Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament STELLENAUSSCHREIBUNG 2013/3/AST

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1 Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament Group of the European People's Party (Christian Democrats) in the European Parliament Groupe du Parti Populaire Européen (Démocrates-Chrétiens) au Parlement européen Personalabteilung - Human Resources Unit - Unité des Ressources Humaines Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im Europäischen Parlament STELLENAUSSCHREIBUNG 2013/3/AST Stelle: ASSISTENT/IN Bedienstete/r auf Zeit im IKT-Bereich Informatiktechniker/in (Besoldungsgruppe AST 1) I. EINLEITUNG Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) (EVP) im Europäischen Parlament hat beschlossen, ein Einstellungsverfahren für eine Stelle eines/-r Assistenten/-in Informatiktechnikers/-in, als Bedienstete/r auf Zeit in ihrem Sekretariat in Brüssel zu eröffnen. Zweck dieses Verfahrens ist die Erstellung einer Reserveliste zur Besetzung einer Stelle eines/-r Assistenten/-in je nach dem Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass vor Beginn der kommenden Legislaturperiode (Juli 2014) keine Einstellung erfolgt. Chancengleichheit Die EVP-Fraktion verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und fordert qualifizierte Frauen und Männer, die die Zulassungsbedingungen erfüllen, auf, ihre Bewerbungen einzureichen, und schließt jede Form der Diskriminierung aus. Dienstort Brüssel (Belgien) Die Tätigkeit ist mit häufigen Dienstreisen außerhalb des Dienstorts verbunden. Insbesondere fallen jeden Monat mehrtägige Dienstreisen zu den Plenartagungen in Straßburg an. Vorläufiger Zeitplan für den Ablauf des Auswahlverfahrens - Schriftliche Prüfungen: September Mündliche Prüfung: Oktober Aufnahme in die Eignungsliste: Oktober 2013

2 Empfehlungen Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsfragebogens die Stellenausschreibung aufmerksam zu lesen. Sie liefert präzise Informationen zu den Zulassungsbedingungen, zum Anmeldeverfahren und zum Auswahlverfahren selbst. Es ist den Bewerberinnen und Bewerbern strikt untersagt, in Bezug auf das Auswahlverfahren mit dem Prüfungsausschuss direkt oder indirekt Kontakt aufzunehmen. Die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Stelle behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die gegen diese Vorschrift verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Bewerbungsfrist Die Bewerbungsfrist endet am (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsschreibens des privaten Kurierdienstes). Schutz personenbezogener Daten Die EVP-Fraktion stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr behandelt werden, insbesondere was die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten betrifft. II. ART DER TÄTIGKEIT Assistent/in Informatiktechniker/in, dessen/deren Aufgabe es ist, unter der Verantwortung des/der Leiters/-in der Dienststelle IKT (Dienststelle Informations- und Kommunikationstechnologien) der EVP-Fraktion IT-Support für die Benutzer/innen zu leisten, wozu die folgenden Tätigkeiten und Aufgaben zählen: - Management des IT-Help Desk, Diagnose und Lösung aller Probleme in Zusammenhang mit der Hardware, wie PC, Drucker, Kopierer und Scanner; - Wartung des Computernetzwerks (TCP/IP), einschließlich Diagnose und Lösung aller damit verbundener Probleme; - technische Unterstützung für die Benutzer/innen von Smartphones (ios, Android, Windows); - Installation von PCs und Laptops gemäß der im Parlament geltenden Standardkonfiguration; - Verantwortung für die Vorbereitung und Installation des mobilen Kits für die Organisation von auswärtigen Sitzungen, Veranstaltungen, Auswahlverfahren oder Konferenzen (einschließlich Audio/Video-Anschlüssen); - Versetzung von Computern, Druckern und Kopierern bei Bedarf; - Durchführung verschiedener Aufgaben, darunter unter anderem: Kontaktaufnahme mit den Lieferanten zur Meldung oder Lösung von Problemen, Teilnahme an Informationssitzungen oder an Saalvorbereitungen; - Lagerverwaltung für die gesamte IT-Ausrüstung: Lagerung, Inventarisierung, Kennzeichnung, Bestellung von Ersatz- oder Austauschteilen, Rücksendung von zur Reparatur gegebenem Material; - Implementierung der Systeme und Unterstützung bei den laufenden Entwicklungen; - Aufnahme neuer Benutzer und Organisation von IT-Basisschulungen; 2

3 - Backup und ergänzende Unterstützung in ihrem Kompetenzbereich, falls erforderlich. Die vorstehend genannten Aufgaben erfordern fundierte Kenntnisse der folgenden Tools und Software: - Windows 7, - Ticket-Überwachungssoftware (EP Service Desk), - Microsoft Office (Word, Excel, Outlook, PowerPoint), - IT-Umgebung des Parlaments, - im EP verwendete Inventar-Software (ELS, Inventory und Tracking), - Cloning-Software (Ghost, Acronis). Die Stelle einer Assistentin bzw. eines Assistenten im Sekretariat der EVP-Fraktion erfordert hohe Einsatzbereitschaft (zahlreiche Sitzungen, unregelmäßige Arbeitszeiten usw.), Flexibilität, Urteilsvermögen, eine methodische Arbeitsweise, Diskretion, die Fähigkeit, sich auf ein schwankendes Arbeitsvolumen einzustellen, und die Fähigkeit zur Teamarbeit in einem internationalen Umfeld. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen unter anderem in der Lage sein, breit gefächerte Problemstellungen zu erfassen, rasch auf sich ändernde Umstände zu reagieren und überzeugend zu kommunizieren. III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN An diesem Auswahlverfahren können Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist die nachstehenden Bedingungen erfüllen: A. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (BBSB) müssen die Bewerberinnen und Bewerber: - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein, - die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen, - ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein, - den für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit zu stellenden sittlichen Anforderungen genügen. B. BESONDERE BEDINGUNGEN 1. Erforderliche Befähigungsnachweise und Berufserfahrung: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Hochschulabschluss, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, oder b) Sekundarschulabschluss, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, das zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, und eine Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren, oder c) wenn es das Interesse des Dienstes rechtfertigt, eine gleichwertige Berufsausbildung oder Berufserfahrung. 3

4 NB: Für diesen Posten müssen die Bewerberinnen und Bewerber eine Berufserfahrung von fünf Jahren in einem Bereich mit Bezug zu den unter II beschriebenen Tätigkeiten nachweisen, davon mindestens drei Jahre Erfahrung innerhalb der Organe der Europäischen Union. Im Europäischen Parlament erworbene Berufserfahrung ist von Vorteil. 2. Sprachkenntnisse In Anbetracht der Arbeitsabläufe müssen die Bewerberinnen und Bewerber gründliche Kenntnisse der französischen Sprache und gute Kenntnisse der englischen Sprache besitzen. Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union werden berücksichtigt. 3. Erforderliche Nachweise Befähigungsnachweise und Berufserfahrung sowie Sprachkenntnisse sind auf dem Bewerbungsfragebogen im Einzelnen anzugeben und unbedingt durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, eine nicht amtliche deutsche, englische oder französische Übersetzung dieser Dokumente beizufügen. Die unter III.B.1. geforderte Berufserfahrung muss durch die Vorlage einer oder mehrerer Bescheinigungen nachgewiesen werden, beispielsweise durch: - Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse, Anstellungsschreiben oder -bescheinigungen, aus denen die genaue Art der Tätigkeit sowie das Anfangsdatum und gegebenenfalls das Ende der beruflichen Tätigkeit hervorgehen, - wird zum Zeitpunkt der Bewerbung eine berufliche Tätigkeit ausgeübt, sind zum Nachweis der Dauer dieser Tätigkeit der Arbeitsvertrag und die letzte Lohnabrechnung vorzulegen, - Nachweise für eine freiberufliche Tätigkeit (zum Beispiel eine Steuererklärung, MwSt.-Formulare, Handelsregisterauszug, Sozialversicherungsnachweise, Rechnungen usw.). Sprachkenntnisse sind, soweit sie nicht eindeutig aus den Befähigungsnachweisen und Zeugnissen hervorgehen, durch entsprechende, dem Bewerbungsfragebogen beigefügte Bescheinigungen nachzuweisen. In Ermangelung derartiger Belege müssen die Bewerberinnen und Bewerber auf einem separaten Blatt klar darlegen, wie sie die Sprachkenntnisse erworben haben. Ein Lebenslauf gilt nicht als Nachweis. IV. ZULASSUNG ZUM AUSWAHLVERFAHREN UND ZU DEN PRÜFUNGEN Das Auswahlverfahren wird auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen durchgeführt. 1. Die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Stelle erstellt eine Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben und die unter III.A aufgeführten allgemeinen Bedingungen erfüllen. 2. Dementsprechend scheiden alle Bewerberinnen und Bewerber, die 4

5 - die allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, - ihre Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht haben (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsscheins des privaten Kurierdiensts), - ihren Bewerbungsfragebogen nicht per Einschreiben mit Rückschein oder über einen privaten Kurierdienst eingesandt haben (siehe IX.3), - den Bewerbungsfragebogen nicht unterschrieben haben, - nicht den zwingend vorgeschriebenen Bewerbungsfragebogen verwendet und ordnungsgemäß ausgefüllt haben, - keine Version der erforderlichen Nachweise auf Deutsch, Englisch oder Französisch beigefügt haben, automatisch aus. Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen unterrichtet, wenn ihre Bewerbung aus einem der oben genannten Gründe zurückgewiesen wurde. 3. Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen, erstellt die Liste der Bewerberinnen und Bewerber, die die unter III.B genannten besonderen Bedingungen erfüllen, und wählt anhand zuvor festgelegter Kriterien die 5 Bewerberinnen und Bewerber aus, deren Befähigungsnachweise und ordnungsgemäß nachgewiesene Berufserfahrung den wahrzunehmenden Aufgaben, so wie sie unter II ( Art der Tätigkeit ) beschrieben sind, am besten entsprechen. Dabei stützt er sich auf die Angaben im Bewerbungsfragebogen, die durch beigefügte Unterlagen belegt sind. In diesem Stadium scheiden die Bewerberinnen und Bewerber aus, die die unter III.B geforderten Zulassungsbedingungen nicht erfüllen oder ihre Angaben nicht innerhalb der festgesetzten Fristen durch einschlägige Unterlagen belegt haben. 4. Allen Bewerberinnen und Bewerbern wird schriftlich mitgeteilt, welche Entscheidung der Prüfungsausschuss in ihrem Fall getroffen hat. 5. Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Prüfungsausschuss die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für nichtig erklären kann, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens feststellt, dass - die Bewerberin oder der Bewerber eine oder mehrere der allgemeinen, besonderen oder spezifischen Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren nicht erfüllt oder - die Bewerberin oder der Bewerber in den Bewerbungsunterlagen Angaben gemacht hat, die nicht durch die erforderlichen Dokumente belegt sind bzw. sich als nicht zutreffend erweisen. V. EINLADUNG ZU DEN PRÜFUNGEN Die Einladung zu den Prüfungen erfolgt auf dem normalen Postweg (nicht per Einschreiben). Die Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, das Sekretariat des Prüfungsausschusses von einer Änderung ihrer persönlichen Angaben und/oder Anschrift in Kenntnis zu setzen (siehe IX.4). Die EVP-Fraktion haftet nicht für Verzögerungen bei der 5

6 Postzustellung oder die Nichtzustellung von Post, für die der nationale Postdienst die Verantwortung trägt. VI. PRÜFUNGEN Der Prüfungsausschuss kann die Bewerbung von Bewerberinnen und Bewerbern für nichtig erklären, deren Verhalten bei den Prüfungen dem reibungslosen Verlauf dieser Prüfungen entgegensteht. A. SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN Es finden drei Prüfungen statt. Die schriftlichen Prüfungen werden in englischer oder französischer Sprache abgehalten; die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers darf in diesen drei Prüfungen nicht verwendet werden. Art, Dauer und Bewertung der Prüfungen Prüfung 1 besteht aus einer Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber über die Europäische Union (ihre Organe und ihre Politik), die EVP und die EVP-Fraktion sowie ihres Allgemeinwissens und Fachwissens entsprechend den in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen. Dauer der Prüfung: 30 Minuten Bewertung: 0 bis 10 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 5 Punkte erzielen, scheiden aus. Prüfung 2 findet am Computer statt und dient der Beurteilung, ob die Bewerberinnen und Bewerber die allgemeinen und besonderen Bedingungen für die Stelle entsprechend den in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen erfüllen. Dauer der Prüfung: 60 Minuten Bewertung: 0 bis 30 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 15 Punkte erzielen, scheiden aus. Prüfung 3 findet am Computer statt und ist eine Fallstudie mit Bezug auf die in der Stellenausschreibung geforderte Art der Tätigkeiten zur Beurteilung der spezifischen und technischen Kenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber. Dauer der Prüfung: 30 Minuten Bewertung: 0 bis 20 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 10 Punkte erzielen, scheiden aus. Wichtig: Die Prüfungen werden in der vorstehenden Reihenfolge bewertet. Zur mündlichen Prüfung zugelassen werden nur die Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens 30 Punkte bei allen schriftlichen Prüfungen insgesamt und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben. B. MÜNDLICHE PRÜFUNG Art, Dauer und Bewertung der Prüfung 6

7 Die mündliche Prüfung besteht aus einem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss zur Bewertung der Persönlichkeit der Bewerberinnen und Bewerber, ihrer Ausbildung, ihrer Sprachkenntnisse, ihrer allgemeinen und spezifischen Kenntnisse entsprechend den in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen sowie ihrer Ausdrucksfähigkeit. Daneben dient das Gespräch dazu festzustellen, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Fähigkeiten besitzen, die in der Stellenbeschreibung genannten Tätigkeiten der Laufbahngruppe AST im Sekretariat der EVP-Fraktion wahrzunehmen. Dauer der Prüfung: 30 Minuten Bewertung: 0 bis 40 Punkte Bewerberinnen und Bewerber, die weniger als 20 Punkte erzielen, scheiden aus. VII. AUFNAHME IN DIE EIGNUNGSLISTE Der Prüfungsausschuss erstellt eine Liste der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus den Bewerberinnen und Bewerbern, die mindestens 60 % der Punkte bei den Prüfungen insgesamt (schriftliche und mündliche Prüfungen zusammengenommen) erreicht und bei jeder Einzelprüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erzielt haben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Reihenfolge ihrer Prüfungsergebnisse in die Eignungsliste aufgenommen. VIII. EINSTELLUNGSBEDINGUNGEN 1. Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber können entsprechend dem Bedarf der EVP-Fraktion eingestellt werden. Es erfolgt jedoch keine Einstellung vor Beginn der kommenden Legislaturperiode (Juli 2014). 2. Die Eignungsliste ist zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Ihre Gültigkeit kann verlängert werden. In diesem Fall werden die in die Liste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber rechtzeitig benachrichtigt. 3. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe AST 1. IX. BEWERBUNGEN 1. Der Bewerbungsfragebogen ist in einer der folgenden Sprachen ordnungsgemäß auszufüllen: Deutsch, Englisch oder Französisch. Er kann in diesen Sprachen auf der Website der EVP-Fraktion ( aufgerufen oder bei der Personalabteilung des Fraktionssekretariats ( -Adresse: epprecruitment@europarl.europa.eu) angefordert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Bewerbungsfragebogen ausfüllen und unterzeichnen und Fotokopien der Unterlagen beifügen, aus denen hervorgeht, dass sie die besonderen Zulassungsbedingungen (siehe III.B) erfüllen, sodass der Prüfungsausschuss nachprüfen kann, ob die Angaben in dem Bewerbungsfragebogen zutreffen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, können die Bewerberinnen bzw. die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen werden. Jede Seite der vorgelegten Nachweise muss nummeriert und in einem Inhaltsverzeichnis aufgeführt sein, das eine Beschreibung der Dokumente sowie die entsprechende(n) 7

8 Seitenzahl(en) umfasst. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die Dokumente NICHT zusammenzuheften. Es wird bezüglich III.B.1 darauf hingewiesen, dass die Bewerberinnen und Bewerber, deren Befähigungsnachweise und Bildungsabschlüsse nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst sind, eine nicht beglaubigte Übersetzung in eine dieser Sprachen beifügen müssen. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden den Bewerberinnen und Bewerbern nicht zurückgesandt. 2. Körperbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, auf einem gesonderten Blatt, das dem Bewerbungsfragebogen beizufügen ist, anzugeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens erforderlich sind, um ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern, und Belege als Nachweis für die angegebene Behinderung beizufügen. 3. Der Bewerbungsfragebogen und die Fotokopien der Nachweise sind bis spätestens (maßgebend ist das Datum des Poststempels) per Einschreiben mit Rückschein 1 an die folgende Adresse zu senden: EVP-Fraktion Personalabteilung Stellenausschreibung N 2013/3/AST Europäisches Parlament ASP 1 H 265 Rue Wiertz 60 B-1047 Brüssel 4. Der gesamte Schriftverkehr in Zusammenhang mit der unter einem bestimmten Namen eingereichten Bewerbung ist unter Angabe dieses Namens und der Nummer des Auswahlverfahrens zu führen und ausschließlich an die vorstehende Anschrift zu richten. Der gesamte Schriftverkehr muss entweder auf Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst werden. Die von der Bewerberin oder dem Bewerber auf dem Bewerbungsfragebogen angegebene Anschrift gilt als die Anschrift 2, an die der gesamte das Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr, einschließlich der Einladungen zu den Prüfungen, gerichtet wird. Diese Anschrift gilt als der Ort, von dem aus sich die Bewerberin oder der Bewerber zum Prüfungsort begibt. Es obliegt den Bewerberinnen und Bewerbern, dem Sekretariat des Prüfungsausschusses unter Nutzung der vorstehenden Anschrift etwaige Änderungen ihrer persönlichen Angaben und/oder Anschrift rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Jede dringende Mitteilung seitens der Bewerberinnen und Bewerber ist per Fax ( ) oder per (epp-recruitment@europarl.europa.eu) an das Sekretariat des 1 Die Übermittlung durch private Kurierdienste gilt als Einschreiben. In diesem Fall ist das Datum des Einlieferungsscheins maßgebend. 2 Wünscht die Bewerberin oder der Bewerber aus besonderen Gründen, dass der gesamte das Auswahlverfahren betreffende Schriftverkehr an eine andere Anschrift als die Anschrift ihres bzw. seines tatsächlichen Aufenthaltsortes gerichtet wird, muss sie/er diesen Antrag auf einem gesonderten Blatt eingehend und ausführlich begründen. Erklärungen dieser Art werden vertraulich behandelt. 8

9 Prüfungsausschusses zu senden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, VON TELEFONISCHEN RÜCKFRAGEN ABSTAND ZU NEHMEN. 5. Die in die Eignungsliste aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber, denen eine Stelle angeboten wird, haben die Originale ihrer Zeugnisse, Bildungsabschlüsse und Arbeitsbescheinigungen zum Zweck der Überprüfung nachzureichen. 9

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