Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

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1 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu? Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss Abteilung Fachberatung Medizin 23. Jahrestagung der GQMG , Berlin

2 Agenda Hintergrund Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Erstfassung Fazit

3 Hintergrund Entwicklung zur neuen Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des G-BA Bis jetzt: 3 sektorspezifische QM-Richtlinien: Krankenhäuser seit 2005 (letzte Änderung: 2014) Vertragsärzte seit 2005 (letzte Änderung: 2015) (einschl. Psychotherapeuten und med. Versorgungszentren) Vertragszahnärzte seit 2006 (letzte Änderung: 2014) Durch Patientenrechtegesetz (2013): Aufnahme der Themen Risikomanagement und Fehlermeldesysteme in die QM Richtlinien des G-BA. Sektorenübergreifende Ansätze im Bereich QS und QM ( 137 SGB V, 2008): 1 vereinheitlichte QM-Richtlinie für alle Bereiche Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

4 Hintergrund Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätsmanagement-Richtlinie (Erstfassung) am AKTUELL: Die neue QM-Richtlinie ist noch nicht in Kraft! Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu? Quelle: Zugriff am

5 Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung Gesetzliche Grundlagen (seit 2003) 135a Abs.2 Nr. 2 SGB V: Verpflichtung der Leistungserbringer zur Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements G-BA (nach 92 i.v.m. 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V): Festlegung der grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement; wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören dazu. Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

6 Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung Beschluss des G-BA: (Vorbehaltlich der Prüfung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger; derzeit: Klärung von Fragen des BMG) Regelungsinhalte Grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen und zahnärztlichen sowie -psychotherapeutischen Praxen, in medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern Teil A: Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen Teil B: Sektorspezifische Konkretisierungen Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

7 Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung Teil A: Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen 1 Ziele des Qualitätsmanagements 2 Grundlegende Methodik Qualitätsmanagement: Führungsaufgabe und -verantwortung Systematisch planen, umsetzen, überprüfen, verbessern (PDCA-Zyklus) 3 Grundelemente Patientenorientierung / -sicherheit Mitarbeiterorientierung / -sicherheit Prozessorientierung Kommunikation und Kooperation Informationssicherheit und Datenschutz Verantwortung und Führung Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

8 Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung Teil A: Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen 4 Methoden und Instrumente, z.b. Systematisches Messen und Bewerten von Qualitätszielen (zur Verbesserung der Patientenversorgung, der Organisation), ggf. Ableitung von Konsequenzen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten Prozess- und Ablaufbeschreibungen Schnittstellenmanagement Checklisten, insbesondere OP-Checklisten: Vermeidung von unerwünschten Ereignissen und Risiken, z.b. Patienten-, Eingriffs-, Seitenverwechslungen Befragungen (Patienten, Mitarbeiter, ), Beschwerdemanagement Risikomanagement, Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

9 Qualitätsmanagement Richtlinie: Erstfassung Teil A: Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen 5 Dokumentation 6 Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem QM 7 Übergangsregelungen (bzgl. Erhebung und Darlegung zwischen den Verfahren der bisherigen QM-RL und dem Verfahren gemäß der neuen QM-RL) Stationäre Versorgung: Bericht über Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung in den Qualitätsberichten Vertragsärztliche Versorgung: KVn fordern von mind. 2,5% der Ärzte/innen Unterlagen zum Stand der QM-Umsetzung, ggf. Beratung durch QM-Kommissionen, Bericht über KBV an G-BA Vertragszahnärztliche Versorgung: KZVen fordern von mind. 2% die Vorlage einer schriftlichen Dokumentation, Bericht über KZBV an G-BA Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

10 Qualitätsmanagement Richtlinie: Erstfassung Teil B: Sektorspezifische Konkretisierungen Stationäre Versorgung 1 QM in der stationären Versorgung U.a. Fokus auf QM als Führungsaufgabe, auf erforderliche Strukturen und Gremien, organisatorische Rahmenbedingungen, stationäre QM-Spezifika (z.b. Audits, Fall-, Mortalitätskonferenzen) 2 Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen Der G-BA bestimmt als Grundlage für die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen Anforderungen an (besonders geeignete) einrichtungsübergreifende Fehlermeldesystem (vgl. separate Bestimmung des G-BA vom : Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen [üfms-b], noch nicht in Kraft) Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

11 Qualitätsmanagement Richtlinie: Erstfassung Teil B: Sektorktorspezifische Konkretisierungen Vertragsärztliche Versorgung 1 Geltungsbereich Vertragsärztliche, vertragspsychotherapeutische Versorgung, Medizinische Versorgungszentren, Bei Kooperationsformen: QM mit Einrichtungsbezug 2 Zeitrahmen Innerhalb von 3 Jahren nach Zulassung/Ermächtigung der an der Versorgung Teilnehmenden sind Methoden und Instrumente in der Einrichtung umzusetzen. 3 Umsetzung der Anforderungen Umsetzung und Weiterentwicklung des QM kann schrittweise und in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente erfolgen. Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

12 Qualitätsmanagement Richtlinie: Erstfassung Teil B: Sektorktorspezifische Konkretisierungen Vertragszahnärztliche Versorgung 1 Umsetzung der Anforderungen, u.a. Umsetzung und Weiterentwicklung des QM kann schrittweise und in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente erfolgen Bereitstellung von Ressourcen durch die Leitung 2 Zeitrahmen Innerhalb von 3 Jahren nach Zulassung/Ermächtigung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung Teilnehmenden sind Methoden und Instrumente umzusetzen. 3 QM in der vertragszahnärztliche Versorgung, u.a. Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen, z.b. Röntgenverordnung, Zahnarztpraxis-spezifische Vorgaben wie Festzuschuss-RL, Bundesmantelverträge u.v.m. Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

13 Fazit Neu an der neuen QM-RL ist: Aus DREI sektorspezifischen QM-RLn wurde EINE QM-RL mit sektorenübergreifenden Rahmenbestimmungen und drei sektorspezifischen Konkretisierungen erarbeitet Ausführliche Diskussionen, Kompromisse Derzeit noch nicht in Kraft Beratungsprozesse bzgl. Nachfragen des BMG (klärende und rechtsichere Formulierungen) finden statt Inhaltlich, u.a.: Externe Beauftragung zur Feststellung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von QM (OP-) Checklisten Begleitend: Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen für die stationäre Versorgung Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite April 2016 Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: Was ist neu?

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