Konfliktmineralien. FED e. V. 9. Februar 2016
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- Jobst Baumgartner
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1 FED e. V. 9. Februar 2016
2 Der Referent Rechtsanwalt Eberhard Krügler Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Kaiserswerther Straße Düsseldorf Telefon +49 (2 11) Fax +49 (2 11)
3 Die Beschlussfassung des EU-Parlaments zum VO-Entwurf der Kommission 3
4 Historie : Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act; Hauptziel Finanzmarktstabilisierung und Bankenregulierung; Regelung zu Konfliktmineralien in Sec : Vorschlag der EU-Kommission für eine VO des EU-Parlaments und des Rats zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten : Beschluss des EU-Parlaments betr. Abänderung des Kommissionsentwurfs 4
5 Definition Dodd-Frank Act: Tantal (Columbit-Tantalit/Coltan), Zinn, Wolfram (Tungsten), Gold, wenn sie aus der D.R. Kongo oder den angrenzenden Nachbarstaaten stammen VO-Entwurf d.komm: Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (gem. Auflistung in Anhang I¹ zu der VO), die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten ² stammen 1 Beinhaltet neben Erzen und Konzentraten auch weitergehende Aufbereitungen, wie Halbzeug, Pulver, Stangen, Drähte, Profile, Bleche, Bänder oder Folien 2 Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden, sowie Gebiete, in denen Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vorhanden sind, z. B. gescheiterte Staaten, und in denen weit verbreitete und systematische Verstöße gegen internationales Recht einschließlich Menschenrechtsverletzungen stattfinden 5
6 Grund/Ziel der Regelungen Dodd-Frank Act: Konfliktbeteiligten in der Region sollen von der Möglichkeit abgeschnitten werden, die Gewinnung Aufbereitung und den Handel und Transport von Konfliktmaterialien als Finanzquelle zu nutzen VO-Entwurf d.komm: Durchbrechung der Verknüpfung zwischen Konflikten in Konflikt- und Hochrisikogebieten und illegalem Mineralienabbau durch Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Lieferpraktiken 6
7 Dodd-Frank-Act (Sec. 1502) Sec Dodd-Frank-Act: Regelung zu Konfliktmineralien Adressaten: Unternehmen, die nach U.S.-Wertpapierhandelsrecht (Securities Exchange Act) gegenüber der SEC berichtspflichtig sind; im Wesentlichen U. S. Aktiengesellschaften u. a. Unternehmen, die an der US Börse notiert sind oder Emittenten von sonstigen Wertpapieren, die an der US Börse notiert sind Inhalt der Regelung: Offenlegungs- und Berichtspflicht in Bezug auf die Verwendung von Konfliktmaterialien und deren Herkunft. Kein Verbot der Verwendung, Prinzip name and shame Geltung/Anwendung: Ab
8 Sec Dodd-Frank-Act (Inhalt) Verpflichtung der betreffenden (U.S.) Unternehmen, gegenüber der SEC zu berichten (und auf der Internet Website des Unternehmens zu veröffentlichen) inwieweit Konfliktmineralien für die Herstellung oder Funktion ihrer Produkte (oder einzelner Produkte) notwendig, d. h. in Produkten enthalten sind und ob diese aus der DR Kongo oder ihren angrenzenden Nachbarstaaten (den adjoining countries) stammen. Soweit nicht (d.h. aus anderen Erzeugerstaaten oder aus Recycling), ist dies, zusammen mit einer Beschreibung der angewendeten Untersuchungsmethoden/Vorgehensweise, offen zu legen. Entscheidend ist, ob Grund zur Annahme besteht, dass verwendete Mineralien aus den Konfliktregionen stammen oder nicht. 8
9 Sec Dodd-Frank-Act (Inhalt) Verwendet ein Unternehmen Konfliktmineralien aus der Konfliktregion, hat es mit größtmöglicher Sorgfalt die Herkunft zu ermitteln und einen (auditierten) Bericht an die SEC zu übermitteln (und auf der Website zu veröffentlichen) mit folgendem Inhalt: Beschreibung der betroffenen Produkte Benennung/Beschreibung des industriellen Verarbeiters/Aufbereiters (Hütte/Raffinerie) der verwendeten Mineralien Angabe des Herkunftslandes Beschreibung der Vorgehensweise um die konkrete Mine oder den Herkunftsort mit größtmöglicher Genauigkeit zu bestimmen Ergebnis der Untersuchung/Feststellung (DRC Conflict Free, Not found to be DRC Conflict Free, DRC Conflict Undeterminable) 9
10 Sec Dodd-Frank-Act Hauptproblem: Adressaten/berichtspflichtig sind Unternehmen aller Verarbeitungsstufen (vor- und nachgelagert), ggf. auch mittelbar als Zulieferer (in der Lieferkette) berichtspflichtiger Unternehmen Lieferkette kann bis zu 20 Verarbeitungsstufen (im In- und Ausland) umfassen Umfassende Herkunftsrecherche mit hohem Aufwand erforderlich, bzw. entsprechendes Erfassungssystem; Vorgehen nach bestem Wissen und in gutem Glauben ( reasonable country of origin inquiry in good faith ) Erkenntnisgewinn ist gering: 77 % der Unternehmen haben keine (ausreichenden) Informationen über die Herkunft der Rohstoffe 10
11 Beispiel für Lieferkette (Downstream) (kann bis zu 20 Verarbeitungsstufen umfassen) Mine und Vorverarbeitungs- und Zwischenhandelsstufen Aufbereiter / Schmelze Metall- / Mineralienhandel Schaltkreishersteller / Baugruppenhersteller Handel / Endverbraucher 11
12 Due Diligence (nach Dodd-Frank Act) OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas¹ als Orientierungsrahmen für Ausgestaltung eines Systems zur Herkunftsrecherche von U.S. Regierung und SEC als Due Diligence Framework ausdrücklich anerkannt Vorgaben für Struktur der Vorgehensweise/Fünfstufenplan 1 OECD-Leitlinie 12
13 Due Diligence (nach Dodd-Frank Act) OEC-Guidance, Fünfstufenplan: Einrichtung eines Management Systems (Festlegung einer company policy /Standards, interne Organisations- bzw. Managementstruktur/Festlegung von Zuständigkeiten, Kontrollsystem, systematische Lieferantenbindung, Einrichtung Meldesystem) Risikoanalyse/-identifikation wegen Risiken in der Lieferkette Risikomanagement/-vermeidung (Reporting, Risikomanagementvorgaben, Umsetzung und Nachverfolgung) Auditierung durch unabhängige Dritte Offenlegung der Maßnahmen und Ergebnisse 13
14 EU Initiative Vorschlag der EU-Kommission vom VO des EU-Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionssystems zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt und Hochrisikogebieten Grundlage: Entschließung des EU-Parlaments vom ; Aufforderung zum Erlass von mit Sec des U.S.-Dodd-Frank-Acts vergleichbaren Rechtsvorschriften Ziel: Sicherstellung, dass eingeführte Mineralien und Metalle nicht aus illegalem Abbau stammen 14
15 VO-Entwurf der Kommission/Konzept Konzeptioneller Ansatz: System der (freiwilligen) Selbstzertifizierung Adressaten: Einführer¹ der unter die VO fallenden Mineralien und Metalle Erfasste Materialien: Mineralien und Metalle, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold enthalten; i. E. im Anhang I aufgeführt VO legt die anzuwendenden Sorgfaltspflichten in der Lieferkette fest, um für Transparenz und Sicherheit in der Lieferkette zu sorgen (Voraussetzung für die Selbstzertifizierung) Herkunft aus Konflikt- und Hochrisikogebiete als Kriterium für potenzielle Risiken 1 Definition: eine.. Person, die unter die VO fallende Mineralien oder Metalle zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr i.s.d. Art. 79 der VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates anmeldet 15
16 VO-Entwurf der Kommission/Konzept/Inhalt/Grundsatz Selbstzertifizierung als verantwortlicher Einführer durch Erklärung gegenüber der zuständigen Mitgliedstaatsbehörde¹ Inhalt: In der VO festgelegte Sorgfaltspflichten werden beachtet/angewendet Beifügung der einschlägigen Unterlagen (Dokumentation) Audit eines unabhängigen Dritten 1 Wird von den einzelnen Mitgliedsstaaten benannt 16
17 VO-Entwurf der Kommission/Inhalt/Kernregelungen Konkretisierung der Sorgfaltspflichten in Art. 4-7 VO-Entwurf in Anlehnung an und teilweise unter Verweisung auf die OECD-Leitlinie; umfasst u. a. Einrichtung eines Managementsystems; Inhalt/Ausgestaltung: Lieferkettenpolitik (entspr. Empfehlung in Anhang II der OECD-Leitlinie) Managementstruktur/Überwachung durch leitende Mitarbeiter und Aufzeichnungspflicht (Organisationsstruktur, Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten) Systematische Lieferantenbindung (entspr. Empfehlung in Anhang II der OECD-Leitlinie) Meldesystem/Beschwerdemechanismus Produktkettennachweis/Rückverfolgbarkeit 17
18 VO-Entwurf der Kommission/Inhalt/Kernregelungen (Forts.) Risikoanalyse und Risikomanagement (bei erkannten Risiken: Entscheidung über entweder (1) Fortsetzung des Handels bei Bemühung um Risikominderung, (2) vorübergehende Aussetzung oder (3) Beendung der Lieferantenbeziehung) Auditierung durch unabhängige Dritte Offenlegungspflicht/Berichtspflicht (gegenüber der zuständigen Mitgliedsstaatbehörde und öffentlich über Internet) Information gegenüber unmittelbar nachgelagerten Abnehmern (über die im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette erlangten Informationen) Fazit: Kein unmittelbares Verbot der Verwendung bestimmter Konfliktmineralien, jedoch mittelbar durch die Lieferkettenpolitik und die Maßnahmen des Risikomanagements 18
19 VO-Entwurf der Kommission/Inhalt Sonstige Regelungen, u. a. Erstellung und Veröffentlichung einer Liste verantwortungsvoller Hütten und Raffinerien durch die Kommission Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen durch Mitgliedsstaatsbehörden Definitionen sind teilweise problematisch, wie u. a. Konflikt- und Hochrisikogebiete (Art. 2 e) VO-Entwurf) Einführer (Art. 2 g) VO-Entwurf) 19
20 Änderungsvorschlag des EU-Parlaments Nach Aussprache und Abstimmung am 19. und 20. Mai 2015 Veröffentlichung eines Änderungsvorschlags am 20. Mai 2015, der diverse Änderungen und Ergänzungen zum VO-Entwurf der Kommission beinhaltet und dem Rat zur weiteren Beratung zugeleitet wurde; wesentliche Änderungen u. a.: Pflicht zur Zertifizierung und Beachtung der Sorgfaltspflichten Erweiterter Adressatenkreis Geänderte/ergänzte Begriffsdefinitionen (u. a. betr. Einführer und Konflikt- und Hochrisikogebiete ) 20
21 Änderungsvorschlag des EU-Parlaments/Kernpunkte Wesentliche Änderungen und Ergänzungen betreffen: Verpflichtung zur Zertifizierung und Beachtung der Sorgfaltspflichten für alle (Unions-) Einführer; Herstellung von Transparenz/Rückverfolgbarkeit der Lieferkette beim Bezug aus Konflikt- und Hochrisikogebieten mit dem Ziel einer Eindämmung von gewaltsamen Konflikten und Menschenrechtsverletzungen Ausnahme für Recyclingmaterial (neu eingefügt) Unterscheidung zwischen vor- und nachgelagerten Unternehmen in der Lieferkette; Pflicht für nachgelagerte Unternehmen zur Risikoprävention, d. h. zu allen vernünftigen Maßnahmen, um Risiken in der Lieferkette zu ermitteln und zu begegnen (verantwortungsvolle Beschaffung) und darüber zu berichten (neu eingefügt) Gesonderte Verpflichtung in der EU ansässiger Hütten und Raffinerien zur Beachtung der Sorgfaltspflichten (neu eingefügt) 21
22 Änderungsvorschlag des EU-Parlaments/Kernpunkte Sonstige Änderungen und Ergänzungen betreffen u. a.: Berichts- und Offenlegungspflicht für Einführer von Recyclingmaterial bezgl. ihrer Maßnahmen/Sorgfaltspflichten zur Feststellung, dass es sich um Recyclingmaterial handelt Befreiung von der Auditierung für Einführer, die nachweisen, dass alle Hütten und Raffinerien in ihrer Lieferkette die Bestimmungen/Sorgfaltspflichten der VO einhalten Erstellung und Veröffentlichung einer Liste der verantwortlichen (zertifizierten) Einführer durch die Kommission Besondere technische und finanzielle Hilfen für KMU, zweijährige Übergangszeit, Ausarbeitung eines Handbuchs mit Empfehlungen und Erläuterungen durch Kommission 22
23 Gang der Gesetzgebung/Ausblick Gesetzgebungsverfahren für VOen des EU-Parlaments und des Rats (Art. 289, 294 AEUV): Ausarbeitung eines Vorschlags für eine VO durch die Kommission; gemeinsame Annahme durch Parlament und Rat; mehrstufiges Verfahren, ggf. bis zu drei Lesungen Derzeit in erster Lesung 23
24 Ausblick/Gang der Gesetzgebung (Forts.) Vorschlag der EU-Kommission an Parlament und Rat (liegt vor, Datum ) Erste Lesung: EU Parlament übermittelt seinen Standpunkt an den Rat (am ) 1. Alternative: Billigung durch den Rat = VO ist erlassen 2. Alternative: Keine Billigung durch den Rat; Rat legt eigenen Standpunkt fest; Übermittlung (mit Gründen) an Parlament; Stellungnahme der Kommission an Parlament 24
25 Ausblick/Gang der Gesetzgebung (Forts.) Zweite Lesung (3 Alternativen): Billigung des Vorschlags/Standpunkts des Rats durch das Parlament oder keine Äußerung innerhalb von 3 Monaten = VO (in der Fassung des Rats) ist erlassen Ablehnung des Vorschlags durch das Parlament = VO ist nicht erlassen Parlament beschließt Änderungsvorschläge zu der Fassung des Rats (Zuleitung an Rat und Kommission) Billigung durch Rat = VO ist erlassen Anrufung des Vermittlungsausschusses Frist 3 Monate 25
26 Ausblick/Gang der Gesetzgebung (Forts.) Behandlung im Vermittlungsausschuss (Frist: 6 Wochen): Einigung auf gemeinsamen Entwurf (unter Mitwirkung der Kommission) = Dritte Lesung Nichteinigung = VO endgültig nicht zustande gekommen Dritte Lesung (Frist 6 Wochen): Beschlussfassung im Parlament und im Rat über Vermittlungsvorschlag: Annahme oder Ablehnung Keine fristgemäße Beschlussfassung: VO endgültig nicht zustande gekommen 26
27 Ausblick Derzeitiger Stand: Erste Lesung Entscheidung des Rates über Vorschlag des Parlaments steht aus Ausgang nicht erkennbar; Begleitung der Beratungen im Rat durch Lobbyarbeit (auf nationaler und EU-Ebene); u. a. Stellungnahmen/Positionspapiere von BDI/DIHK/BGA, ZVEI Keine Frist für Abschluss in erster Lesung 27
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29 FED e. V. 9. Februar 2016
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