UNSERE PENSIONEN FAKTEN STATT MYTHEN

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1 UNSERE PENSIONEN FAKTEN STATT MYTHEN

2 2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Sicherheit Vertrauen Finanzierung Privatvorsorge Pensionsantrittsalter Invaliditätspension Lösungsansätze AK-Forderungen Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11

3 DR. JOSEF MOSER, MBA AK-Direktor DR. JOHANN KALLIAUER AK-Präsident FAKTEN STATT MYTHEN: WAS SIE ÜBER UNSER PENSIONSSYSTEM WISSEN SOLLTEN 3 Wer die Pensionsdebatte in den Medien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, unser Pensionssystem stünde knapp vor dem Zusammenbruch. Da lohnt es sich zu hinterfragen, woher die Panikmache kommt. Wer verdient daran, wenn die Privatvorsorge als unumgängliche Notwendigkeit hingestellt wird? Wer schlägt politisches Kapital daraus, wenn Eigenvorsorge über Solidarität gestellt wird? Wir haben die wichtigsten Fakten zum Thema Pensionen in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst. Die Stichworte lauten: Sicherheit, Vertrauen, Finanzierung, Privatvorsorge, Pensionsantrittsalter und Invaliditätspension. Es ist unbestritten: Die Menschen werden älter. Diese grundsätzlich positive Entwicklung wird uns in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Doch die Sicherheit unserer Pensionen hängt nicht nur von der Demografie ab. Welche Faktoren sonst noch eine wichtige Rolle spielen, lesen Sie beim Stichwort Lösungsansätze. Sie werden sehen: Unser staatliches Pensionssystem nach dem Umlageverfahren ist allen anderen Varianten punkto Sicherheit haushoch überlegen. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass auch noch unsere Kinder und Enkelkinder die Vorteile der gesetzlichen und solidarischen Absicherung für das Alter genießen können! Dr. Josef Moser, MBA AK-Direktor Dr. Johann Kalliauer AK-Präsident

4 SICHERHEIT Die staatlichen Pensionen sind sicher. Die gesetzliche Pension muss und wird auch in Zukunft den Lebensstandard jener Menschen sichern, die aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Dafür ist unser Umlagesystem am besten geeignet. 4 UMLAGESYSTEM Umlagesystem bedeutet, dass die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Berufstätigen direkt an die Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt werden, also umgelegt werden. Jede Generation finanziert so mit ihren Beiträgen nicht die eigene Altersvorsorge, sondern die ihrer Eltern und Großeltern. Wir sprechen im diesem Zusammenhang auch vom Generationenvertrag, basierend auf dem Prinzip der Solidarität. Dazu bekennt sich die Arbeiterkammer. Das Umlagesystem entspricht außerdem der wirtschaftlichen Realität, dass im Wesentlichen immer nur jene Güter und Leistungen konsumiert werden können, die auch zeitnah hergestellt werden. Das gilt übrigens auch für das Kapitaldeckungsverfahren, weshalb in beiden Systemen die jeweils verfügbare Wirtschaftsleistung entscheidend dafür ist, wie hoch die realen Pensionen tatsächlich ausfallen können. Deshalb sind eine gute Entwicklung der Realwirtschaft und eine gute Beschäftigungslage die wichtigsten Voraussetzungen für sichere Pensionen. Alles was das Wirtschaftswachstum fördert, sichert auch unsere Pensionen. Dieser positive Effekt setzt sich fort: Vom Umlageverfahren gehen im Gegensatz zum kapitalgedeckten System auch in Krisenzeiten die Kaufkraft erhaltende Effekte aus, die wiederum das Wachstum fördern und so wie automatische Stabilisatoren wirken. Firmen- und Privatpensionen können eine sinnvolle Ergänzung, nicht aber ein vollwertiger Ersatz für die staatliche Pension sein. Pensionen basierend auf dem Kapitaldeckungsverfahren sind viel riskanter, da neben den politischen, wirtschaftlichen und demographischen Risiken auch noch die dramatischen Kursschwankungen auf den Finanzmärkten dazu kommen. LEISTUNGSSPEKTRUM DES STAATLICHEN PENSIONSSYSTEMS Ein weiterer Vorteil des staatlichen Pensionssystems ist, dass es auch noch eine Reihe von anderen Leistungen erbringt, wie zum Beispiel die Ausgleichszulage bei sehr geringen Pensionen, Krankenversicherung, Gesundheitsvorsorge oder Rehabilitationsmaßnahmen.

5 VERTRAUEN Leider haben die Einschnitte der letzten Jahre und die aktuellen Debatten nicht dazu beigetragen, das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das staatliche Pensionssystem zu stärken. Künftige Reformen dürfen nicht mehr auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer passieren. Wir brauchen weder eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters noch eine Senkung der Pensionshöhe. Notwendig ist vielmehr ein Bündel an Maßnahmen im Umfeld des Pensionssystems, etwa 5 Auf alle Fälle muss auf die Lebensplanung der Betroffenen Rücksicht genommen werden. Der Schutz des Vertrauens auf eine bestehende Pensionsregelung muss in Zukunft mehr beachtet werden. Die Menschen brauchen Planbarkeit, verständliche Pensionsregelungen und eine umfassende soziale Absicherung im Alter.

6 FINANZIERUNG 6 Pensionen kosten Geld. Unsere Pensionen sind aber finanzierbar! Im Gegensatz zu fragwürdigen Prognosen, die vielfach rein auf Geschäftsinteressen beruhen, belegen seriöse Langzeitberechnungen: Die Finanzierung des Pensionssystems läuft nicht aus dem Ruder. Das österreichische Pensionssystem bleibt trotz massiver Verschiebungen in der Altersstruktur finanzierbar. Es wird nur zu einem moderaten Anstieg beim Pensionsaufwand kommen. Wie viel der Bund zu den Pensionseinnahmen zuschießen muss, damit der gesamte Pensionsaufwand gedeckt ist, hängt neben der demographischen Entwicklung auch wesentlich davon ab, ob es uns gelingt, den Anteil der arbeitenden Menschen zu erhöhen und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Je mehr Menschen in das Pensionssystem einzahlen, desto weniger muss der Staat über Bundesmittel zuzahlen. Wesentlich ist auch, dass die Lohnquote (= Anteil der Löhne/Gehälter an der gesamten erarbeiteten Wertschöpfung) wieder ansteigt und nicht wie in den letzten Jahren schrumpft. Dazu sind gerechte Lohnsteigerungen und ein Mindestlohn bei Vollzeit von 1300 Euro brutto notwendig. Es geht aber auch darum, den erarbeiteten Wohlstand in unserer Gesellschaft fair zu verteilen. Mehreinnahmen könnten auch auf dem Weg einer Wertschöpfungsabgabe oder der Besteuerung von großen Vermögen erfolgen. Und es geht auch um die effiziente Bekämpfung von Steuerbetrug, die konsequentere Einhebung der Beiträge, aber auch um eine gerechtere Verteilung der Beitragsbelastung. Derzeit ist die Beitragsbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nämlich überdurchschnittlich hoch. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzieren mit ihren Beiträgen (2010) rund 83 Prozent ihrer Pensionen selbst. Zu den Pensionen der Gewerbetreibenden muss der Staat 42 Prozent dazuzahlen, bei den Bäuerinnen und Bauern sogar über 83 Prozent. Generell sind die Beitragssätze der Selbständigen viel niedriger. Durch die sogenannte Partnerleistung, die aus Steuergeldern finanziert wird, wird diese Differenz bis zum Beitragssatz der Unselbständigen in der Höhe von 22,8 Prozent durch den Bund aufgestockt. BUNDESBEITRAG* IN % DES PENSIONSAUFWANDES 2010 Sozialversicherungsanstalt d. Bauern 83,6% Sozialversicherungsanstalt d. gew. Wirtschaft 42,1% Pensionsversicherungsanstalt d. Unselbstständigen 17,3% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Quelle: Hauptverband d. Sozialversicherungsträger, Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2011 * Ausfallhaftung ohne Ersätze für Ausgleichszulagen

7 PRIVATVORSORGE Es kann nicht sein, dass bei der gesetzlichen Pensionsversicherung ständig gesagt wird, der Staat kann sich das nicht mehr leisten. Gleichzeitig wird aber mit Steuergeldern die risikoreiche Pensionsvorsorge auf dem Kapitalmarkt gefördert. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat doch ganz klar gezeigt, dass der Kapitalmarkt nicht geeignet ist, lebensstandardsichernde Pensionen zu gewährleisten. AUSWIRKUNGEN DER FINANZKRISE Die Finanzkrise 2008/2009 war für betriebliche und private Pensionen verheerend. In den Industrie-ländern fi el der Marktwert privater Pensionssparpläne um gigantische fünf Billionen Dollar! Zum Glück hatte in Österreich der Widerstand von AK, Gewerkschaften und anderen einen noch radikaleren Umbau des Systems verhindert. In den Niederlanden sind 158 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Pensionsfonds veranlagt, in Großbritannien 110, in Österreich nur 5,7 Prozent. 7 Der Schaden ist trotzdem groß genug: Mehrmals wurden seither die betrieblichen Pensionen vieler Leistungsberechtigter gekürzt, und zwar um bis zu 45 Prozent! Und für jene, die weiter in das System einzahlen, ergeben sich unaufholbare Lücken.! Das staatliche System ist nicht nur sicherer, sondern auch viel kostengünstiger: niedrigere Verwaltungskosten, kein Werbeaufwand, keine Profitmaximierung. DAS DREI-SÄULEN-MODELL FUNKTIONIERT IN DER PRAXIS NICHT! Das sogenannte Drei-Säulen-Modell also staatliche Pension, Betriebspension und private Zusatzpension - funktioniert in der Praxis nicht. Wirklich tragfähig ist nur die erste Säule. Viele Menschen mussten in der jüngsten Vergangenheit dramatische Verluste bei ihren Betriebspensionen hinnehmen. Viele Betriebe bieten so etwas gar nicht an. Und eine zusätzliche private Pensionsvorsorge können sich auch nur die wenigsten Menschen leisten.

8 PENSIONSANTRITTSALTER 8 Hackeln bis zum Umfallen? Auf dem Abstellgleis beim Arbeitsmarktservice? Die Arbeiterkammer hat dazu eine eindeutige Position: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die besonders lange gearbeitet und in die Pensionsversicherung eingezahlt haben, sollen auch früher in Pension gehen können. 45 Jahre sind genug! Grundsätzlich bekennen wir uns aber zum Ziel, das faktische Pensionsalter anzuheben. Wir wissen, das gesetzliche Pensionsalter der Frauen liegt derzeit bei 60, das der Männer bei 65 Jahren. Tatsächlich gehen die Menschen aber früher in Pension. Das hat viele Gründe. Die Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt machen es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer schwieriger, länger zu arbeiten. Einerseits werden die Arbeitsbedingungen immer härter: Arbeitsdruck, Überstunden und psychische Belastungen steigen. Andererseits verlieren viele Ältere ihre Jobs und finden keinen neuen Arbeitsplatz mehr. Ältere werden in Österreich auf dem Arbeitsmarkt noch immer diskriminiert. Wenn manche Unternehmervertreter ständig trommeln, die Leute sollen länger arbeiten, dann sollen genau jene Unternehmervertreter dafür sorgen, dass die Leute nicht mit 50 oder 55 auf die Straße gesetzt werden! Und genauso sollen sie für Arbeitsbedingungen sorgen, die es den Menschen möglich machen, gesund und mit Freude länger zu arbeiten. DURCHSCHNITTLICHES ZUGANGSALTER BEI EIGENPENSIONEN 2010 Männer AP 62,6% Frauen AP 59,3% Männer I(EU)P 53,5% Frauen I(EU)P 50,1% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Quelle: Hauptverband d. Sozialversicherungsträger, Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2011 I(EU)P = Invaliditäts-/Erwerbsunfähigkeitspension AP = Alterspensionen Alterspensionen werden bei den Männern mit 62,6 Jahren und bei Frauen mit 59,3 Jahren beantragt. Männer gehen um rund 2 Jahre vor dem Regelpensionsalter und Frauen sogar um weniger als ein Jahr vor ihrem regulären Pensionsantrittsalter (derzeit 60 Jahre) in eine Alterspension. Nur Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gehen früher in Pension.

9 INVALIDITÄTSPENSION Unser Pensionssystem muss auch in Zukunft dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, eine ausreichende Pension bekommen. Eine Abschaffung der Invaliditätspension kommt für die Arbeiterkammer nicht in Frage! Mehr als zwei Drittel aller Pensionen sind Alterspensionen, die Invaliditätspensionen liegen unter 10 Prozent. Ein Großteil der Betroffenen rund 69 Prozent (2010) - geht aus Krankheit oder Arbeitslosigkeit in die Invaliditätspension. PENSIONEN NACH PENSIONSART JUNI 2011 Alterspensionen Invaliditätspensionen Witwen-/ Witwerpensionen Waisenpensionen Quelle: BMASK, Fact-Sheet Pensionen, Juli 2011; Alterspensionen inkl. Invaliditätspensionen ab dem 60./65. Lebensjahr Es ist ja nicht so, dass jemand sagt: Mich freut s nicht mehr, ich geh jetzt in Invaliditätspension. Zum einen ist die Höhe der Invaliditätspensionen deutlich niedriger als die normaler Alterspensionen. Sie liegt im Schnitt ohne Zulagen und Zuschüsse - um rund 230 Euro unter den Alterspensionen. Zum zweiten werden 60 Prozent aller Anträge auf Invaliditätspension abgelehnt. Und noch ein Argument spricht gegen die oft gehörte Behauptung, die Menschen würden in die Invaliditätspension flüchten : Invaliditätspensionisten haben statistisch gesehen eine um rund zehn Jahre geringere Lebenserwartung als Menschen mit einer Alterspension. HÖHE DER DURCHSCHNITTSPENSIONEN 2010 (ohne Zulagen und Zuschüsse pro Monat) Alterspensionen Invaliditätspensionen 888 Witwen/rpensionen 582 Waisenpension 233 Quelle: BMASK, Fact-Sheet Pensionen, Juli

10 LÖSUNGSANSÄTZE Soviel steht fest: Die Alterung unserer Gesellschaft wird uns in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Aber nicht nur die Demografie ist entscheidend, sondern auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Umgang der Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 10 Möglichst viele Menschen in guter Beschäftigung, das ist das Um und Auf für ein funktionierendes Pensionssystem. Wichtig ist daher die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen mit guten Arbeitsbedingungen und hohen Löhnen und Gehältern, der Abbau von Überstunden, weil dadurch verhindert werden kann, dass sich manche Menschen krank arbeiten, während andere gar keine Arbeit haben, eine Arbeitszeitverkürzung bei den Vollzeitarbeitsplätzen mit einem Ausgleich bei Lohn und Personal ein existenzsichernder Mindestlohn. Wir brauchen mehr betriebliche Gesundheitsförderung und einen besseren Arbeitnehmerschutz. Wir brauchen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen, und wir brauchen Arbeitsbedingungen, die an die Leistungsfähigkeit der älter werdenden Beschäftigten angepasst werden. Wir sollten uns doch darüber freuen, dass unsere Lebenserwartung steigt! Wenn dadurch der Staat mehr an Steuermitteln für unsere Pensionen zuschießen muss, heißt es immer gleich: Pensionen kürzen, Pensionsalter rauf! Da gibt es bessere Optionen: mehr Steuergerechtigkeit und die Einbeziehung von Wertschöpfungsanteilen in die Sozialversicherung. Die Arbeiterkammer wird sich jedenfalls auch weiterhin für ein gerechtes, stabiles und staatliches Pensionssystem einsetzen: Damit jene Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, ihren Ruhestand finanziell abgesichert genießen können. Und damit jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, nicht auf der Strecke bleiben.

11 AK-FORDERUNGEN: staatlichen Alterssicherung - Firmen- und Privatpensionen können eine sinnvolle Ergänzung sein, nicht aber einen Ersatz für die 1. Säule bieten existenz- und lebensstandardsichernd sein Ausbau der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur nachhaltigen Wiedereingliederung Erkrankter - arbeitsmarktpolitisch sinnvolle und bedarfsgerechte Reha-Maßnahmen fördern Invaliditätspensionen unter dem Blickpunkt einer Arbeitsmarktperspektive - wenn keine Integrationschance besteht, muss ein Pensionsanspruch zustehen Betriebe stärker in die Verantwortung nehmen, damit sie krankmachende Arbeitsbedingungen verhindern Beitragsgerechtigkeit gewährleisten, insbesondere die Beitragssätze bei den Selbständigen auf 22,8 Prozent wie bei den Unselbständigen anheben Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt und in den Betrieben - bessere Nutzung der vorhandenen Beschäftigungspotentiale (z.b. Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Erwerbsintegration von Jugendlichen, Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gerechte Verteilung der Erwerbsarbeit) - Etablierung einer alternsgerechten Arbeitswelt (z.b. mehr Arbeitsplätze und höhere Wertschätzung für Ältere, Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliche Bildung und Qualifizierung ausbauen) Steigerung der Einnahmen in der Pensionsversicherung - Gerechte Lohnsteigerungen und ein Mindestlohn von Euro brutto im Monat bei Vollzeit - Beitragsschulden der Arbeitgeber in der Sozialversicherung eintreiben und Lohnbetrug aktiv bekämpfen - Arbeitszeitverkürzung bei Vollzeitarbeitsplätzen mit einem Ausgleich bei Lohn und Personal - Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis Weiterentwicklung der sozialen Sicherung (Generationengerechtigkeit, Stärkung der Prävention, Ausweitung der Finanzierungsbasis entsprechend der jeweiligen Leistungsfähigkeit: zum Beispiel Entlastung des Faktors Arbeit und höhere Besteuerung von Kapital und großen Vermögen) 11

12 Informationsblatt der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich, AK-DVR , Medieninhaberin und Herausgeberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für OÖ, 4020 Linz, Volksgartenstraße 40, Hersteller: Gutenberg, Linz

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