HOT. Bestellschein. Unterrichtsthemen. Unterrichtsrelevante Änderungen Kranken- und Pflegeversicherung: Versicherungspflichtgrenze steigt

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1 Bestellschein MagazinAbonnement Premium Abonnement Meine Kontaktdaten: Mit Zugang zur Online-Datenbank Hier stehen Ihnen die Beiträge sämtlicher Ausgaben zum kostenlosen Download zur Verfügung. Vorname, Name: HOT Wirtschaft 6 Hefte pro Jahr Bestell-Nr.: B ,95 HOT Premium-Abo 6 Hefte pro Jahr + Online-Archiv Bestell-Nr.: ,95 Politik 4 Hefte pro Jahr Bestell-Nr.: B ,95 Politik Premium-Abo 4 Hefte pro Jahr + Online-Archiv Bestell-Nr.: ,95 Unterrichtsthemen ATIS! R G ft e H s e Erst HOT Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Dienstbezeichnung: Unterrichtete Fächer/Berufe: Unterrichtsrelevante Änderungen 206 Schulart: Seminar- oder Fachleiter für: Deutsch/ Kommunikation 4 Hefte pro Jahr Bestell-Nr.: B ,95 Deutsch/ Kommunikation Premium-Abo 4 Hefte pro Jahr + Online-Archiv Bestell-Nr.: ,95 Kranken- und Pflegeversicherung: Kundennummer (falls vorhanden): Versicherungspflichtgrenze steigt Schulanschrift/Stempel: Krankenversicherung: Informations- und Textverarbeitung 4 Hefte pro Jahr Bestell-Nr.: B ,95 Informations- und Textverarbeitung Premium-Abo 4 Hefte pro Jahr + Online-Archiv Bestell-Nr.: ,95 Theorie und Praxis der Textverarbeitung 4 Hefte pro Jahr ISSN: ,95 (Einzelheft) 39,95 (Jahresabo) Winklers Illustrierte Hefte pro Jahr ISSN: ,0 (Einzelheft),35,85 (Jahresabo) Bildungsverlag EINS, Ettore-Bugatti-Straße 6-4, 549 Köln PVST DPAG Entgelt bezahlt, VKZ: Sonderkonditionen für HOT-Premium-Kunden: Ich bin HOT Premium Abonnent und erhalte das oben ausgewählte Premium-Abonnement (Politik, Deutsch/Kommunikation, Informations- und Textverarbeitung) für ein Jahr mit 20 % Rabatt. Sonderkonditionen für Referendare: Ich bin Referendar/-in und erhalte ein Abonnement nach Wahl mit 50 % Rabatt (Nachweis beigefügt).* *Gilt für das gesamte Referendariat. Zusatzbeiträge steigen RV + AV + KV + PV: Zahlungsweise Ich bezahle per Bankeinzug. IBAN: Ich zahle per Rechnung (bitte Rechnungseingang abwarten) Rechnung bitte ausstellen auf: Schuladresse Privatadresse Datum, Unterschrift steigen Einkommensteuer: Als neuer Abonnent erhalten Sie ein Probeheft gratis. Wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Probeheftes schriftlich kündigen, erhalten Sie die nächsten Ausgaben des Magazins im laufenden Kalenderjahr zum angegebenen Abo-Preis (inkl. MwSt. und Versandkosten). Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn Sie nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Bildungsverlag EINS GmbH, Ettore-Bugatti-Straße 6-4, 549 Köln, schriftlich kündigen. Rechtzeitige Absendung genügt. Das Abonnement steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Widerrufsrecht Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich berechtigt bin, die Bestellung des Abonnements ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Absendung des Auftrags gegenüber der Bildungsverlag EINS GmbH, EttoreBugatti-Straße 6-4, 549 Köln in Textform zu widerrufen; rechtzeitige Absendung genügt. Preisstand Januar 206, Preisänderungen und irrtümer bleiben dem Verlag vorbehalten. Es gelten unsere derzeit gültigen Lieferbedingungen siehe unser Katalog unter Bestellungen und Anfragen: Tel: Fax: bestellung@westermanngruppe.de Kinderfreibetrag steigt Kindergeld: steigt Buchführungspflicht: Grenzwerte steigen Briefporto: 0,70 Einkommensteuer: Grundfreibetrag steigt Bestellnummer ISBN Unterrichtsthemen Beitragsbemessungsgrenzen

2 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie gewohnt erhalten Sie zur Unterstützung Ihrer Unterrichtsarbeit zur Messe das vorliegende Sonderheft. Somit liegen Ihnen die wesentlichen unterrichtsrelevanten Aktualitäten für das Jahr 206 in einem Heft vor. Viele Grüße von Ihrer HOT-Redaktion 206 Volker Holzer Inhalt Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 206 (Übersicht)... Mini-Stofftelegramm 202 bis 205 (Übersicht)... 2 Krankenversicherungspflicht Sozialversicherung (Überblick) Neue Gehaltsabrechnungen ab 206 mit Gehaltsbuchungen... 5 Die aktuelle Stunde querbeet Kreuzworträtsel (Thema: Sozialversicherung aktuell 206)... Test mit Lösung: Aktualitäten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden... 4 Pflegeversicherung: Ausgaben Krankenkassen: Beitragssätze Bildquellenverzeichnis Fotolia Deutschland GmbH, Berlin: Cover (ZAK Designstudio), S. 5. (drubig-photo), 5.2 (Ingo Bartussek) IMPRESSUM Best.-Nr. Sonder-HOT 206: Bildungsverlag EINS GmbH Ettore-Bugatti-Str. 6-4, 549 Köln Copyright 206: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln Herausgeber und Autor: Diplomkaufmann Volker Holzer, Oberstudienrat Sie erreichen uns: für Bestellungen und Adressänderungen, Verlagsinformationen, Erscheinungstermine, Konditionen Telefon service@bv-.de Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Infos keine Gewähr

3 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 206 (Übersicht) Abkürzungen: RV = Rentenversicherung; KV = Krankenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung; BBG = Beitragsbemessungsgrenze; AN = Arbeitnehmer; AG = Arbeitgeber KV + PV KV + PV RV + AV RV + AV Versicherungspflichtgrenze (W + O) steigt auf 4.687,50 mtl. (56.250,00 jährl.). BBG (W + O) steigt auf 4.237,50 mtl. (40.850,00 jährlich). BBG (West) steigt auf 6.200,00 mtl. (74.400,00 jährlich). BBG (Ost) steigt auf 5.400,00 mtl. (64.800,00 jährlich). KV Der allgemeine Beitragssatz beträgt 4,6 %. Der AG-Anteil wurde auf 7,3 % festgeschrieben. Die Krankenkassen erheben dann einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den der AN alleine trägt. Briefporto steigt auf 0,70 (Standardbrief) Kindergeld./2. Kind: je 90,00 3. Kind: 96,00 ab 4. Kind: je 22,00 Einkommensteuer Grundfreibetrag: 8.652,00 (Ledige) Einkommensteuer Kinderfreibetrag: 2.304,00 je Elternteil BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung):.320,00 je Elternteil Summe: 7.248,00 Buchführungsund Aufzeichnungspflichten (Grenzwerte) Erhöhung auf ,00 (Umsatz) und ,00 (Gewinn) GoBD ( Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff ): gelten seit 205 (BMF-Schreiben) 206: Bildungsverlag EINS GmbH

4 2 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Mini-Stofftelegramm: Änderungen 202 bis 205 (Übersicht) Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt auf 9,6 %. Rentenversicherung: Beitragssatz sinkt auf 8,9 %. Einkommensteuer: Kindergeld: Kfz-Versicherung: Wegekosten: Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich von 920,00 auf.000,00. Kapitaleinkünfte müssen bei der Berechnung der zumutbaren Belastung nicht mehr berücksichtigt werden. Einkommensprüfung bei eigenem Einkommen entfällt. Kindergeld wird daher künftig unabhängig von deren Einkünften gewährt. Neue Typenklassen Vereinfachung bei der Berechnung Pflegeversicherung: Beitragssatz steigt auf 2,05 %. Krankenversicherung: Die Praxisgebühr entfällt ab Einkommensteuer: Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich.30,00 (verspätete Bekanntgabe). Geringfügige Beschäftigung ( Minijobs ): Die Grenze steigt von 400,00 auf 450,00. Grundfreibetrag steigt auf 8.24,00 (Ledige) Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Sozialversicherung: Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen: Sie werden jährlich von der Bundesregierung nach dem Verhältnis angepasst, in dem das durchschnittliche Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung ( 68 Abs. 2 S. und Anlage SGB VI) im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden statistischen Kennzahl aus dem vorletzten Kalenderjahr steht. Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Krankenversicherung: Anpassung der Versicherungspflichtgrenze (Sie ändert sich jährlich so, wie sich die durchschnittliche Bruttolohn- und Gehaltssumme verändert.) Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz beträgt 5,5 %. Einkommensteuer: Briefporto: Steigt auf 0,60 Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt.30,00 Der Grundfreibetrag beträgt 8.354,00 (Ledige). Pflegeversicherung: Beitragssatz steigt auf 2,35 % Eurozone: Litauen ist seit 205 dabei. Briefporto: Steigt auf 0,62 Privatinsolvenz: Seit Mitte 204: Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren möglich, wenn mindestens 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt sind EZB: EZB-Rat: geldpolitische Sitzungen nur noch alle sechs Wochen (sonstige Treffen i. d. R. alle zwei Wochen) 206: Bildungsverlag EINS GmbH

5 HOT (Sonderkurzausgabe 206) 3 Krankenversicherungspflicht 206 Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer Gehalt liegt nicht über der Krankenversicherungspflichtgrenze (206: 4.687,50 monatlich). Gehalt liegt ein Jahr über der Krankenversicherungspflichtgrenze (206: 4.687,50 monatlich). Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherungswahlrecht: gesetzliche oder private Krankenkasse kein Wahlrecht STOP Wahlrecht AOK, KKH, DAK, IKK, Barmer, TKK usw. Private Krankenkasse Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze: Zusammenhänge 206 Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 6.200,00 ca. 75,6 % Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (West + Ost): 4.687,50 (ca. 68,3 %) Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung (West + Ost): 4.237,50 206: Bildungsverlag EINS GmbH

6 4 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Sozialversicherung (Überblick) 206 Abkürzungen: KV, RV, AV, UV, PV = Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflegeversicherung; AN = Arbeitnehmer; AG = Arbeitgeber; W = West; O = Ost; BBG = Beitragsbemessungsgrenze KV RV AV PV UV AOK, Innungs-, Betriebs-, Deutsche Renten- Bundesagentur für Arbeit Pflegekassen bei den Berufsgenos- Ersatzkrankenkassen versicherung Krankenkassen senschaften Vers. pfl. alle AN bis Versiche- alle AN, Azubis wie RV Mitglieder der ge- alle rungspflichtgrenze setzl./privaten Kran- Beschäftigten 4.687,50 (W + O) kenkassen BBG Höhe: 4.237,50 mtl mtl. (W) wie RV wie KV entfällt (W + O) mtl. (O) Träger Beiträgab BBG konstant bis BBG steigend wie KV wie KV/RV wie KV nach Unfall- gefahren Beitr. satz AN: 7,3 % + Zusatzbeitrag AG und AN je /2 AG und AN je /2 AG und AN je /2; AG allein AG: 7,3 % gesetzl. fixiert Kinderlosenzuschlag Spezialfall: 450-Euro-Jobs 0,25 % zahlt AN allein 4,6 % (allgemeiner 8,7 % 3,0 % 2,35 % (Kinderlosenzuschlag nach Beitragssatz 0,25 %, nur AN ab 23 Jahre) Unfallgefahren L E I S T U N G E N Krankenhilfe: Rentenzahlung: Arbeitslosengeld I und II häusliche Pflege: Arbeitsunfall- Arzt-, Krankenhaus-, Rente w. Alters Kurzarbeitergeld Sachleistung (Pflege folgen (auch Arzneikosten; Rente wegen Winterausfallgeld durch Profis) bzw. Wegeunfälle): Krankengeld ab Berufs- oder Insolvenzausfallgeld Pflegegeld (bei Ver- 7. Woche (70 % vom Erwerbsunfähig- KV-Beiträge Arbeitsloser sorgung durch Ange- Krankenhilfe Bruttolohn); max. keit Berufsberatung hörige) Berufshilfe 90 % des Nettolohns Witwen- und Arbeitsvermittlung stationäre Pflege Renten an Ver- Vorsorgeuntersuchungen Waisenrente Umschulungen sonstige Leistungen: letzte + Hinter- Mutterschaftshilfe Förderung Einstieg in Pflegehilfsmittel, bliebene Familienhilfe Rehabilitations- Selbstständigkeit (Grün- technische Hilfen (z. B. Zuzahlung zu Arznei- maßnahmen derzuschuss) Rollstühle), Zuschüsse Unfallverhütung: mitteln durch Versicher- Ein-Euro-Jobs (= Zusatz- zu notwendigen Um- Aufklärung ten jobs) vermitteln bauten, soziale Belehrung Vermittlung von schwer Sicherung der Überwachung vermittelbaren Arbeitslo- Pflegepersonen sen an Personal-Service- Agenturen (PSA) Bewerbungstraining Berufliche Rehabilitation Hinweise zum Arbeitslosengeld I und II: Dauer der Zahlung Arbeitslosengeld I Dauer maximal: 2 Monate (ab 50 Jahre max. 5 Monate; ab 55 Jahre max. 8 Monate; ab 58 Jahre max. 24 Monate) Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II wird gezahlt, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt und weitere Voraussetzungen, wie z. B. Erwerbsfähigkeit bzw. Altersgrenze erfüllt sind. Laufende Überprüfung durch die Agenturen ALG II wird jeweils nur für maximal sechs Monate bewilligt. 206: Bildungsverlag EINS GmbH

7 HOT (Sonderkurzausgabe 206) 5 Neue Gehaltsabrechnungen ab 206 Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer s. u. Annahmen Kirchensteuer Bad.-Württ. und Bayern jeweils 8 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer restliche Länder jeweils 9 % s. u. Annahmen Rentenversicherung Beitragssatz: 8,7 % (Arbeitnehmeranteil 9,35 %) - evtl. erfolgt noch eine Kürzung Beitragsbemessungsgrenze: 6.200,00 /74.400,00 (W) 5.400,00 /64.800,00 (O) Arbeitslosenversicherung Beitragssatz: 3,0 % (AN-Anteil,5 %) Beitragsbemessungsgrenze wie bei Rentenversicherung Krankenversicherung ANanteil AGanteil Allgemeiner Beitragssatz 7,3 % 4,6 % 7,3 % + Z Allgemeiner Beitragssatz: 4,6 % des sozialversicherungspflichtigen Gehalts; kassenindividueller Zusatzbeitrag (Z) der Arbeitnehmer > AN-Anteil = 7,3 % + evtl. Z; AG-Anteil = 7,3 % (fixiert) Beitragsbemessungsgrenze: 4.237,50 /50.850,00 (W + O) Versicherungspflichtgrenze: 4.687,50 /56.250,00 (W + O) Pflegeversicherung Beitragssatz: 2,35 % des sozialvers.pflichtigen Gehalts, AN und AG je,75 % (Kinderlose ab 23 Jahre zahlen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten ohne Arbeitgeberanteil.) Sachsen: AN-Anteil,675 %, AG-Anteil: 0,675 % Bemessungsgrenzen wie bei der Krankenversicherung Übungen zur Gehaltsabrechnung für Ost- und Westdeutschland in : Annahmen: Krankenversicherungssatz (inkl. Zusatzbeitrag): 5,5 %; AG-Anteil: 7,3 %, AN-Anteil: 8,2 %; alle Arbeitnehmer haben Kinder (also kein Kinderlosenzuschlag bei der Pflegeversicherung). Die Lohnsteuerbeträge wurden unterstellt; sie sind letztlich von der Lohnsteuerklasse abhängig. Vermögenswirksames Sparen jeweils 40,00 Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers jeweils 20,00 Aus Vereinfachungsgründen wurde vernachlässigt, dass der Solidaritätszuschlag erst ab einer bestimmten Einkunftshöhe berechnet wird und der 5,5 %-Zuschlag erst ab höheren Einkünften voll zum Tragen kommt. Ähnliches gilt bei der Kirchensteuer. Anhand der Kopiervorlagen kann unter Anwendung der Lohnsteuertabellen und der Angabe von Steuerklassen auch mit exakten Zahlen gerechnet werden. Pflegeversicherungssatz (Arbeitnehmeranteil):,75 % Fall Fall 2 Fall 3 Fall 4 Bruttogehalt: 2.500, , , ,00 Lohnsteuer (unterstellt): 250,00 400,00 600,00.000,00 Kirchensteuersatz: 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) Vorschussverrechnung: 500,00 Aufgabe: Erstellen Sie die Gehaltsabrechnungen jeweils für die alten und neuen Bundesländer. Hinweis: Nur in Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuersatz 8 %, ansonsten bundesweit 9 %. 206: Bildungsverlag EINS GmbH

8 6 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Abkürzungen: vl-ag = vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers RV, KV, PV, AV = Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung Soli = Solidaritätszuschlag vs = vermögenswirksames Sparen KiSt. = Kirchensteuer st + sv Gehalt = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt Lösung Fall West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 2.500, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 2.520, ,00 Lohnsteuer 250,00 250,00 Soli (5,5 % v. 250,00) 3,75 3,75 KiSt. (8,0 % v. 250,00) 20,00 (9 % v. 250,00) 22,50 KV (8,2 % v ,00) 206,64 206,64 RV (9,35 % v ,00) 235,62 235,62 AV (,5 % v ,00) 37,80 37,80 PV (,75 % v ,00) 29,6 29,6 = Nettogehalt.726,58.724,08 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag.686,58.684,08 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gelten in den Fällen und 2 die Abrechnungen Ost. Lösung Fall 2 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 3.000, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 3.020, ,00 Lohnsteuer 400,00 400,00 Soli (5,5 % v. 400,00) 22,00 22,00 KiSt. (8,0 % v. 400,00) 32,00 (9 % v. 400,00) 36,00 KV (8,2 % v ,00) 247,64 247,64 RV (9,35 % v ,00) 282,37 282,37 AV (,5 % v ,00) 45,30 45,30 PV (,75 % v ,00) 35,49 35,49 = Nettogehalt.955,20.95,20 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag.95,20.9,20 206: Bildungsverlag EINS GmbH

9 HOT (Sonderkurzausgabe 206) 7 Lösung Fall 3 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 4.275, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 4.295, ,00 Lohnsteuer 600,00 600,00 Soli (5,5 % v. 600,00) 33,00 33,00 KiSt. (8,0 % v. 600,00) 48,00 (9 % v. 600,00) 54,00 KV (8,2 % v ,50) 347,48 347,48 RV (9,35 % v ,00) 40,58 40,58 AV (,5 % v ,00) 64,43 64,43 PV (,75 % v ,50) 49,79 49,79 = Nettogehalt 2.750, ,72 vs 40,00 40,00 Vorschuss 500,00 500,00 = Überweisungsbetrag 2.20, ,72 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gilt im Fall 3 die Abrechnung Ost. Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) ergäben sich im Fall 4 folgende Werte: Kirchensteuer: 9 % von.000,00 = 90,00 Nettogehalt somit: 4.305,03 Überweisungsbetrag somit: 4.265,03 Lösung Fall 4 West ( ) Ost ( ) Bruttogehalt 6.500, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 6.520, ,00 Lohnsteuer.000,00.000,00 Soli (5,5 % v..000,00) 55,00 55,00 KiSt. (8,0 % v..000,00) 80,00 (9 % v..000,00) 90,00 KV (8,2 % v ,50) 347,48 347,48 RV (9,35 % v ,00) 579,70 (9,35 % v ,00) 504,90 AV (,5 % v ,00) 93,00 (,5 % v ,00) 8,00 PV (,75 % v ,50) 49,79 49,79 = Nettogehalt 4.35, ,83 vs 40,00 40,00 = Überweisungsbetrag 4.275, ,83 206: Bildungsverlag EINS GmbH

10 8 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Gehaltsbuchungen für Fall (West). Buchung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (z. B. 29. Mai) 2. Buchung der Gehaltsabrechnung (Gehaltszahlung) am 3. Mai 3. Buchung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung am 3. Mai 4. Buchung der Abführung der LoSt., KiSt., Soli und vermög. L. (0. Juni) Sonst. Verbindlichkeiten Gehälter gegenüber Finanzbehörden , , ,75 Sozialversicherungs- Bank vorauszahlung. 996, , , , , ,75 996,66 996,66 AG-Anteil zur Sozialversicherung ,99 = aktives Bestandskonto, geführt z. B. unter der Kontonummer 2640 Verbindlichk. aus vermög. L , ,00 Soll Buchungssätze Haben. SV-Vorauszahlung 996,66 Bank 996,66 2. Gehälter 2.520,00 Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 SV-Vorauszahlung 509,67 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 Bank.686,58 3. AG-Anteil zur SV 486,99 SV-Vorauszahlung 486,99 4. Sonst. Verb. geg. Fin. 283,75 Bank 323,75 Verbindl. a. vermög. Leist. 40,00 206: Bildungsverlag EINS GmbH

11 HOT (Sonderkurzausgabe 206) 9 Die aktuelle Stunde querbeet 206 Tragen Sie die fehlenden aktuellen Daten ein. Stand:... Beitragssatz Krankenversicherung... Beitragssatz Rentenversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung... Beitragssatz Pflegeversicherung... Beitragssatz Arbeitslosenversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung... Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung W:... Beitragsbemessungsgrenze W:... Arbeitslosenversicherung O:... O:... Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung... allgemeiner Umsatzsteuersatz... Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer )... Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten... Arbeitslosenquote Deutschland (ca.)... Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung... allgemeiner Versicherungssteuersatz... Eingangssteuersatz Einkommensteuer... Grundfreibetrag Ledige Einkommensteuer... Arbeitslosenzahl Deutschland (ca.)... Preissteigerungsrate Deutschland (ca.)... Euro-Inflationsrate (ca.)... Hauptrefinanzierungssatz der EZB... EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aber nahe Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Eurozone EWS (WKM) II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS (WKM) II EU-Land 206: Bildungsverlag EINS GmbH

12 0 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Die aktuelle Stunde querbeet 206 Lösungen Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung 4,6 % Beitragssatz Rentenversicherung 8,7 % Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 4.237,50 Beitragssatz Pflegeversicherung 2,35 % Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 3,0 % Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung 4.237,50 Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung W: 6.200,00 Beitragsbemessungsgrenze W: 6.200,00 O: 5.400,00 Arbeitslosenversicherung O: 5.400,00 Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 4.687,50 Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung 4.687,50 allgemeiner Umsatzsteuersatz 9 % allgemeiner Versicherungssteuersatz 9 % Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer ) 42 % Eingangssteuersatz Einkommensteuer 4 % Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten 3 % Grundfreibetrag Ledige Einkommensteuer 8.652,00 Arbeitslosenquote Deutschland (ca.) ca. 6,0 % Arbeitslosenzahl Deutschland (ca.) ca. 2,6 Mio. Preissteigerungsrate Deutschland (ca.) ca. 0,2 % Hauptrefinanzierungssatz der EZB 0,05 % Euro-Inflationsrate (ca.) ca. 0, % EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aber nahe... 2 % Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Eurozone EWS (WKM) II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS (WKM) II EU-Land 206: Bildungsverlag EINS GmbH

13 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Kreuzworträtsel (Thema: Sozialversicherung aktuell 206) Das Lösungswort (von oben nach unten gelesen): stets in der aktuellen Diskussion. Beim Arbeitslosengeld II ist jede... Arbeit anzunehmen. 2. Hiermit können Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusätzlich Geld verdienen. 3. Wichtige Größe in der Sozialversicherung:...grenze 4. Träger der Arbeitslosenversicherung:... für Arbeit 5. Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung:... Komma drei % 6. Er wird von der Krankenkasse festgelegt. 7. In der Pflegeversicherung beträgt der... 0,25 %. 8. Maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für einen 40-Jährigen:... Monate 9. Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen i. d. R. am ,0 % beträgt der Beitragssatz zur...versicherung.. Die voraussichtlichen Sozialversicherungsbeiträge eines Monats sind spätestens am... Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. 2. Allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung:... Komma 6 % ,50 beträgt die...grenze bei der Krankenversicherung. 4. Der...versicherungsbeitragssatz ist höher als 8 %. 5. Das... soll allmählich auf 67 Jahre heraufgesetzt werden. 6. Träger der Rentenversicherung:... Rentenversicherung Lösungen: (Lösungswort: ARBEITSLOSENGELD). zumutbare 5. sieben 9. Monatsende 3. Versicherungspflicht 2. Ein-Euro-Job 6. Zusatzbeitrag 0. Arbeitslosen 4. Renten 3. Beitragsbemessungs 7. Kinderlosenzuschlag. drittletzten 5. Rentenalter 4. Bundesagentur 8. zwölf 2. vierzehn 6. Deutsche 206: Bildungsverlag EINS GmbH

14 2 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Test Aktualitäten 206 Punkte. Wie hoch sind die Beitragssätze zur a) Arbeitslosenversicherung, b) Rentenversicherung, c) Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz), d) Pflegeversicherung? 5 2. Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen (West und Ost) der vier betroffenen Sozialversicherungsarten? (Monatswerte) 6 3. Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung? 4. Welche Zwischenstation durchlaufen die Beiträge zur Krankenversicherung? 5. a) Wer legt den Krankenversicherungsbeitrag fest? b) Inwiefern bleibt unter den Krankenkassen trotz einheitlichem allgemeinem Krankenversicherungssatz ein gewisser Beitragswettbewerb erhalten? 3 6. Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz? 7. Wie hoch sind aktuell in Deutschland die Arbeitslosenquote und die Preissteigerungsrate? 2 8. Wie viele Mitglieder der Eurozone gibt es? Punktesumme 20 Notenermittlung: Kreuzen Sie Ihr Ergebnis an (Korrekturanleitung: siehe Lösung). Punkte: Note:,0,3,6,9 2,2 2,5 2,7 3,0 3,3 3,6 3,9 4,2 4,5 4,8 5, 5,4 5,7 6,0. Versuch: 2. Versuch: 206: Bildungsverlag EINS GmbH

15 HOT (Sonderkurzausgabe 206) 3 Test (Lösungen)., 2. Versuch Erzielte Punkte. a) Arbeitslosenversicherung: 3,0 % b) Rentenversicherung: 8,7 % c) Krankenversicherung (allg. Satz): 4,6 % d) Pflegeversicherung: 2,35 % Kinderlosenzuschlag 0,25 % Krankenversicherung (West + Ost): 4.237,50 Pflegeversicherung (West + Ost): 4.237,50 Rentenversicherung (West): 6.200,00 Rentenversicherung (Ost): 5.400,00 Arbeitslosenversicherung (West): 6.200,00 Arbeitslosenversicherung (Ost): 5.400, , Gesundheitsfonds a) Bundesregierung b) Krankenkassen verlangen bei Bedarf von den Arbeitnehmern einen Zusatzbeitrag. Dieser wird von den Krankenkassen individuell festgelegt % Arbeitslosenquote: ca. 6,5 % Preissteigerungsrate: ca. 0,8 % Tragen Sie Ihre Punktesumme ein und ermitteln Sie auf dem Aufgabenblatt Ihre Note. Punktesumme. 20 Punktesumme : Bildungsverlag EINS GmbH

16 4 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden Quelle: dpa Infografik GmbH, Hamburg Sieger bei Gemeinschafts-, Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern Gemeinschaftssteuern:. Umsatzsteuer (Bund 53,9 %, Länder 44, %, Kommunen 2 %) 2. Lohn- und Einkommensteuer (Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Kommunen 5 %) 3. Körperschaftsteuer (Bund 50 %, Länder 50 %, Kommunen 0 %) Bundessteuern: Landessteuern: Gemeindesteuern:. Energiesteuer 2. Solidaritätszuschlag 3. Tabaksteuer. Grunderwerbsteuer 2. Erbschaftsteuer 3. Lotteriesteuer. Gewerbesteuer 2. Grundsteuer 3. Vergnügungssteuer 206: Bildungsverlag EINS GmbH

17 HOT (Sonderkurzausgabe 206) 5 HOT Pflegeversicherung: Ausgaben 204 Ausgaben in Mrd. Vollstationäre Pflege 0,26 Geldleistung 5,94 Pflegesachleistung 3,56 Soziale Sicherung Pflegepersonen 0,94 Pflegeurlaub 0,68 Stationäre Vergütungszuschläge 0,63 Hilfsmittel, Wohnumfeldverbesserung 0,53 Zusätzliche Betreuungsleistungen 0,48 Kurzzeitpflege 0,43 Tages-/Nachtpflege 0,3 Vollstationäre Pfl. (Behindertenheime) 0,27 Sonstiges 0,2 Pflegeberatung 0,08 Quelle: GKV-Spitzenverband/eigene Grafik 206: Bildungsverlag EINS GmbH

18 6 HOT (Sonderkurzausgabe 206) Krankenkassen: Beitragssätze 206 (Arbeitgeberanteil 7,3 % fix; Arbeitnehmeranteil: 7,3 % + Zusatzbeitrag) Beitragssätze 206 Anzahl der Krankenkassen Zusatzbeiträge 206 4,6 % (Metzinger BKK) 0,0 % 4,9 % 3 0,3 % 5,0 % 2 0,4 % 5, % 2 0,5 % 5,2 % 5 0,6 % 5,3 % 7 0,7 % 5,4 % 4 0,8 % 5,5 % 8 0,9 % 5,6 %,0 % 5,7 % 23, % 5,8 % 7,2 % 5,9 % 5,3 % 6,0 % 6,4 % 6, % (DAK-Gesundheit),5 % Durschnittlicher Beitragssatz: 5,6 % 206: Bildungsverlag EINS GmbH

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