Neues Marktmodell: Fallbeispiele zur ex-ante-bilanzierung. Stand: Mai 2013

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1 Neues Marktmodell: Fallbeispiele zur ex-ante-bilanzierung Stand: Mai 2013

2 Inhalte Teil 3: Fallbeispiele ex-ante-bilanzierung NR. AUFKOMMEN ABGABE BEISPIELINHALT 1 Kauf Börse Endverbraucher mit Tagesbilanzierung 2 Ausspeicherung Endverbraucher mit Stundenbilanzierung Anpassung aufgrund untertägiger Prognoseaktualisierung Fehlerhafte Nominierung verursacht stündliche Unausgeglichenheiten 3 Import FLN Export FLN Einkürzung unterbrechbarer Transporte: a. unmittelbare Reaktion durch BGV b. Ausgleich durch Börseorder des MGM 4 Kauf OTC Einspeicherung Auftreten Carry-Forward-Stand 2 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

3 Beispiel 1: Versorgung von Endverbrauchern mit Tagesbilanzierung über Börsenkauf am VHP 3 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

4 Fallbeispiel 1 Versorgung von Endverbraucher mit Tagesbilanzierung über Börsekauf am VHP Ausgangssituation: Über die Bilanzgruppe werden ausschließlich Endverbrauchern mit Tagesbilanzierung (SLP- und optierende LPZ-Verbraucher) versorgt. Der Endverbraucher-Fahrplan (EVFP) wird entsprechend der Prognose des Tagesverbrauchs angemeldet. Parallel dazu findet die entsprechende Börsenbeschaffung statt. Ereignis: Untertägige Prognoseaktualisierung für SLP-Endverbraucher (unverbindliche Prognose des VGM) der BGV ändert entsprechend seine Fahrplananmeldung. Um die BG weiter ausgeglichen zu halten werden die Mengen, um die der EVFP erhöht wurde, zusätzlich an der Börse beschafft. Ex-ante-Bilanzierung: Aus Sicht der ex-ante-bilanzierung ist die BG stets ausgeglichen. Ex-post-Bilanzierung: Ablauf nach den Regeln des BKO 4 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

5 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 1 Versorgung von Endverbrauchern mit Tagesbilanzierung über Börsekauf am VHP Entry (VHP Nettosaldo) Exit (Endverbraucherfahrplan Tagesbilanzierer) Der BGV prognostiziert day-ahead den Tagesverbrauch der Bilanzgruppe (Anmeldung als bandförmiger Endverbraucherfahrplan) und beschafft diesen an der Börse. 5 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

6 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 1 Versorgung von Endverbrauchern mit Tagesbilanzierung über Börsekauf am VHP Day-ahead Prognose: 2400 MWh (100 MW) Intra-day Prognose: 2736 MWh (114 MW) 140 Es verbleiben 14 Stunden* zur Nachholung der Fehlmenge von 336 MWh Zusatzbedarf von 24 MW Wirksamwerden der geänderten Ein-/Ausspeisungen Abänderung Endverbraucherfahrplan, Börsebeschaffung bis 13:00 Uhr für Wirksamwerden ab 16:00 Uhr Prognoseaktualisierung des VGM bis 12:00 Uhr 20 0 Entry (VHP Nettosaldo) Exit (Endverbraucherfahrplan Tagesbilanzierer - auf Basis Day-ahead SLP-Prognose ) Exit (Endverbraucherfahrplan Tagesbilanzierer - auf Basis SLP-Prognose 12:00 Uhr) Auch nach geänderter Fahrplananmeldung und korrespondierender Erhöhung des Börsenkaufs ist die BG stündlich und für den Tag ausgeglichen. * Aufgrund der Börsevorlaufzeit von 3h 6 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

7 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 1 Versorgung von Endverbrauchern mit Tagesbilanzierung über Börsekauf am VHP Entry (VHP Nettosaldo) Exit (Endverbraucherfahrplan) In der ex-ante Bilanzierung des MGM ist die BG stündlich und damit auch über den Tag vollständig ausgeglichen. 7 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

8 Fallbeispiel 1 Versorgung von Endverbrauchern mit Tagesbilanzierung über Börsekauf am VHP 4. BKO-Bilanzierung (nicht Teil dieser Präsentation) 8 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

9 Beispiel 2: Versorgung von Endverbrauchern mit Stundenbilanzierung über Speicher 9 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

10 Fallbeispiel 2 Versorgung von Endverbraucher mit Stundenbilanzierung über Speicher Ausgangssituation: Über die Bilanzgruppe werden ausschließlich Endverbrauchern mit Stundenbilanzierung (LPZ-Verbraucher) versorgt. Der Endverbraucher-Fahrplan (EVFP) wird entsprechend der Prognose des stündlichen Verbrauchs angemeldet. Die Ausspeicher-Nominierung sollte stündlich dem EVFP gleichen, durch einen Fehler im Nominierungssystem kommt es jedoch in einigen Stunden zu Abweichungen. Ereignis: Kein intra-day Ereignis Ex-ante-Bilanzierung: Durch die untertägige Unausgeglichenheit fällt in allen betroffenen Stunden Strukturierungsbeitrag an. Aufgrund der ausgeglichenen Tagesbilanz fallen keine Börseorders an. Ex-post-Bilanzierung: Ablauf nach den Regeln des BKO 10 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

11 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 2 Versorgung von Endverbrauchern mit Stundenbilanzierung über Speicher 120 Durch einen Fehler im Nominierungssystem entspricht die Ausspeicherleistung in einigen Stunden nicht dem angemeldeten Endverbraucherfahrplan Entry (Nominierung Speicher) Exit (Endverbraucherfahrplan Stundenbilanzierer laut Prognose des BGV) Durch Ausgeglichenheit für den Tag werden keine Börsenabrufe zum Tagesausgleich durchgeführt, jedoch ist die BG in vier Stunden nicht ausgeglichen. 11 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

12 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 2 Versorgung von Endverbrauchern mit Stundenbilanzierung über Speicher Entry (Nominierung Speicher) Stündliche Unausgeglichenheit der BG Aufgrund der Ausgeglichenheit für den Gastag werden keine Börsenabrufe durchgeführt, jedoch fällt für 4 Stunden Strukturierungsbeitrag an (4 EUR/MWh x 10 MW x 4h = 160 EUR). 12 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

13 Fallbeispiel 2 Versorgung von Endverbrauchern mit Stundenbilanzierung über Speicher 3. BKO-Bilanzierung (nicht Teil dieser Präsentation) 13 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

14 Beispiel 3: Transit mit Kapazitätsunterbrechung 14 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

15 Fallbeispiel 3 Transit mit Kapazitätsunterbrechung Ausgangssituation: Über die Bilanzgruppe werden ausschließlich Transitgeschäfte im FLN durchgeführt. Aus day-ahead Sicht ist die BG für den Tag und auf stündlicher Basis ausgeglichen. Ereignis: Durch Einkürzung einer unterbrechbaren Kapazität (Entry) bis Tagesende entstehen Unausgeglichenheiten auf stündlicher Basis und ebenso für den Tag. Der MGM informiert den BGV über sein Ungleichgewicht, der sich in Fall a) selbst durch OTC-Kauf am VHP ausgleicht und in Fall b) nicht reagiert. Ex-ante-Bilanzierung: a) Durch unmittelbaren Ausgleich der BG durch den BGV fällt kein Strukturierungsbeitrag an. b) Die BG wird durch den MGM im Namen und auf Rechnung des BGV für den Tag ausgeglichen, zusätzlich kommt Strukturierungsbeitrag zur Anwendung. Ex-post-Bilanzierung: Nicht relevant 15 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

16 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 3 Transit mit Kapazitätsunterbrechung Entry (Nominierung FLN) Exit (Nominierung FLN) Aus day-ahead Sicht ist die BG stündlich und für den Tag ausgeglichen. 16 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

17 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 3 Transit mit Kapazitätsunterbrechung Einschränkung unterbrechbarer Entry-Kapazität Der BGV hat bis 10:00 Uhr Zeit, sich selbst auszugleichen. Der MGM ermittelt eine tägliche Unausgeglichenheit (380 MWh short) und informiert den BGV bis 08:45 Uhr. Der TSO informiert den BGV bis 08:25 Uhr über die Einschränkung der unterbrechbaren Entry-Kapazität ab 11:00 Uhr bis zum Ende des Gastages, der MGM erhält gleichzeitig entsprechend geänderte Allokationsdaten. Entry (Nominierung FLN) Exit (Nominierung FLN) Die Einschränkung der unterbrechbaren Kapazität führt zu einer Unausgeglichenheit der BG (>24 MWh) für den Tag und auf stündlicher Basis. Der BGV wird vom MGM aufgefordert die BG für den Tag fristgerecht (innerhalb von 1h 15min) auszugleichen. 17 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

18 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 3 Transit mit Kapazitätsunterbrechung Der MGM bilanziert die BG um 12:25 Uhr erneut und stellt fest, dass die Bilanzgruppe ausgeglichen wurde. Er sendet daher dem BGV um 12:45 eine Imbalance Notice und eine Order Notice mit 0. Ab 11:00 Uhr wird die Einkürzung der unterbrechbaren Entry-Kapazitäten durch OTC-Käufe kompensiert. Der BGV führt bei Bekanntwerden der Einkürzung bis 09:00 Uhr eine OTC-Transaktion mit Wirksamkeit ab 11:00 Uhr durch. Entry (Nominierung FLN) Entry (Nettosaldo VHP aus OTC-Käufen am VHP) Exit (Nominierung FLN) Der BGV gleicht die BG durch OTC-Käufe am VHP fristgerecht aus und es werden somit keine Börsenabrufe zum Ausgleich der BG notwendig. Da durch die unmittelbare Reaktion des BGV auf die Einkürzungsinformation ebenso keine stündlichen Unausgeglichenheiten bestehen, fällt kein Strukturierungsbeitrag an. 18 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

19 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 3 Transit mit Kapazitätsunterbrechung Der BGV hätte bis 10 Uhr Zeit sich auszugleichen, lässt diesen Zeitpunkt jedoch ungenutzt verstreichen Erfüllung Börseabruf ab 15:00 Uhr bis zum Ende des Gastages Clearing & Settlement bis 13:00 Uhr. BG wird im Rahmen der nächsten Börsenauktion durch Kauf im Namen und auf Rechnung des BGV ausgeglichen. MGM ermittelt erneut tägliche Unausgeglichenheit (380 MWh short) und informiert BGV bis 11:45 Uhr über anstehenden Ausgleich der BG an der Börse mittels Balance Order Notice. MGM erhält relevante Allokationsdaten bis 11:25 Uhr. Entry (Nominierung FLN) Entry (Nominierung Börse) Stündliche Unausgeglichenheit Exit (Nominierung FLN) Durch Kauf der fehlenden Mengen im Namen und auf Rechnung des BGV an der Gasbörse wird die BG bis zum Ende des Tages ausgeglichen. Für alle stündlichen Unausgeglichenheiten wird im Rahmen der MGM-Bilanzierung Strukturierungsbeitrag abgerechnet. 19 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

20 Beispiel 4: Umgang mit Carry-Forward 20 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

21 Fallbeispiel 4 Umgang mit Carry-Forward Ausgangssituation: Über die Bilanzgruppe werden OTC Käufe am VHP durchgeführt und die korrespondierenden Mengen eingespeichert. Die BG ist aus day-ahead Sicht stündlich und für den Tag ausgeglichen. Ereignis: Intra-day meldet der SSO dem Speicherkunden für einen Zeitraum von 4 Stunden eine reduzierte Einspeicherleistung. Der MGM informiert den BGV, dieser setzt jedoch keine weiteren Schritte zum Ausgleich. Ex-ante-Bilanzierung: Da die Unausgeglichenheit für den Tag nur 20 MWh beträgt, wird kein Ausgleich an der Börse ausgelöst, es wird lediglich Strukturierungsbeitrag abgerechnet. Die Unausgeglichenheit für den Tag wird im Carry-Forward Konto erfasst, der BGV gleicht den Stand an D+2 durch entsprechende Nominierungen aus. Ex-post-Bilanzierung: Nicht relevant 21 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

22 Fallbeispiel 4 Umgang mit Carry-Forward Ausgangssituation: Über die Bilanzgruppe werden OTC Käufe am VHP durchgeführt und die korrespondierenden Mengen eingespeichert. Die BG ist aus day-ahead Sicht stündlich und für den Tag ausgeglichen. Ereignis: Intra-day meldet der SSO dem Speicherkunden für einen Zeitraum von 4 Stunden eine reduzierte Einspeicherleistung. Der MGM informiert den BGV, dieser setzt jedoch keine weiteren Schritte zum Ausgleich. Ex-ante-Bilanzierung: Da die Unausgeglichenheit für den Tag nur 20 MWh beträgt, wird kein Ausgleich an der Börse ausgelöst, es wird lediglich Strukturierungsbeitrag abgerechnet. Die Unausgeglichenheit für den Tag wird im Carry-Forward Konto erfasst, der BGV gleicht den Stand an D+2 D+1durch entsprechende Nominierungen aus. Ex-post-Bilanzierung: Nicht relevant 22 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

23 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 4 Umgang mit Carry-Forward Entry (Nettosaldo VHP) Exit (Nominierung Speicher) Aus day-ahead Sicht ist die BG stündlich und für den Tag ausgeglichen. 23 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

24 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 4 Umgang mit Carry-Forward 60 Der SSO meldet für den Zeitraum 9:00-13:00 Uhr eine reduzierte Einspeicherleistung. Dadurch werden nicht wie nominiert 50 MWh/h, sondern nur 45 MWh/h eingespeichert MGM ermittelt tägliche Unausgeglichenheit (20 MWh long) und informiert BGV bis 08:45 Uhr (Imbalance Notice in diesem Fall keine Order Info, da <24 MWh) MGM erhält geänderte Speicherallokation bis 08:25 Uhr. SSO informiert BGV und AGGM über geänderte Speicherallokation z.b. bis 07:00 Uhr. Entry (Nettosaldo VHP) Exit (Nominierung Speicher) Die Einschränkung der Einspeicherung führt zu einer Unausgeglichenheit der BG (<24 MWh) für den Tag und auf stündlicher Basis. Der BGV setzt keine Schritte für den Ausgleich der täglichen Unausgeglichenheit von 20 MWh/h. 24 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

25 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 4 Umgang mit Carry-Forward Der MGM versendet an den BGV an D+1 06:15 den Stand des Carry-Forward Kontos, welcher an D+2 auszugleichen ist Entry (Nettosaldo VHP) Exit (Nominierung Speicher) Stündliche Unausgeglichenheit Die tägliche Unausgeglichenheit von 20 MWh wird als Carry Forward in den Tag D+2 übertragen und muss an D+2 ausgeglichen werden. Für alle stündlichen Unausgeglichenheiten wird Strukturierungsbeitrag abgerechnet. 25 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

26 Stundenleistung (MW) Fallbeispiel 4 Umgang mit Carry-Forward Der MGM versendet an den BGV bis 15:45 an D-1 und Intraday bis spätestens 1h45min nach Renominierungsfrist bei Systemoperatoren den Stand des Carry-Forward Kontos, welcher an D+2 D+1 auszugleichen ist Entry (Nettosaldo VHP) Exit (Nominierung Speicher) Stündliche Unausgeglichenheit Die tägliche Unausgeglichenheit von 20 MWh wird als Carry Forward in den Tag D+2 D+1 übertragen und muss an D+2 D+1 ausgeglichen werden. Für alle stündlichen Unausgeglichenheiten wird Strukturierungsbeitrag abgerechnet. 26 Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Gas Connect Austria GmbH Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße Wien Telefon: +43 (1) Fax: +43 (1) Marktgebietsmanager-Hotline: Mai 2013 Informationsveranstaltung Ex-ante Bilanzierung

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