DIN Veranstaltungstechnik Leitlinien für technische Dienstleistungen.
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- Dieter Geier
- vor 7 Jahren
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1 DIN Veranstaltungstechnik Leitlinien für technische Dienstleistungen. EVVC MFT 2012, Salzburg,
2 Agenda 2 1. Historie 2. Inhalte 3. Diskussion
3 Historie. 1. Veröffentlichung 3» August DIN Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik Leitlinien» Normungsprojekt wurde von Öffentlich-Rechtlichen Fernsehanstalten initiiert» Ziel waren genormte Geschäftsbedingungen für die Vereinfachung der Ausschreibungen der Sender Vergleichbar mit VOB/B» Aus dem Vorwort In dieser Norm werden die Verantwortlichkeiten von Auftraggeber, Auftragnehmer und Betreiber mit dem Ziel voneinander abgegrenzt, durch eine qualitätsorientierte Dienstleistung die Betriebssicherheit und den Schutz von Personen und Sachen sicherzustellen.
4 Historie. Aktueller Normentwurf 4» September 2011: Veröffentlicht des Normentwurfes - DIN Veranstaltungstechnik Leitlinien für Technische Dienstleistungen Vorwort» Norm wurde regulär überprüft und dabei der Bedarf einer Überarbeitung im Normenausschuss festgestellt» Änderungen a) Abschnitt über Organisationsstrukturen überarbeitet; b) Abschnitt zu Personalanforderungen allgemeiner formuliert; c) Pflicht zur Dokumentation eingeführt; d) Bilder überarbeitet und in einen eigenen Abschnitt verschoben; In diesem Dokument werden Leitlinien für die wahrzunehmenden Verantwortlichkeiten aller Beteiligten (z. B. Veranstalter, Betreiber, Dienstleister) zur Durchführung von Veranstaltungen festgelegt. Ziel dieses Dokumentes ist, durch qualitätsorientierte Dienstleistungen die Betriebssicherheit und den Schutz von Personen und Sachen bei Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Leitlinie berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und beschreibt die rechtskonforme Umsetzung in der Veranstaltungswirtschaft.
5 Hauptgliederung 5 19,06 cm x 12,7 cm Vorwort 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweisungen 3. Begriffe 4. Organisationsstruktur 5. Beschreibung und Angebot der Dienstleistung 6. Anforderung an das Personal 7. Veranstaltungstechnische Einrichtungen und Arbeitsmittel 8. Dokumente und Nachweise 9. Darstellungen Anhang A (informativ) Erklärung über die vorschriftsmäßige Errichtung und Betriebsbereitschaft
6 Begriffe 6» Veranstalter - derjenige, der für die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung trägt» Betreiber - derjenige, der die Veranstaltungsstätte betreibt und die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen hat» Dienstleistung - planerische, organisatorische und technische Leistung, die für die Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen erbracht wird
7 Organisationsstruktur 7 1. Allgemeines - Klare Organisationsstruktur ist erforderlich 2. Veranstalter - Umfassende Verantwortung für alle Abläufe 3. Betreiber - Erfüllt die Verkehrssicherungspflichten 4. Auftraggeber - Trägt unternehmerische Verantwortung 5. Auftragnehmer - Erbringung der beauftragten Leistungen 6. Technische Leitung Veranstaltungstechnik - Überwacht die Ausführung aller Leistungen - Stimmt diese aufeinander und mit Betreiber ab
8 Veranstalter 8» Verantwortung für - sicherheitsrelevante, - organisatorische, - technische - und wirtschaftliche Abläufe» Trägt Sorge, dass für alle zu erwartenden Situationen notwendige Risikobeurteilungen erstellt und daraus Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen sowie die Notfallorganisation abgeleitet werden» Muss organisatorische Einbindung und vertragliche Gestaltung aller Beteiligten regeln: - Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der AG und AN abgrenzen - Dafür eine Organigramm erstellen und bekannt machen» Veranstaltungsstätten sorgfältig für geplante Veranstaltungen auswählen» Abstimmungen mit Betreibern, Fachkundigen und zuständigen Behörden
9 Betreiber» Garantiert den sicheren Zustand seiner Örtlichkeit und ihrer Einrichtungen» Die Gesamtverantwortung des Betreibers bleibt ungeachtet der jeweiligen vertraglichen Regelungen unberührt» Betreiber muss Veranstalter über spezifische Möglichkeiten der Veranstaltungsstätte im Voraus informieren» Betreiber muss auf Anforderung alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, z.b.: - genehmigter Bestuhlungs- und Rettungswegeplan; - Flucht- und Rettungspläne; - Brandschutzordnung; - Pläne wie Grundrisse, Schnitte - Stellplatz- und Logistikpläne - Pläne zu Belastbarkeiten von Tragwerken, Anschlagpunkten, Anlagen und Einrichtungen der Veranstaltungstechnik, Decken, Böden und befahrbare Flächen etc. - Pläne und aktuelle Prüfunterlagen zu gebäudetechnischen Anlagen wie Energie, Wasserver- und -entsorgung, Kommunikationstechnik - Betriebsanweisungen von Anlagen und Arbeitsmitteln die an den Veranstalter überlassen werden (Sicherungseinrichtungen gegen Absturz, Hubgeräte etc.) 9
10 Beschreibung und Angebot der Dienstleistungen 10» Auftraggeber muss geforderte Leistungen - eindeutig und - umfänglich beschreiben und alle zur Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.» Zwischenabnahmen, Abnahmen und Prüfungen muss der AG mit dem AN vereinbaren» Gliederung der Dienstleistungsangebote a) Geräte und deren Bereitstellungskosten b) Personal- und Reisekosten c) Fracht- und Transportkosten d) Kosten für Verbrauchsmaterialien e) Umfang und Nachweis über Versicherungsschutz» Vertraulicher Umgang mit allen Informationen durch den Bieter» Bieter müssen die Verfügbarkeit ihrer Ressourcen prüfen & gewährleisten» Bieter müssen auf nicht realisierbare Leistungen hinweisen und dürfen in Abstimmung mit AG andere Möglichkeiten anbieten.» Auf den Einsatz von Subunternehmern und selbständigen Einzelunternehmern muss hingewiesen werden.
11 Anforderungen an das Personal Allgemeines - Personal muss entsprechend den Leistungen qualifiziert sein - Personal muss Deutsch oder Produktionssprache in Wort und Schrift beherrschen - Gesetzliche Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung beachten - Alle am Veranstaltungsort eingesetzten Beschäftigten müssen dem AG bekannt gegeben werden 2. Einsatz von Subunternehmern - AG muss dem Einsatz von Subs und Selbständigen zustimmen - AN muss sicherstellen, dass sie diese Norm realisieren 3. Selbständige Einzelunternehmer - AN muss Unbedenklichkeitsnachweise für Selbständige erbringen 4. Unterweisung - AG muss zusammen mit Betreiber vor Aufnahme der Tätigkeiten alle Beteiligten mit örtlichen Gegebenheiten vertraut machen - AN sind für die Unterweisung ihrer Mitarbeiter verantwortlich - Alle Unterweisungen sind zu dokumentieren und am Veranstaltungsort bereit zu halten
12 Veranstaltungstechnische Einrichtungen und Arbeitsmittel 12» Einrichtungen und Arbeitsmittel müssen geltenden Vorschriften entsprechen» Auswahl muss nach den Einsatzbedingungen erfolgen.» Einrichtungen und Arbeitsmittel sind bestimmungsgemäß zu benutzen» Notwendige Unterlagen sind zur Verfügung zu stellen» Auf mögliche Gefährdungen ist hinzuweisen und erforderliche Maßnahmen sind abzustimmen» Technische Mängel sind umgehend dem Technischen Leiter Veranstaltungstechnik anzuzeigen; der geeignete Maßnahmen veranlasst» Übergaben sind schriftlich zu dokumentieren
13 Dokumente und Nachweise 13 19,06 cm x 12,7 cm» Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise für Einrichtungen und Arbeitsmittel sind am Veranstaltungsort bereit zu halten» und bei Bedarf dem Technischen Leiter Veranstaltungstechnik vorzulegen» Alle weiteren für die sichere Durchführung erforderlichen Dokumente sind am Veranstaltungsort bereit zu halten» Nach erfolgten Montagen und vor Aufnahme des Probebetriebes müssen die AN die vorschriftsmäßige Errichtung und Betriebsbereitschaft gegenüber der Technischen Leitung erklären und ggf. durch Nachweise belegen
14 Diskussion ,06 cm x 12,7 cm
15 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 15
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