleich ausfallen. Wurden Sie vor 1947 geboren, so gilt für Sie wie bisher schon die Vollendung des 65. Lebensjahres als regulärer Rentenbeginn. Sind Sie zwischen 1947 und 1963 geboren, so sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben wird. Für alle Versicherten, die 1964 oder später geboren wurden, gilt als Regelaltersgrenze die Vollendung des 67. Lebensjahres. Wann erhalten Sie die Regelaltersrente? Mit welchem Alter Sie die Regelaltersrente beanspruchen können, erfahren Sie aus der folgenden Tabelle: Altersgrenzen für Regelaltersrente Geburtsjahr des Versicherten Regelaltersgrenze mit Alter Jahre Monate bis
7 8 Auf welche gesetzliche Rente haben Sie Anspruch? Geburtsjahr des Versicherten Regelaltersgrenze mit Alter Jahre Monate und jünger 67 0 Beispiel Josef Schmidt ist am in München geboren. Nach der obigen Tabelle erreicht der Versicherte die Regelaltersgrenze mit Vollendung eines Lebensalters von 66 Jahren und 6 Monaten, also am Die Regelaltersrente für Herrn Schmidt kann am beginnen. Rente mit 65 dank Vertrauensschutz Für Versicherte, die vor dem geboren wurden und vor dem mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbart haben, besteht aus Vertrauensschutzgründen nach wie vor die Möglichkeit, weiterhin mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Regelaltersrente zu gehen. Unter Vertrauensschutz ist folgender Sachverhalt zu verstehen: Vertrauens-
8 Die Regelaltersrente 9 schutz ergibt sich aus Art. 20 Grundgesetz und besagt, dass der Gesetzgeber vorteilhafte Regelungen nicht durch eine Gesetzesänderung von heute auf morgen zum Nachteil des Betroffenen abändern darf. Für rentennahe Jahrgänge bedeutet dies, dass die Altersgrenze von 65 Jahren beibehalten wird, und für jüngere Jahrgänge, dass sie lediglich Schritt für Schritt angepasst wird. Vertrauensschutz in diesem Zusammenhang heißt, dass sich ältere Versicherte noch auf eine günstigere Regelung verlassen können. Für vor dem geborene Personen hat der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze deshalb nicht angehoben. Eine Sonderregelung gibt es auch für die Personen, die vor dem geboren wurden und ein Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Auch für diese Versicherten wurde die Regelaltersgrenze nicht angehoben. Wie berechnet sich die Regelaltersrente? Die Höhe der Regelaltersrente setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Angerechnet werden die eigenen Beitragszeiten, Zeiten, die aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern stammen, und Zeiten, die aus geringfügigen Beschäftigungen, den sogenannten 400-Euro-Jobs, resultieren. Zu den Beitragszeiten zählen Pflichtbeiträge, die aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit entrichtet wurden. Zusätzlich gelten als Beitragszeiten auch freiwillige Beiträge.
9 124 Stichwortverzeichnis 400-Euro-Grenze 51, Euro-Job 9 Abschläge 12 Altersgrenzen 7, 12, 21 Altersteilzeit 21 ff. Arbeitgeberpflichten 43 Arbeitslosigkeit 20 ff. Auslandsaufenthalt 105 ff. Krankenkassenwechsel 88 Krankenpflege 101 ff. Krankenversicherungsbeiträge 54, 70 ff. - Zuschuss 76 ff. - Erstattung 79 Krankheitsverlauf 45 Lücken 35 ff. Begutachtung im Pflegefall 116 Belastungsgrenze 82 ff., 86 Belege 85 Beratungsstellen 43 Bindungsfrist 93 Bonusprogramme 87, 94 ff. Erwerbsminderung 28 - Antragsverfahren 44 Finanzamt 56 Frauen 18 ff. Fristen 42 Früherkennung 95 Gesundheits-Check-up 95 Grundsicherung 55 Gutachter 46 ff. Härtefallregelung 99 Hausarzttarif 90 Heilpraktiker 92 Heizkosten 61 Hilfs- und Heilmittel 100, 122 Hinzuverdienstgrenzen 50 ff. Kontenklärung 37 Konto 34 ff. Pflegebedürftigkeit 115 Pflegestufen 117 Pflegetagebuch 116 Prämien 93 Praxisgebühr 81 ff. Regelaltersrente 6 ff. Rehabilitationsmaßnahmen 103 Rentenantrag 10, 39 ff. Rentenhöhe 34 ff. Schwerbehinderte 24 ff. Selbstbehalttarif 91 Sozialversicherungsbeiträge 54 Vertrauensschutz 8, 13 f., 27 Vollbesteuerung 62 Vorbeugung 95 Wahltarife 87, 90 ff. Wartezeiten 6 Widerspruch 38 Witwen/Witwer 29 ff. Wohngeld 59 ff. Zahnersatz 98 ff. Zuzahlungen 79 ff. - Befreiung von 82 ff.
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