DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, Vorlage

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1 DER SENATOR FÜR JUSTIZ Bremen, UND VERFASSUNG Herr Hellpap Tel Vorlage für die Sitzung des Rechtsausschusses am TOP I. 8 Untersuchung zu Verfahrenslauf und Verurteilungsquote den bei Sexualstraftaten in Bremen durch das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPOS) I. Problem Der Rechtsausschuss hat um einen Bericht zum aktuellen Sachstand hinsichtlich Umsetzung der Ergebnisse der oben genannten Untersuchung gebeten. II. Lösung Der Bitte wird wie folgt nachgekommen: Es ist sein bundesweites Phänomen, dass nur ein geringer Teil der Strafanzeigen zu Anklagen und Verurteilungen führt. Das ist bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung besonders ausgeprägt. Das ist darauf zurückzuführen, dass strafrechtliche Verfahren häufig nur auf die Aussagen von Opfern und Beschuldigten gestützt werden können. Diese Verfahren bedürfen deshalb auch unter Gesichtspunkten des Opferschutzes einer ganz besonderen Sorgfalt. Bremen hat hinsichtlich der Bearbeitung von Sexualstraftaten bereits vor über 30 Jahren eine führende und bundesweit beachtete Rolle eingenommen, in dem das so genannte Bremer Modell entwickelt und umgesetzt wurde. Der Leitgedanke bestand in der opferorientierten und dem Opferschutz verpflichteten Fallbearbeitung bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Hierzu wurde bei der Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat mit drei Staatsanwältinnen eingerichtet, in dem alle Fälle zur sexuellen Selbstbestimmung bearbeitet werden. Außerdem wurden mit dem K 32 mit aktuell 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit dem K 31 in Bremerhaven Fachkommissariate der Kriminalpolizei eingeführt, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell für die Bearbeitung von Sexualdelikten ausgebildet werden. Nach dem Bremer Modell wird noch heute verfahren.

2 2 Der Senator für Justiz und Verfassung sowie der Senator für Inneres haben im November 2014 das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung Bremen (IPoS) beauftragt, wissenschaftlich zu untersuchen, welche Faktoren dazu führen, dass bei Strafverfahren, denen eine Sexualstraftat zugrunde liegt, relativ wenige Anklagen erhoben wurden oder es nur in relativ wenigen Fällen zu einer Verurteilung kam. Hierfür wurden sämtliche einschlägigen Akten der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2012 ausgewertet. Damit ist Bremen das erste Bundesland, das sich im Rahmen einer solchen Untersuchung der Frage widmet, wie man zu einer Veränderung in der Bearbeitung von Sexualstraftaten bei Polizei und Justiz kommen kann. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen zwischenzeitlich vor und auch sie stoßen wie seinerzeit die Einführung des Bremer Modells - auf bundesweite Beachtung. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in mehreren Sitzungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Staatsanwaltschaft und Polizei und Beteiligung des Frauennotrufs eingehend erörtert. Die Beteiligten haben sich dabei auf Erfolg versprechende Optimierungsmöglichkeiten in der Fallbearbeitung verständigt. In einer gemeinsamen Sitzung des Senators für Inneres und des Senators für Justiz und Verfassung mit dem Runden Tisch, in dem unter anderem Opferverbände, Nebenklagevertreterinnen sowie die Landesfrauenbeauftragte vertreten sind, wurden die Ergebnisse der Studie vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisse sehen im Einzelnen Folgendes vor: Die polizeilichen Vernehmungen sollen künftig generell mit Audio- Geräten aufgezeichnet werden, um die Aussagen des Opfers möglichst authentisch und mit hoher Qualität für das weitere Verfahren zu gewährleisten. Die Vernehmungen sollen wortgetreu verschriftlicht werden. Im Sinne des Opferschutzes sollte, wenn es rechtlich zulässig erscheint, frühzeitig eine richterliche Videovernehmung erfolgen. Die Verfahrensbeteiligten von Justiz und Polizei sollten für die Vernehmungen besonders weitergebildet werden. Die Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen sollen, wo es sinnvoll und mit der Unschuldsvermutung vereinbar erscheint, intensiviert werden. Eine der mit diesen Fällen speziell befassten Staatsanwältinnen soll die Anklage auch in der Hauptverhandlung vertreten. Opfer sollen mehr als bisher und gezielter auf die Unterstützungsangebote von Zeugenbeiständen und Nebenklagevertreterinnen hingewiesen werden. Das Opfermerkblatt wird bereits entsprechend von den Verfahrensbeteiligten überarbeitet.

3 3 Zu den einzelnen Punkten sei kurz Folgendes ausgeführt: 1) Polizeiliche Audio- Vernehmung Schon heute funktionieren die Vernehmungen der Opferzeuginnen durch die spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachkommissariate gut. Allerdings kann die Polizeibeamtin beziehungsweise der Polizeibeamte noch besser als bisher auf die Zeugin eingehen, wenn sie beziehungsweise er nicht während der Vernehmung die Protokollierung der Aussage vornehmen muss. Zudem sichert die Audio- Vernehmung und ihre anschließende von Schreibkräften vorzunehmende wortgetreue Verschriftlichung eine höhere Authentizität der Aussage und birgt von daher weniger die Gefahr scheinbarer Widersprüche zwischen der polizeilichen Vernehmung und im weiteren Verfahren gemachten Aussagen der Zeugin. 2) Richterliche Video- Vernehmung Schon heute wird von dem Instrument der richterlichen Videovernehmung Gebrauch gemacht. Die Richterinnen beziehungsweise Richter nutzen hierfür die Räumlichkeiten des Fachkommissariats K 32. Zukünftig sollen die richterlichen Videovernehmungen im Amtsgericht stattfinden. Hierzu werden zurzeit die räumlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen. Auch soll die Anzahl der richterlichen Videovernehmungen gesteigert werden. Hierfür sind allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen des 58 a der Strafprozessordnung zu beachten. Hiernach ist eine Aufzeichnung nur zulässig, wenn es sich um ein Opfer unter 18 Jahren handelt oder zu befürchten ist, dass die Zeugin in der Hauptverhandlung nicht vernommen werden kann, etwa wegen Krankheit oder weil ein ausländisches Opfer sich im Zeitpunkt der Hauptverhandlung wieder in seinem Heimatland befinden wird. 3) Fortbildungen Bereits jetzt finden Fortbildungen der Verfahrensbeteiligten von Justiz und Polizei statt. Diese sollen zukünftig weiter intensiviert werden.

4 4 4) Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen Schon heute führen Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Umfeld des Tatverdächtigen durch, insbesondere wenn der konkrete strafrechtliche Vorwurf hierzu Anlass gibt. Für davon unabhängige Ermittlungen sind die Unschuldsvermutung und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Gleichwohl soll in Zukunft ein stärkerer Fokus auf die entsprechenden Ermittlungen gelegt werden. 5) Vertretung in der Hauptverhandlung Schon heute versucht es die Staatsanwaltschaft sicherzustellen, dass die mit dem Fall befasste Staatsanwältin, eine andere Staatsanwältin aus dem Sonderdezernat oder hilfsweise eine andere erfahrene Staatsanwältin oder ein entsprechender Staatsanwalt die Vertretung in der Hauptverhandlung vor Gericht übernimmt. Damit dies zukünftig noch besser gelingen, wird die Staatsanwaltschaft das Gericht in den entsprechenden Fällen schriftlich bitten, die Terminierung der Hauptverhandlung mit der Staatsanwaltschaft abzusprechen, wie mit der Verteidigerin beziehungsweise dem Verteidiger und der Nebenklagevertretung auch. 6) Zeugenbeistände, Nebenklagevertreterinnen, Opfermerkblatt Die Opfer sollen noch stärker als bisher auf Unterstützungsangebote durch Zeugenbeistände und Nebenklagevertreterinnen beziehungsweise Nebenklagevertreter hingewiesen werden. Das Opfermerkblatt wird zurzeit unter Einbeziehung der Opferschutzorganisationen überarbeitet. Die hier in Rede stehenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung haben oft sehr traumatisierende Folgen für die Opfer. Gerade in diesem Bereich trifft den Staat eine besondere Verantwortung, für eine zügige, effektive und Opfer schonende Strafverfolgung zu sorgen. Dies ist in Bremen bereits mit der Etablierung des Bremer Modells in den achtziger Jahren gelungen. Durch die Beauftragung der Studie haben wir ein weiteres Augenmerk auf dieses Deliktsfeld gelegt. Die breite Diskussion der gewonnenen Ergebnisse mit dem Runden Tisch und die enge Abstimmung hinsichtlich der Umsetzung zwischen den beteiligten Ressorts sowie der Staats-

5 5 anwaltschaft und der Polizei haben zu einem konkreten Maßnahmenkatalog geführt, der die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit der Ermittlungen und Aussagen in den Verfahren weiter verbessern soll. Die Grundlage für die Durchführung der Strafverfahren soll dadurch sicherer werden. Damit ist ein ganzes Bündel mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen verabredet worden. Die beiden Ressorts Justiz und Inneres werden die Umsetzung der verabredeten Maßnahmen intensiv begleiten und zu gegebener Zeit bewerten. Dazu soll auch weiterhin der Runde Tisch mit eingebunden werden. Die Ergebnisse der umzusetzenden Maßnahmen sind nach angemessener Zeit zu evaluieren. Die Studie ist beigefügt. Die gemeinsamen Verbesserungsvorschläge der Beteiligten finden sich auf den Seiten 77 und 78. III. - Beschlussvorschlag Der Rechtsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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