Standards für die Qualifizierung (Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Standards für die Qualifizierung (Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen"

Transkript

1 Standards für die Qualifizierung (Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Gliederung: I. Präambel II. III. IV. Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß und Ergebnisqualität der Qualifizierung Fachliche Grundlagen zur SPZ / gfab auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gfab) Unterzeichnende Verbände Gemeinsame Empfehlung von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Deutscher Caritasverband e. V. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 1 von 15

2 PRÄAMBEL Wohlfahrtsverbände, Fachverbände der Behindertenhilfe und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen 1 haben eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der gemeinsam mit weiteren Fachleuten (Fortbildnern und Verantwortlichen aus Werkstätten) die nachfolgenden Standards erarbeitet wurden. Damit zeigen diese Verbände ihr Interesse an einer Qualifizierung ihres Personals, die es ihren Mitgliedseinrichtungen ermöglicht, ihren Auftrag zu erfüllen: Menschen mit Behinderungen zu begleiten und zu fördern, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können. Nachfolgend werden diese Standards beschrieben als Maßstäbe, die bestimmte Punkte in einer Rangfolge festlegen. Hier handelt es sich um Maßstäbe für die Qualifizierung von Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen als (geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung arbeiten wollen. Diese Beschreibung ist gleichzeitig geeignet, alle Lehrgangsformen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation auf ihre Qualität hin zu prüfen - unabhängig von der Länge der Lehrgänge. Das heißt, diese Standards gelten nicht nur für die derzeit in den Empfehlungen des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) genannten Lehrgänge mit 800 Stunden und Abschluß als Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen", sondern sinngemäß auch für alle anderen Formen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen und ähnlichen Einrichtungen. 1 Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V., Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e. V., Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v.; Deutscher Caritasverband e. V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V., Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e. V. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 2 von 15

3 Mit diesen Standards sollen sowohl die Anbieter als auch die Verantwortlichen in den Werkstätten und die an der Fortbildung Interessierten Maßstäbe in die Hand bekommen, mit deren Hilfe sie sich orientieren können. Die Fortbildungsträger und die Träger und Leiter der Werkstätten können diese Beschreibung nutzen, um die Rahmenbedingungen der Qualifizierung zu prüfen: Wird hier auf der Grundlage einer erwachsenengemäßen Didaktik und mit effizientem Ressourceneinsatz eine Fortbildung geboten, die es den Teilnehmer/innen ermöglicht, die für ihre Arbeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und die sie besonders dazu qualifiziert, Teilhabe am Arbeitsleben zu fördern? Gesellschaft und Sozialpolitik haben den Werkstätten für behinderte Menschen die Aufgabe übertragen, denjenigen Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, die Teilhabe an Arbeitsleben und Gesellschaft zu ermöglichen. Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (im Sinne des SGB IX). Durch die Tätigkeit in den Werkstätten für behinderte Menschen sollen (berufliche) Bildung, Erhalt, Entwicklung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie Förderung und Weiterentwicklung der Persönlichkeit verwirklicht werden. Zudem sollen über die Werkstätten auch Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und begleitet werden. Die Werkstätten für behinderte Menschen stehen bekanntermaßen im Spannungsfeld der Aufgabenstellungen der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe und der Anforderungen durch Organisation und Durchführung von Arbeitsaufträgen. Diesem Spannungsfeld sind alle in den Werkstätten tätigen Personen ausgesetzt, insbesondere jedoch die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung. Diese Anforderungen bedingen einen hohen Qualifikationsstandard der Fachkräfte: Ziele der Arbeitspädagogik und Persönlichkeitsförderung müssen unter Berücksichtigung von förderdiagnostischen Gesichtspunkten mit wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen in Einklang gebracht werden. Das Qualifikationsniveau der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung bildet und sichert die Qualität der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht es ihnen, sich den vielfältigen und dynamischen Anforderungen zu stellen. Eine erfolgreiche Qualifizierung kann zudem als Fundament einer langfristigen Personal- und Organisationsentwicklung der jeweiligen Institution eingesetzt werden. Für die Anbieter der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation und der Fortbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung sind die nachfolgend beschriebenen Qualitätsstandards eine Herausforderung. Sie können sich von ihren Kunden, nämlich den Trägern und Leitern der Werkstätten und den Interessent/innen, daran messen lassen. Sie können aber auch aktiv mit Verbänden und Werkstätten auf der Grundlage dieser Standards in einen Dialog treten. Die auftraggebenden Verbände sind zu diesem Dialog bereit. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 3 von 15

4 Es wird erwartet, daß sich die Anbieter verpflichten, die nachfolgenden Standards als Grundlage für die Konzeptionierung ihrer Lehrgänge im Rahmen der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation - insbesondere im Hinblick auf den Abschluß der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen" - zu beachten und sie durch entsprechende Regelungen und Verfahren bei der Durchführung und Auswertung der Lehrgänge umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Standards liegt in der Verantwortung und Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Anbieter. Die Verankerung der Standards in einrichtungsinternen QM-Systemen (Handbuch) wird empfohlen. Alle Anbieter, die sich auf diese Standards verpflichten, zeigen dies der BAG:WfbM formlos an und machen ihre Lehrgangskonzeption den jeweiligen Fachverbänden zugänglich. Außerdem wird erwartet, daß sich alle Anbieter, die sich auf die Standards verpflichten, im Sinne der gemeinsamen Weiterentwicklung in ein entstehendes Netzwerk einbringen, d.h. durch - Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen (etwa auf Länderebene), - Teilnahme an Tagungen auf Bundesebene Forum-SPZ" durch Anbieter. BEGRIFFE: SPZ: Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung gemäß 9 WVO FAB: Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gemäß 9 WVO gfab: anerkannter Abschluß zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen auf der Basis der Fortbildungsprüfungsverordnung (FPO) Forum SPZ (gfab): verbandsübergreifend organisierte, bundesweite Fachtagung für Fortbildungsanbieter WfbM: Werkstatt für behinderte Menschen; im folgenden auch in der Kurzform Werkstatt verwendet Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 4 von 15

5 II. Qualitätsstandards für die Struktur-, Prozeß- und Ergebnisqualität der Qualifizierung - Raster für Qualitätsmerkmale und Qualitätskriterien der SPZ /gfab - Endgültige Fassung vom 28. Januar 2005 Bereich Ebene Struktur (Kriterien sind) A. Ausbildung und Abschlüsse A 1. Curriculum Das Curriculum orientiert sich an den Lehrgangsempfehlungen des BiBB. Ein Curriculum ist in schriftlicher und überschaubarer Form vorhanden und für alle Beteiligten einsehbar. A 2. Potentialanalyse A 3. Prüfung Voraussetzungen zur Ermittlung einer Potentialanalyse liegen vor. Die Prüfung richtet sich nach der Fortbildungsverordnung und den landesrechtlichen Vorgaben. Prozeß (Kriterien sind) Das Curriculum wird in der Planung und Durchführung der Lehrgänge umgesetzt. Die Lehrgangsleitung koordiniert die Inhalte und macht das Curriculum transparent. Der Zusammenhang zwischen den allgemeinen Lernzielen und den speziellen Inhalten der Lerneinheiten und zu der Lernorganisation ist nachvollziehbar. Potentiale werden ermittelt und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Prüfung wird so gestaltet, daß den Teilnehmer/innen und ihrer Praxis Wertschätzung entgegen gebracht wird. Die Prüfungssituation, der Ablauf und die in der Prüfung erreichten Ergebnisse werden bewertet; diese Bewertung wird für die Gestaltung künftiger Prüfungen genutzt. Spätestens zur Hälfte des Lehrgangs werden mit denjenigen Teilnehmer/innen Gespräche geführt, deren Prüfungserfolg gefährdet ist. Ergebnis (Kriterien sind) Die Referent/innen können den Zusammenhang zwischen den Methoden und Inhalten ihrer Lehrveranstaltungen und dem Curriculum erläutern. Das Curriculum ist die Grundlage für die Prüfungsfragen. Prüfkriterium: Nachweis über den Zusammenhang zwischen Konzept der Referent/innen und dem Curriculum; ein Durchführungskonzept muß vorliegen. Ein individuelles Leistungsbild wurde erstellt. Die Teilnehmer/innen können während der Prüfung die Zusammenhänge der Lernbereiche darstellen. Prüfkriterium: Prüfungsfragen, die von einer Expertengruppe als Fragen zu systemischem Denken qualifiziert werden, werden mindestens so häufig richtig beantwortet wie so genannte Wissensfragen. Die Teilnehmer/innen erhalten einen qualifizierten Abschluß. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 5 von 15

6 A 4. Schlüsselqualifikationen Die Lehrgangsleitung stellt sicher, daß Seminargestaltung und Curriculum den Teilnehmer/innen ermöglichen, die für den Arbeitsplatz der Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Folgende Bereiche sind auszufüllen: kommunikative Kompetenzen soziale Kompetenzen technische und organisatorische Kompetenzen arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen (siehe auch Lehrgangsempfehlungen des BiBB) Die Angebote sind so auszugestalten, daß die Teilnehmer/innen angeregt werden, die in der Fortbildung erworbenen Schlüsselqualifikationen in die Werkstattpraxis zu transferieren. Dabei muß die Gestaltung der Qualifizierung ebenfalls modellhafte Transferimpulse geben können. (siehe auch Lehrgangsempfehlungen) Der Anbieter überprüft die Wirksamkeit des Schlüsselqualifikationskonzeptes durch Befragung der Teilnehmer/innen, der Praxisbegleiter/innen und der Verantwortlichen der Werkstatt zum Transfer der jeweiligen Kompetenzen. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 6 von 15

7 B. Bildungsorganisation B 1. Lernorte und Rahmenbedingungen (Raumkonzept, Medieneinsatz) Der Anbieter berücksichtigt die folgenden wesentlichen strukturellen Rahmenbedingungen ausreichendes und angemessenes Angebot an Seminarräumen und weiteren Lernorten (z. B. bei Hospitationen.), gesicherte Zeiträume: für einzelne Seminareinheiten und für die Gesamtdauer, Festlegung einer Ausbildungsgruppengröße (Richtgröße Teilnehmer/innen). Die räumliche, technische und mediale Ausstattung ermöglicht Arbeitseinheiten, die einer zeitgemäßen Didaktik der Erwachsenenbildung entsprechen und einen Wechsel der Sozialformen des Unterrichts ermöglichen. Die räumlichen Bedingungen ermöglichen die Gestaltung und Entwicklung einer Kommunikation (auch informelle Kommunikation) über die Arbeitseinheit hinaus. Die Teilnehmer/innen können sich an der (ästhetischen) Gestaltung der Räume beteiligen. Es ist möglich, daß die Referent/innen die Raumgestaltung an ihre Arbeitseinheiten anpassen können. Die Lehrgangsleitung überprüft regelmäßig Eignung und Zweckmäßigkeit von Lernorten und Rahmenbedingungen und schreibt diese zukunftsorientiert fort (Befragung von Referent/innen, Teilnehmer/innen und Werkstätten). Mit Bereitstellung und Einsatz geeigneter Medien unterstützen die Bildungsverantwortlichen den Lernprozeß der Teilnehmer/innen und ermöglichen damit auch selbstgesteuertes Lernen (z. B. Nutzung von Internet und computergestütztem Lernen). Vorhandene Zusatzräume und sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten werden genutzt. Information und Kommunikation über Anschlagbrett, Pausenräume werden ebenso genutzt. Die Lernorte und Rahmenbedingungen entsprechen dem vereinbarten Fortbildungskonzept und sind gezielt gestaltbar. Alle erforderlichen Geräte (z. B. Tageslichtprojektor, Videogerät) sind im Raum vorhanden. In der Lehrgangsauswertung bewerten die Teilnehmer/innen und Referent/innen das Raumkonzept mindestens mit zufriedenstellend. Referent/innen und Teilnehmer/innen beurteilen die Möglichkeiten zum Medieneinsatz als bereichernd, zweckdienlich und flexibel gestaltbar und nutzen die Möglichkeiten. Die Angemessenheit und Tauglichkeit werden mindestens einmal im Jahr überprüft. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 7 von 15

8 B 2. Lernrhythmus und zeitliche Verteilung Das Curriculum der Qualifizierung wird in zeitlich angemessene Moduleinheiten gefaßt. Die zeitliche Strukturierung des Curriculums wird orientiert an: - der inhaltlich sinnvollen Modulzusammenstellungen - den Interessen der Kunden (Werkstätten und Teilnehmer/innen). Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Lernrhythmus werden in der Gestaltung der Einheiten umgesetzt. Für die Teilnehmer/innen sind in jedem Modul die Inhalte so aufzubereiten, daß der Lernrhythmus der Teilnehmer/innen berücksichtigt wird. Die zeitliche Verteilung der Module wird nach Ablauf jedes Lehrganges reflektiert: Die Teilnehmer/innen sind in hohem Maße mit der zeitlichen Struktur zufrieden. Die Lerninhalte konnten in dem gewählten zeitlichen Rhythmus vermittelt werden. - mit den Referent/innen bezüglich inhaltlich stimmiger Arbeitseinheiten; - mit den Kund/innen bezüglich der Abstimmung von sich verändernden Anforderungen aus dem Werkstatt-, Teilnehmer- und Anbieterfeld. B 3. Ressourceneinsatz / Budgetplanung Der Anbieter stellt die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sicher; eine Budgetplanung wird empfohlen. Controllingverfahren (prozeßbegleitende Steuerung) werden angewandt. Eine Finanzprüfung bestätigt, daß das Budget wirtschaftlich und effektiv eingesetzt wurde. Die Standards konnten eingehalten und finanziert werden B 4. Lehrgangsleitung Der Anbieter stellt für jeden Lehrgang eine hauptamtlich tätige Lehrgangsleitung. Die Lehrgangsleitung bringt folgende Kompetenzen mit: - Feldkompetenz - Fachkompetenz in der Erwachsenenbildung und im Arbeitsbereich der Teilnehmer/innen. Außerdem verfügt sie über Grund- und Weiterbildung für das Lehrgangsmanagement. Die Lehrgangsleitung verantwortet die Konzeptentwicklung, die Koordinierung, Steuerung und Überprüfung des Lehrgangsprozesses. Sie ist Ansprechpartner der Teilnehmer/innen. Die Lehrgangsteilnehmer/innen haben für die lehrgangsspezifischen Angelegenheiten eine/n Ansprechpartner/in. Die Lehrgangsteilnehmer/innen und die Referent/innen geben bei einer Befragung an, daß die Leitungsaufgaben kompetent wahrgenommen worden sind. Prüfkriterien sollen sein: (Arbeits-)Vertrag für die Lehrgangsleitung ist vorhanden. Nachweise für Fach- und Feldkompetenzen durch Zeugnisse/Bescheinigungen sind vorhanden. Die Lehrgangsleitung ist regelmäßig präsent. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 8 von 15

9 B 5. Verantwortlichkeiten und Stellvertretung Verantwortlichkeiten sind geregelt: Die Referent/innen, die Leitungsverantwortlichen und die Anbieter haben einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Verantwortung für Strukturen und Abläufe festgelegt sind. Es gibt einen Vertretungsplan. Mindestens einmal im Jahr werden die Regelungen überprüft. Alle Beteiligten wissen, an wen sie sich wenden müssen. Alle Verantwortlichkeiten werden wahrgenommen. Die Stellvertretung funktioniert. Prüfkriterium: Es gibt keine Themenausfälle. B 6. Vernetzung / Verbindung mit (Fach-) Verbänden Die Anbieter nutzen die (Fach-) Verbandsstrukturen zu Zwecken der Bedarfserhebung und Information. B 7. Datenschutz Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) liegt dem Fortbildungsanbieter vor und ist ihm bekannt. B 8. B 9. Präsentation der Anbieter Kontrakte mit den Kunden: Teilnehmer/innen, Werkstätten und Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen Der Anbieter stellt sich und seine Organisation nach innen und außen transparent dar und zwar in Bezug auf: - Leitbild - Personalstruktur - Aufgaben und Angebote Die Angebote (SPZ/FAB) erscheinen vor allem in den einzelnen Fortbildungsprogrammen der Anbieter, im WfbM-Forum (wfbm.info/de) und auf den Homepages/Medien der jeweiligen (Fach-) Verbände. Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und entsendenden Werkstätten und ebenso zwischen Anbieter und Teilnehmer/innen (wie z. B. bei Projektarbeiten). Im Kontrakt mit der Werkstatt ist auch vereinbart, wie das Praxisfeld Werkstatt für die Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt wird. Die Vertragsgestaltung ist an die Arbeitsbedingungen der Teilnehmer/innen angepaßt. Die Formulare sind in Aufbau und Formulierung so gestaltet, daß die Möglichkeit von individuellen Vereinbarungen erkennbar ist. Die Verträge enthalten klare Zielvereinbarungen. Es gibt Kontrakte zwischen Anbieter und Referent/innen. Die Kontrakte enthalten klare Zielvereinbarungen. Bei Tagungen der (Fach-) Verbände können Wünsche an Anbieter erhoben werden. Anregungen bzw. Wünsche der (Fach-) Verbände finden in der Planung der nächsten Lehrgänge Berücksichtigung. Es wird beim Umgang mit den Daten der Teilnehmer/innen angewandt. Alle Beteiligten haben zu den genannten Informationen Zugang. Die Anbieter informieren regelmäßig via Programm und Internet. Ferner werden die Daten und Links im Internet regelmäßig gewartet und aktualisiert. Kontrakte / Zielvereinbarungen werden zu Beginn des Lehrgangs geschlossen, regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall angepaßt. Der Unterzeichnung der Vereinbarungen geht eine ausführliche Erläuterung mit allen Vertragspartner/innen voraus. Einzelgespräche vor der Unterzeichnung werden zudem angeboten und genutzt. Die Einhaltung der Kontrakte wird ebenfalls überprüft. Die (Fach-) Verbände leiten regelmäßig Empfehlungen an die Anbieter weiter und erhalten diesbezüglich Rückmeldungen. Die Daten der Teilnehmer/innen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert. Alle Beteiligten sind über die Organisation des Anbieters informiert. Die Werkstätten und deren Mitarbeiter/innen können sich regelmäßig über aktuelle Angebote und Qualitätsstandards in den jeweiligen Fortbildungsprogrammen oder in Medien/ im Internet informieren. Die Vereinbarung ist kundenorientiert. Sie enthält die quantitativen und qualitativen Aspekte des Angebots und der Anforderungen an die Teilnehmer/innen. Die vereinbarten Ziele wurden erreicht. Prüfkriterium: Kunden [Teilnehmer/innen und entsendende Werkstätten] bestätigen nach Abschluß des Lehrganges, daß die Vereinbarung ihre Interessen weitgehend berücksichtig hat. Die Kontrakte haben die erforderliche Handlungssicherheit bewirkt. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 9 von 15

10 C. Referent/innen C 1. Methodisch didaktische Kompetenzen/Aktuelle Erwachsenenbildungsformen C 2. Qualifikation und Praxiserfahrung Der Anbieter klärt bei Einstellungsgesprächen oder vor Honorarvereinbarungen mit den Referent/innen, daß sie die Fähigkeit haben, die Inhalte didaktisch-methodisch kompetent zu gestalten. Gefordert wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Vermittlung von Fachkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung. Die Referent/innen haben mindestens ein Jahr praktische Arbeit in der Werkstatt für behinderte Menschen oder mindestens drei Jahre in einem Dienst oder einer anderen Einrichtung der Behindertenhilfe geleistet oder eine andere Art der Feldkompetenz nachweisen können. Jede/r Referent/in erbringt einen Nachweis über die erforderliche Fachkompetenz. Die Referent/innen gestalten die Arbeitseinheiten so, daß Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen (Fachkompetenz einerseits, Persönlichkeitsentwicklung andererseits) in ausgewogenem Verhältnis stehen. Dabei werden Formen der Erwachsenenbildung eingesetzt, die dem aktuellen Stand entsprechen und für die jeweiligen Inhalte angemessen und ansprechend sind. Die Arbeitseinheiten sind sachgerecht und berücksichtigen die Kompetenz und die Erfahrung der Teilnehmer/innen und haben Praxisbezug. Eine Befragung der Teilnehmer/innen zu den Referent/innen zeigt, daß die Lehrganginhalte motivierend aufbereitet sind, verstanden und umgesetzt wurden. Die wesentliche Einstellung und Haltung zu Menschen mit Behinderung, ihrem Selbstbestimmungsrecht, ihrer Stellung in der Gesellschaft, zu der Rolle der Fachkraft, der Institution usw. ist im Sinn des Lehrganges entwickelt bzw. gefestigt worden. Die zweimal pro Lehrgang oder einmal im Jahr stattfindende Befragung der Teilnehmer/innen ergibt, daß für die Befragten die Arbeitseinheiten sachgerecht sind und die Kompetenz und Erfahrung der Teilnehmer/innen berücksichtigt werden. C 3. Teamarbeit Es gibt regelmäßige Konferenzen und Gespräche, in denen die Verzahnung, die systemischen Zusammenhänge und die Synergie der Lernbereiche diskutiert und abgestimmt werden. Der Lehrgangträger fordert von den Referent/innen die Kompetenz zur Teamarbeit. Die Ergebnisse der Konferenzen und Gespräche werden im Lehrgang verwendet und umgesetzt. Die Referent/innen kennen die inhaltlichen Schwerpunkte der Kolleg/innen. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 10 von 15

11 D. Teilnehmer/innen und Werkstätten für behinderte Menschen D 1. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen haben die Werkstättenverordnung und/oder die Fortbildungsprüfungsverordnung zur Grundlage. Sie sind schriftlich in der Lehrgangsausschreibung festgelegt. D 2. Teilnehmerorientierung Die Teilnehmer/innen stehen im Mittelpunkt des Lehrgangs (Arbeitsschwerpunkte und situation, Personenkreise und Lernziele (B9) sind bekannt und werden berücksichtigt). D 3. Lerngruppe Geeignete Rahmenbedingungen für eine aktive und effektive Lerngruppe werden bereitgestellt. D 4. D 5. Zusammenarbeit mit Auftraggebern (Werkstätten) Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen, Coach/es) Die Werkstätten bzw. vergleichbare Einrichtungen kennen das Angebot des Anbieters. Es bestehen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Lehrgangsleitung. Die LAG und Verbände/Strukturen auf Landesund Bundesebene sind über das Angebot informiert. Es werden Praxisbegleiter/innen (Mentor/innen, Coach/es) aus den jeweiligen Arbeitsfeldern der Einrichtung benannt. Die Aufgabenstellung der Praxisbegleiter/innen ist festgelegt und beschrieben. Der Informationsfluß (Dokumentation, Rückkopplung) ist festgelegt. Die Lehrgangsleitung überprüft die Zulassungsvoraussetzungen im Vorfeld des Lehrgangs. Die Lehrgangsgestaltung baut auf den individuellen Vorerfahrungen der Teilnehmer/innen auf. Zu Beginn des Lehrgangs wird eine arbeitsfördernde Gruppenatmosphäre geschaffen. Während des Lehrgangs werden Gruppenprozesse bewußt gemacht und verantwortlich begleitet. Auf der Grundlage der Lehrgangsempfehlungen präsentiert die Lehrgangsleitung ihr Konzept und gleicht es mit den Erwartungen und Anforderungen der Auftraggeber ab. Es finden Einführungs- und Abschlußgespräche gemeinsam mit den Praxisbegleiter/innen und allen Beteiligten statt. Es werden gemeinsame Zielvereinbarungen abgeschlossen und Verantwortlichkeiten abgestimmt. Die Teilnehmer/innen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnehmer/innen sind mit der Umsetzung der Lehrganginhalte zufrieden. Die Gruppe versteht sich als Netzwerk. Die Gruppe bringt ihren Mitgliedern Wertschätzung entgegen. Die Gruppenmitglieder erleben die Gruppe als Bereicherung. Die Auftraggeber empfehlen ihren Mitarbeiter/innen den Lehrgang. Vertreter/innen der Auftraggeber nehmen an den Kundenbefragungen teil. Alle Beteiligten sind durchgehend informiert. Die Praxisbegleiter/innen sind mit der Begleitung durch die Lehrgangsleitung zufrieden. Die vereinbarten Ziele wurden überwiegend erreicht. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 11 von 15

12 E. Transfer und Evaluation E 1. Praxistransfer Die theoretische Ausbildung enthält Praxiseinheiten. Praxisprojekte sind strukturelles Element der Ausbildung. Insofern bestehen zwei Lernorte: Ausbildungsstelle Werkstatt Die Dozenten kennen das Praxisfeld der Teilnehmer/innen. Eine die Qualifizierung begleitende Evaluation zeigt, daß ein Transfer der Arbeitseinheiten in die Werkstätten stattgefunden hat. E 2. E 3. Das geschieht durch: Pflege des kommunikativen Prozesses zwischen Ausbildungsstelle und Werkstätten (z. B. Zielvereinbarungen mit den Werkstattleitungen, Information der Werkstattleitungen über bevor stehende Lehrgangsinhalte und Arbeitseinheiten); Anregung und Unterstützung von Praxisbegleitungen (Absprachen, Schulungen); mehrere praxisbezogene Arbeitsaufgaben während der Lehrgänge, z. B. Sozialanamnese, Arbeitsanalyse, Fähigkeitsprofil, Förderplan, Erkundungen, Hospitationen in Einzel- und Kleingruppenarbeit Weiterbildungsmöglichkeiten Dokumentation und Reflexion E 4. Evaluation durch die Prozeßbeteiligten: Teilnehmer/innen, Werkstatt, Referent/innen Praxisbegleiter/innen Es werden Lehrgänge zur Weiterbildung angeboten,(für Aufbau, Vertiefung, Wiederholung) die ehemaligen SPZ-Teilnehmer /innen offen stehen. Es existieren Unterlagen zur Dokumentation der: Zuordnung und der Lehrgangseinheiten zum Curriculum Anwesenheit der Teilnehmer/innen Prüfungsergebnisse Über Reflexions- und Evaluationssitzungen zum Ausbildungsverlauf werden Protokolle geführt. Es gibt Instrumente zur Beurteilung des Lehrgangs. Die jeweiligen Themen werden in enger Zusammenarbeit mit Teilnehmer/innen und Werkstätten entwickelt und vereinbart. Dabei sind insbesondere fachliche Weiterentwicklungen und auch neue Problemstellungen zu beachten. Die Dokumentationen werden im Verlauf der Qualifizierung regelmäßig und zeitnah durchgeführt und ausgewertet. Zwischen- und Endauswertungen werden durchgeführt. Aufgrund einer regelmäßigen Bedarfserhebung bei den Werkstätten und Lehrgangsteilnehmer/innen sind die Weiterbildungsbedarfe bekannt. Durch Auswertung der Dokumentationen liegen Erkenntnisse als Grundlage für die Anpassung, Steuerung und Verbesserung der Ausbildung vor, die nachvollziehbar in die Fortschreibung einfließen. Der Grad der Zielereichung wurde erfaßt. Abweichungen wurden ermittelt und Schritte zur Korrektur eingeleitet. Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 12 von 15

13 III. Fachliche Grundlagen zur SPZ / gfab - auf gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Ebene 1. SGB XII vom 27. Dezember 2003 (in Ablösung des Bundessozialhilfegesetzes BSHG) 2. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 1. Juli 2001 Neufassung 23. April Dritte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 a. aktualisiert zum 1. Juli 2001 und zum 1. Mai 2004 i. V. mit den Bestimmungen des SGB IX) 4. Rahmenprogramm für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen überarbeitete Fassung in Veröffentlichung in BA-Info Nr. 10/2002 vom 11. September Rahmenprogramm von Fortbildungsmaßnahmen für Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte RdErl. der Bundesanstalt für Arbeit 5. Juli Rahmenprogramm geändert und ergänzt und nach Abstimmung mit der BAG:WfB (Neu: BAG:WfbM) veröffentlicht in Information für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv) Jahrgang 1984, Nr. 09 vom 29. Februar 1984 als Rahmenprogramm für die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Leiter und Leitende Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte; Rahmenprogramm und Abschlußverfahren für eine Sonderpädagogische Zusatzqualifikation der Gruppenleiter in Werkstätten für Behinderte; Empfehlungen für eine Fortbildung der Mitarbeiter im begleitenden Dienst in Werkstätten für Behinderte. 7. Gemeinsame Empfehlungen zur Fortbildung von Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten der Bundesanstalt für Arbeit, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger der überörtlichen Sozialhilfe und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte, veröffentlicht in Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit (ibv) Jahrgang 1996, Nr. 30 vom 24. Juli Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (Fortbildungsprüfungsverordnung) vom 25. Juni Keune, S. & Frohnenberg, C., Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Lehrgangsempfehlung. Bielefeld: Bertelsmann 2001 (= Bundesinstitut für Berufsbildung, Materialien zur beruflichen Bildung, Heft 110). Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 13 von 15

14 Mitglieder im AK Qualitätsstandards für die SPZ (gfab) der BAG:WfbM Diese Qualitätsstandards wurden erarbeitet von: Annelie Lohs, BAG:WfbM Edith Münch BAG:WfbM Gabriele Reichhardt Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe / BeB e. V. Jana Kohlmetz Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung / BVLH e. V. Dr. Franz Fink Deutscher Caritasverband / CBP e. V. Wolfgang Seel Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e.v. Walter Damböck Geschäftsführer Werkstättenverbund Straubing-Eggenfelden-Mittelfels Willi Mangold Leitung SPZ-Qualifizierung Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg Dr. Rainer Brackhane Dozent in der SPZ Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 14 von 15

15 IV. Unterzeichnende Verbände (für den Vorstand) Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Annelie Lohs Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe / BeB e. V. Klaus-Dieter Kottnik Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. Dr. Jürgen Gohde Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung/BVLH e. V. Robert Antretter Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. Elisabeth Kludas Deutscher Caritasverband e. V. Theresa Wunderlich Der Paritätische Wohlfahrtsverband e. V. Dr. Ulrich Schneider Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie u. soziale Arbeit / VAH e. V. Ina Krause-Trapp Frankfurt, den 28. Januar 2005 Gemeinsame Empfehlungen: Standards für die Qualifizierung Fachkraft, Seite 15 von 15

Grundqualifizierung von Leitungskräften

Grundqualifizierung von Leitungskräften Bausteine einer Grundqualifizierung von Leitungskräften in der Werkstatt für behinderte Menschen GESAMTVERBAND Zielsetzung Nach 9 Abs. 2 WVO ist die sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Werkstattleiter

Mehr

2. Forum SPZ /g FAB

2. Forum SPZ /g FAB 2. Forum SPZ /g FAB 28. 30.06.2004 Veranstalter: Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BEB) Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) Deutscher Caritasverband (DCV)

Mehr

Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dr. Eveline Gerszonowicz

Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Dr. Eveline Gerszonowicz Gütesiegel AZWV / AZAV: Unterschiede und Gemeinsamkeiten Dr. Eveline Gerszonowicz 22.März 2012 Ziele und Inhalte Gütesiegel Träger- und Maßnahmenzertifizierung AZWV / AZAV Träger- und Maßnahmenzertifizierung

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

4. Forum SPZ/gFAB Arbeitstreffen der SPZ/ gfab Fortbildungsanbieter

4. Forum SPZ/gFAB Arbeitstreffen der SPZ/ gfab Fortbildungsanbieter Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Fachverband im Deutschen Caritasverband Einladung zum 4. Forum SPZ/gFAB Arbeitstreffen der SPZ/ gfab Fortbildungsanbieter vom 2. - 3. März 2010 in Frankfurt

Mehr

Konzeption des Sozialdienstes

Konzeption des Sozialdienstes Konzeption des Sozialdienstes Inhalt 1 Was beinhaltet die Konzeption?... 2 2 Was leistet der Sozialdienst?... 3 2.1 Einzelpersonenorientierte Leistungen... 3 2.2 Gruppenbezogene pädagogische Leistungen...

Mehr

Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe

Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe Inhalt Vorwort 3 Zweck des Leitbildes 4 Bildungsauftrag 5 Unterricht 6 Schulmanagement 7 Professionalität der Lehrperson 8 Schulkultur 9 Aussenbeziehungen 10 Vom Leitbild

Mehr

Qualifizierung als TrainerIn im Wissenschaftsbereich. Weiterbildungsprogramm

Qualifizierung als TrainerIn im Wissenschaftsbereich. Weiterbildungsprogramm 1 ZWM 2016 Weiterbildungsprogramm 2 Hintergrund und Thematik Zielgruppe Konzept /Methodik Die interne Weiterbildung an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen umfasst vielfältige Aktivitäten

Mehr

Orientierungsplan: Die pädagogische Qualität managen

Orientierungsplan: Die pädagogische Qualität managen Orientierungsplan: Die pädagogische Qualität managen Vortrag / Workshop Pädagogischer Fachtag der Stadt Schwäbisch Hall 7. November 2009 Peter Greulich, Diplom-Pädagoge, Mainz 22a SGB III: Träger stellen

Mehr

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil

Mehr

LEITLINIEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN. Stadt MIT IDEEN

LEITLINIEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN. Stadt MIT IDEEN LEITLINIEN DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH C r e g l i n g e n F r e u d e n b a c h O b e r r i m b a c h Eine Gemeinde kann ihr Geld nicht besser anlegen, als dass

Mehr

Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse

Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse Hinweise zur Einschätzung der Qualität schulischer Prozesse Stand Dezember 2014 Im weiterentwickelten Inspektionsverfahren stehen die schulischen Prozesse im Fokus. Zum Entwicklungsstand dieser Prozesse

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss in Werkstätten für behinderte Menschen BehWerkPrV Ausfertigungsdatum: 25.06.2001 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Mehr

Jahresgespräche. Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Jahresgespräche. Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Jahresgespräche Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze und Rahmenbedingungen II. Leitfaden zur Gesprächsvorbereitung Rückblick Eignung/ Zusammenarbeit

Mehr

CREATING TOMORROW S SOLUTIONS CODE OF TEAMWORK AND LEADERSHIP

CREATING TOMORROW S SOLUTIONS CODE OF TEAMWORK AND LEADERSHIP CREATING TOMORROW S SOLUTIONS CODE OF TEAMWORK AND LEADERSHIP INHALT Grundsätze 1 Vertrauen und Wertschätzung, Leistungswille und Eigenverantwortung 2 Leistung, Ergebnisse und Erfolg 3 Anerkennung, Rückmeldung

Mehr

Rahmenvereinbarung. für Unterricht und Kultus

Rahmenvereinbarung. für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Katholisches Schulkommissariat in Bayern Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie den bayerischen

Mehr

Unser Leitbild Juni 2012

Unser Leitbild Juni 2012 Unser Leitbild Juni 2012 Jobcenter team.arbeit.hamburg E-Mail: jobcenter-team-arbeit-hamburg@jobcenter-ge.de www.team-arbeit-hamburg.de Präambel Wir unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte darin,

Mehr

Die Schüler sollen von der Idee bis zur Durchführung ihre Arbeit selbst organisieren und bearbeiten.

Die Schüler sollen von der Idee bis zur Durchführung ihre Arbeit selbst organisieren und bearbeiten. Projektarbeit Die Schüler sollen von der Idee bis zur Durchführung ihre Arbeit selbst organisieren und bearbeiten. Die Projektarbeit verläuft in 3 Phasen: Planung: Aufgabenstellung, Vorgehensweise, Aufgabenverteilung,

Mehr

Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014

Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014 Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft Bericht aus der Arbeit zur Erstellung einer Orientierungshilfe für Jugendämter Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24.

Mehr

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit

Förderkonzept Kommunale Jugendarbeit 1. Qualifikation der Fachkraft Nachweis mittels: Kopie Abschlusszeugnis / Anerkennungsurkunde Lebenslauf (beruflicher Werdegang mit Darstellung früherer Beschäftigungsverhältnisse und absolvierter Fort-

Mehr

Voraussetzungen und Anforderungen. an Praxislehrpersonen der KPH-Edith Stein

Voraussetzungen und Anforderungen. an Praxislehrpersonen der KPH-Edith Stein Voraussetzungen und Anforderungen an Praxislehrpersonen der KPH-Edith Stein Die Studierenden der KPH-Edith Stein absolvieren im Rahmen ihres Studiums Schulpraktische Studien und haben bereits ab dem 1.

Mehr

Klangschalentherapie oder Arbeit?

Klangschalentherapie oder Arbeit? Klangschalentherapie oder Arbeit? Kritische Würdigung von Förder-, Therapie- und Arbeitsangeboten für Menschen, die als 'nicht werkstattfähig' bezeichnet werden Schwere und mehrfache Behinderung ist gekennzeichnet

Mehr

Der Schritt ins Arbeitsleben

Der Schritt ins Arbeitsleben Der Schritt ins Arbeitsleben Berufliche Qualifizierung, die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen und der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) Herausforderung Arbeit

Mehr

Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012. Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Fachtag Hilfeplankonferenz Herford, 10./11.5.2012 Wozu brauchen wir die HPK? Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke Wozu?????? Psychisch kranke Menschen erhalten bedarfsgerechte Hilfen. Aktion Psychisch

Mehr

Qualitätsanalyse NRW an Evangelischen Schulen

Qualitätsanalyse NRW an Evangelischen Schulen Qualitätsanalyse NRW an Evangelischen Schulen Erfahrungen freier Träger in NRW Vortrag während des Fachworkshops Qualitätsentwicklung/Qualitätsmanagement an Schulen in freier Trägerschaft Barbara Manschmidt

Mehr

Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer. 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018

Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer. 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018 Andere Leistungsanbieter Konzeptionelle Überlegungen aus Perspektive der Leistungserbringer 18. April 2018, Nürnberg Werkstätten:Messe 2018 Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) e.v. Fachverband

Mehr

Unternehmensphilosophie

Unternehmensphilosophie Unternehmensphilosophie Unsere Grundlagen Unsere Ziele Unser Handeln Diese Unternehmensphilosophie beschreibt das Selbstverständnis des Kolping-Bildungswerkes Württemberg e. V. Sie ist Grundlage für unsere

Mehr

Konzept der Fort- und Weiterbildung für die Seelsorger/-innen im Bistum Münster. Hauptabteilung 500, Seelsorge-Personal Gruppe 532 Fortbildung

Konzept der Fort- und Weiterbildung für die Seelsorger/-innen im Bistum Münster. Hauptabteilung 500, Seelsorge-Personal Gruppe 532 Fortbildung Konzept der Fort- und Weiterbildung für die Seelsorger/-innen im Bistum Münster Hauptabteilung 500, Seelsorge-Personal Gruppe 532 Fortbildung Fort- und Weiterbildung - Gruppe 532 Seite 2 Unsere Leitsätze

Mehr

Start in den Beruf mit der Diakonie am Thonberg

Start in den Beruf mit der Diakonie am Thonberg Start in den Beruf mit der Diakonie am Thonberg Rahmenkonzeption Werkstattleitung Referatsleitung Berufliche Bildung Christoph Schnabel Karen Kohlmann Email: schnabel.christoph@dat-leipzig.de Email: kohlmann.karen@dat-leipzig.de

Mehr

Beitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion

Beitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion Expertentagung Inklusive Berufliche Bildung in Bayern Regionaldirektion Bayern, 30.04.2013 Beitrag der Regionaldirektion Bayern zur Umsetzung von Inklusion Herausforderungen am Arbeitsmarkt in den nächsten

Mehr

Ausschuss im AUSSERSCHULISCHES LERNEN

Ausschuss im AUSSERSCHULISCHES LERNEN Ausschuss im AUSSERSCHULISCHES LERNEN NEUE PERSPEKTIVEN FÜR SCHULE UND KITA: Die Vernetzung mit Lernorten eröffnet Schulen und Kitas neue Perspek tiven. Lernorte sind überall dort, wo Menschen ihre Kompetenzen

Mehr

Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad

Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Persönliches Budget als besondere Form der Leistungserbringung nach dem SGB IX und SGB XII- Volker Conrad Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches

Mehr

Konzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.

Konzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel. Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn

Mehr

Berufliches Lernen 4.0

Berufliches Lernen 4.0 Berufliches Lernen 4.0 Ausblick auf die Anforderungen an die künftige berufliche Qualifizierung von Menschen mit Behinderung in der Werkstatt 1 Berufliches Lernen in der Werkstatt Bundeseinheitliche Regelungen

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.

Mehr

Anlage 6.1 Fragebogen zur Beantragung der Trägerzulassung

Anlage 6.1 Fragebogen zur Beantragung der Trägerzulassung Fragebogen zur eantragung der Trägerzulassung Unternehmen: (entsprechend Handelsregister) 1. Leitbild der Einrichtung AZWV 1 2 1.1 Verfügt die Einrichtung über ein dokumentiertes Leitbild? 4.1 A 3 (4)

Mehr

Birgit Nickel. Fachtagung Unterstützte Beschäftigung Cottbus 19. August 2013. Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.v.

Birgit Nickel. Fachtagung Unterstützte Beschäftigung Cottbus 19. August 2013. Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.v. Birgit Nickel Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.v. (BAG UB) BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 123 Fax: 040 / 432 53 125 email: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de

Mehr

Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit

Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit Perspektivwechsel die Werkstatt als Kompetenzzentrum für Bildung und Arbeit Geschäftsbereich Eingliederungshilfe, Vorsitzende Geschäftsbereichsleitung: Bettina Schmidt Werkstätten für behinderte Menschen

Mehr

Das MitarbeiterInnengespräch

Das MitarbeiterInnengespräch Das MitarbeiterInnengespräch Vorwort des Vizerektors für Personal der Universität Innsbruck Was ist ein MitarbeiterInnengespräch? Ablauf eines MitarbeiterInnengesprächs Themen eines MitarbeiterInnengesprächs

Mehr

Anhang 14: Fragebogen für die Absolventen der Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie

Anhang 14: Fragebogen für die Absolventen der Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie Anhang 14: Fragebogen für die Absolventen der Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie 629 Fragebogen für die Absolventen der Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie I. Organisation der

Mehr

Lernergebnisorientierung im deutschen Bildungssystem - Ein bildungsbereichsübergreifender Dialog - Stand der Umsetzung in Deutschland Berufsbildung

Lernergebnisorientierung im deutschen Bildungssystem - Ein bildungsbereichsübergreifender Dialog - Stand der Umsetzung in Deutschland Berufsbildung Lernergebnisorientierung im deutschen Bildungssystem - Ein bildungsbereichsübergreifender Dialog - Stand der Umsetzung in Deutschland 22. April 2015 BMBF, Berlin 1 Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)

Mehr

Das Mitarbeiterentwicklungsgespräch an der Goethe-Universität Frankfurt a. M.

Das Mitarbeiterentwicklungsgespräch an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. ANLAGE 3 Das Mitarbeiterentwicklungsgespräch an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Vorbereitungsbogen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 12.02.2010 1 Vorwort Dieser Vorbereitungsbogen dient Ihrer

Mehr

1. Quantitative und qualitative Bewertungskriterien 2. Begrenzungsfaktoren 3. Die zehn Schritte der Investitionsplanung

1. Quantitative und qualitative Bewertungskriterien 2. Begrenzungsfaktoren 3. Die zehn Schritte der Investitionsplanung Investitionsplanung 1. Quantitative und qualitative Bewertungskriterien 2. Begrenzungsfaktoren 3. Die zehn Schritte der Investitionsplanung Investitionsplanung Die Investitionsplanung ist eine Teilplanung

Mehr

Kompetenzfeststellung in Betrieben Mitarbeiterkompetenzen mit Kompetenzpässen sichtbar machen

Kompetenzfeststellung in Betrieben Mitarbeiterkompetenzen mit Kompetenzpässen sichtbar machen Drittes Treffen der ExpertME- Betriebe am 20.01.2011 RANAWERK Schwandorf Kompetenzfeststellung in Betrieben Mitarbeiterkompetenzen mit Kompetenzpässen sichtbar machen Katharina Kucher Nutzen von systematischer

Mehr

VERANTWORTLICHE PFLEGEFACHKRAFT NACH 71 SGB XI

VERANTWORTLICHE PFLEGEFACHKRAFT NACH 71 SGB XI BERUFSBEGLEITENDER LEHRGANG VERANTWORTLICHE PFLEGEFACHKRAFT NACH 71 SGB XI (WOHNBEREICHSLEITUNG/ BASISWEITERBILDUNG ZUR PFLEGEDIENSTLEITUNG ) WWW.HWA-ONLINE.DE Wir sind nicht nur für das verantwortlich,

Mehr

Waffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010

Waffenrecht und Schießstandsachverständige. Fortbildung für Schießstandsachverständige 2010 Waffenrecht und Fortbildung für 2010 Zur Erinnerung - Änderung WaffG 2008: Schießstandrichtlinien Anerkennung von SSV Fortbildung von SSV zukünftige öffentliche Bestellung Übergangsregelung 2013 zu finden

Mehr

Till-Eulenspiegel-Schule Mölln

Till-Eulenspiegel-Schule Mölln Till-Eulenspiegel-Schule Mölln Grundschule Ausbildungskonzept 2011 AUSBILDUNGSKONZEPT DER TILL-EULENSPIEGEL-SCHULE, MÖLLN SEITE 1 Till-Eulenspiegel-Schule als Ausbildungsschule Das Kollegium der Till-Eulenspiegel-Schule

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Praxisbezug der Ausbildung unterstützen Lösungen für Praxisprobleme entwickeln

Praxisbezug der Ausbildung unterstützen Lösungen für Praxisprobleme entwickeln Projektarbeit in der Weiterbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Praxisbezug der Ausbildung unterstützen Lösungen für Praxisprobleme entwickeln

Mehr

Fragebogen für die Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie

Fragebogen für die Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie Anhang 15: Fragebogen für die Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie - Lernfeld I - 639 Fragebogen für die Weiterbildung im Schulversuch Ethik/ Philosophie - Lernfeld I - I. Organisation der

Mehr

EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen

EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen EUROPEAN ECONOMIC CHAMBER OF TRADE, COMMERCE AND INDUSTRY European Economic Interest Grouping EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen Ein Zertifikat ist motivations- und leistungsfördernd!

Mehr

Empowerment Wie geht das in der WfbM?

Empowerment Wie geht das in der WfbM? Empowerment Wie geht das in der WfbM? Werkstattmesse Nürnberg, 15.04.2016 Dr. Lisa Schreieder Schwarzenbewegung USA Gleiche Rechte Keine Diskriminierung Anerkennung Selbstvertretung Empowerment - Begriff

Mehr

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER (Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER STAATLICH ANERKANNTE BERUFLICHE QUALIFIKATION I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulversuch Lehrplan für die Berufsfachschule Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Ernährung, Erziehung, Pflege Fachbereich

Mehr

Konzept der Qualifikationsprüfung ABU am BZGS St.Gallen

Konzept der Qualifikationsprüfung ABU am BZGS St.Gallen Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe St.Gallen Konzept der Qualifikationsprüfung ABU am BZGS St.Gallen Inhalt Rahmenbedingungen Seite

Mehr

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen Was ist ein Fachwirt? Fachwirt ist ein Titel für eine höhere kaufmännische Qualifikation, die auf einer betriebswirtschaftlichen Weiterbildung basiert. Er bildet

Mehr

Qualität: Ein Thema für Bildungsträger. Dr. Eveline Gerszonowicz Wiss. Referentin

Qualität: Ein Thema für Bildungsträger. Dr. Eveline Gerszonowicz Wiss. Referentin Qualität: Ein Thema für Bildungsträger Dr. Eveline Gerszonowicz Wiss. Referentin 13. November 2017 Der PDCA-Zyklus / Qualitätskreis act check plan do Qualitätssicherung 13.November 2017 Seite 2 Qualitätsvorgaben

Mehr

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.

Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel. Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation

Mehr

Praxisbaustein Ein Instrument zur beruflichen Qualifikation von Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Fachtag , Dresden.

Praxisbaustein Ein Instrument zur beruflichen Qualifikation von Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Fachtag , Dresden. Praxisbaustein Ein Instrument zur beruflichen Qualifikation von Menschen mit Behinderung in Werkstätten Fachtag 07.04.2016, Dresden Karen Kohlmann Auszug aus der Befragung von Menschen mit Behinderung

Mehr

WeiterDENKEN WeiterBILDEN

WeiterDENKEN WeiterBILDEN WeiterDENKEN WeiterBILDEN Die GIBB gemeinnützige GmbH als Kompetenzzentrum für Weiterbildung und Praxisbegleitung Geschäftsführer: Horst Grzelka Werkstätten:Messe, März 2015 GIBB ggmbh, Schönhauser Allee

Mehr

Konzeption. Arbeitsbereich. Stand 03.03

Konzeption. Arbeitsbereich. Stand 03.03 Konzeption Arbeitsbereich Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Im Arbeitsbereich der Werkstatt für Behinderte bieten die Delme-Werkstätten (dw) Menschen mit einer Behinderung, bei denen eine Beschäftigung

Mehr

Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg

Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg Ausbildungsrahmenplan für das Sozialpädagogische Seminar SPS 1 1.Bedeutung des Sozialpädagogischen Seminars Im Rahmen des Sozialpädagogischen Seminars werden

Mehr

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz

Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz FSJ Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz Stand: März 2009 Seite 1 von 7 Grundverständnis Mindeststandards sollen über

Mehr

Auditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste

Auditfrageliste. Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten Maßnahmen. AMS Handbuch Inhalt Anhang A2 Auditfrageliste frageliste Überprüfung der wirksamen Umsetzung der festgelegten AMS Handbuch Inhalt Anhang A frageliste Handlungshilfe ", Bew ertung und Verbesserung des AMS" =erfüllt, =geringe Abweichung =kritische Abweichung/nicht

Mehr

Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO)

Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 18. September 2014 (KABl. 2014 S. 167) Inhaltsübersicht 1 Angebot

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Schnelle Hilfe Seestraße 9, 12345 Hafenstadt Tel: 0123/45678 Fax: 0123/45679 schnelle.hilfe@xls.de www.schnelle-hilfe-hafenstadt.de Gesamtergebnis Pflegerische

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung Die Wolfsteiner Werkstätten sehen die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung

Mehr

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache

Eine Empfehlung vom Deutschen Verein. So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung vom Deutschen Verein So soll gute Unterstützung sein: für Eltern mit Beeinträchtigung und ihre Kinder Erklärungen in Leichter Sprache Eine Empfehlung ist ein Rat oder ein Vorschlag. Diese

Mehr

Beschreibung des Ausbildungsverlaufes zum

Beschreibung des Ausbildungsverlaufes zum Beschreibung des Ausbildungsverlaufes zum Im Folgenden soll der Ausbildungsverlauf zum vorgestellt werden. Nach dem nordrhein-westfälischen Konzept besteht die Ausbildung aus drei aufeinander aufbauenden

Mehr

Qualitätsmanagement in den Fakultäten: Wie schließen sich die Regelkreise? Dr. Sibylle Jakubowicz

Qualitätsmanagement in den Fakultäten: Wie schließen sich die Regelkreise? Dr. Sibylle Jakubowicz Qualitätsmanagement in den Fakultäten: Wie schließen sich die Regelkreise? Dr. Sibylle Jakubowicz Offenburg, den 6. Juli 2011 evalag Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Stiftung

Mehr

Bundesverband Gedächtnistraining e.v. Unser Leitbild

Bundesverband Gedächtnistraining e.v. Unser Leitbild Bundesverband Gedächtnistraining e.v. Unser Leitbild Identität und Auftrag: Wer sind wir? Wir sind der größte gemeinnützige Verband im Bereich Gedächtnis- und Gehirntraining im deutschsprachigen Raum.

Mehr

Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich

Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich 1. Zielsetzung der Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht Die nachfolgend definierten Grundsätze zur Ausübung

Mehr

Wie man wählt: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.

Wie man wählt: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. Wie man wählt: Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus Herausgegeben von Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen Präsentiert von Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei.

Mehr

Geschäftsordnung für den Beirat des

Geschäftsordnung für den Beirat des Geschäftsordnung für den Beirat des Erstellt von: Fanprojekt Magdeburg Wilhelm-Kobelt-Straße 35 39108 Magdeburg Magdeburg, den 22.07.2009 Geschäftsordnung für den Beirat des Fanprojektes Magdeburg Seite

Mehr

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Studienordnung. Maschinenbau. für den Studiengang. Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e R i e s a Studienordnung für den Studiengang Maschinenbau Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

Mehr

INSTRUMENTENREFORM 2012

INSTRUMENTENREFORM 2012 INSTRUMENTENREFORM 2012 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Schwerpunkte: Aktivierung und berufliche Eingliederung Zulassung von Trägern und Maßnahmen Inkrafttreten zum 01.

Mehr

Persönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1.

Persönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1. Persönliches Budget Ein Angebot wie sauer Bier! Caritasverband 1 Caritasverband 2 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) Konferenz der obersten Landessozialbehörden

Mehr

1. Definition Netzwerkorganisation. 2. Verständnis von Zusammenarbeit. 3. Handlungsansatz. 4. Kooperationsnetzwerk. 5.

1. Definition Netzwerkorganisation. 2. Verständnis von Zusammenarbeit. 3. Handlungsansatz. 4. Kooperationsnetzwerk. 5. 1. Definition Netzwerkorganisation 2. Verständnis von Zusammenarbeit 3. Handlungsansatz 4. Kooperationsnetzwerk 5. Systemsteuerung 6. Handlungsschritte Einzelfall/System 7. Vernetzung als eigenständige

Mehr

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen

Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen Die DGUV Vorschrift 2 Antworten zu den wichtigsten Fragen INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINES...2 1. Was ist die DGUV Vorschrift 2?...2 2. Für wen gibt es Änderungen durch die DGUV Vorschrift 2?...2 3. Wie

Mehr

Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung!

Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung! Interdisziplinäre Frühförderung ist eine Komplexleistung! Gemeinsame Empfehlung zur Novellierung der Regelungen zur interdisziplinären Frühförderung im SGB IX, SGB V und in der Frühförderungsverordnung

Mehr

Forum 3: Thesen zur Kooperation zwischen Schulen und Praxisstätten

Forum 3: Thesen zur Kooperation zwischen Schulen und Praxisstätten Forum 3: Thesen zur Kooperation zwischen Schulen und Praxisstätten Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte an Fachschulen und Hochschulen. Fachtagung am 8. Dezember 2010 in Berlin. Überblick über die

Mehr

Der Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits-, Kinderkrankenschwestern in Dortmund

Der Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits-, Kinderkrankenschwestern in Dortmund Der Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits-, Kinderkrankenschwestern in Dortmund Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe

Mehr

Workshop des AK Evaluation von Strukturpolitik in der DeGEval am 18./19. Mai 2006 in Berlin

Workshop des AK Evaluation von Strukturpolitik in der DeGEval am 18./19. Mai 2006 in Berlin Workshop des AK Evaluation von Strukturpolitik in der DeGEval am 18./19. Mai 2006 in Berlin Institut für Evaluation Dr. Beywl & Associates GmbH Berthold Schobert Professionalisierung und Qualifizierungsbedarfe

Mehr

Aej-Coaching Projekt mit christlich-ökumenischen Vereinen von Jugendlichen mit Migrantionshintergrund

Aej-Coaching Projekt mit christlich-ökumenischen Vereinen von Jugendlichen mit Migrantionshintergrund Aej-Coaching Projekt mit christlich-ökumenischen Vereinen von Jugendlichen mit Migrantionshintergrund Wissenschaftliche Begleitung 21.03.2011 1 Ziel Coaching-Projekt MJSO sollen zur Mitwirkung an gesellschaftlichen

Mehr

Arbeits- und Wohnungslosenhilfe UNSER LEITBILD

Arbeits- und Wohnungslosenhilfe UNSER LEITBILD Arbeits- und Wohnungslosenhilfe UNSER LEITBILD Vorwort Dieses Leitbild wurde unter Einbeziehung aller Mitarbeitenden erarbeitet. Es gibt uns im Alltag Orientierung und vermittelt die Grundlagen unseres

Mehr

Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden. bei den Rentenversicherungsträgern. Erkundung. Die Vordruckstelle

Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden. bei den Rentenversicherungsträgern. Erkundung. Die Vordruckstelle Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden bei den Rentenversicherungsträgern Erkundung Die Vordruckstelle Entwickelt von Detlef Renner, Norbert Sedelke und Andreas Koschenz - Leitfaden für Ausbilder - Einleitung

Mehr

Unser Leitbild. Was macht uns als Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt aus? Was wollen wir gemeinsam als Lebenshilfe erreichen?

Unser Leitbild. Was macht uns als Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt aus? Was wollen wir gemeinsam als Lebenshilfe erreichen? Unser Leitbild Unser Leitbild Das Leitbild ist eine gemeinsame Orientierungsgrundlage für das berufliche Handeln innerhalb der Lebenshilfe. Es trifft Aussagen zum Selbst - verständnis, zu den Zielen, zum

Mehr

DMG e.v. Butterblumenweg 5 D Wiesbaden Telefon Fax

DMG e.v. Butterblumenweg 5 D Wiesbaden Telefon Fax DMG e.v. Butterblumenweg 5 D-65201 Wiesbaden Seite 1 von 5 Leitbild der Montessori DozentInnen der DMG Das Kind im Zentrum Wir bilden im Montessori Diplomkurs Erwachsene aus, die Kinder und Jugendliche

Mehr

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung

Leistungsangebot. Präambel. Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Leistungsangebot Präambel Leben ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung Die INSEL e.v. hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen mit Behinderung den Weg zu einem selbstbestimmten und gemeindeintegrierten

Mehr

4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen

4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Qualitätsmerkmal für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder 4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Im Grundgesetz ist verankert, dass alle Menschen gleichgestellt sind, behinderte wie nicht

Mehr

Checkliste für Anträge zur Erlangung des Gütesiegels für Tagesmütter/-väter-Lehrgänge lt. des Curriculums des BMFJ 2014 (300 UE)

Checkliste für Anträge zur Erlangung des Gütesiegels für Tagesmütter/-väter-Lehrgänge lt. des Curriculums des BMFJ 2014 (300 UE) Checkliste für Anträge zur Erlangung des Gütesiegels für Tagesmütter/-väter-Lehrgänge lt. des Curriculums des BMFJ 2014 (300 UE) Bitte kontrollieren Sie anhand dieser Checkliste, ob Sie in Ihrem Lehrgangskonzept

Mehr

Zertifizierungsstandards der Qigong Fachgesellschaft e.v. für Qigong-Qualifikationen - Fachkompetenz und Personale Kompetenz

Zertifizierungsstandards der Qigong Fachgesellschaft e.v. für Qigong-Qualifikationen - Fachkompetenz und Personale Kompetenz Zertifizierungsstandards der Qigong Fachgesellschaft e.v. für Qigong-Qualifikationen - Fachkompetenz und Personale Kompetenz der QFG gemäß Qigong Fachgesellschaft e. V. Zertifizierungsstandards Erwerb

Mehr

1.Meilensteine der geschichtlichen Entwicklung. 2. Das Fachkonzept zum EV + BBB der BA

1.Meilensteine der geschichtlichen Entwicklung. 2. Das Fachkonzept zum EV + BBB der BA 1.Meilensteine der geschichtlichen Entwicklung 2. Das Fachkonzept zum EV + BBB der BA 3. Das UN-Übereinkommen 4. Die pädagogische Systeme 5. Neue Maßstäbe 1. Meilensteine der geschichtlichen Entwicklung

Mehr

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Zur Erbringung der Komplexleistung gemäß Frühförderungsverordnung (FrühV)

Mehr

Hilfe nach 35a SGBVIII

Hilfe nach 35a SGBVIII Kreisjugendamt Hilfe nach 35a SGBVIII Hinweis zu Verfahren Sozialer Dienst Pädagogisch- Psychologischer Fachdienst Was bedeutet Hilfe nach 35a SGB VIII? Für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und

Mehr

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart: Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze

Mehr

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung

Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1

Mehr

Dienstvereinbarung über eine familienbewusste Personalpolitik für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern (KDA)

Dienstvereinbarung über eine familienbewusste Personalpolitik für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern (KDA) Dienstvereinbarung über eine familienbewusste Personalpolitik für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern (KDA) 1. Grundsätze Der KDA setzt sich traditionell für eine partnerschaftliche Teilung

Mehr