Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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1 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Korruption im Gesundheitswesen wie kann eine effektive Strafverfolgung sichergestellt werden? Fachgespräch der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Oberstaatsanwalt Alexander Badle Dienstag,

2 Agenda Aufgaben und Tätigkeitsfelder der ZBVKG Tätigkeitsbilanz Ursachenanalyse Arbeitsweise der Zentralstelle 2

3 Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Zentralstelle seit 2002 Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus dem Tatort Gesundheitsmarkt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Errichtung der Zentralstelle am Personalstärke: 3 Staatsanwälte Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus den Bereichen Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen für alle 11(inklusive Zweigstellen) Staatsanwaltschaften in Hessen Entwicklung von Bearbeitungskonzepten Bundesweit Schulungen, Aus- und Fortbildungen für Polizei, Justiz und Krankenkassen 3

4 Tätigkeitsbilanz Stand : 3766 abgeschlossene Ermittlungsverfahren (Statistische Erfassung seit Januar 2004) 402 laufende Ermittlungsverfahren 16,4 Millionen Euro abgeschöpfte unrechtmäßige Gewinne (durch Zahlungsauflagen gemäß 153a StPO und Bewährungsauflagen aus Verurteilungen) Schadensregulierung erfolgt überwiegend zu Gunsten der Krankenkassen (gesetzlich und privat) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (Hierdurch mittelbarer Entlastungseffekt für die Versicherten, die das Gesundheitswesen finanzieren) Einspareffekt durch präventive Wirkung der Arbeit der Zentralstelle dürfte die direkte Schadensregulierung um ein Vielfaches übersteigen 4

5 Ursachenanalyse Intransparente und veraltete Gebührenordnungen / Vergütungssysteme Ständig ändernde und wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich der GKV Keine leistungsgerechte Vergütung in bestimmten Versorgungsbereichen Stetig wachsender Kostendruck Nur selten die in den Medien oft beschworene Gier

6 Grundaussagen zum Bearbeitungskonzept Für Polizei und Staatsanwaltschaft bedeuten Ermittlungen im Tatort Gesundheitsmarkt meist die Konfrontation mit einer neuen Spezialmaterie 6

7 Grundaussagen zum Bearbeitungskonzept Nicht in allen Bundesländern verfügen Staatsanwaltschaft und Polizei über Expertise bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren aus diesem besonderen Bereich der Wirtschaftskriminalität. Da es sich um klassische Kontrolldelikte handelt, ist eine Infrastruktur für die Verfahrensbearbeitung grundlegende Voraussetzung für eine effektive und effiziente Strafverfolgung. Sozialrechtliche Vorfragen und die Regelwerke der GOÄ und des EBM bilden eine hohe Hürde für den Einstieg in Ermittlungen in diesem Deliktsbereich Der Tatort Gesundheitsmarkt ist in seiner Entwicklung dynamisch, Strafverfolgungsbehörden müssen mit diesen Entwicklungen Schritt halten können 7

8 Grundaussagen zum Bearbeitungskonzept Einbindung sämtlicher Verfahrensbeteiligter: Kassenärztliche Vereinigungen ( 81a SGBV) Krankenkassen ( 197a SGBV) Sachverständige für Abrechnungen im Gesundheitswesen EDV Sachverständige (ggf. Polizei) Polizei / Staatsanwaltschaft Mit dem Ziel: Bündelung der Kernkompetenzen der Verfahrensbeteiligten

9 Bündelung der Kernkompetenzen Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen: Vorbereitung und Erstattung von Strafanzeigen Unterstützung der Ermittlungsbehörden im laufenden Verfahren Keine Tätigkeit als Sachverständige / insbesondere keine Auswertung und Begutachtung der Schadensfälle Vorteile: Keine Gefahr der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Doppelrolle Geschädigter / Gutachter ( 74 I, 24 II StPO) Schonung der knappen Ressourcen der Stellen nach 81a, 197a SGB V Fokussierung auf die Aufdeckung relevanter Verdachtsfälle = Erhöhung der Effizienz der Arbeit der Stellen nach 81a, 197a SGBV

10 Bündelung der Kernkompetenzen Einsatz von Sachverständigen für Abrechnungen im Gesundheitswesen Kompetenz in den unterschiedlichsten Bereichen der medizinischen Versorgung und unterschiedlichen Kassenarten Einsatz freiberuflicher Sachverständiger durch Beschluss des BVerfG vom (- 2 BvR 1681/07-) als nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden qualifiziert OLG Karlsruhe Beschluss vom (- 3 Ws 382/06 - ): Ohne die Sachkunde der hinzugezogenen Personen hätte die Aufklärung der dem Verurteilten vorgeworfenen Straftaten gar nicht oder jedenfalls nicht in angemessener Zeit (vgl. Art 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) herbeigeführt werden können Beachtung der Grenzen des zulässigen Einsatzes von Sachverständigen Keine Privatisierung des Ermittlungsverfahrens

11 Bündelung der Kernkompetenzen Aufgaben der Sachverständigen für Abrechnungen im Gesundheitswesen Eingangsprüfung von Verdachtsmitteilungen / Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit Begutachtung gebührenrechtlicher Fragestellungen in sämtlichen Stadien des Ermittlungsverfahrens Unterstützung bei Durchsuchungen Fertigung von Schadensberechnungen

12 Bündelung der Kernkompetenzen Einsatz und Aufgaben von EDV - Sachverständigen Drei zentrale Aufgaben: - Datensicherung - Datenaufbereitung - Datenauswertung Erfolg der Ermittlungen wird maßgeblich von der Effizienz der eingesetzten EDV Lösungen bestimmt Datenauswertung muss an die spezifischen Bedürfnisse des Ermittlungsverfahrens angepasst werden können Erforderliche Flexibilität durch Zugriff auf Rohdaten

13 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen zur Verfügung. Oberstaatsanwalt Alexander Badle Telefon: +49 (0)

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