20 Jahre Integrationsfachdienst Freiburg

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1 20 Jahre Integrationsfachdienst Freiburg Von der Psychosozialen Beratungsstelle zum Integrationsfachdienst: Stationen der Entwicklung und künftige Arbeitsfelder Berthold Deusch KVJS Integrationsamt Karlsruhe/Stuttgart sowie

2 Chronologie Erste Modellversuche zur psycho-sozialen Betreuung im Rheinland / Rheinland-Pfalz 1986 Gesetzliche Regelung: Psycho-soziale Betreuung wird Bestandteil der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Schwerbehindertengesetz) 2

3 Chronologie Erprobung in Baden-Württemberg (Modelle) und flächendeckende Einführung der Psychosozialen Dienste (Württemberg) bzw. Psychosozialen Beratung (Baden) PSD/PSB. Schwerpunkt für seelisch behinderte Menschen. In einigen Ländern entstehen bereits Fachdienste für seh-/hörbehinderte Menschen in Baden-Württemberg seit

4 Chronologie I erste Modellprojekte zur Integration/Reintegration seelisch behinderter Menschen in Karlsruhe, Ludwigsburg, Pforzheim und Ravensburg. Der Begriff Integrationsdienst für Arbeit suchende seelisch behinderter Menschen wird eingeführt (Baden). 4

5 Chronologie II 1992 Bundesweite Rahmenrichtlinien PSD/PSB werden von der BIH entwickelt und eingeführt Erster Referentenentwurf für ein SGB IX Umbenennung aus PSD/PSB wird BBD Qualitätssicherung nach KASSYS 5

6 Chronologie III erste Modellprojekte zum Übergang Schule/Beruf für geistig behinderte Menschen in Pforzheim und Donaueschingen weitere Modellprojekte zum Übergang Schule/Beruf in LÖ, OG, RA sowie in Württemberg als Fachdienst zur Eingliederung Behinderter (FEB) 6

7 Chronologie Modellversuche des Bundes für Integrationsfachdienste zur Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme. ab Oktober 2000 Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29.September 2000 wurden die IFD gesetzlich geregelt. 7

8 Chronologie seit 10/2000 Flächendeckender Aus-/Aufbau von IFD / gemeinsame vertragliche Beauftragung durch Arbeitsamt und Hauptfürsorgestellen. Juli 2001 Annährend inhaltsgleiche Übernahme der Regelungen zu den IFD in das SGB IX aus der Hauptfürsorgestelle wurde das Integrationsamt Getrennte Beauftragung im Einzelfall: für Begleitung (InA) und Vermittlung (AA) 8

9 Bericht Bundesregierung 2003 I einerseits haben die IFD erfolgreich am Abbau der Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderte Menschen mitgewirkt (ca Vermittlungen in 2003 u. 2004) anderseits wurde der Einsatz der IFD fast ausschließlich der Kampagne Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschuldet der Anteil seelisch behinderter Menschen im Vermittlungsbereich ging drastisch zurück. Übergänger aus Schulen und Werkstätten wurden nur in ganz wenigen Einzelfällen gefördert (<1 %) 9

10 Bericht Bundesregierung 2003 II Rehabilitationsträger beauftragen die IFD minimal. Vom niederschwelligen Zugang bis zur Beauftragung ist der Aufwand zu hoch. Die Situation für seelisch behinderte Menschen ohne Ausweis ist somit weiterhin problematisch. Arbeitsämter haben bis auf wenige Bundesländer für die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme neben den bestehenden IFD (vormals BBD) in der Regel einige Träger vertraglich beauftragt. 10

11 Bericht Bundesregierung 2003 III In vielen Regionen bestanden deshalb im gleichen Einzugsgebiet mehrere IFD mit unterschiedlichen Mandaten nebeneinander. Soll ab 10/2000: pro Arbeitsamtsbezirk ein kompletter IFD = 183 IFD Ist zum : pro Arbeitsamtsbezirk mehrere IFD mit unterschiedlichem Mandat = 442 IFD 11

12 Neue Regelungen ab Die Strukturverantwortung für die IFD wurde den Integrationsämtern übertragen. 2. In jedem Einzugsgebietsgebiet sollte künftig nur ein kompletter IFD gebildet (konzentriert) und für die gesamte Zielgruppe ( 109 SGB IX) und das gesamte Aufgabenspektrum ( 110 SGB IX) bedarfsgerecht vorgehalten werden 3. Trennung von Vermittlung und Sicherung wurde aufgehoben. 4. Dokumentationssystem KLIFD gilt bundesweit 12

13 Neue Regelungen ab Bundesweite Regelungen zur Inanspruchnahme und Nutzung, Dokumentation und Qualitätssicherung sowie zur Zusammenarbeit und Re-Finanzierung wurden für behinderte Menschen mit den Rehabilitationsträger im Rahmen der "Gemeinsamen Empfehlung..." nach 113 SGB IX und arbeitslose schwerbehinderte Menschen mit den Arbeitsagenturen/Argen bzw. den nach SGB II für das Arbeitslosengeld II zuständigen kommunalen Trägern im Rahmen der "Grundsätze zur Nutzung der IFD... getroffen. 13

14 Erweiterte Aufgaben der IFD nach der Novelle 04/2004 Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei der Berufsorientierung und Berufsberatung (Zielgruppe: Übergang Schule/Beruf) Begleitung bei der betrieblichen Berufsausbildung, insbesondere bei seelisch und lernbehinderten Jugendlichen Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen über Förderleistungen informieren, den Leistungsbedarf in Kooperation mit den Leistungsträgern abklären und bei der Antragstellung unterstützen 14

15 Umsetzung in BaWü Regelungen ab

16 Aktion 1000 in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg wurde im Jahr 2005 ein umfassendes, landesweites und flächendeckendes Programm zur Teilhabe wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt Aktion 1000 mit allen Beteiligten vereinbart. Die Federführung hat das Integrationsamt beim KVJS übernommen. Bis zum Endes des Jahres 2009 sollten insgesamt 1000 Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen erreicht werden. 16

17 Zielgruppe der Aktion 1000 Zielgruppe sind wesentlich behinderte Menschen nach 53 SGB XII, die trotz dauernder voller Erwerbsminderung wegen ihrer individuellen Leistungsentwicklung für ein individuelle angepasstes unterstütztes Arbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen Voraussetzungen: Eigenmotivation und Leistungsbereitschaft Mobilität Mitwirkungsbereitschaft des sozialen Umfeldes 17

18 Was wurde bisher umgesetzt 1. Neuausrichtung der Integrationsfachdienste (IFD) 2. Pilotprojekte BVE/KoBV 3. Teilhabeausschuss und seine Arbeitsausschüsse 4. Netzwerk- und Berufwegekonferenzen 5. Kompetenzanalyse und Teilhabeplan 6. Gemeinsame Grundlagen zur Förderung von Übergängen 7. Förderprogramm: "Aktion Arbeit / Job Ergänzende Lohnkostenzuschüsse der Eingliederungshilfe 18

19 Aufgaben IFD werden vorrangig für diese Zielgruppe aktiv und beteiligen sich an der Berufswegekonferenz tragen die Prozessverantwortung für den Gesamtprozess und sind Schnittstellen zum allgemeinen Arbeitsmarkt und zu den Leistungsträgern führen die betrieblichen Arbeitsanalysen durch führen für alle Beteiligten den Teilhabeplan koordinieren und dokumentieren mit dem Teilhabeplan alle erforderlichen Maßnahmen und Leistungen und stimmen diesen mit den jeweiligen Leistungsträgern ab berichten an die Netzwerkkonferenz einrichtungsbezogen und pro Einzelfall konkret und ermöglichen auch überregionale Vergleiche 19

20 AKTION 1000 PLUS Beteiligte / Kooperation / Struktur Teilhabeausschuss LERNEN FÖRDERN Landesverband Arbeitsauss. Schule Arbeitsauss. Übergänge Arbeitsauss. WfbM Umsetzungsberatung Umsetzungsberatung Umsetzungsberatung KT-Schule KT-IFD KT-Jobcoaching Lokale Ebene (Netzwerk- und Berufswegekonferenzen) 20

21 Fallzahlen u. Ergebnisse IFD 2005 und 2009 Prognose Betreuungsfälle aus Schulen davon in BVE aus WfbM KoBV UB (InbeQ) VM gb Menschen

22 Übergangsregelungen Durch Änderung des Vergaberechts keine freie Vergabe mehr von Vermittlungsdienstleistungen nach 46 SGB III an IFD Bisherige Aufträge (ca. 3500) laufen im Laufe des Jahres 2011 aus (minus 47 Stellen) Aufbau weiterer Stellenanteile für Übergänge aus Schulen und WfbM sowie zur nachhaltigen Sicherung der Beschäftigung von Übergängern (plus 31 Stellen) 22

23 Neuausrichtung ab 2011 IFD werden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen nur noch für die Zielgruppe nach SGB IX beauftragt werden können. Schwerpunkte: Übergänger aus Schulen und WfbM Rehabilitanden (insbesondere seelisch behinderte Menschen) Seelisch oder geistig behinderte Menschen, sinnesbehinderte oder mehrfach behinderte Menschen; zunehmend: Autisten, Epileptiker und andere besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 23

24 AKTION 1000plus Verabredungen ab 01/2011 Durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen: Kultusministerium, Regionaldirektion und KVJS Integrationsamt soll sichergestellt werden, dass die systematische berufliche Vorbereitung und erforderliche Unterstützung beim Übergang Schule/Beruf durch ein flächendeckendes, verzahntes und wirksames Angebot aus den Elementen BVE/KoBV bis zum aufgebaut werden kann. Kooperationsvereinbarung tritt am in Kraft 24

25 Übersicht BVE/KoBV/UB BVE genehmigt BVE im Antragsverfahren BVE ähnlich / Berufsvorbereitungsklasse In Planung Keine Planung KoBV UB/InbeQ Stand

26 Förderprogramm: "Aktion Arbeit / Job 4000" Anreize durch Integrationspauschalen Integrationspauschalen betragen bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zwei, bei befristeten ein Bruttomonatsentgelt(e) Ergänzt gezielt die Wirksamkeit und Dauer der Eingliederungszuschüsse (EGZ) vorrangiger Leistungsträger Ermöglicht bis zu fünf Jahre Förderzusagen Umsetzung erfolgt durch das Integrationsamt über die IFD 26

27 Ergänzende Lohnkostenzuschüsse nach der Phase der Eingliederung 70 % Maximal- Förderung 30 % Eingliederungshilfeträger 40 % KVJS- Integrationsamt Träger der Eingliederungshilfe ermöglichen in Baden-Württemberg in 42 von 44 Stadt- und Landkreisen ergänzende Lohnkostenzuschüsse. Damit die Leistungen aus einer Hand erbracht werden können, gibt es bereits mit 17 Stadt- und Landkreisen Verwaltungsvereinbarungen. Vier weitere sind in Vorbereitung. 27

28 Evaluation elkz (Ergänzende Lohnkostenzuschüsse) Stand umgesetzt mit VV 15 Lkr. + 4 Städte Vorbereitung der VV 4 Lkr. Interesse an VV 3 Lkr. + 1 Stadt individuelle Lösungen 12 Lkr. + 3 Städte noch keine Lösungen / noch keine Fälle 1 Lkr. + 1 Stadt 28

29 Berufliche Vorbereitung in der Schule BVE 1 BVE (berufsvorbereitende Einrichtung) hat sich aus der Werkstufe (heute: Berufsschulstufe) der Förderschule für geistig behinderte Menschen heraus entwickelt. In der BVE erfolgt die beruflichen Vorbereitung, Orientierung und Erprobung durch Praktika am allgemeinen Arbeitsmarkt (bis zu 3 Tage im Betrieb / 2 Tage in der Schule). Das Unterstützungsteam besteht aus - der Schule - den Eltern - dem IFD - der Berufsberatung 29

30 Berufliche Vorbereitung in der Schule BVE 2 Mit der Berufswegekonferenz wird die gemeinsame Verantwortung, für Planung, Umsetzung, Unterstützung und Steuerung aller Beteiligten erkennbar Entscheidungsgrundlage: Kompetenzanalyse BVE ist ein Gemeinschaftsangebot aller Förderschulen (Bildungszug für geistig behinderte Menschen) in der Region Schulrechtlich entspricht die BVE weiterhin der Berufsschulstufe einer Förderschule (Bildungszug für geistig behinderte Menschen) Teilnehmer/innen sind Berufsschüler/innen Absolventen haben mit der Schulentlassung ihre Berufsschulpflicht erfüllt. 30

31 Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung KoBV 1 KoBV ist eine gemeinsame berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Arbeitsverwaltung, der Schulverwaltung und des KVJS- Integrationsamt Hierbei werden bisher getrennte und nacheinander ablaufende Angebote der berufsschulischen und beruflichen Bildung u. Unterstützung als Komplexleistung ausgeführt die Arbeitsverwaltung fördert KoBV als Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) den berufsschulischen Teil ermöglicht Kultusverwaltung die IFD werden hierzu vom Integrationsamt des KVJS beauftragt 31

32 Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung KoBV 2 Die Teilnehmer/innen sind an 3 Tagen im Betrieb und an 2 Tagen in der Berufsschule Sie erhalten Ausbildungsgeld und sind Sozial versichert Das Unterstützungsteam besteht aus: sonder- und berufspädagogischen Lehrkräften (an der Berufsschule), dem IFD (Prozessverantwortung) und dem Jobcoach, der vom Träger der WfbM abgestellt wird der Berufsberatung der Arbeitsagentur 32

33 Verzahnung schulisch/ beruflicher Angebote in Baden- Württemberg Stufe I Schulische Vorbereitung Stufe II Betriebliche Qualifikation Stufe III Berufsbegleitung/Sicherung berufsschulisch und übergreifende Lerninhalte BVE KoBV Qualifizierung Vermittlung von - Schlüsselqualifikation - - sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit Sicherung der Beschäftigung durch Berufsbegleitung kontinuierliche Unterstützung durch den IFD 33

34 Nachhaltigkeit Bestehende Arbeitsverhältnisse aus den Vermittlungen (100 %) (87,5 %) 100 % 82,3 % 17,7 % (12,5 %) Die Rücklaufquote betrug somit 96 %. Die Nachhaltigkeitsquote betrug für alle Vermittlungen ( ) 82,3 % 34

35 WfbM / Übergangsquote in % Übergangsquote zum allgemeinen Arbeitsmarkt gemessen an den Aufnahmen (von außerhalb der Werkstatt) p.a. (Vergleich im Bund: 1,31 % Übergänge) 35

36 AKTION 1000 PLUS Evaluation (Übersicht) 36

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