Brandschutzordnung. nach DIN Teil A und B. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im

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1 Brandschutzordnung nach DIN Teil A und B für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im

2 Brandschutzordnung nach DIN Teil A und B Inhalt Seite Vorwort 3 Brandschutzordnung Teil A 4 Brandschutzordnung Teil B 5 Brandverhütung 5 Brand- und Rauchausbreitung 6 Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen 6 Flucht- und Rettungswege 7 Melde- und Löscheinrichtungen 7 Brand melden 8 Verhalten im Brandfall 8 In Sicherheit bringen 9 Löschversuche 9 Besondere Verhaltensregeln 10 Schlussbemerkungen 11 Richtiger Einsatz von Feuerlöschgeräten 12 2

3 Brandschutzordnung Vorwort Sehr geehrte Mitarbeiterin, sehr geehrter Mitarbeiter, nachfolgend finden Sie die Brandschutzordnung (BSchO) des Klinikums, welche Ihnen persönlich bekannt gemacht werden muss ( 36 Krankenhausbaurichtlinie). Die meisten Brände entstehen durch Nachlässigkeit. Daher hat jede/r Mitarbeiter/in des Klinikums sein/ihr Verhalten so einzurichten, dass ein Brand vermieden wird. Darüber hinaus muss er/sie sich mit den Bestimmungen dieser Brandschutzordnung vertraut machen, um im Ernstfall zu wissen, wie er/sie sich zu verhalten hat und welche Maßnahmen zu treffen sind. Eine BSchO besteht aus den Teilen A, B und C. Die Teile A + B gelten für alle Personen, welche sich in den Häusern oder auf dem Gelände des Klinikums aufhalten und müssen von diesen befolgt werden. Die Teile A + B sind im Folgenden abgedruckt. Der Teil C gilt nur für Personen, welche in einem Brandfall besondere Aufgaben haben, dies sind z.b. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Da Sie diese Funktion nicht ausüben, ist dieser Teil hier nicht enthalten. Bitte helfen Sie mit, dass es im Klinikum niemals zu einem Brand kommt. Unterstützen Sie die Brandverhütung des Klinikums durch strikte Beachtung der in dieser Brandschutzordnung festgelegten Vorgaben und melden Sie umgehend alle Vorgänge, welche zu einem Brand führen können unter der Telefonnummer Mit freundlichen Grüßen Siegfried Kinz Brandschutzbeauftragter 3

4 Brandschutzordnung Teil A Brände verhüten verboten Feuer, offenes Licht und Rauchen Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Druckknopfmelder betätigen Notruf 112 und 5000 In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose Personen mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen der Feuerwehr achten Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Wandhydrant benutzen Einrichtung zur Brandbekämpfung benutzen (z.b. Löschdecke) 4

5 Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung Alle im Klinikum Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen. Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen. Rauchverbote und Verbote des Hantierens mit offenem Feuer sind strikt zu befolgen und durchzusetzen. alt neu Leicht brennbare oder explosive Stoffe dürfen nur in den dafür vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Räumen gelagert werden. In Werkstätten oder Labors dürfen sie nur in der zum ständigen Gebrauch unbedingt erforderlichen Menge aufbewahrt werden (Tagesmenge). alt neu Brennbare Abfälle nicht ansammeln, sondern vom Hol- und Bringdienst abholen lassen. Die Abfallsammelbehälter dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Räumen aufgestellt werden. Die Deckel dieser Behälter sind zu schließen. Brennbare Flüssigkeiten niemals in Ausgüsse oder Toiletten schütten. Elektrogeräte (elektrisch betriebene Geräte und Anlagen) müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Dies ist bei intakten Geräten, die das VDE-Zeichen tragen, gewährleistet. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten. Jedes elektrische Gerät mit einem Mangel ist sofort außer Betrieb zu nehmen. Mängel sind beheben zu lassen. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass alle elektrischen Geräte (soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen) abgeschaltet bzw. ausgesteckt sind. Fest installierte Elektrogeräte (ortsfeste Elektrogeräte) dürfen nur von beauftragten Personen angeschlossen werden. 5

6 Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit Flammen usw., dürfen außerhalb der dafür eingerichteten Werkstätten nur mit schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnis) vorgenommen werden. Hierbei sind die in der Schweißerlaubnis aufgeführten Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Brand- und Rauchausbreitung Rauchschutztüren und Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt oder anders festgestellt werden. Jeder ist verpflichtet, z.b. Keile aus Brandschutztüren oder Gegenstände aus deren Schließweg zu entfernen. Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind an Tel zu melden. Brandschutztüren sind wie folgt gekennzeichnet: Brandschutztür Verkeilen, verstellen, festbinden o. ä. verboten! Brandschutztür stets geschlossen halten Ordnungsgemäß geschlossene bzw. funktionierende Brand- oder Rauchschutztüren dienen der Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung und schützen somit die Fluchtwege. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen finden sich in zahlreichen Treppenhäusern. Sie machen es möglich, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann. Die Lüftungsöffnungen sind im Normalfall geschlossen und werden nur im Brandfall geöffnet. Dies geschieht entweder automatisiert über Rauchmelder oder durch Einschlagen der Scheibe im mit Rauchabzug gekennzeichneten Abdeckrahmen und Betätigen des Druckknopfs. Eine Zweckentfremdung dieser Einrichtungen (z.b. zur Lüftung) ist unzulässig. 6

7 Flucht- und Rettungswege Fluchtwege, Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Stellplätze u.ä. sind unbedingt freizuhalten. Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge in denen sich Personen in den Räumen aufhalten, dürfen nicht verschlossen werden. Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar sein. Jeder im Klinikum Beschäftigte ist über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu unterrichten. Er hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese Wege nicht verstellt werden. Sicherheitsschilder (Sicherheitskennzeichen wie Brandschutz-, Rettungs- und Erste- Hilfe-Einrichtungs-Zeichen) sowie aushängende "Flucht- und Rettungspläne", die im Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. Jeder hat die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Arbeitsbereiches einzuprägen. Fahrzeuge, die in Anfahrtszonen für die Feuerwehr parken, müssen aus diesem Bereich entfernt werden. Melde- und Löscheinrichtungen Alle im Klinikum Beschäftigten sind über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen Standorte und die Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen zu unterrichten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Standorte nicht verstellt werden und Brandschutzeinrichtungen leicht zugänglich sind. Die Beschäftigten sind über das Verhalten im Brandfall und in der Handhabung von Feuerlöschgeräten durch die Klinikleitung praktisch auszubilden. 7

8 Jede missbräuchliche Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschgeräten und Alarmierungsmitteln ist verboten. Bei Feueralarm ist zuerst die 112 und danach die 5000 zu informieren. Jeder ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich befindlichen Feuermelder und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Der Austausch benutzter oder defekter Feuerlöscher ist ebenso wie das Fehlen von Feuerlöschern sofort unter Tel zu melden. Brand melden Jeder Brand ist sofort über Tel. 112 oder über den nächsten Druckknopfmelder zu melden. Verhalten im Brandfall Jeder Brand ist sofort über Tel. 112 zu melden. Die telefonische Meldung an die örtliche Feuerwehr muss folgende Angaben enthalten: Wer meldet? Was ist passiert? Wie viele sind betroffen? Wo ist etwas passiert? Warten auf Rückfragen! (Name, Funktion) (Feuer, Explosion etc.) (Verletzte, Tote) (Haus, Bereich, Abteilung etc.) (durch die Feuerwehr) Nach erfolgter Meldung nicht sofort aufhängen, sondern nachfragen und Anweisungen der Feuerwehr abwarten. 8

9 In Sicherheit bringen Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Durch das Pflegepersonal der Stationen ist sicherzustellen, dass keine Personen zurückbleiben (z.b. in WCs und Nebenräumen). Aufzüge dürfen nicht als Fluchtwege benutzt werden. Die festgelegten Sammelplätze sind aufzusuchen. Ihren Sammelplatz können Sie aus den jeweiligen Flucht- und Rettungsplänen ersehen. Auf die Anwesenheit aller Mitarbeiter/innen und Patienten auf dem Sammelplatz ist zu achten. Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit durch die Vorgesetzten (Stations- oder Bereichs-PDL, Bereichs- oder Abteilungsleiter etc.) festgestellt und der Feuerwehr gemeldet. Löschversuche unternehmen Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes. Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. Zum richtigen Einsatz von Feuerlöschgeräten siehe Seite 12. Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom sofort abzuschalten. 9

10 Besondere Verhaltensregeln Im Brandfall - sind nur gekennzeichnete Fluchtwege zu benutzen. - dürfen Aufzüge auf keinen Fall benutzt werden. - sind Feuerabschlüsse, Fenster und Türen zu schließen. - geht die Hauptgefahr vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende oder erstickende Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen, um weitere Verqualmung zu vermeiden. In verqualmten Bereichen gebückt gehen oder kriechen. In Bodennähe ist meist noch Luft zum Atmen. - ist der Feuerwehr unbedingt sofort mitzuteilen, wenn Personen vermisst werden. Diese könnten sich noch im Haus aufhalten und hilflos sein. 10

11 Schlussbestimmungen Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Es fehlt leider in vielen Arbeitsbereichen das notwendige Bewusstsein, um menschliches Fehlverhalten hinsichtlich der bestehenden Brandrisiken von vornherein auszuschließen. Diese Brandschutzordnung soll deshalb einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung des Brandschutzes leisten, indem sie durch betriebsbezogene Informationen und Verhaltensregeln Brandschutzbewusstsein der Mitarbeiter/innen fördert. Generell ist jede/r Mitarbeiter/in verpflichtet, diese Brandschutzordnung eingehend zu studieren und danach zu handeln. Diese Brandschutzordnung ist ein internes Regelwerk nach DIN und entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Arbeitsschutzvorschriften und allgemeine Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Diese Brandschutzordnung ist Ihr persönliches Exemplar, welches Sie während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses an Ihrem Arbeitsplatz aufbewahren müssen. Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist die Brandschutzordnung an die Abteilung Allgemeine Verwaltung zurückzugeben. Diese Brandschutzordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird bei Bedarf ergänzt und aktualisiert. Frankfurt am Main, im Juli

12 Richtiger Einsatz von Feuerlöschgeräten RICHTIG FALSCH Brand in Windrichtung an- Windrichtung angreifen! greifen Flächenbrände vorn beginnend vorn beginnend ablöschen! ablöschen! Tropf- und Fließ- Fließbrände von oben von nach oben unten nach unten löschen!! Wandbrände Wandbrände von unten nach von unten oben löschen! nach oben löschen! Ausreichend Ausreichend Feuerlöscher Feuerlöscher gleichzeitig gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!! Rückzündung beachten! Rückzündung beachten! Nach Gebrauch Feuerlöscher nicht wieder nicht zurück an den Halter hängen! hängen. Neu Neu füllen füllen lassen! lassen! 12

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