Sporthalle Herti: Benutzer- und Gebührenordnung, Einführung

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1 StRB betreffend Sporthalle Herti: Benutzer- und Gebührenordnung, Einführung vom 27. März 2001 Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Benutzer- und Gebührenordnung für die Sporthalle der Stadt Zug und setzt diese sofort in Kraft.

2 Benutzerordnung Sporthalle Zug 1 Allgemeines Veranstalter, Mieter und Benutzer werden nachfolgend als Vereine bezeichnet. 1.1 Die Sporthalle Zug dient der sportlichen Ertüchtigung und der aktiven Freizeitgestaltung. Sie steht der Kaufmännischen Berufsschule Zug (KBZ), den städtischen Sportvereinen und der Öffentlichkeit zur Verfügung. 1.2 Während der Schulzeit (Montag bis Freitag, jeweils von bis Uhr) haben die Benutzerbedürfnisse der KBZ Vorrang. 1.3 Ausserhalb der vorgenannten Schulzeit ist die Sportkommission der Stadt Zug (SK) für die Zuteilung zuständig. Der Wochenendbetrieb wird durch das Sportamt der Stadt Zug geregelt. Korrespondenz über die Belegungen sind über das Sportamt der Stadt Zug zu führen. 1.4 Dauerbelegungen für Trainings an Wochenenden sind nicht möglich. 1.5 Die Benutzung der Anlage ist gebührenpflichtig (Gebührenordnung Sporthalle Zug). Sofern es sich um Veranstaltungen mit ausschliesslich Jugendlichen von Stadtzugersportvereinen handelt, wird keine Entschädigung verlangt. 1.6 Die Miete beinhaltet die in der Bewilligung festgehaltenen Räume und Geräte. 1.7 Die Vereine sorgen dafür, dass Autos, Mofas und Velos auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden. 1.8 Alle Vereine haben sich an die Benutzerordnung zu halten und den Anordnungen der Hauswartung Folge zu leisten. 1.9 Vereine, die sich trotz Ermahnungen nicht an die Anordnungen halten, wird die Bewilligung zur Benutzung entzogen oder ausgesetzt. 2 Haftung, Versicherung 2.1 Die Vereine haften persönlich für Schäden, die sie an Gebäude, Mobiliar, Geräten und anderen Einrichtungen verursachen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Verlust von Gegenständen. Solidarisch mit den Benutzern haften Vereine und Organisationen für alle von ihren Organen, Mitgliedern, Veranstaltungsteilnehmern oder Zuschauern verursachten Schäden.

3 2.2 Die Behebung der Schäden wird ausschliesslich durch das Sportamt in Auftrag gegeben. Allfälligen Haftpflichtigen wird Rechnung gestellt. 2.3 Alle Schäden sind sofort dem Hauswartspersonal zu melden. 2.4 Die Stadt Zug lehnt jede Haftung gegenüber Vereinen und Zuschauern bei Schäden, Verlust von Gegenständen sowie bei Unfällen ab. Es ist Sache der Benutzer, die erforderlichen Unfall- und Haftpflichtversicherungen abzuschliessen. 2.5 Die Benützung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. 3 Räumlichkeiten 3.1 Folgende Räumlichkeiten sind in der Sporthalle vorhanden: Sporthalle 32mx53m, unterteilbar mit Hubwänden in 3 Einzelhallen. 2 Geräteräume 6 Garderoben mit Duschen 1 Einspielhalle 1 Kraftraum 2 Schiedsrichterräume 1 Sanitätszimmer 1 Wettkampfbüro 1 Küche 1 Theoriesaal 1 Kletterwand 3.2 Zur Sporthalle gehört der Hartplatz im Freien zwischen der Sporthalle und der Eistrainingshalle, welcher bei Bedarf mitbenutzt werden kann. 4 Hallenbenutzung 4.1 Die Hallen dürfen nur mit sauberen und nichtabfärbenden Turnschuhen oder barfuss betreten werden. Der Wechsel vom Freien in die Halle mit den gleichen Turnschuhen ist nicht gestattet. 4.2 Verwendung von Haftmitteln sind mit dem Sportamt abzusprechen. Die von den Haftmitteln verursachten Verunreinigungen sind von den Vereinen zu entfernen.

4 4.3 Am Hallenboden dürfen keine Klebstreifen oder zusätzliche Markierungen ohne Bewilligung angebracht werden. 4.4 Die Hallen dürfen nur in Anwesenheit des verantwortlichen Leiters betreten werden. 4.5 Alle Sport- und Spielgeräte sind an den dafür bezeichneten Standorten zu versorgen. Ohne spezielle Bewilligung des Sportamtes dürfen keine Geräte aus den Hallen entfernt werden. 4.6 Bewegliche Turngeräte ohne Rollen müssen in den Hallen immer getragen werden. Barren und Sprungkasten dürfen nicht auf den Rollen stehen bleiben. 4.7 In Korridoren, Mehrzweckräumen, Foyers und in den Nebenräumen ist das Ballspielen nicht erlaubt. 4.8 Das Waschen von Schuhen und Kleidern ist in den Toiletten, Garderoben und in den Duschräumen untersagt. 4.9 Die Hallentrennwände dürfen nur mit der Zustimmung des Hauswartspersonals oder der zuständigen Lehrperson betätigt werden In den Ferienzeiten bleiben die Hallen teilweise geschlossen. Der Zeitpunkt und die Dauer werden durch das Sportamt festgelegt In allen Räumen der Sporthalle besteht ein absolutes Rauchverbot Sinkt die Teilnehmerzahl einer Benutzergruppe derart, dass eine Zuteilung nicht mehr gerechtfertigt ist, entscheidet das Sportamt in Absprache mit der SK über die weitere Belegung. 5 Sportveranstaltungen 5.1 Gesuche für Sportveranstaltungen sind spätestens 3 Wochen vor dem Anlass schriftlich an das Sportamt zu richten. Die Belegungen werden vertraglich festgelegt. 5.2 Meisterschaftsspiele haben den Vorrang, wobei den höher Klassierten (Liga) der Vorzug gegeben wird. 5.3 Über die Zulassung von Werbung und Reklame entscheidet das Sportamt.

5 5.4 Der Verkauf von Getränken und Esswaren bedarf der Bewilligung des Sportamtes. 5.5 Die Reinigung der benutzten Räume (besenrein), des Geschirrs und der Geräte hat sofort nach der Beendigung eines Anlasse zu erfolgen. Werden die Anlagen und das Material nicht in ordnungsgemässem Zustand zurückgegeben, werden die zusätzlich anfallenden Arbeiten verrechnet 5.6 Die Entsorgung des Abfalles geht zu Lasten der Vereine. 5.7 Bei grösseren Sportveranstaltungen und Anlässen hat der Verein eine Verkehrsregelung zu organisieren. Diese Parkordnung ist mit den zuständigen Instanzen abzusprechen und zu koordinieren. 6 Reservationen 6.1 Sämtliche Reservationsgesuche sind schriftlich zu richten an: Sportamt der Stadt Zug Aegeristrasse Zug Tel: / Fax: / sportamt@zug.zg.ch

6 Gebührenordnung Sporthalle Zug Kategorie A Kategorie B Kategorie C 1/3 Halle 1) bis 2 Stunden jede weitere Stunde maximal pro Tag /3 Halle 1) bis 2 Stunden jede weitere Stunde maximal pro Tag /3 Halle bis 2 Stunden jede weitere Stunde maximal pro Tag Wochenende Einspielhalle bis 2 Stunden jede weitere Stunde maximal pro Tag Wettkampfbüro Kraftraum 2) spezielles Reglement Schiedsrichterzimmer 3) Zusätzliche Garderoben 4) Theoriesaal Tribüne 5) Küche 6) Hartplatz Gebühren nach Aufwand Reinigung Präsenz Hauswarte Abfallentsorgung 40.00/Std /Std. nach Aufwand 1) Halle wird nur in Ausnahmefällen unterteilt vermietet 2) Doppelstunde/Jahr, bei ausschliesslicher Nutzung durch Jugendliche gilt der halbe Ansatz 3) 1 Schiedsrichtergarderobe pro Meisterschaftsspiel inbegriffen 4) 2 Garderoben pro Meisterschaftsspiel inbegriffen 5) bei Meisterschaftsspiel inbegriffen 6) nach Aufwand Kategorie A Kategorie B Kategorie C - kommerzielle Veranstaltungen - Sportveranstaltungen von nicht Stadtzuger Vereinen - Sportveranstaltungen von Stadtzuger Vereinen

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