M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
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1 M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach Stuttgart poststelle@km.kv.bwl.de An den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg Herrn Guido Wolf MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße Stuttgart Stuttgart 8. August 2014 Durchwahl Telefax Name Dr. Rüdiger Arnscheid Gebäude Thouretstr. 6 (Postquartier) Aktenzeichen /3/1 (Bitte bei Antwort angeben) nachrichtlich Staatsministerium Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU - Steigt die Zahl der Sitzenbleiber an Realschulen und Gymnasien weiter an? - Drucksache 15/5520 Ihr Schreiben vom 22. Juli 2014 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der Sitzenbleiber und Klassenwiederholer in den verschiedenen Schularten im Land in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die das Klassenziel am Ende des jeweiligen Schuljahres an den öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen in Baden-
2 - 2 - Württemberg nicht erreicht haben (Nichtversetzte, einschließlich auf Probe in die nächsthöhere Klassenstufe Aufgenommene), sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Am Ende des Schuljahres Nichtversetzte 1) insgesamt Grundschulen 2) darunter an Werkreal- /Hauptschulen 3) Realschulen allg. bild. Gymnasien 4) 2003/ / / / / / / / / / ) Einschließlich auf Probe in die nächsthöhere Klassenstufe Aufgenommene. 2) Ohne Klassenstufe 1. 3) Ohne Klassenstufe 10. 4) Ohne Kursstufe. Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Die Zahl der Wiederholer im jeweiligen Schuljahr an den öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg ist in der folgenden Tabelle dargestellt: darunter an Schuljahr Wiederholer insgesamt Grundschulen 3) Werkreal- /Hauptschulen Realschulen allg. bild. Gymnasien 2004/2005 1) /2006 1) /2007 1) /2008 1) /2009 1)2) /2010 1)2) /2011 1)2) /2012 1)2) /2013 1)2) /2014 1)2) ) Ohne Nachweis für die Schularten Freie Waldorfschulen und Sonderschulen. 2) In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Wiederholer nachgewiesen. 3) Ab 2012/2013: ohne Grundschulen im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule. Quelle: 2004/2005 bis 2011/2012 Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 1; 2012/2013 und 2013/2014: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; 2012/2013: korrigierte Werte.
3 - 3 - Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der Nichtversetzten und die Zahl der Wiederholer nicht inhaltsgleich sind. So sind z. B. in der Zahl der Nichtversetzten auch Schülerinnen und Schüler enthalten, die das allgemein bildende Schulwesen verlassen und somit die Klassenstufe nicht wiederholen. 2. wie viele Sitzenbleiber und Wiederholer es in den Klassenstufen 5 und 6 im zu Ende gehenden Schuljahr 2013/14 an den Schulen in Baden-Württemberg gibt (tabellarische Darstellung nach Schularten); Die Daten zum Ende des Schuljahres 2013/2014 werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik im Herbst 2014 erhoben. Entsprechende Ergebnisse für Baden- Württemberg liegen im Frühjahr 2015 vor. Ergänzend dazu wurde landesweit eine Sondererhebung zur Quote der Nichtversetzten in den 5. und 6. Klassen an den öffentlichen Realschulen und Gymnasien im Schuljahr 2013/2014 durchgeführt. Nach dieser Sondererhebung lässt sich für die Klasse 5 an öffentlichen Realschulen eine Quote von 4,4% und für die Klasse 6 eine Quote von 3,8% an nichtversetzten Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Realschulen feststellen. Die Quote der nichtversetzten Schülerinnen und Schüler für die Klasse 5 an öffentlichen Gymnasien beträgt 1,6% und 2,6% für die Klasse 6. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Ergebnisse der Sondererhebung z. T. von den Ergebnissen der amtlichen Schulstatistik abweichen können und ein direkter Vergleich mit den Werten aus den Vorjahren daher nur eingeschränkt möglich ist. 3. wie die Anzahl der Sitzenbleiber und Klassenwiederholer in den verschiedenen Schularten in den Klassenstufen 5 und 6 im ablaufenden Schuljahr 2013/14 im Vergleich zu den anderen Ländern bzw. im bundesweiten Durchschnitt nach ihrer Kenntnis einzuordnen ist; Wiederholerzahlen und -quoten im Schuljahr 2014/2015 im Ländervergleich werden voraussichtlich im Herbst 2015 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Vor diesem Zeitpunkt ist eine Einordnung nicht möglich.
4 wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 bereits im Laufe des Schuljahrs 2013/14 die Schulart gewechselt haben (aufgeschlüsselt nach Schulart); Schulartwechsel im Laufe des Schuljahres werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. 5. wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 zum Ende des Schuljahres 2013/14 anstatt in die anschließende Klasse 6 bzw. 7 überzuwechseln an eine andere Schulart gewechselt sind (aufgeschlüsselt nach Schulart); Hinsichtlich des Schulartwechsels werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik Zahlen zu Schülerinnen und Schülern erfragt, die zu Beginn des Schuljahres die Schulart wechseln. Es meldet immer die Schulart, auf die diese Schülerinnen und Schüler wechseln. Wenn Schülerinnen und Schüler auf Werkreal-/Hauptschulen, Realschulen oder Gemeinschaftsschulen wechseln, wird gemeldet, welche Klassenstufe sie nach dem Wechsel besuchen, es wird aber nicht erhoben, aus welcher Klassenstufe sie kommen. An den allgemein bildenden Gymnasien wird bezüglich Schulartwechslern auch die zuvor besuchte Klassenstufe erhoben. Zahlen zu Schulartwechslern zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 nach den zuvor genannten Kriterien werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik im Herbst 2014 erhoben. Die entsprechenden Ergebnisse liegen im Frühjahr 2015 vor. 6. inwiefern ihr Informationen vorliegen, wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 zum Halbjahr des Schuljahrs 2013/2014 versetzungsgefährdet waren (mit Angabe, wie viele davon das Klassenziel zum Ende des Schuljahrs nicht erreicht haben); Hierzu werden im Rahmen der amtlichen Schulstatistik keine Zahlen erhoben. Ein Grund dafür ist, dass der Leistungsstand zum Halbjahr lediglich als eine "Zwischenbilanzierung" zu sehen ist. Bei sich abzeichnenden nicht ausreichenden Leistungen oder bei erkennbaren Versetzungsgefährdungen werden mit Schülerinnen und Schülern im zweiten Schulhalbjahr intensive Beratungen durchgeführt. Ziel dieser Beratungen ist, die Leistung zu verbessern und Maßnahmen zum Erreichen des Klassenziels anzubahnen. Sobald Schulen
5 - 5 - Kenntnis über eine Versetzungsgefährdung haben, handeln sie unmittelbar und verantwortungsvoll im Interesse der Schülerinnen und Schüler. 7. ob und ggf. welche Maßnahmen beispielsweise der Einsatz zusätzlicher Deputate an den Realschulen zur individuellen Förderung sie zum kommenden Schuljahr ergreifen möchte, um die Anzahl derer, die das Klassenziel nicht erreichen, zu verringern; Das Kultusministerium wird weiterhin Realschulen bei der Herausforderung der heterogener werdenden Schülerschaft unterstützen. Maßnahmen hierzu werden noch konkretisiert. Bereits im Schuljahr 2012/2013 wurde den Realschulen erstmals ein Pool von 1,5 Lehrerwochenstunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung pro Zug zugeteilt. Diese Zuweisung wurde zum Schuljahr 2013/2014 auf 2,2 Lehrerwochenstunden je Zug erhöht. Zusätzlich erhielten die Realschulen im Schuljahr 2013/2014 für die 8. Klasse zwei Wochenstunden in der Stundentafel für die Kompetenzanalyse Profil AC. Die o. g. Maßnahmen tragen dazu bei, Versetzungsgefährdungen zu verringern. 8. wie sich die Fördermöglichkeiten der versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren verändert haben und wie sie dabei den Aspekt bewertete, dass Baden-Württemberg bundesweit bis vor kurzem stets mit die geringsten Wiederholerzahlen an den Schulen hatte; Fortbildungsangebote zur individuellen Förderung und zur pädagogischen Diagnostik werden von Lehrkräften stark nachgefragt. Lehrkräfte aller Schularten erkennen, dass die individuelle Förderung eine wesentliche Grundlage für schulisches Lehren und Lernen ist, und sind bereit, sich mit Konzepten des individuellen Lehrens und Lernens sowie Differenzierungsmaßnahmen auseinanderzusetzen. Das Konzept zur individuellen Förderung an allgemein bildenden Schulen "Beobachten - Beschreiben - Bewerten - Begleiten" ist eine Grundlage pädagogischen Handelns an Schulen und basiert auf dem Ansatz einer neuen Lernkultur "Lernen im Fokus der Kompetenzorientierung". Diese Konzeption berücksichtigt schulart- und fachunabhängig die Leitgedanken des individuellen Förderns und beinhaltet die inhaltliche Verzahnung von vier Handlungsfeldern des individuellen Förderns: dem Beobachten, dem Beschreiben, dem Bewerten von Talenten, Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Lernenden
6 - 6 - sowie dem Begleiten. Unterricht soll demnach vom Entwicklungsstand und den individuellen Potenzialen des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen ausgehen und sich an den jeweiligen Bildungsstandards orientieren. Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 werden schulartübergreifende Kompetenzraster als pädagogisches Instrument und zugehörige Lernaufgaben für die Klassen 5 und 6 bereitgestellt. Durch die Arbeit mit Kompetenzrastern werden Schülerinnen und Schüler in ihrer Handlungskompetenz sowie in der Reflexionsfähigkeit ihres eigenen Lernprozesses gefördert. Zusätzlich werden Schülerinnen und Schüler zum selbstorganisierten Lernen angeleitet. 9. ob und ggf. wie sie das Beratungskonzept der Grundschulen zum Übergang an die weiterführenden Schulen optimieren möchte, um die Anzahl der Sitzenbleiber in den Klassenstufen 5 und 6 an den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg gering zu halten; Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung hat die Beratung der Erziehungsberechtigten durch die Grundschule einen höheren Stellenwert erhalten. In der Verwaltungsvorschrift "Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe" vom 11. April 2012 (geändert am 1. Februar 2013) wurde das erweiterte Beratungskonzept der Grundschule veröffentlicht. Dieses sieht eine intensivierte und kontinuierliche Beratung der Erziehungsberechtigten vor. Diese beinhaltet im Einzelnen: verbindliche Gespräche der Grundschule mit den Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung von Portfolios und Präsentationsergebnissen und ggf. auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen von Anfang an; jährliche Informationsangebote zur Lern- und Entwicklungsberatung in der Grundschule, die klassen- und jahrgangsübergreifend organisiert werden können; eine Informationsveranstaltung der Grundschule für die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen, in der die jeweiligen Schulartvertreter grundständig über das Angebot der weiterführenden Schulen informieren; ein Informations- und Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten vor der Erstellung der Grundschulempfehlung.
7 - 7 - Um die Umsetzung des neuen Beratungskonzepts flächenorientiert zu unterstützen, wurden im Schuljahr 2013/2014 in den Staatlichen Schulämtern sogenannte Konsultations-Grundschulen eingerichtet. Diese in Bezug auf das Beratungskonzept erfahrenen Grundschulen stehen anderen Schulen als Ansprechpartner zur Verfügung, um z.b. schulspezifische Beratungskonzeptionen weiterzuentwickeln. Um die Beratung in der Grundschule weitergehend zu unterstützen, soll künftig das "Schwäbisch Gmünder Gesprächsmodell zur Gesprächsführung mit Eltern" angeboten werden. Dieses baut auf dem Ansatz der Transaktionsanalyse und der personenzentrierten Gesprächsführung nach Rogers auf. Nach der Ausbildung der hierfür benötigten Trainerinnen und Trainer werden ab dem Schuljahr 2015/2016 mehrteilige Fortbildungen für Lehrkräfte der Grundschule angeboten. Eine bedeutende Stellung im Übergangsverfahren nimmt weiterhin die Grundschulempfehlung ein. Basis für die Grundschulempfehlung sind differenzierte kontinuierliche Beobachtungen der Lehrkräfte und die regelmäßige Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung, das Lern- und Arbeitsverhalten, die Stärken und Lernpräferenzen und das Entwicklungspotenzial. Die Kriterien für die Grundschulempfehlung sind aus 1 Aufnahmeverordnung vom 8. Dezember 2011 ersichtlich. Nach der Grundschulempfehlung steht den Erziehungsberechtigten die Option des "besonderen Beratungsverfahrens" durch eine Beratungslehrkraft offen. Mit diesem erhalten die Erziehungsberechtigten eine erweiterte Entscheidungsgrundlage für ihre Schulwahlentscheidung. Die Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schulen, die ebenfalls in der Verwaltungsvorschrift "Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe" verortet ist, bietet zusätzliche Möglichkeiten, den gelingenden Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen zu unterstützen. In den Kooperationsaktivitäten zwischen den Lehrkräften der Klassen 4 und den Lehrkräften der Klassenstufen 5 und 6 erfolgen z.b. gegenseitige Abstimmungen im Rahmen der Bildungspläne, ein didaktisch-methodischer Austausch über Ziele, Grundlagen und Methoden des Fachunterrichts oder über die verwendeten Lehr- und Lehrmittel. Gegenseitige Hospitationen unterstützen diesen Kooperationsprozess.
8 in welchem Umfang zum Schuljahreswechsel 2013/14 auf 2014/15 die Versetzung auf Probe als Möglichkeit zur Vermeidung einer Klassenwiederholung zum Einsatz kommt. Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden die Schülerinnen und Schüler, die am Ende des vorangegangenen Schuljahres das Klassenziel nicht erreicht haben, erhoben sowie als Darunter-Position die auf Probe aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2013/2014 das Klassenziel nicht erreicht hatten und im Schuljahr 2014/2015 auf Probe in die nächsthöhere Klassenstufe aufgenommen wurden, wird im Rahmen der amtlichen Schulstatistik im Herbst 2014 erhoben. Entsprechende Ergebnisse liegen im Frühjahr 2015 vor. gez. Andreas Stoch MdL Minister
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