WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker
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- Beate Walter
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1 Pflegeversicherung Beigesteuert von Sunday, 13. April 2008 Letzte Aktualisierung Tuesday, 27. May 2008 Die Pflegeversicherung Sind Sie für den Fall der dauerhaften Pflegebedürftigkeit abgesichert? Die private Pflegeversicherung bzw. Pflegezusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und ist eine Leistung der privaten Krankenversicherungen. Dabei werden zwei Varianten unterschieden: Die Pflegetagegeldversicherung schüttet im Fall der Pflegebedürftigkeit ein vereinbartes Tagegeld aus. Die Pflegekostenversicherung dagegen übernimmt die Pflegekosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen verbleiben. Weiter lesen Die beste Pflegeversicherung finden - Kostenlos! Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerenten-Versicherung Finanzieller Schutz Angehöriger von Pflegebedürftigen
2 Als Zusatzversicherung mit anderen Vorsorgeformen kombinierbar Leistungsstarke Tarife und Tarifkombinationen Häufig gestellte Fragen zur Pflegeversicherung (FAQ) WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker
3 - Welchen gesetzlichen Anspruch habe ich im Fall der Pflegebedürftigkeit zu erwarten? - Welche Kosten können auf mich zukommen und warum sollte ich mein Einkommen für den Fall der Pflegebedürftigkeit privat absichern? - Ab wann gelte ich als pflegebedürftig und erhalte meine monatliche Rente? - Wo ist der Unterschied zwischen einer Pflegekosten - Zusatzversicherung und einer Pflegetagegeld - Zusatzversicherung? - Ist die Höhe der monatlichen Beiträge garantiert? - Kann ich die Beiträge für die private Pflegeversicherung steuerlich geltend machen? - Wie errechnen sich die monatlichen Beiträge? - Wird die Pflegerente bei der Auszahlung besteuert? - Welche Vorerkrankungen führen bei der Annahmeprüfung durch die Versicherungsgesellschaften in der Regel zu einer Ablehnung? - Bekomme ich am Ende der Laufzeit Geld wieder, wenn ich vorher keine Leistungen in Anspruch genommen habe? - Warum sollte ich mit dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nicht bis ins hohe Alter warten?» Zurück zur Übersicht 1. Welchen gesetzlichen Anspruch habe ich im Fall der Pflegebedürftigkeit zu erwarten?
4 Da bereits heute ein riesiges Finanzloch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht, kann hier die zukünftige Entwicklung nur als dramatisch beschrieben werden. Der gesetzliche Anspruch aus der Pflegeversicherung unterteilt sich in drei verschiedene Pflegestufen. Daraus ergeben sich momentan folgende Kostenerstattungen bei der Unterbringung im Pflegeheim: - Pflegestufe 1: maximal 1.023,- - Pflegestufe 2: maximal 1.279,- - Pflegestufe 3: maximal 1.432,- 2. Welche Kosten können auf mich zukommen und warum sollte ich mein Einkommen für den Fall der Pflegebedürftigkeit privat absichern? Bereits heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Nach Schätzungen von Experten könnten es im Jahr 2050 fast fünf Millionen sein, das sind Personen, die heute zwischen 25 und 40 Jahren alt sind. Die Kosten für einen Heimplatz können heutzutage mit etwa 3.000,- pro Monat beziffert werden. Bei der Pflegestufe 2 werden hier vom Gesetzgeber lediglich 1.279,- gezahlt, bei Pflegestufe 3 maximal 1.432,-. Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens 1.570,-, auf das Jahr hochgerechnet sind das bereits ,-, so dass selbst bei einem großen vorhandenen Vermögen, dieses relativ schnell aufgebraucht sein wird. Falls diese zusätzlichen Kosten nicht von dem Pflegebedürftigen selber getragen werden können, wird die Differenz erstmal vom Sozialamt gezahlt, dieses holt sich das Geld allerdings von den Kindern oder näheren Angehörigen später wieder.
5 Aufgrund der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der heute schon gravierenden Finanzlücke bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ist das vermutlich erst die Spitze des Eisbergs, aus diesem Grund sollte man sich und seine Angehörigen unbedingt vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern. 3. Ab wann gelte ich als pflegebedürftig und erhalte meine monatliche Rente? Für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gibt es verschiedene Definitionen, es bestehen zum einen die Definition der gesetzlichen Pflegeversicherung, sowie die Definitionen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Es kann zwar nicht verallgemeinert werden, aber in der Regel ist die gesetzliche Definition für die versicherte Person vorteilhafter, da die Bedingungswerke der privaten Versicherungen häufig Klauseln beinhalten, die eine mögliche Anerkennung der Pflegebedürftigkeit erschweren. Die Pflegestufe 1 liegt nach den Regeln der gesetzlichen Pflegeversicherung dann vor, wenn die Person mindestens einmal täglich 45 Minuten Hilfe bei der Körperpflege, Essen, Mobilität (an- und auskleiden) oder mehrfach in der Woche eine Haushaltshilfe benötigt. Insgesamt wird regelmäßig Hilfe für mindestens 90 Minuten pro Tag in Anspruch genommen. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei einer voll stationären Heimpflege bis zu 1.023,-, bei der häuslichen Pflege durch Fachpersonal 384,-, bei Pflege durch Angehörige 205,- im Monat. Pflegestufe 2 liegt dann vor, wenn für mindestens drei Stunden pro Tag regelmäßig Hilfe benötigt wird. Für die Heimpflege werden dann 1.279,- gezahlt, für die häusliche Pflege 921,-, wenn die Pflege durch Fachpersonal getätigt wird. Für Angehörige werden in diesem Fall 410,- gezahlt. Bei der Pflegestufe 3 benötigt die Person mindestens fünf Stunden Hilfe pro Tag. Gezahlt wird für das Pflegeheim 1.432,-, in besonderen Härtefällen bis zu 1.688,-. Bei der häuslichen Pflege durch Fachpersonal werden dann 1.918,- gezahlt, beziehungsweise 665,- für die Pflege durch Angehörige.
6 4. Wo ist der Unterschied zwischen einer Pflegekosten - Zusatzversicherung und einer Pflegetagegeld - Zusatzversicherung? Beim Pflegetagegeld erhält die versicherte Person, je nach Pflegestufe, einen festen Betrag pro Tag, egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind und was davon die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt. Die zweite Form der privaten Zusatzversicherung ist die Pflegekostenversicherung, die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung die übrigen Kosten übernimmt. Je nach Tarif wird davon alles oder nur ein Teil gezahlt, Kostennachweise werden bei dieser Form generell verlangt. Die flexiblere Form ist jedoch das Pflegetagegeld, da man selber über die konkrete Verwendung entscheiden kann. Man kann selber entscheiden, ob man eine Pflege zu hause oder einen Platz im Pflegeheim wünscht, ob man sich lieber von einem professionellen Pflegedienst oder von Freunden oder Verwandten pflegen lässt, die durch das Tagegeld ihr Einkommen hätten. Für Personen, die heute schon absehen können, dass Sie sich von einem professionellen Pflegedienst betreuen lassen möchten, könnte die Pflegekostenversicherung die interessantere Alternative sein. 5. Ist die Höhe der monatlichen Beiträge garantiert?
7 Die Höhe der monatlichen Beiträge ist nicht garantiert. Genau wie bei der privaten Krankenversicherung kann es Beitragsanpassungen nach oben oder nach unten geben. Diese Beitragsanpassungen lassen sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Das können zum einen Änderungen der versicherungsmathematischen Kalkulation und tarifinterne Änderungen sein, zum anderen kann dieses durch eine Änderung der Sterbetafel, sowie eine hohe Schadenquote innerhalb des Tarifes hervorgerufen werden. 6. Kann ich die Beiträge für die private Pflegeversicherung steuerlich geltend machen? Generell ja, allerdings sind bei den meisten Arbeitnehmern die Freibeträge für die Vorsorgeaufwendungen bereits durch die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft, so dass in diesem Fall keine steuerliche Anrechnung erfolgt. 7. Wie errechnen sich die monatlichen Beiträge?
8 Die monatlichen Beiträge berechnen sich anhand folgender Faktoren: - Alter und Geschlecht der zu versichernden Person - Beruf und Berufsgruppe - Laufzeit der Versicherung - Vorerkrankungen (dadurch im schlimmsten Fall Ablehnungskriterium) - Höhe der vereinbarten monatlichen Rente bzw. Erstattung - Statistik und versicherungsmathematische Kalkulation der Gesellschaften 8. Wird die Pflegerente bei der Auszahlung besteuert? Die Auszahlung der Pflegerente erfolgt steuerfrei, da diese nicht befristet, sondern lebenslang gezahlt wird. WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker
9 9. Welche Vorerkrankungen führen bei der Annahmeprüfung durch die Versicherungsgesellschaften in der Regel zu einer Ablehnung? Eine generelle Aussage kann hier nicht getroffen werden, da dieses oft Einzelfallentscheidungen durch die Abteilungen der Risikoprüfung der Gesellschaften sind. Aufgrund von Erfahrungswerten kann jedoch gesagt werden, dass schwere Vorerkrankungen, die Folgeschäden erwarten lassen, meistens zu einer Ablehnung führen. 10. Bekomme ich am Ende der Laufzeit Geld wieder, wenn ich vorher keine Leistungen in Anspruch genommen habe?
10 Es handelt sich hierbei um eine reine Risikoabsicherung, daher erfolgt später auch keine Auszahlung für den Fall der Leistungsfreiheit. 11. Warum sollte ich mit dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nicht bis ins hohe Alter warten? Aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters sind die monatlichen Tarifbeiträge entsprechend günstiger, als bei Abschluss im höheren Alter. Hinzu kommt, dass der allgemeine Gesundheitszustand in jüngeren Jahren meistens besser ist, daraus ergeben sich bei der Annahme durch die Gesellschaften weniger Probleme. Bei gravierenden Vorerkrankungen kann es ansonsten zu einer Ablehnung kommen.
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