Überprüfung der Mieten und Pachten. Beratung. Beschluss. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis
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1 Seite 1 von 5 Vorlage Nr. 6 / 2016 Überprüfung der Mieten und Pachten Az: Le/Er Amt: Steuer- und Liegenschaftsamt Datum: Beratung Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Beschluss Bau- und Umweltausschuss am Verwaltung- und Finanzausschuss am Gemeinderat am öffentlich nicht öffentlich Bisherige Sitzungen Datum Gremium Beschlussvorschlag 1. Die Mieten und Pachten werden entsprechend dem Vorschlag des Gutachterausschusses vom zum erhöht. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Finanzierung Haushaltsplanansatz: Bisher verbraucht: Kosten der Maßnahme Restmittel: Ausser/ -Überplanmäßig: Ergebnis beschlossen einstimmig mit Gegenstimmen Stimmverhältnis: Enthaltungen: nicht beschlossen Stimmverhältnis: Enthaltungen:
2 Seite 2 von 5 Vorlage Nr. 6 / 2016 Sachverhalt: 1. Allgemeines Mit Beschluss des Gemeinderates vom wurden die Steuerhebesätze, städtische Gebühren, sonstige Abgabensätze für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt. Dabei wurde die Verwaltung aufgefordert, die Höhe von Mieten und Pachten für das nächste Jahr zu überprüfen und ggf. anzupassen. 2. Mieten 1. Die Mieten wurden letztmals zum nach Überprüfung durch den Gutachterausschuss vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom angepasst. 2. Die Mieten werden für das Jahr 2016 überprüft, dabei soll auch der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung getragen werden. Der Gutachterausschuss hat in seiner Sitzung am den Verwaltungsvorschlägen über die Anhebung der Mieten einstimmig zugestimmt. Der Überprüfung des Gutachterausschusses lagen folgende Entwicklungen zu Grunde: a) Der Verbraucherpreisindex des Statistischen Landesamtes ist seit der letzten Erhöhung im Jahr 2005 im Vergleich zum Jahr 2015 um 15,02 % gestiegen. Der Verbraucherpreisindex ist der zentrale Indikator zur Beurteilung der Geldentwicklung in Deutschland. Die Veränderung bei den Nettokaltmieten lag im selben Zeitraum bei 14,22 %. b) Ein weiterer Anhaltspunkt ist der aktuelle Mietspiegel der Stadt Heilbronn mit Stand vom Eine aktuellere Ausfertigung liegt bisher nicht vor. Nach Mitteilung des Landratsamts Heilbronn, kann der Mietspiegel der Stadt Heilbronn, mit einem Abschlag von 10 Prozentpunkten, als Grundlage für die Mietentwicklung in der Stadt Lauffen a.n. dienen. (siehe Tabelle)
3 Seite 3 von 5 Vorlage Nr. 6 / 2016 Mietspiegel Stadt Heilbronn (Abzug von 10 % bereits eingerechnet) Stand: Baujahr bis 45 qm qm qm qm über 90 qm vor ,54 5,27 5,17 5,09 5, ,85 5,52 5,39 5,49 5, ,54 6,18 5,95 6,12 5,37 ab ,44 6,77 6,73 6,25 6,32 Bei den Mittelwerten handelt es sich um Nettokaltmieten in Euro. Für Wohnungen mit einfachster Ausstattung müssen noch Abschläge vorgenommen werden. 3. Erhöhungsvorschläge Verwaltung/Gutachterausschuss Nach den Regeln bei einer Mieterhöhung, darf der Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete um nicht mehr als 20% anheben. ietete städt. Wohnungen (Stand ) pro m² Miete laut Miete Miete neu Abschlag für Objekt Baujahr vermietet seit m² laut Mietspiegel Mietspiegel aktuell Zustand in % Bemerkung (vom ) Heilbronner Str ,00 6,85 232,90 68,00 78,20 66,42% 15% Erhöhung Heilbronner Str ,00 5,17 336,05 350,00 350,00-4,15% 0% Künstleratelier Kiesstr ,00 5,09 458,10 300,00 300,00 34,51% 0% Kaufvertragsregelung Kiesstr ,00 5,27 263,50 220,00 220,00 16,51% 0% Erhöhung Kiesstr ,00 5,27 316,20 230,00 264,50 16,35% 15% Erhöhung Klosterhof ,04 5,04 796,52 475,00 546,25 31,42% 15% Erhöhung Sonnenstr ,40 6,12 541,01 380,00 380,00 29,76% 0% Erhöhung Sonnenstr ,00 5,49 483,12 400,00 400,00 17,20% 0% Erhöhung Mörikestr.1 Wohnung ,11 5,39 356,33 250,00 250,00 29,84% 0% Erhöhung Mörikestr.1 Wohnung ,84 5,52 286,16 200,00 200,00 30,11% 0% Erhöhung Mörikestr. 1 Wohnung ,84 5,52 286,16 160,00 184,00 35,70% 15% Erhöhung Mörikestr. 1 Wohnung ,11 5,39 356,33 204,00 234,60 34,16% 15% Erhöhung Mörikestr. 1 Wohnung ,11 5,39 356,33 204,00 234,60 34,16% 15% Erhöhung Mörikestr. 1 Wohnung ,11 5,39 356,33 250,00 250,00 29,84% 0% Erhöhung Mörikestr. 1 Wohnung ,11 5,39 356,33 204,00 234,60 34,16% 15% Erhöhung Mörikestr. 1 Wohnung ,11 5,39 356,33 250,00 250,00 29,84% 0% Erhöhung
4 Seite 4 von 5 Vorlage Nr. 6 / 2016 Sonstige Vermietungen (Stand ) Miete Miete neu Objekt Baujahr vermietet seit m² aktuell Bemerkung Mühltorstr. 2 (Arztpraxis) 1983 seit , , ,50 10% Erhöhung Haus Edelberg, Wohnung seit ,54 460,32 460,32 0% keine Erhöhung Haus Edelberg, Wohnung seit ,45 530,73 530,73 0% keine Erhöhung Haus Edelberg, Wohnung seit ,54 460,32 460,32 0% keine Erhöhung Haus Edelberg, Wohnung seit ,54 460,32 460,32 0% keine Erhöhung Haus Edelberg Pflegeeinh seit ,63 634,44 634,44 0% keine Erhöhung Haus Edelberg Pflegeeinh seit ,46 655,31 655,31 0% keine Erhöhung Haus Edelberg Pflegeeinh seit ,50 518,91 518,91 0% keine Erhöhung Haus Edelberg Lagerraum seit ,00 58,00 66,70 15% Erhöhung Im Bereich Betreutes Wohnen im Haus Edelberg hat die Hausverwaltung seit 2006 die Miete nicht mehr angepasst. Der Hausverwalter plant derzeit aufgrund der relativ hohen Miete (8,44 pro m²) keine Anpassung. Eine Mieterhöhung sollte hier im Einklang mit der Hausverwaltung stattfinden. Vermietete Garagen (Stand ) Objekt vermietet seit Miete aktuell Miete neu Bemerkung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Oskar von Miller Str. Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Heilbronner Str. 32 Garage ,00 34,50 15% Erhöhung Die Benutzungsgebühren für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte erfolgen nach der Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom
5 Seite 5 von 5 Vorlage Nr. 6 / Pachten Die Pachtzinsen wurden zuletzt im Rahmen der Euroumstellung zum überprüft und angepasst. a) Für Grundstücke mit Weinbergnutzung, gärtnerischer Nutzung und sonstiger Nutzung sowie für Wasserentnahmeentgelte erfolgte eine Erhöhung um max. 5% entsprechend der Geldentwertung (Lebenshaltungskostenindex) unter Berücksichtigung der Euro-Glättung, soweit nicht Naturalpacht vereinbart war. Im Jahr 2005 wurde die Naturalpacht bei Weinbaugrundstücken auf Geldpacht umgestellt. In seiner Sitzung vom hat der Gemeinderat eine Reduzierung der Pachten bei Weinbaugrundstücken um 15 % beschlossen. Weitere Pachtkürzungen für die Weinberge im Wasen erfolgten in den Jahren 2011 und Auch die Auszahlungspreise der Lauffener Weingärtnergenossenschaften waren seit der letzten Pachterhöhung rückläufig. b) Die Pachten im Bereich Acker- Garten- und Wiesengrundstücke verharren seit über 15 Jahren in etwa auf demselben Niveau. Bei Wiesengrundstücken ist die Tendenz rückläufig und geht gegen Null. Bei Neuverpachtungen wurden teilweise geringere Pachterlöse erzielt. Ursächlich sind bei den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken weitere Rückgänge der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise. Die Tendenz wurde auch vom Landratsamt Heilbronn, Amt für Landwirtschaft bestätigt. Es gibt derzeit keine Begründung für eine Pachtzinsanhebung bei landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Gutachterausschuss hat den Verwaltungsvorschlag über die Belassung der Pachten für Äcker, Wiesen Weinbaugrundstücke, Gartengrundstücke, sonstig genutzte Grundstücke sowie Wasserentnahmen gebilligt.
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